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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.

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Bildung des Volkes üben wird, Haben in Frankreich und England die Besitzer der
Bilder und Statuen mit den Künstlern gewetteifert. um das Herrlichste und Ge¬
lungenste jeder Art und jedes Meisters zu einer Gcsammtanschauung zu vereinigen,
so vertrauen wir dem deutschen Geiste, daß ein ähnliches und ihm eigenthümliches
Werk gleichfalls gelingen werde, und legen es hiermit allen denen ans Herz, welchen
die Liebe zur Kunst, der Ruhm des Vaterlandes, die Erhebung des Volksgemüthcs
theuer und werth sind.

Die deutsche allgemeine Kunstausstellung beginnt den 15, Juli, endigt den
15. October 1858 und umfaßt, Gemälde, Cartons, Zeichnungen, plastische Arbeiten,
architektonische Entwürfe, Kupferstiche, Lithographien, Photographien (insoweit diese
zur Ergänzung der kunstgeschichtlichen Seite der Ausstellung mitwirken können). Nur
Werke deutscher Künstler d. h. solcher, welche ihre künstlerische Ausbildung ausdeutschen
Kunstschulen empfangen haben, oder sonst thatsächlich solchen Schulen angehören,
werden aufgenommen. Nicht nur die Werke lebender Künstler werden aufgenommen,
sondern auch solche Verstorbener, welche auf eine charakteristische Weise den Ent¬
wicklungsgang der deutschen Kunst bezeichnen, und zwar soll dieser von dem Beginne
der künstlerischen Thätigkeit der A. Carstens, Schick und Wächter an gerechnet werden,
Die Kunstwerke werden schulcnwcise geordnet; die einzelnen Werke eines Autors
werden womöglich räumlich vereinigt. Die lebenden deutschen Künstler werden dahin
mitwirken, daß das Beste und Gelungenste ihrer Schöpfungen zur Ausstellung
gelange. Die Ausstellung und alles, was dazu gehört, wird unes den Beschlüssen
der allgemeinen deutschen Künstlcrvcrsammlung in Stuttgart von einem Gcschäfts-
comito. geleitet, welches zusammengesetzt ist aus den Abgeordneten der k, Akademie
in München, aus dem in Stuttgart gewühlten Centralcomitü und aus einer Anzahl
von Mitgliedern der Münchner Künstlerschaft, Dieses Gcschäftscomitv übernimmt
alle Vorarbeiten für die Ausstellung und leitet dieselbe ein; es beruft, sobald der
geeignete Zeitpunkt eingetreten ist, die Deputirten der sämmtlichen bekannten Künstler¬
vereine Deutschlands ein, um als Gcsammtcomitv die Schlußarbeitcn der Ausstellung
zu vollziehen; jedoch sind selbstverständlich die Künstlervereine berechtigt, zu jeder Zeit
einen oder mehre Deputirte nach München zu senden und Sitz und Stimme im
Gcschäftscomitö einnehmen zu lassen. Solche Künstlcrschaftcn, welche keine Depu¬
taten senden oder bevollmächtigen, werden als mit den Beschlüssen des Gcsammt-
comitös einverstanden betrachtet. An jedem Orte, wo Künstlervereine bestehen, werden
diese aus ihrer Mitte ein Schiedsgericht ernennen, welches über die einzusendenden
Werke zu entscheiden hat. Einzelne Künstler, welche an Orten wohnen, wo kein
Schiedsgericht besteht, haben ihre Arbeiten irgend einer solchen von einer Künstler¬
schaft gebildeten Jury zu unterstellen. Das Geschästsevmite; wird Einleitungen
treffen, daß den ausgezeichneten Werken ehrenvolle Anerkennungen in irgend einer
Form zu Theil werden. Die Namen der Besitzer der Kunstwerke werden im Kata¬
log verzeichnet. Es wird ein Eintrittsgeld für den Besuch der Ausstellung erhoben;
die Einnahme wird zur Deckung der Transportkosten, so wieder sonstigen Auslagen
verwendet; sollten sich Ueberschüsse ergeben, so wird die allgemeine deutsche Künstler¬
versammlung über diese verfügen; im Princip sollen sie nach dem Beschluß der
allgemeinen Versammlung der Künstler in Stuttgart zu wohlthätigen Zwecken ver¬
wendet werden."




