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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band.

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nige scharfe Lichter. Die dritte Erwartung, die nicht eintraf, war das
Strafurtel gegen den Angeklagten Dr. Oppenheim, der, wie Sie aus den
Tagesblättern bereits erfahren haben, ganzlich frei gesprochen und auf
freien Fuß gesetzt worden ist. Dieses ist die zweite Hälfte dieser Ge¬
schichte, die ebenso viel Aufsehen macht, als die erste. Die Feinde der
Schwurgerichte in Preußen werden nicht verfehlen, diesen neuesten Fall
unserer rheinischen Gerichtsbarkeit nach ihrer Weise auszubeuten. Denn
in der That ist der schlichte Menschenverstand gegen diese vollständige
Freisprechung. Ist's auch dem Angeklagten, wie sich von selbst versteht,
nicht um das Geld, sondern nur um die Papiere zu thun gewesen, ist
auch die Schuld durch viele mildernde Umstände zu erleichtern -- eine
Schuld, ein bedeutendes Vergehen, bleibt es immer, und es würde mit der
Sicherheit der Gesellschaft schlecht stehen, wenn man die Entwertung von
Dokumenten und wäre es auch nur ,,zur Einsicht", ganz gemüthlich hin¬
gehen ließe. Die sechs Geschworenen, die ihr Nichtschuldig aussprachen
(die andern sechs erklärten ihn für schuldig), wurden durch die mildern¬
den Umstände zu ihrer Nachsicht bestimmt. In der That zeigten die
vorgelesenen Briefe an die Gräfin, so wie die ganze Haltung Oppen¬
heims in Bezug auf diese Dame, daß hier nicht ein bloßer Leichtsinn,
sondern ein Devouement, eine Selbstaufopferung, vorherrschend war.
Der leidenschaftliche Ton jener zerrissenen und halb zusammengeflickten
Briefe, ließ noch heftigere Seelenmotive errathen, und somit war eigent¬
lich der Spruch der Geschwornen ein Protest gegen den Absolutismus
und die Unvollkommenheit des Gesetzes, welches Alles in einen Sack, in
eine Kategorie steckt und die psychologischen Nuancen der Einzelnfälle
unberücksichtigt läßt. Dies ist grade ein Vorzug der Geschwornengerichte,
daß der absolut wissenschaftliche Gedanke, der tyrannische Wortlaut, den
Verirrten nicht in gleicher Kategorie mit dem Bösewicht, die radclnswür-
dige Einzelnthat nicht mit einer organischen Verderbtheit des ganzen
Menschen in eine Linie bringt. Daß der Ausspruch bisweilen zu mild
ausfällt, ist kein Unglück, da bei der Oeffentlichkeit des Verfahrens der
moralische Makel, der trotz der Freisprechung immer noch auf dem Ange¬
klagten haften bleibt, gleichfalls als "Strafe anzurechnen ist, wie man bei
gewissen Militairurtheilen die Todesangst als Strafe in Rechnung bringt.
