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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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läge beruht. Kein Angeklagter darf wegen des ihm Schuld gegebenen Verbrechens
befragt werden, sondern das Gericht hat ihm das Verbrechen'durch Zeugen nach-
zuweisen. Das Verbrechen Mazzini'S oder Kossuth'ö würde sein, daß er durch
Verschwörung oder Proclamation einen Aufstand in Italien gegen eine der Kö¬
nigin befreundete Macht verursacht habe. Strafbar wäre dies Verbrechen aber
nur in England, wenn es i" England verübt oder vorbereitet wordeu ist. Der
Umstand, daß in den Zeitungen' eine mit Mazzini oder Kossuth unterzeichnete
Proclamation steht, welche zu einem Aufstand in Mailand auffordert, oder daß
eine solche in der Lombardei vertheilt wird, ist kein in englischen Gerichtshöfen
zulässiger Beweis. Dem Ankläger würde obliegen zu beweise", daß Mazzini die
in der Lombardei verbreiteten Proclamationen in England verfaßt, oder ihre
Verbreitung von England aus befohlen habe. Bevor dieser Beweis nicht herge¬
stellt ist, gilt Mazzini dem Gericht für unschuldig, wie jeder andere Angeklagte,
der deS ihm schuldgegcbeueu Verbrechens nicht überführt ist. Innerhalb der
Grenzen dieser Befugnisse gegen die Flüchtlinge zu verfahren, ist die englische
Regierung gern bereit, aber darüber hinaus kann sie nicht gehen, und kein Mi¬
nister würde heutzutage mehr wagen, von dem englischen Parlamente die Anö-
uahmcmaßregel eiuer Fremdcubill zu verlangen.


Literatur. England im Jahre 18,'it von Friederike Bremer.

Altona Dirckseu
und Jngwerscu 1832. Auch Friedens Bremer hat es nicht vermeiden können, über den
Knistallpalast, die englischen Nrmenschulcu und die Physiognomie Londons zu schreiben.
Ihre Reflexionen sind schwach, ihr verständiges Urtheil über Personen und Zustände,
erhält durch die ihr eigene Sentimentalität eine, wenigstens für Männer zuweilen un¬
bequeme Färbung, am Meisten gefällt sie da, wo sie unbefangene Eindrücke erzählt, welche
ihr selbst geworden sind. Ihre Begegnung mit der Königin Victoria und dem Prinzen
Albert, welche dadurch herbeigeführt wird, das; ihr im Park ein alter Regenschirm aus
dem Wagen fällt, den sie aus persönlicher Anhänglichkeit, trotz der Nähe der hohen
Herrschaften, nicht im Sande liegen lassen will, ist hübsch erzählt, und bei der
Schilderung des hohen Paars Gemüthlichkeit und Ehrfurcht aus angenehme Weise
verbunden.

Geschichte Englands während des dreißigjährigen Friedens von
1816--1846. Von Harriet Martineau, übersetzt von C. I. Bergins. i- Theile. Berlin
Verlag von F. Dunker 18ö3. Das englische Original der bekannten nationalökono-
mischen Schriftstellerin de>t den populairen Zweck, dem Volke die Entwickelung der
handelspolitischen Gesetzgebung, der liberalen Principien, welche in einer Reihe von so¬
cialen Fragen allmächtig im Ltaatslcben Geltung erhalten haben, und die aus ihrer
Realisirung folgende Zunahme des Wohlstandes, der Intelligenz und Autorität Englands
zu zeigen. Das Werk enthält nicht die politische Geschichte Englands, ja diese ist
wenigstens für uns fast zu lückenhaft darin enthalten, wohl aber eine detaillirte Dar¬
stellung der Volksstimmungen und parlamentarischen Kämpfe, der financiellen Krisen "ut
politischen Schwierigkeiten, unter welchen die großen Acte der englischen Gesetzgebung
z. B. die Kathvlikcnemancipation, die ParlamcntSresorm und Gctreidebill u. s. w. durch¬
gesetzt worden. Das Werk stellt sich die Aufgabe, die liberalen Grundsätze des Frei¬
handels und der Erhebung der arbeitenden Klasse in ihrer segensreichen Bedeutung dar¬
zustellen, es ist in England mit Recht pvpulair und verdient eine weite Verbreitung
auch bei uns. Leider ist der Uebersetzer, zwar wie es scheint in den Sachen gut
unterrichtet, aber in der englischen Sprache nicht sicher genug, um immer richtig zu
übertragen, oft geht die Deutlichkeit des Originals verloren, nicht selten sind offenbare
Unrichtigkeiten der Uebertragung zu beklagen.

