Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.publiciren u. s. w. Hannover und Baden erinnerten nur gegen die Auffor¬ Die östreichischen Finanzen. Die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben der östreichische" publiciren u. s. w. Hannover und Baden erinnerten nur gegen die Auffor¬ Die östreichischen Finanzen. Die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben der östreichische" <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0188" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108318"/> <p xml:id="ID_633" prev="#ID_632"> publiciren u. s. w. Hannover und Baden erinnerten nur gegen die Auffor¬<lb/> derung an die Negierung eine gewisse Verfassung zu publiciren. Baden<lb/> stützte seine Abstimmung aus das t'An. lreeomM, das durch die früheren Bun¬<lb/> desbeschlüsse ohne Badens Mitwirkung eingetreten sei. Königreich Sachsen<lb/> stimmte mit dem Bemerken bei. daß die Regierung, wenn sie auch den zu<lb/> Grunde liegenden Motiven nicht überall beizupflichten vermöge, die gestellten<lb/> Anträge doch als in den Verhältnissen begründet erachte. Braunschweig wollte<lb/> die Verfassung nur so weit, als sie bundeswidrig, außer Wirksamkeit gesetzt<lb/> wissen. Würtemberg und die freien Stände waren so glücklich, ihre Gesandten nicht<lb/> zeitig instruirt zu haben. Sehr klein war die Zahl der Gegner: die Nieder¬<lb/> lande für Luxemburg und Limburg, die großherzoglich und herzoglich sächsischen<lb/> Häuser, Oldenburg und Schwarzburg-Sondershausen. Oldenburg äußerte nur,<lb/> es habe seine Bedenken gegen die Anträge nicht überwinden können; Schwarz¬<lb/> burg-Sondershausen zaghaft: die Regierung habe zwar in der Voraussicht<lb/> der Annahme durch die Majorität nicht gewünscht isolirt zu widersprechen,<lb/> aber doch auch eine zustimmende Erklärung nicht für gerechtfertigt geachtet.<lb/> Der Gesandte der Niederlande sprach aus: seine Regierung sei überzeugt, daß<lb/> nicht die Art. 26 und 27, sondern lediglich der Art. 61 der wiener Schlußakte<lb/> auf den vorliegenden Fall zur Anwendung komme. Die sächsischen Häuser er¬<lb/> kennen überhaupt die Beschlüsse vor dem 12. Mai 1851 nicht als Bundcs-<lb/> beschlüsse an, wollen sich auf keine Weise bei der Ausführung dieses und des<lb/> Beschlusses vom 11. Juni 1851, durch den das Cvmmissorium für Oestreich<lb/> und Preußen zum Einschreiten in Kurhessen weiter erstreckt wurde, betheiligen<lb/> und verwahren sich ausdrücklich gegen jede Theilnahme an den Folgen. Und<lb/> das war gut!</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die östreichischen Finanzen.</head><lb/> <p xml:id="ID_634" next="#ID_635"> Die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben der östreichische"<lb/> Monarchie für das Verwaltungsjahr 1858, welche die Wiener Zeitung vom<lb/> 11. Oct. veröffentlicht, hat einen höchst ungünstigen Eindruck hinterlassen<lb/> müssen. Nicht nur, daß wiederum ein Deficit vorhanden von beiläufig 40'/- M'^'<lb/> Fi., sondern es ist auch in dürren Worten der Bruch eines feierlich gegebenen<lb/> Versprechens eingeräumt, das Nationalanlehen von 1854 ist um 111V»</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0188]
publiciren u. s. w. Hannover und Baden erinnerten nur gegen die Auffor¬
derung an die Negierung eine gewisse Verfassung zu publiciren. Baden
stützte seine Abstimmung aus das t'An. lreeomM, das durch die früheren Bun¬
desbeschlüsse ohne Badens Mitwirkung eingetreten sei. Königreich Sachsen
stimmte mit dem Bemerken bei. daß die Regierung, wenn sie auch den zu
Grunde liegenden Motiven nicht überall beizupflichten vermöge, die gestellten
Anträge doch als in den Verhältnissen begründet erachte. Braunschweig wollte
die Verfassung nur so weit, als sie bundeswidrig, außer Wirksamkeit gesetzt
wissen. Würtemberg und die freien Stände waren so glücklich, ihre Gesandten nicht
zeitig instruirt zu haben. Sehr klein war die Zahl der Gegner: die Nieder¬
lande für Luxemburg und Limburg, die großherzoglich und herzoglich sächsischen
Häuser, Oldenburg und Schwarzburg-Sondershausen. Oldenburg äußerte nur,
es habe seine Bedenken gegen die Anträge nicht überwinden können; Schwarz¬
burg-Sondershausen zaghaft: die Regierung habe zwar in der Voraussicht
der Annahme durch die Majorität nicht gewünscht isolirt zu widersprechen,
aber doch auch eine zustimmende Erklärung nicht für gerechtfertigt geachtet.
Der Gesandte der Niederlande sprach aus: seine Regierung sei überzeugt, daß
nicht die Art. 26 und 27, sondern lediglich der Art. 61 der wiener Schlußakte
auf den vorliegenden Fall zur Anwendung komme. Die sächsischen Häuser er¬
kennen überhaupt die Beschlüsse vor dem 12. Mai 1851 nicht als Bundcs-
beschlüsse an, wollen sich auf keine Weise bei der Ausführung dieses und des
Beschlusses vom 11. Juni 1851, durch den das Cvmmissorium für Oestreich
und Preußen zum Einschreiten in Kurhessen weiter erstreckt wurde, betheiligen
und verwahren sich ausdrücklich gegen jede Theilnahme an den Folgen. Und
das war gut!
Die östreichischen Finanzen.
Die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben der östreichische"
Monarchie für das Verwaltungsjahr 1858, welche die Wiener Zeitung vom
11. Oct. veröffentlicht, hat einen höchst ungünstigen Eindruck hinterlassen
müssen. Nicht nur, daß wiederum ein Deficit vorhanden von beiläufig 40'/- M'^'
Fi., sondern es ist auch in dürren Worten der Bruch eines feierlich gegebenen
Versprechens eingeräumt, das Nationalanlehen von 1854 ist um 111V»
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