Im vorliegenden Falle ist der Betheiligte durch die wenig beneidenswerthe
Celebrität, die er errungen, durch den Kummer, den er seinen Angehörigen
bereitete, durch die Enthebung von seinem Amte und durch hundert an¬
dere unaussprechliche Nüancen genug gestraft worden. Dennoch ist die
gänzliche Freisprechung darum zu bedauern, weil sie den ärmern Gesell¬
schaftsklassen ein vages Gefühl von Ungleichheit vor dem Gesetz einflößt,
indem der Unbemittelte, der Proletarier sich sagen muß: Wäre ich es
gewesen, der ich nicht nachweisen gekonnt hätte, daß es nicht dem Gelde
in der Chatoulle galt, der ich nicht jener glänzenden Welt angehöre, in
welcher das Wort "Ritterlichkeit" ein glänzender Mantel zur Deckung
fauler Zustände ist, hätte ich Gevatter Schuster und Handschuhmacher
Documente entwendet, welche meine Tochter um ihr Bischen Habe, meine
Schwester um ihr Erbtheil zu bringen drohten, mich, den unritterlichen,


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nige scharfe Lichter. Die dritte Erwartung, die nicht eintraf, war das
Strafurtel gegen den Angeklagten Dr. Oppenheim, der, wie Sie aus den
Tagesblättern bereits erfahren haben, ganzlich frei gesprochen und auf
freien Fuß gesetzt worden ist. Dieses ist die zweite Hälfte dieser Ge¬
schichte, die ebenso viel Aufsehen macht, als die erste. Die Feinde der
Schwurgerichte in Preußen werden nicht verfehlen, diesen neuesten Fall
unserer rheinischen Gerichtsbarkeit nach ihrer Weise auszubeuten. Denn
in der That ist der schlichte Menschenverstand gegen diese vollständige
Freisprechung. Ist's auch dem Angeklagten, wie sich von selbst versteht,
nicht um das Geld, sondern nur um die Papiere zu thun gewesen, ist
auch die Schuld durch viele mildernde Umstände zu erleichtern — eine
Schuld, ein bedeutendes Vergehen, bleibt es immer, und es würde mit der
Sicherheit der Gesellschaft schlecht stehen, wenn man die Entwertung von
Dokumenten und wäre es auch nur ,,zur Einsicht", ganz gemüthlich hin¬
gehen ließe. Die sechs Geschworenen, die ihr Nichtschuldig aussprachen
(die andern sechs erklärten ihn für schuldig), wurden durch die mildern¬
den Umstände zu ihrer Nachsicht bestimmt. In der That zeigten die
vorgelesenen Briefe an die Gräfin, so wie die ganze Haltung Oppen¬
heims in Bezug auf diese Dame, daß hier nicht ein bloßer Leichtsinn,
sondern ein Devouement, eine Selbstaufopferung, vorherrschend war.
Der leidenschaftliche Ton jener zerrissenen und halb zusammengeflickten
Briefe, ließ noch heftigere Seelenmotive errathen, und somit war eigent¬
lich der Spruch der Geschwornen ein Protest gegen den Absolutismus
und die Unvollkommenheit des Gesetzes, welches Alles in einen Sack, in
eine Kategorie steckt und die psychologischen Nuancen der Einzelnfälle
unberücksichtigt läßt. Dies ist grade ein Vorzug der Geschwornengerichte,
daß der absolut wissenschaftliche Gedanke, der tyrannische Wortlaut, den
Verirrten nicht in gleicher Kategorie mit dem Bösewicht, die radclnswür-
dige Einzelnthat nicht mit einer organischen Verderbtheit des ganzen
Menschen in eine Linie bringt. Daß der Ausspruch bisweilen zu mild
ausfällt, ist kein Unglück, da bei der Oeffentlichkeit des Verfahrens der
moralische Makel, der trotz der Freisprechung immer noch auf dem Ange¬
klagten haften bleibt, gleichfalls als «Strafe anzurechnen ist, wie man bei
gewissen Militairurtheilen die Todesangst als Strafe in Rechnung bringt.
Im vorliegenden Falle ist der Betheiligte durch die wenig beneidenswerthe
Celebrität, die er errungen, durch den Kummer, den er seinen Angehörigen
bereitete, durch die Enthebung von seinem Amte und durch hundert an¬
dere unaussprechliche Nüancen genug gestraft worden. Dennoch ist die
gänzliche Freisprechung darum zu bedauern, weil sie den ärmern Gesell¬
schaftsklassen ein vages Gefühl von Ungleichheit vor dem Gesetz einflößt,
indem der Unbemittelte, der Proletarier sich sagen muß: Wäre ich es
gewesen, der ich nicht nachweisen gekonnt hätte, daß es nicht dem Gelde
in der Chatoulle galt, der ich nicht jener glänzenden Welt angehöre, in
welcher das Wort „Ritterlichkeit" ein glänzender Mantel zur Deckung
fauler Zustände ist, hätte ich Gevatter Schuster und Handschuhmacher
Documente entwendet, welche meine Tochter um ihr Bischen Habe, meine
Schwester um ihr Erbtheil zu bringen drohten, mich, den unritterlichen,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365123/405>, abgerufen am 21.05.2024.