Deutsche Geschichte von den ältesten Zeiten bis ans die Gegenwart.


läge beruht. Kein Angeklagter darf wegen des ihm Schuld gegebenen Verbrechens
befragt werden, sondern das Gericht hat ihm das Verbrechen'durch Zeugen nach-
zuweisen. Das Verbrechen Mazzini'S oder Kossuth'ö würde sein, daß er durch
Verschwörung oder Proclamation einen Aufstand in Italien gegen eine der Kö¬
nigin befreundete Macht verursacht habe. Strafbar wäre dies Verbrechen aber
nur in England, wenn es i» England verübt oder vorbereitet wordeu ist. Der
Umstand, daß in den Zeitungen' eine mit Mazzini oder Kossuth unterzeichnete
Proclamation steht, welche zu einem Aufstand in Mailand auffordert, oder daß
eine solche in der Lombardei vertheilt wird, ist kein in englischen Gerichtshöfen
zulässiger Beweis. Dem Ankläger würde obliegen zu beweise», daß Mazzini die
in der Lombardei verbreiteten Proclamationen in England verfaßt, oder ihre
Verbreitung von England aus befohlen habe. Bevor dieser Beweis nicht herge¬
stellt ist, gilt Mazzini dem Gericht für unschuldig, wie jeder andere Angeklagte,
der deS ihm schuldgegcbeueu Verbrechens nicht überführt ist. Innerhalb der
Grenzen dieser Befugnisse gegen die Flüchtlinge zu verfahren, ist die englische
Regierung gern bereit, aber darüber hinaus kann sie nicht gehen, und kein Mi¬
nister würde heutzutage mehr wagen, von dem englischen Parlamente die Anö-
uahmcmaßregel eiuer Fremdcubill zu verlangen.


Literatur. England im Jahre 18,'it von Friederike Bremer.

Altona Dirckseu
und Jngwerscu 1832. Auch Friedens Bremer hat es nicht vermeiden können, über den
Knistallpalast, die englischen Nrmenschulcu und die Physiognomie Londons zu schreiben.
Ihre Reflexionen sind schwach, ihr verständiges Urtheil über Personen und Zustände,
erhält durch die ihr eigene Sentimentalität eine, wenigstens für Männer zuweilen un¬
bequeme Färbung, am Meisten gefällt sie da, wo sie unbefangene Eindrücke erzählt, welche
ihr selbst geworden sind. Ihre Begegnung mit der Königin Victoria und dem Prinzen
Albert, welche dadurch herbeigeführt wird, das; ihr im Park ein alter Regenschirm aus
dem Wagen fällt, den sie aus persönlicher Anhänglichkeit, trotz der Nähe der hohen
Herrschaften, nicht im Sande liegen lassen will, ist hübsch erzählt, und bei der
Schilderung des hohen Paars Gemüthlichkeit und Ehrfurcht aus angenehme Weise
verbunden.

Geschichte Englands während des dreißigjährigen Friedens von
1816—1846. Von Harriet Martineau, übersetzt von C. I. Bergins. i- Theile. Berlin
Verlag von F. Dunker 18ö3. Das englische Original der bekannten nationalökono-
mischen Schriftstellerin de>t den populairen Zweck, dem Volke die Entwickelung der
handelspolitischen Gesetzgebung, der liberalen Principien, welche in einer Reihe von so¬
cialen Fragen allmächtig im Ltaatslcben Geltung erhalten haben, und die aus ihrer
Realisirung folgende Zunahme des Wohlstandes, der Intelligenz und Autorität Englands
zu zeigen. Das Werk enthält nicht die politische Geschichte Englands, ja diese ist
wenigstens für uns fast zu lückenhaft darin enthalten, wohl aber eine detaillirte Dar¬
stellung der Volksstimmungen und parlamentarischen Kämpfe, der financiellen Krisen »ut
politischen Schwierigkeiten, unter welchen die großen Acte der englischen Gesetzgebung
z. B. die Kathvlikcnemancipation, die ParlamcntSresorm und Gctreidebill u. s. w. durch¬
gesetzt worden. Das Werk stellt sich die Aufgabe, die liberalen Grundsätze des Frei¬
handels und der Erhebung der arbeitenden Klasse in ihrer segensreichen Bedeutung dar¬
zustellen, es ist in England mit Recht pvpulair und verdient eine weite Verbreitung
auch bei uns. Leider ist der Uebersetzer, zwar wie es scheint in den Sachen gut
unterrichtet, aber in der englischen Sprache nicht sicher genug, um immer richtig zu
übertragen, oft geht die Deutlichkeit des Originals verloren, nicht selten sind offenbare
Unrichtigkeiten der Uebertragung zu beklagen.

Deutsche Geschichte von den ältesten Zeiten bis ans die Gegenwart.


