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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. IV. Band.

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wir haben Beiträge gesammelt, zehn Millionen Mark Banko in zwei Stunden,
aber bezahlen können wir noch lange nicht, und schwerer und trüber wird von Tag
zu Tag die Stimmung der Kaufmannschaft.

Was ein Wechsel ist, wird den meisten Lesern der Grenzboten bekannt sein,
aber was ein Wechsel und was Wechselverkehr für den Kaufmann bedeutet, wol
kaum im genügenden Maßstabe. Ein Wechsel ist ein Document, für dessen Betrag
jeder, der seinen Namen darauf setzt, zum Vollen verantwortlich wird, so daß,
was der eine nicht bezahlen kann, dem andern zum Zahlen zufällt. Ein Kauf¬
mann empfängt eine Waare und der Verkäufer zieht einen Wechsel zu einem be¬
stimmten Verfalltag aus den Käufer, der dadurch angewiesen wird, die eingegange¬
ne Schuld a" einen dritten auszukehren. Dieser dritte präsentirt den Wechsel dem
Käufer, damit er seinen Namen darauf setze und so acceptire. Thut dieser es
nicht, so wird der dritte sich an den Aussteller des Wechsels" oder an die halten,
welche ihn inzwischen indossirt haben, thut er es, so geht der Wechsel dnrch weitere
Indossamente aus andere über, bis er sich am Verfalltage wieder beim Acccptanten
einfindet, der nun entweder dnrch Zahlung den Wechsel aus der Welt schafft, oder
salls nicht bezahlt wird, den Wechselinhaber veranlaßt, sich einen der Indossanten zur
Zahlung herauszuwählen, bis er wieder an den Aussteller kommt, der nun alles,
Wcchselsumme und Wcchselkosten abzumachen hat. Ein Kaufmann aber, der nicht
vermag, seinen dnrch Wechsel eingegangenen Verpflichtungen sofort nachzukommen,
ist insolvent. Er mag noch so reich an Besitz sein, seine Räume mögen von Waa¬
ren strotzen, aber kann er ans Aufforderung nicht sofort die Wcchselsumme aus¬
kehren, ist er insolvent. Vielleicht daß es ihm durch seinen Credit und dnrch rasch
gebrachte Opfer gelingt, sich Geld zu verschaffen, sonst aber ist er insolvent. In
gewöhnlichen Zeiten hat eine solche Operation gar keine Schwierigkeit, in außer¬
ordentlichen dagegen ist sie kaum zu bewerkstelligen, und dabei stehen wir jetzt in
Hamburg.

Der Wechsel ist, wie ich dem Reformator des deutschen Wechselrechts, dem
sächsischen Oberappellationsrath Eincrt wol nachsagen darf, kaufmännisches Geld.
Von Land zu Land, von Meer zu Meer wird der weit überwiegende Theil aller
kaufmännischen Verpflichtungen durch Wechsel abgemacht; ist er doch dnrch das Ver¬
mögen und den Credit sämmtlicher darauf befindlichen Namen garantirt. Der
Kaufmann bezahlt nicht blos in Geld, sondern auch mit Wechseln, die gute Unter¬
schriften tragen. Der Wechsel dient namentlich auch zur bequemern' Abmachung
von Zahlungen unter verschiedenen Handclsgebieteu. A in Hamburg schuldet a"
B in London, C in London aber an D in Hamburg, was ist natürlicher, als daß
A mit B und C mit D abrechnet! Das wird aber möglich dnrch Einrichtungen,
die ausschließlich auf den Wechselverkehr berechnet sind, Banken, Wechselmakler,
Börsen u. s. w. Jede andere Zahlungsweise, namentlich die durch BaarsendungeN'
wäre mit so großen Kosten, Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten verknüpft, daß
der Wechselverkehr die kauft" ännischcn Verhältnisse völlig beherrscht. Man benutzt
auch den Wechsel zur Regulirung und zur Ausbeutung der Course zwischen den
verschiedenen Handelsplätzen, indem man sie dahin schafft, wo dasjenige Geld in
dem der Wechsel ausgestellt ist, den meisten Vortheil bietet; man benutzt sie auch
zur Anknüpfung und zur Unterhaltung von Geschäftsverbindungen, indem man


wir haben Beiträge gesammelt, zehn Millionen Mark Banko in zwei Stunden,
aber bezahlen können wir noch lange nicht, und schwerer und trüber wird von Tag
zu Tag die Stimmung der Kaufmannschaft.