Verantwortlicher Redacteur: v, Moritz Busch -- Verlag von F, L, Herbig
in Leipzig.
Druck von C. E. Elbert in Leipzig,

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Bildung des Volkes üben wird, Haben in Frankreich und England die Besitzer der
Bilder und Statuen mit den Künstlern gewetteifert. um das Herrlichste und Ge¬
lungenste jeder Art und jedes Meisters zu einer Gcsammtanschauung zu vereinigen,
so vertrauen wir dem deutschen Geiste, daß ein ähnliches und ihm eigenthümliches
Werk gleichfalls gelingen werde, und legen es hiermit allen denen ans Herz, welchen
die Liebe zur Kunst, der Ruhm des Vaterlandes, die Erhebung des Volksgemüthcs
theuer und werth sind.

Die deutsche allgemeine Kunstausstellung beginnt den 15, Juli, endigt den
15. October 1858 und umfaßt, Gemälde, Cartons, Zeichnungen, plastische Arbeiten,
architektonische Entwürfe, Kupferstiche, Lithographien, Photographien (insoweit diese
zur Ergänzung der kunstgeschichtlichen Seite der Ausstellung mitwirken können). Nur
Werke deutscher Künstler d. h. solcher, welche ihre künstlerische Ausbildung ausdeutschen
Kunstschulen empfangen haben, oder sonst thatsächlich solchen Schulen angehören,
werden aufgenommen. Nicht nur die Werke lebender Künstler werden aufgenommen,
sondern auch solche Verstorbener, welche auf eine charakteristische Weise den Ent¬
wicklungsgang der deutschen Kunst bezeichnen, und zwar soll dieser von dem Beginne
der künstlerischen Thätigkeit der A. Carstens, Schick und Wächter an gerechnet werden,
Die Kunstwerke werden schulcnwcise geordnet; die einzelnen Werke eines Autors
werden womöglich räumlich vereinigt. Die lebenden deutschen Künstler werden dahin
mitwirken, daß das Beste und Gelungenste ihrer Schöpfungen zur Ausstellung
gelange. Die Ausstellung und alles, was dazu gehört, wird unes den Beschlüssen
der allgemeinen deutschen Künstlcrvcrsammlung in Stuttgart von einem Gcschäfts-
comito. geleitet, welches zusammengesetzt ist aus den Abgeordneten der k, Akademie
in München, aus dem in Stuttgart gewühlten Centralcomitü und aus einer Anzahl
von Mitgliedern der Münchner Künstlerschaft, Dieses Gcschäftscomitv übernimmt
alle Vorarbeiten für die Ausstellung und leitet dieselbe ein; es beruft, sobald der
geeignete Zeitpunkt eingetreten ist, die Deputirten der sämmtlichen bekannten Künstler¬
vereine Deutschlands ein, um als Gcsammtcomitv die Schlußarbeitcn der Ausstellung
zu vollziehen; jedoch sind selbstverständlich die Künstlervereine berechtigt, zu jeder Zeit
einen oder mehre Deputirte nach München zu senden und Sitz und Stimme im
Gcschäftscomitö einnehmen zu lassen. Solche Künstlcrschaftcn, welche keine Depu¬
taten senden oder bevollmächtigen, werden als mit den Beschlüssen des Gcsammt-
comitös einverstanden betrachtet. An jedem Orte, wo Künstlervereine bestehen, werden
diese aus ihrer Mitte ein Schiedsgericht ernennen, welches über die einzusendenden
Werke zu entscheiden hat. Einzelne Künstler, welche an Orten wohnen, wo kein
Schiedsgericht besteht, haben ihre Arbeiten irgend einer solchen von einer Künstler¬
schaft gebildeten Jury zu unterstellen. Das Geschästsevmite; wird Einleitungen
treffen, daß den ausgezeichneten Werken ehrenvolle Anerkennungen in irgend einer
Form zu Theil werden. Die Namen der Besitzer der Kunstwerke werden im Kata¬
log verzeichnet. Es wird ein Eintrittsgeld für den Besuch der Ausstellung erhoben;
die Einnahme wird zur Deckung der Transportkosten, so wieder sonstigen Auslagen
verwendet; sollten sich Ueberschüsse ergeben, so wird die allgemeine deutsche Künstler¬
versammlung über diese verfügen; im Princip sollen sie nach dem Beschluß der
allgemeinen Versammlung der Künstler in Stuttgart zu wohlthätigen Zwecken ver¬
wendet werden."




