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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band.

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dem so viel und noch mehr versprochen wurde, durch ihn versprochen wurde, das
so gegründete Ansprüche ans die Erfüllung jener Versprechungen hat, und das jetzt
gerade durch ihn, dem es sich so vertrauensvoll hingcgel'en, mit der neuen Cen-
tralisation versöhnt werden soll.

Betrachten wir, was Kroatien vor und nach den Märzgesetzen im Verband
mit Ungarn war, und was es jetzt dnrch die kaiserliche Gnade geworden, um uns
ein klares Bild von den Errungenschaften der Südslaven überhaupt verschaffen zu
können.

Die Königreiche Crva'.im und Slavonien bestanden von jeher aus dem 750
bis 800 tu Meilen großen Flächenraum zwischen der Dran im Norden, der Sau im
Süden, der Unna im Osten und der Meeresküste im Weste". Seit dem II. Jahr¬
hundert mit der ungarischen Krone vereinigt, hatten diese zwei Königreiche dieselbe
Municipalverfassung wie das Mutterland; die Municipien bildeten die drei slavo-
nischen Comitate Syrmien, Pozsega und Veröze, die drei arvalischen Comitate
Agram, Kreutz und Varasdiu, und mehrere königliche Freistätte, als: Agram,
Kopreinitz, Zengg, Karlstadt u. s. w. Diese Municipien bildeten zusammen in
so fern ein Ganzes, als sie sänmitlich aus der Landescongregation zu Agram ver¬
treten waren, wo in den Grenzen der Bestimmungen der Reichsgesetze die innern
Angelegenheiten geordnet und auch die ReichStagsdeputirten für das eigentliche
Kroatien gewählt und mit Instructionen versehen wurden. An der Spitze der
Civilverwaltung stand der Bau von Kroatien, der in manchen Fällen dem Palatin
von Ungarn untergeordnet war, in audern unmittelbar vom König seine Befehle
nahm, und also mit dem Palatiu in einer Kategorie stand. Die Banattafel bildet
nach dem Muster der ungarischen königlichen Tafel den obersten Gerichtshof des Landes.

Nach Beendigung der Türkenkriege wurden 450 in Meilen, also mehr als
die Hälfte von diesen zwei Königreichen abgerissen und als Militärcvlonie consti-
tuirt, und man unterscheidet nnn das Provinziale oder das bürgerliche Kroatien
und Slavonien von der slavouisch-arvalischen Militärgrenze.

Bei dem letzten Preßburger Reichstag sind die arvalischen Angelegenheiten
nur in so fern zur Sprache gekommen, als man, um die Reibungen der Nationa¬
litäten zu beseitigen, es den Kroaten frei überließ, sich ihre Sprache in den innern
Angelegenheiten zu wählen, und in Hinsicht der Korrespondenz mit den übrigen
Municipien des Reichs das Prinzip der Reciprocität aufstellte, dem zufolge die
Kroaten von den ungarischen Comitaten und Städten die magyarischen Einsen¬
dungen, diese wieder die arvalischen Documente anzunehmen und zu beantworten
hatten. Die übrigen Beschwerden oder Wünsche, welche die croatische Nation
vorzubringen hätte, wurden der nächsten Landescongregation übertragen, die sie
zu sammeln, zu motiviren und dem in Pesch zusammenzutretenden Reichstag vor¬
zulegen habe, wo diese auf der Basis der Billigkeit und der gegenseitigen Bedürf¬
nisse erledigt werden sollten.


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dem so viel und noch mehr versprochen wurde, durch ihn versprochen wurde, das
so gegründete Ansprüche ans die Erfüllung jener Versprechungen hat, und das jetzt
gerade durch ihn, dem es sich so vertrauensvoll hingcgel'en, mit der neuen Cen-
tralisation versöhnt werden soll.

Betrachten wir, was Kroatien vor und nach den Märzgesetzen im Verband
mit Ungarn war, und was es jetzt dnrch die kaiserliche Gnade geworden, um uns
ein klares Bild von den Errungenschaften der Südslaven überhaupt verschaffen zu
können.

Die Königreiche Crva'.im und Slavonien bestanden von jeher aus dem 750
bis 800 tu Meilen großen Flächenraum zwischen der Dran im Norden, der Sau im
Süden, der Unna im Osten und der Meeresküste im Weste». Seit dem II. Jahr¬
hundert mit der ungarischen Krone vereinigt, hatten diese zwei Königreiche dieselbe
Municipalverfassung wie das Mutterland; die Municipien bildeten die drei slavo-
nischen Comitate Syrmien, Pozsega und Veröze, die drei arvalischen Comitate
Agram, Kreutz und Varasdiu, und mehrere königliche Freistätte, als: Agram,
Kopreinitz, Zengg, Karlstadt u. s. w. Diese Municipien bildeten zusammen in
so fern ein Ganzes, als sie sänmitlich aus der Landescongregation zu Agram ver¬
treten waren, wo in den Grenzen der Bestimmungen der Reichsgesetze die innern
Angelegenheiten geordnet und auch die ReichStagsdeputirten für das eigentliche
Kroatien gewählt und mit Instructionen versehen wurden. An der Spitze der
Civilverwaltung stand der Bau von Kroatien, der in manchen Fällen dem Palatin
von Ungarn untergeordnet war, in audern unmittelbar vom König seine Befehle
nahm, und also mit dem Palatiu in einer Kategorie stand. Die Banattafel bildet
nach dem Muster der ungarischen königlichen Tafel den obersten Gerichtshof des Landes.

Nach Beendigung der Türkenkriege wurden 450 in Meilen, also mehr als
die Hälfte von diesen zwei Königreichen abgerissen und als Militärcvlonie consti-
tuirt, und man unterscheidet nnn das Provinziale oder das bürgerliche Kroatien
und Slavonien von der slavouisch-arvalischen Militärgrenze.

Bei dem letzten Preßburger Reichstag sind die arvalischen Angelegenheiten
nur in so fern zur Sprache gekommen, als man, um die Reibungen der Nationa¬
litäten zu beseitigen, es den Kroaten frei überließ, sich ihre Sprache in den innern
Angelegenheiten zu wählen, und in Hinsicht der Korrespondenz mit den übrigen
Municipien des Reichs das Prinzip der Reciprocität aufstellte, dem zufolge die
Kroaten von den ungarischen Comitaten und Städten die magyarischen Einsen¬
dungen, diese wieder die arvalischen Documente anzunehmen und zu beantworten
hatten. Die übrigen Beschwerden oder Wünsche, welche die croatische Nation
vorzubringen hätte, wurden der nächsten Landescongregation übertragen, die sie
zu sammeln, zu motiviren und dem in Pesch zusammenzutretenden Reichstag vor¬
zulegen habe, wo diese auf der Basis der Billigkeit und der gegenseitigen Bedürf¬
nisse erledigt werden sollten.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583/115>, abgerufen am 19.05.2024.