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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band.

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namentlich hervorgehoben, daß die Friedensstärke der Bataillone dabei so schwach
sein würde, daß sie keine geeigneten Cadres für die weit überwiegende Masse der
Kriegsstärke bilden könnten. Gen,ug, die Staatsregierung wies die zweijährige
Dienstzeit zurück; die dreijährige Dienstzeit ist bestehendes Gesetz, und ohne Zustim¬
mung der Staatsregierung ist also die Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht
möglich.

Ob das Abgeordnetenhaus im vorigen Jahre nicht klüger gethan Hütte, rasch
und entgegenkommend auf den Plan der Regierung einzugehen und nur die finan¬
ziellen Extravaganzen abzuschneiden, das wollen wir jetzt nicht ausführlich erörtern.
Vielleicht wäre Manches damit gewonnen worden. Bei dem Verhältniß, welches die Krone
zu dieser speciellen Frage einnimmt, wäre die Stellung des liberalen Ministeriums
sehr erleichtert; manche Mißhelligkeiten wären vermieden; man hätte aus freiem
Patriotismus bewilligt, was man sich doch hinterher wider Willen hat abzcrren
lassen.

Denn so ist es jetzt gekommen. Die Militärcommission des Abgeordnetenhauses
wollte auf den Plan der Regierung nicht eingehen und arbeitete statt dessen ein
Gegenproject aus, nach welchem der von der Regierung beabsichtigte Zweck mit ge¬
ringeren Kosten und ohne Ausscheidung der Landwehr aus der Feldarmee sollte er¬
reicht werden können. Dies Project erschien der Negierung ihrerseits nicht annehm¬
bar, und ein Bruch zwischen der Regierung und dem Abgeordnetenhaus schien fast
unvermeidlich. Endlich fand man ein Auskunftsmittel. Die Regierung zog den
Gesetzentwurf betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst zurück, und statt auf die
definitive gesetzliche Regulirung der Armcereform zu dringen, machte sie den Vor¬
schlag, die zur Aufrechthaltung der Kriegsbereitschaft der Armee erforderlichen Mittel
bis zum 1. Juli 1861 im Betrag von neun Millionen zu bewilligen. Der be¬
stehende verstärkte Zustand des Heeres sollte als Provisorium beibehalten werden;
dabei aber sollte der künftigen Vereinbarung in keiner Weise Piäjudicirt werden.
Die Fragen, ob künftig eine zwei- oder dreijährige Dienstzeit stattfinden, ob die Zeit
der Reserve-Verpflichtung ausgedehnt werden, in welche Stellung das Institut der
Landwehr gebracht werden solle, alle diese Fragen sollten bei dieser neuen Vorlage
offen und unberührt bleiben. Auf diesen Vorschlag ging das Abgeordnetenhaus ein;
am 15. Mai. bewilligte es der Regierung die geforderten 9 Millionen "zur einst¬
weiligen Aufrechterhaltung der Kriegsbereitschaft." , ,

Leider zeigte es sich bald, daß es all dem "Einstweiligen" nicht ernsthaft ge¬
meint war. Herr v. Roon ließ sich dadurch nicht irre machen, sondern führte seine
Reorganisation in einer Weise durch, welche gar sehr der künftigen Vereinbarung
präjudicirte. Noch unter den Augen der Kammer schuf er die neuen Einrichtungen,
die ohne große Kosten und Verwirrung gar nicht rückgängig gemacht werden kön¬
nen. Die neuen Regimenter sind errichtet, die Officiere definitiv ernannt; das
"einstweilen" in dein vorjährigen Beschluß des Abgeordnetenhauses verschlägt dage¬
gen nichts. Formell hielt die Regierung sich innerhalb der Schranken des bisheri¬
gen Wehrpflichtgesetzes vom 3. Sept. 1814. Daß das Verfahren des Kriegsmini¬
sters gegen den Sinn des vom Abgeordnetenhaus": gefaßten Beschlusses verstieß, läßt
sich nicht "leugnen. Aber die Abgeordneten haben kaum Recht, sich darüber zu be¬
schweren. VolkNti non tit, iniuriu,. Als sie ihren Beschluß faßten, war es ein
öffentliches Geheimniß, wozu die neun Millionen würden verwendet werden.

Als in diesem Jahre die Kammern wieder zusammentraten, legte die Negierung
keinen Gesetzentwurf über die Armecreform vor/ . Sie beschränkte sich darauf, die
finanziellen Mittel zur Aufrcchthciltung der factisch durchgeführten Reorganisation zu
verlangen. Dies entspricht dem Gedanken des Militär-Cabinets, welches principiell
die Armee-Angelegenheiten von dem ganzen übrigen Organismus des Staats ge¬
trennt halten und jeden anderen Einfluß auf dieselben abschneiden will. Das Ib-


namentlich hervorgehoben, daß die Friedensstärke der Bataillone dabei so schwach
sein würde, daß sie keine geeigneten Cadres für die weit überwiegende Masse der
Kriegsstärke bilden könnten. Gen,ug, die Staatsregierung wies die zweijährige
Dienstzeit zurück; die dreijährige Dienstzeit ist bestehendes Gesetz, und ohne Zustim¬
mung der Staatsregierung ist also die Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht
möglich.

