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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. IV. Band.

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den jährlichen Tribut, der höchst unbedeutend und für diese reichen Länder durchaus
nicht drückend ist. Dies war das einzige Verhältniß, welches tractatcnmäßig zur Pforte
bestand und das einen traurigen Beweis von der Ohnmacht gibt, zu welcher seit dem
14. Jahrhundert der christliche Westen Europas herabgesunken war.

Die Moldau-Walachen, damals auf sich selbst beschränkt, errangen sich durch ihre
Tapferkeit ') einen weit höheren Grad der Unabhängigkeit, als sonst die siegreiche Psorte
ihren Gegnern gewährte. Beide Fürstenthümer wurden in Folge eigener Landescapitu-
lationen als fast souveräne Staaten unter den Schutz der Pforte gestellt. Darin blieb
den Fürstenthümern im Innern nicht mir Unabhängigkeit in der Gesetzgebung und
Administration, sondern sogar das siecht, ihre Fürsten frei ans ihrer Mitte zu er¬
wählen, und nach Außer das Recht, mit fremden Staaten Bündnisse einzugehen,
Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ohne irgend einer Art Verantwortlichkeit
gegenüber der hohen Pforte*"). Die Fürstenthümer verpflichteten sich nicht einmal mit
ihrer Kriegsmacht die Pforte zu unterstützen, hingegen verpflichtet sich die Pforte die
Fürstenthümer zu beschützen und gegen jeden Feind zu vertheidigen.

Noch am Ende des 17. Jahrhunderts, in dem bekannten Friedensschlüsse zu Car-
lowitz, hat die Psorte diese Kapitulationen, mithin auch die Integrität der Fürsten¬
thümer feierlich anerkannt und eingestanden. Bei dieser Gelegenheit nämlich, hatten
die polnischen Gesandten einen Theil von der Moldau für Polen begehrt, und die
Pforte erwiederte ihnen: "Sie könne keine Strecke Landes von den Fürstenthümern
veräußern, denn die Fürstenthümer seien nicht mit den Waffen erobert, sondern haben
sich freiwillig unter den Schutz der hohen Pforte gestellt." -- Was die innere Gesetz¬
gebung der Fürstenthümer anbelangt, diese haben auch die Türken nie angetastet. Und
hierin liegt die wahre Ursache, daß beide Fürstentümer auch in der jüngsten Zeit, der
Psorte gegenüber sich als treu und aufrichtig bewiesen haben, wo hingegen der Haß
gegen Nußland von Jahr zu Jahr immer mehr wuchs, was sich aus dem Folgenden
sehr natürlich erklärt.

Die Hinneigung der Fürsten zum Hause Oestreich im 17. Jahrhunderte, noch
mehr aber der bestimmte Abfall Cantemir's, Fürsten der Moldau, zu Gunsten Peter l.
in den Jahren 1710 --1711, machten die Psorte mißtrauisch gegen Fürsten aus den
Familien des Landes, und sie drang ihnen -- ohne sich jedoch in die innere Gesetz¬
gebung zu wagen -- Fürsten aus den Familien des Phanars ron Constantinopel ans,
die ein volles Jahrhundert, bis 182 l, die Herrschaft führten, aber, nicht wie die
Pforte durch diese Einrichtung beabsichtigt hatte, zu Gunsten derselben, sondern unter
immer deutlicher hervortretender Hinneigung zu Nußland, sür die Zwecke dieser Macht,
aus Kosten der preisgegebenen Länder. Das russische Cabinet nämlich, um die von
Peter I. vorgezeichnete politische Marschroute, gegen Constantinopel hin, consequent zu
verfolgen, spiegelte den Phanarioten immer die Befreiung Griechenlands vor, und
schmeichelte ihnen mit dem Ruhme der Mitwirkung zu diesem großen Werke. Nun
dachte Nuß land, wie bekannt, nicht im Entferntesten an die Befreiung Griechenlands;
aber es gewann die phanarischen Fürsten der Donauländer sür seine Zwecke, wobei auch




*) Einer der Chefs des walachischen Aufstandes, Golesko, jetzt in Paris, hat in einer zu
Wien erschienenen Denkschrift die betreffenden Staatsverträge abdrucken lassen.
**) Kapitulation von 1393, Art. I. u. 4. -- Capitulat. von Art. 2. 4. ü.

den jährlichen Tribut, der höchst unbedeutend und für diese reichen Länder durchaus
nicht drückend ist. Dies war das einzige Verhältniß, welches tractatcnmäßig zur Pforte
bestand und das einen traurigen Beweis von der Ohnmacht gibt, zu welcher seit dem
14. Jahrhundert der christliche Westen Europas herabgesunken war.