Was ein Wechsel ist, wird den meisten Lesern der Grenzboten bekannt sein,
aber was ein Wechsel und was Wechselverkehr für den Kaufmann bedeutet, wol
kaum im genügenden Maßstabe. Ein Wechsel ist ein Document, für dessen Betrag
jeder, der seinen Namen darauf setzt, zum Vollen verantwortlich wird, so daß,
was der eine nicht bezahlen kann, dem andern zum Zahlen zufällt. Ein Kauf¬
mann empfängt eine Waare und der Verkäufer zieht einen Wechsel zu einem be¬
stimmten Verfalltag aus den Käufer, der dadurch angewiesen wird, die eingegange¬
ne Schuld a» einen dritten auszukehren. Dieser dritte präsentirt den Wechsel dem
Käufer, damit er seinen Namen darauf setze und so acceptire. Thut dieser es
nicht, so wird der dritte sich an den Aussteller des Wechsels" oder an die halten,
welche ihn inzwischen indossirt haben, thut er es, so geht der Wechsel dnrch weitere
Indossamente aus andere über, bis er sich am Verfalltage wieder beim Acccptanten
einfindet, der nun entweder dnrch Zahlung den Wechsel aus der Welt schafft, oder
salls nicht bezahlt wird, den Wechselinhaber veranlaßt, sich einen der Indossanten zur
Zahlung herauszuwählen, bis er wieder an den Aussteller kommt, der nun alles,
Wcchselsumme und Wcchselkosten abzumachen hat. Ein Kaufmann aber, der nicht
vermag, seinen dnrch Wechsel eingegangenen Verpflichtungen sofort nachzukommen,
ist insolvent. Er mag noch so reich an Besitz sein, seine Räume mögen von Waa¬
ren strotzen, aber kann er ans Aufforderung nicht sofort die Wcchselsumme aus¬
kehren, ist er insolvent. Vielleicht daß es ihm durch seinen Credit und dnrch rasch
gebrachte Opfer gelingt, sich Geld zu verschaffen, sonst aber ist er insolvent. In
gewöhnlichen Zeiten hat eine solche Operation gar keine Schwierigkeit, in außer¬
ordentlichen dagegen ist sie kaum zu bewerkstelligen, und dabei stehen wir jetzt in
Hamburg.

Der Wechsel ist, wie ich dem Reformator des deutschen Wechselrechts, dem
sächsischen Oberappellationsrath Eincrt wol nachsagen darf, kaufmännisches Geld.
Von Land zu Land, von Meer zu Meer wird der weit überwiegende Theil aller
kaufmännischen Verpflichtungen durch Wechsel abgemacht; ist er doch dnrch das Ver¬
mögen und den Credit sämmtlicher darauf befindlichen Namen garantirt. Der
Kaufmann bezahlt nicht blos in Geld, sondern auch mit Wechseln, die gute Unter¬
schriften tragen. Der Wechsel dient namentlich auch zur bequemern' Abmachung
von Zahlungen unter verschiedenen Handclsgebieteu. A in Hamburg schuldet a»
B in London, C in London aber an D in Hamburg, was ist natürlicher, als daß
A mit B und C mit D abrechnet! Das wird aber möglich dnrch Einrichtungen,
die ausschließlich auf den Wechselverkehr berechnet sind, Banken, Wechselmakler,
Börsen u. s. w. Jede andere Zahlungsweise, namentlich die durch BaarsendungeN'
wäre mit so großen Kosten, Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten verknüpft, daß
der Wechselverkehr die kauft» ännischcn Verhältnisse völlig beherrscht. Man benutzt
auch den Wechsel zur Regulirung und zur Ausbeutung der Course zwischen den
verschiedenen Handelsplätzen, indem man sie dahin schafft, wo dasjenige Geld in
dem der Wechsel ausgestellt ist, den meisten Vortheil bietet; man benutzt sie auch
zur Anknüpfung und zur Unterhaltung von Geschäftsverbindungen, indem man


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104734/400>, abgerufen am 20.05.2024.