Ob das Abgeordnetenhaus im vorigen Jahre nicht klüger gethan Hütte, rasch
und entgegenkommend auf den Plan der Regierung einzugehen und nur die finan¬
ziellen Extravaganzen abzuschneiden, das wollen wir jetzt nicht ausführlich erörtern.
Vielleicht wäre Manches damit gewonnen worden. Bei dem Verhältniß, welches die Krone
zu dieser speciellen Frage einnimmt, wäre die Stellung des liberalen Ministeriums
sehr erleichtert; manche Mißhelligkeiten wären vermieden; man hätte aus freiem
Patriotismus bewilligt, was man sich doch hinterher wider Willen hat abzcrren
lassen.

Denn so ist es jetzt gekommen. Die Militärcommission des Abgeordnetenhauses
wollte auf den Plan der Regierung nicht eingehen und arbeitete statt dessen ein
Gegenproject aus, nach welchem der von der Regierung beabsichtigte Zweck mit ge¬
ringeren Kosten und ohne Ausscheidung der Landwehr aus der Feldarmee sollte er¬
reicht werden können. Dies Project erschien der Negierung ihrerseits nicht annehm¬
bar, und ein Bruch zwischen der Regierung und dem Abgeordnetenhaus schien fast
unvermeidlich. Endlich fand man ein Auskunftsmittel. Die Regierung zog den
Gesetzentwurf betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst zurück, und statt auf die
definitive gesetzliche Regulirung der Armcereform zu dringen, machte sie den Vor¬
schlag, die zur Aufrechthaltung der Kriegsbereitschaft der Armee erforderlichen Mittel
bis zum 1. Juli 1861 im Betrag von neun Millionen zu bewilligen. Der be¬
stehende verstärkte Zustand des Heeres sollte als Provisorium beibehalten werden;
dabei aber sollte der künftigen Vereinbarung in keiner Weise Piäjudicirt werden.
Die Fragen, ob künftig eine zwei- oder dreijährige Dienstzeit stattfinden, ob die Zeit
der Reserve-Verpflichtung ausgedehnt werden, in welche Stellung das Institut der
Landwehr gebracht werden solle, alle diese Fragen sollten bei dieser neuen Vorlage
offen und unberührt bleiben. Auf diesen Vorschlag ging das Abgeordnetenhaus ein;
am 15. Mai. bewilligte es der Regierung die geforderten 9 Millionen „zur einst¬
weiligen Aufrechterhaltung der Kriegsbereitschaft." , ,

Leider zeigte es sich bald, daß es all dem „Einstweiligen" nicht ernsthaft ge¬
meint war. Herr v. Roon ließ sich dadurch nicht irre machen, sondern führte seine
Reorganisation in einer Weise durch, welche gar sehr der künftigen Vereinbarung
präjudicirte. Noch unter den Augen der Kammer schuf er die neuen Einrichtungen,
die ohne große Kosten und Verwirrung gar nicht rückgängig gemacht werden kön¬
nen. Die neuen Regimenter sind errichtet, die Officiere definitiv ernannt; das
„einstweilen" in dein vorjährigen Beschluß des Abgeordnetenhauses verschlägt dage¬
gen nichts. Formell hielt die Regierung sich innerhalb der Schranken des bisheri¬
gen Wehrpflichtgesetzes vom 3. Sept. 1814. Daß das Verfahren des Kriegsmini¬
sters gegen den Sinn des vom Abgeordnetenhaus«: gefaßten Beschlusses verstieß, läßt
sich nicht "leugnen. Aber die Abgeordneten haben kaum Recht, sich darüber zu be¬
schweren. VolkNti non tit, iniuriu,. Als sie ihren Beschluß faßten, war es ein
öffentliches Geheimniß, wozu die neun Millionen würden verwendet werden.