Die Moldau-Walachen, damals auf sich selbst beschränkt, errangen sich durch ihre
Tapferkeit ') einen weit höheren Grad der Unabhängigkeit, als sonst die siegreiche Psorte
ihren Gegnern gewährte. Beide Fürstenthümer wurden in Folge eigener Landescapitu-
lationen als fast souveräne Staaten unter den Schutz der Pforte gestellt. Darin blieb
den Fürstenthümern im Innern nicht mir Unabhängigkeit in der Gesetzgebung und
Administration, sondern sogar das siecht, ihre Fürsten frei ans ihrer Mitte zu er¬
wählen, und nach Außer das Recht, mit fremden Staaten Bündnisse einzugehen,
Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ohne irgend einer Art Verantwortlichkeit
gegenüber der hohen Pforte*"). Die Fürstenthümer verpflichteten sich nicht einmal mit
ihrer Kriegsmacht die Pforte zu unterstützen, hingegen verpflichtet sich die Pforte die
Fürstenthümer zu beschützen und gegen jeden Feind zu vertheidigen.

Noch am Ende des 17. Jahrhunderts, in dem bekannten Friedensschlüsse zu Car-
lowitz, hat die Psorte diese Kapitulationen, mithin auch die Integrität der Fürsten¬
thümer feierlich anerkannt und eingestanden. Bei dieser Gelegenheit nämlich, hatten
die polnischen Gesandten einen Theil von der Moldau für Polen begehrt, und die
Pforte erwiederte ihnen: „Sie könne keine Strecke Landes von den Fürstenthümern
veräußern, denn die Fürstenthümer seien nicht mit den Waffen erobert, sondern haben
sich freiwillig unter den Schutz der hohen Pforte gestellt." — Was die innere Gesetz¬
gebung der Fürstenthümer anbelangt, diese haben auch die Türken nie angetastet. Und
hierin liegt die wahre Ursache, daß beide Fürstentümer auch in der jüngsten Zeit, der
Psorte gegenüber sich als treu und aufrichtig bewiesen haben, wo hingegen der Haß
gegen Nußland von Jahr zu Jahr immer mehr wuchs, was sich aus dem Folgenden
sehr natürlich erklärt.

Die Hinneigung der Fürsten zum Hause Oestreich im 17. Jahrhunderte, noch
mehr aber der bestimmte Abfall Cantemir's, Fürsten der Moldau, zu Gunsten Peter l.
in den Jahren 1710 —1711, machten die Psorte mißtrauisch gegen Fürsten aus den
Familien des Landes, und sie drang ihnen — ohne sich jedoch in die innere Gesetz¬
gebung zu wagen — Fürsten aus den Familien des Phanars ron Constantinopel ans,
die ein volles Jahrhundert, bis 182 l, die Herrschaft führten, aber, nicht wie die
Pforte durch diese Einrichtung beabsichtigt hatte, zu Gunsten derselben, sondern unter
immer deutlicher hervortretender Hinneigung zu Nußland, sür die Zwecke dieser Macht,
aus Kosten der preisgegebenen Länder. Das russische Cabinet nämlich, um die von
Peter I. vorgezeichnete politische Marschroute, gegen Constantinopel hin, consequent zu
verfolgen, spiegelte den Phanarioten immer die Befreiung Griechenlands vor, und
schmeichelte ihnen mit dem Ruhme der Mitwirkung zu diesem großen Werke. Nun
dachte Nuß land, wie bekannt, nicht im Entferntesten an die Befreiung Griechenlands;
aber es gewann die phanarischen Fürsten der Donauländer sür seine Zwecke, wobei auch