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[0526] läge beruht. Kein Angeklagter darf wegen des ihm Schuld gegebenen Verbrechens befragt werden, sondern das Gericht hat ihm das Verbrechen'durch Zeugen nach- zuweisen. Das Verbrechen Mazzini'S oder Kossuth'ö würde sein, daß er durch Verschwörung oder Proclamation einen Aufstand in Italien gegen eine der Kö¬ nigin befreundete Macht verursacht habe. Strafbar wäre dies Verbrechen aber nur in England, wenn es i» England verübt oder vorbereitet wordeu ist. Der Umstand, daß in den Zeitungen' eine mit Mazzini oder Kossuth unterzeichnete Proclamation steht, welche zu einem Aufstand in Mailand auffordert, oder daß eine solche in der Lombardei vertheilt wird, ist kein in englischen Gerichtshöfen zulässiger Beweis. Dem Ankläger würde obliegen zu beweise», daß Mazzini die in der Lombardei verbreiteten Proclamationen in England verfaßt, oder ihre Verbreitung von England aus befohlen habe. Bevor dieser Beweis nicht herge¬ stellt ist, gilt Mazzini dem Gericht für unschuldig, wie jeder andere Angeklagte, der deS ihm schuldgegcbeueu Verbrechens nicht überführt ist. Innerhalb der Grenzen dieser Befugnisse gegen die Flüchtlinge zu verfahren, ist die englische Regierung gern bereit, aber darüber hinaus kann sie nicht gehen, und kein Mi¬ nister würde heutzutage mehr wagen, von dem englischen Parlamente die Anö- uahmcmaßregel eiuer Fremdcubill zu verlangen. Literatur. England im Jahre 18,'it von Friederike Bremer. Altona Dirckseu und Jngwerscu 1832. Auch Friedens Bremer hat es nicht vermeiden können, über den Knistallpalast, die englischen Nrmenschulcu und die Physiognomie Londons zu schreiben. Ihre Reflexionen sind schwach, ihr verständiges Urtheil über Personen und Zustände, erhält durch die ihr eigene Sentimentalität eine, wenigstens für Männer zuweilen un¬ bequeme Färbung, am Meisten gefällt sie da, wo sie unbefangene Eindrücke erzählt, welche ihr selbst geworden sind. Ihre Begegnung mit der Königin Victoria und dem Prinzen Albert, welche dadurch herbeigeführt wird, das; ihr im Park ein alter Regenschirm aus dem Wagen fällt, den sie aus persönlicher Anhänglichkeit, trotz der Nähe der hohen Herrschaften, nicht im Sande liegen lassen will, ist hübsch erzählt, und bei der Schilderung des hohen Paars Gemüthlichkeit und Ehrfurcht aus angenehme Weise verbunden. Geschichte Englands während des dreißigjährigen Friedens von 1816—1846. Von Harriet Martineau, übersetzt von C. I. Bergins. i- Theile. Berlin Verlag von F. Dunker 18ö3. Das englische Original der bekannten nationalökono- mischen Schriftstellerin de>t den populairen Zweck, dem Volke die Entwickelung der handelspolitischen Gesetzgebung, der liberalen Principien, welche in einer Reihe von so¬ cialen Fragen allmächtig im Ltaatslcben Geltung erhalten haben, und die aus ihrer Realisirung folgende Zunahme des Wohlstandes, der Intelligenz und Autorität Englands zu zeigen. Das Werk enthält nicht die politische Geschichte Englands, ja diese ist wenigstens für uns fast zu lückenhaft darin enthalten, wohl aber eine detaillirte Dar¬ stellung der Volksstimmungen und parlamentarischen Kämpfe, der financiellen Krisen »ut politischen Schwierigkeiten, unter welchen die großen Acte der englischen Gesetzgebung z. B. die Kathvlikcnemancipation, die ParlamcntSresorm und Gctreidebill u. s. w. durch¬ gesetzt worden. Das Werk stellt sich die Aufgabe, die liberalen Grundsätze des Frei¬ handels und der Erhebung der arbeitenden Klasse in ihrer segensreichen Bedeutung dar¬ zustellen, es ist in England mit Recht pvpulair und verdient eine weite Verbreitung auch bei uns. Leider ist der Uebersetzer, zwar wie es scheint in den Sachen gut unterrichtet, aber in der englischen Sprache nicht sicher genug, um immer richtig zu übertragen, oft geht die Deutlichkeit des Originals verloren, nicht selten sind offenbare Unrichtigkeiten der Uebertragung zu beklagen. Deutsche Geschichte von den ältesten Zeiten bis ans die Gegenwart.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/526>, abgerufen am 22.05.2024.