Als in diesem Jahre die Kammern wieder zusammentraten, legte die Negierung
keinen Gesetzentwurf über die Armecreform vor/ . Sie beschränkte sich darauf, die
finanziellen Mittel zur Aufrcchthciltung der factisch durchgeführten Reorganisation zu
verlangen. Dies entspricht dem Gedanken des Militär-Cabinets, welches principiell
die Armee-Angelegenheiten von dem ganzen übrigen Organismus des Staats ge¬
trennt halten und jeden anderen Einfluß auf dieselben abschneiden will. Das Ib-


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[0368] namentlich hervorgehoben, daß die Friedensstärke der Bataillone dabei so schwach sein würde, daß sie keine geeigneten Cadres für die weit überwiegende Masse der Kriegsstärke bilden könnten. Gen,ug, die Staatsregierung wies die zweijährige Dienstzeit zurück; die dreijährige Dienstzeit ist bestehendes Gesetz, und ohne Zustim¬ mung der Staatsregierung ist also die Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht möglich. Ob das Abgeordnetenhaus im vorigen Jahre nicht klüger gethan Hütte, rasch und entgegenkommend auf den Plan der Regierung einzugehen und nur die finan¬ ziellen Extravaganzen abzuschneiden, das wollen wir jetzt nicht ausführlich erörtern. Vielleicht wäre Manches damit gewonnen worden. Bei dem Verhältniß, welches die Krone zu dieser speciellen Frage einnimmt, wäre die Stellung des liberalen Ministeriums sehr erleichtert; manche Mißhelligkeiten wären vermieden; man hätte aus freiem Patriotismus bewilligt, was man sich doch hinterher wider Willen hat abzcrren lassen. Denn so ist es jetzt gekommen. Die Militärcommission des Abgeordnetenhauses wollte auf den Plan der Regierung nicht eingehen und arbeitete statt dessen ein Gegenproject aus, nach welchem der von der Regierung beabsichtigte Zweck mit ge¬ ringeren Kosten und ohne Ausscheidung der Landwehr aus der Feldarmee sollte er¬ reicht werden können. Dies Project erschien der Negierung ihrerseits nicht annehm¬ bar, und ein Bruch zwischen der Regierung und dem Abgeordnetenhaus schien fast unvermeidlich. Endlich fand man ein Auskunftsmittel. Die Regierung zog den Gesetzentwurf betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst zurück, und statt auf die definitive gesetzliche Regulirung der Armcereform zu dringen, machte sie den Vor¬ schlag, die zur Aufrechthaltung der Kriegsbereitschaft der Armee erforderlichen Mittel bis zum 1. Juli 1861 im Betrag von neun Millionen zu bewilligen. Der be¬ stehende verstärkte Zustand des Heeres sollte als Provisorium beibehalten werden; dabei aber sollte der künftigen Vereinbarung in keiner Weise Piäjudicirt werden. Die Fragen, ob künftig eine zwei- oder dreijährige Dienstzeit stattfinden, ob die Zeit der Reserve-Verpflichtung ausgedehnt werden, in welche Stellung das Institut der Landwehr gebracht werden solle, alle diese Fragen sollten bei dieser neuen Vorlage offen und unberührt bleiben. Auf diesen Vorschlag ging das Abgeordnetenhaus ein; am 15. Mai. bewilligte es der Regierung die geforderten 9 Millionen „zur einst¬ weiligen Aufrechterhaltung der Kriegsbereitschaft." , , Leider zeigte es sich bald, daß es all dem „Einstweiligen" nicht ernsthaft ge¬ meint war. Herr v. Roon ließ sich dadurch nicht irre machen, sondern führte seine Reorganisation in einer Weise durch, welche gar sehr der künftigen Vereinbarung präjudicirte. Noch unter den Augen der Kammer schuf er die neuen Einrichtungen, die ohne große Kosten und Verwirrung gar nicht rückgängig gemacht werden kön¬ nen. Die neuen Regimenter sind errichtet, die Officiere definitiv ernannt; das „einstweilen" in dein vorjährigen Beschluß des Abgeordnetenhauses verschlägt dage¬ gen nichts. Formell hielt die Regierung sich innerhalb der Schranken des bisheri¬ gen Wehrpflichtgesetzes vom 3. Sept. 1814. Daß das Verfahren des Kriegsmini¬ sters gegen den Sinn des vom Abgeordnetenhaus«: gefaßten Beschlusses verstieß, läßt sich nicht "leugnen. Aber die Abgeordneten haben kaum Recht, sich darüber zu be¬ schweren. VolkNti non tit, iniuriu,. Als sie ihren Beschluß faßten, war es ein öffentliches Geheimniß, wozu die neun Millionen würden verwendet werden. Als in diesem Jahre die Kammern wieder zusammentraten, legte die Negierung keinen Gesetzentwurf über die Armecreform vor/ . Sie beschränkte sich darauf, die finanziellen Mittel zur Aufrcchthciltung der factisch durchgeführten Reorganisation zu verlangen. Dies entspricht dem Gedanken des Militär-Cabinets, welches principiell die Armee-Angelegenheiten von dem ganzen übrigen Organismus des Staats ge¬ trennt halten und jeden anderen Einfluß auf dieselben abschneiden will. Das Ib-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_112507/368>, abgerufen am 14.06.2024.