*) Einer der Chefs des walachischen Aufstandes, Golesko, jetzt in Paris, hat in einer zu
Wien erschienenen Denkschrift die betreffenden Staatsverträge abdrucken lassen.
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[0452] den jährlichen Tribut, der höchst unbedeutend und für diese reichen Länder durchaus nicht drückend ist. Dies war das einzige Verhältniß, welches tractatcnmäßig zur Pforte bestand und das einen traurigen Beweis von der Ohnmacht gibt, zu welcher seit dem 14. Jahrhundert der christliche Westen Europas herabgesunken war. Die Moldau-Walachen, damals auf sich selbst beschränkt, errangen sich durch ihre Tapferkeit ') einen weit höheren Grad der Unabhängigkeit, als sonst die siegreiche Psorte ihren Gegnern gewährte. Beide Fürstenthümer wurden in Folge eigener Landescapitu- lationen als fast souveräne Staaten unter den Schutz der Pforte gestellt. Darin blieb den Fürstenthümern im Innern nicht mir Unabhängigkeit in der Gesetzgebung und Administration, sondern sogar das siecht, ihre Fürsten frei ans ihrer Mitte zu er¬ wählen, und nach Außer das Recht, mit fremden Staaten Bündnisse einzugehen, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ohne irgend einer Art Verantwortlichkeit gegenüber der hohen Pforte*"). Die Fürstenthümer verpflichteten sich nicht einmal mit ihrer Kriegsmacht die Pforte zu unterstützen, hingegen verpflichtet sich die Pforte die Fürstenthümer zu beschützen und gegen jeden Feind zu vertheidigen. Noch am Ende des 17. Jahrhunderts, in dem bekannten Friedensschlüsse zu Car- lowitz, hat die Psorte diese Kapitulationen, mithin auch die Integrität der Fürsten¬ thümer feierlich anerkannt und eingestanden. Bei dieser Gelegenheit nämlich, hatten die polnischen Gesandten einen Theil von der Moldau für Polen begehrt, und die Pforte erwiederte ihnen: „Sie könne keine Strecke Landes von den Fürstenthümern veräußern, denn die Fürstenthümer seien nicht mit den Waffen erobert, sondern haben sich freiwillig unter den Schutz der hohen Pforte gestellt." — Was die innere Gesetz¬ gebung der Fürstenthümer anbelangt, diese haben auch die Türken nie angetastet. Und hierin liegt die wahre Ursache, daß beide Fürstentümer auch in der jüngsten Zeit, der Psorte gegenüber sich als treu und aufrichtig bewiesen haben, wo hingegen der Haß gegen Nußland von Jahr zu Jahr immer mehr wuchs, was sich aus dem Folgenden sehr natürlich erklärt. Die Hinneigung der Fürsten zum Hause Oestreich im 17. Jahrhunderte, noch mehr aber der bestimmte Abfall Cantemir's, Fürsten der Moldau, zu Gunsten Peter l. in den Jahren 1710 —1711, machten die Psorte mißtrauisch gegen Fürsten aus den Familien des Landes, und sie drang ihnen — ohne sich jedoch in die innere Gesetz¬ gebung zu wagen — Fürsten aus den Familien des Phanars ron Constantinopel ans, die ein volles Jahrhundert, bis 182 l, die Herrschaft führten, aber, nicht wie die Pforte durch diese Einrichtung beabsichtigt hatte, zu Gunsten derselben, sondern unter immer deutlicher hervortretender Hinneigung zu Nußland, sür die Zwecke dieser Macht, aus Kosten der preisgegebenen Länder. Das russische Cabinet nämlich, um die von Peter I. vorgezeichnete politische Marschroute, gegen Constantinopel hin, consequent zu verfolgen, spiegelte den Phanarioten immer die Befreiung Griechenlands vor, und schmeichelte ihnen mit dem Ruhme der Mitwirkung zu diesem großen Werke. Nun dachte Nuß land, wie bekannt, nicht im Entferntesten an die Befreiung Griechenlands; aber es gewann die phanarischen Fürsten der Donauländer sür seine Zwecke, wobei auch *) Einer der Chefs des walachischen Aufstandes, Golesko, jetzt in Paris, hat in einer zu Wien erschienenen Denkschrift die betreffenden Staatsverträge abdrucken lassen. **) Kapitulation von 1393, Art. I. u. 4. — Capitulat. von Art. 2. 4. ü.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276755/452>, abgerufen am 17.06.2024.