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Druck von C. E. Elbert in Leipzig,
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[0208] ...^, Bildung des Volkes üben wird, Haben in Frankreich und England die Besitzer der Bilder und Statuen mit den Künstlern gewetteifert. um das Herrlichste und Ge¬ lungenste jeder Art und jedes Meisters zu einer Gcsammtanschauung zu vereinigen, so vertrauen wir dem deutschen Geiste, daß ein ähnliches und ihm eigenthümliches Werk gleichfalls gelingen werde, und legen es hiermit allen denen ans Herz, welchen die Liebe zur Kunst, der Ruhm des Vaterlandes, die Erhebung des Volksgemüthcs theuer und werth sind. Die deutsche allgemeine Kunstausstellung beginnt den 15, Juli, endigt den 15. October 1858 und umfaßt, Gemälde, Cartons, Zeichnungen, plastische Arbeiten, architektonische Entwürfe, Kupferstiche, Lithographien, Photographien (insoweit diese zur Ergänzung der kunstgeschichtlichen Seite der Ausstellung mitwirken können). Nur Werke deutscher Künstler d. h. solcher, welche ihre künstlerische Ausbildung ausdeutschen Kunstschulen empfangen haben, oder sonst thatsächlich solchen Schulen angehören, werden aufgenommen. Nicht nur die Werke lebender Künstler werden aufgenommen, sondern auch solche Verstorbener, welche auf eine charakteristische Weise den Ent¬ wicklungsgang der deutschen Kunst bezeichnen, und zwar soll dieser von dem Beginne der künstlerischen Thätigkeit der A. Carstens, Schick und Wächter an gerechnet werden, Die Kunstwerke werden schulcnwcise geordnet; die einzelnen Werke eines Autors werden womöglich räumlich vereinigt. Die lebenden deutschen Künstler werden dahin mitwirken, daß das Beste und Gelungenste ihrer Schöpfungen zur Ausstellung gelange. Die Ausstellung und alles, was dazu gehört, wird unes den Beschlüssen der allgemeinen deutschen Künstlcrvcrsammlung in Stuttgart von einem Gcschäfts- comito. geleitet, welches zusammengesetzt ist aus den Abgeordneten der k, Akademie in München, aus dem in Stuttgart gewühlten Centralcomitü und aus einer Anzahl von Mitgliedern der Münchner Künstlerschaft, Dieses Gcschäftscomitv übernimmt alle Vorarbeiten für die Ausstellung und leitet dieselbe ein; es beruft, sobald der geeignete Zeitpunkt eingetreten ist, die Deputirten der sämmtlichen bekannten Künstler¬ vereine Deutschlands ein, um als Gcsammtcomitv die Schlußarbeitcn der Ausstellung zu vollziehen; jedoch sind selbstverständlich die Künstlervereine berechtigt, zu jeder Zeit einen oder mehre Deputirte nach München zu senden und Sitz und Stimme im Gcschäftscomitö einnehmen zu lassen. Solche Künstlcrschaftcn, welche keine Depu¬ taten senden oder bevollmächtigen, werden als mit den Beschlüssen des Gcsammt- comitös einverstanden betrachtet. An jedem Orte, wo Künstlervereine bestehen, werden diese aus ihrer Mitte ein Schiedsgericht ernennen, welches über die einzusendenden Werke zu entscheiden hat. Einzelne Künstler, welche an Orten wohnen, wo kein Schiedsgericht besteht, haben ihre Arbeiten irgend einer solchen von einer Künstler¬ schaft gebildeten Jury zu unterstellen. Das Geschästsevmite; wird Einleitungen treffen, daß den ausgezeichneten Werken ehrenvolle Anerkennungen in irgend einer Form zu Theil werden. Die Namen der Besitzer der Kunstwerke werden im Kata¬ log verzeichnet. Es wird ein Eintrittsgeld für den Besuch der Ausstellung erhoben; die Einnahme wird zur Deckung der Transportkosten, so wieder sonstigen Auslagen verwendet; sollten sich Ueberschüsse ergeben, so wird die allgemeine deutsche Künstler¬ versammlung über diese verfügen; im Princip sollen sie nach dem Beschluß der allgemeinen Versammlung der Künstler in Stuttgart zu wohlthätigen Zwecken ver¬ wendet werden." Verantwortlicher Redacteur: v, Moritz Busch — Verlag von F, L, Herbig in Leipzig. Druck von C. E. Elbert in Leipzig,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105276/208>, abgerufen am 14.05.2024.