Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

dies die geringste Anforderung, welche der Künstler an den Raum, auf welchem sein
Werk aufgestellt wird, machen muß. Da nun das Denkmal in seiner quadrat-
mäßigen Grundfläche 40 Fuß rheinisch nach Länge uiid Breite beträgt, so muß der
Abstand von demselben bis zur nächsten Begrenzung nach jeder Seite hin wenigstens
80 Fuß betragen, der Platz also eine Länge und Breite von mindestens 200 Fuß
haben. Keiner von den in der Stadt Worms befindlichen öffentlichen Plätzen er¬
füllt diese Bedingung. Alle sind sie zu klein, wenigstens zu schmal, und wollte
man sie durch Wcgreißung der zunächst gelegenen Häuser erweitern, so würden sie
entweder immer noch nicht groß genug oder doch unschön und unregelmäßig wer¬
den. Die Herren Kictz und Donndorf, welche die Stadt Worms nach einem Passen¬
den Ort für Aufstellung des von ihnen auszuführenden Denkmals untersucht und
alle öffentlichen Plätze gemessen haben, bewiesen in ihrem Gutachten auf das Über¬
zeugendste, daß der Heylschc Garten, welcher eine Länge und Breite von 400 Fuß
hat, schon dieser seiner Ausdehnung halber die einzige Stätte innerhalb der Stadt
ist, auf welcher das Lutherdenkmal aufgestellt werden könnte. Dazu kommt, daß
auch die Umgebung eine durchaus würdige, der Bedeutung des Denkmals ent¬
sprechende ist, und daß durch die entfernter liegenden Baulichkeiten des Domes die
monumentale Wirkung des Kunstwerks in keiner Weise gedrückt oder beeinträchtigt
wird. Erwägt man endlich noch, daß alle sonstigen Mißstände, welche bei Aufstel¬
lung von großen Sculpturwcrken in kleinen Städten so schwer zu umgehen sind,
hier als vollständig beseitigt erscheinen, so muß man den Heylschen Garten als die
einzig mögliche Stätte für die Aufstellung des Luthcrdenkmals in Worms be¬
zeichnen.

Der gedachte Garten befindet sich im Besitz einer protestantischen Familie, Und
so hatte man Hoffnung, die jetzige Eigenthümern werde im Hinblick darauf, daß es
die Reformation ist, welche das Denkmal feiert, sich zur Abtretung ihres Eigenthums
bereit finden lassen. Für diesen Fall sollte der Garten angekauft, die darauf be¬
findlichen Gebäude entfernt und das Ganze als Parkanlage, in deren Mitte das
Denkmal zu stehen käme, rings mit einem eisernen Gitter umgeben werden.

Der Ausschuß wandte sich nun brieflich an die gegenwärtige Besitzerin, trug
ihr die Gründe sür die Wahl des Gartens und den Plan der Umgestaltung dessel¬
ben vor und erbot sich, sür das ganze Gebiet, welches einen Flächenraum von 1643
Quadratklafter enthält, einen andern, nicht weit entfernten größeren Garten zur
Verfügung zu stellen, Alles, was sich in jenem an Gebäuden und Pflanzen befinde,
in diesen neuen Garten verlegen und geschmackvoll Herrichten zu lassen, so daß der
letztere jenem nicht nur in keiner Weise nachstehen, sondern sogar der bessern Qua¬
lität des Bodens halber einer höhern Cultur sähig sein würde. Lege die Besitzerin
aber keinen besonderen Werth darauf, wieder zu einem Garten wie der ihrige zu
gelangen, so mache man ihr das Anerbieten, ihr im Jahre 1865, wo das Funda¬
ment zu dem Denkmal gelegt werden solle, die Summe von 30,000 Gulden aus¬
zuzahlen. Den Affectionswerth, den die schöne Besitzung (sie ist ein wohleingc-
richteter Kunstgärten) sür die Familie habe, könne man durch irgend eine Geldsumme
nicht vergüten. Indeß bleibe derselben sür dieses Opfer das Verdienst, einer großen
und heiligen Sache den wesentlichsten Dienst geleistet zu haben, der Ruhm, ihren
Namen bis auf die spätesten Geschlechter mit der Geschichte dieses Denkmals in Ver-


dies die geringste Anforderung, welche der Künstler an den Raum, auf welchem sein
Werk aufgestellt wird, machen muß. Da nun das Denkmal in seiner quadrat-
mäßigen Grundfläche 40 Fuß rheinisch nach Länge uiid Breite beträgt, so muß der
Abstand von demselben bis zur nächsten Begrenzung nach jeder Seite hin wenigstens
80 Fuß betragen, der Platz also eine Länge und Breite von mindestens 200 Fuß
haben. Keiner von den in der Stadt Worms befindlichen öffentlichen Plätzen er¬
füllt diese Bedingung. Alle sind sie zu klein, wenigstens zu schmal, und wollte
man sie durch Wcgreißung der zunächst gelegenen Häuser erweitern, so würden sie
entweder immer noch nicht groß genug oder doch unschön und unregelmäßig wer¬
den. Die Herren Kictz und Donndorf, welche die Stadt Worms nach einem Passen¬
den Ort für Aufstellung des von ihnen auszuführenden Denkmals untersucht und
alle öffentlichen Plätze gemessen haben, bewiesen in ihrem Gutachten auf das Über¬
zeugendste, daß der Heylschc Garten, welcher eine Länge und Breite von 400 Fuß
hat, schon dieser seiner Ausdehnung halber die einzige Stätte innerhalb der Stadt
ist, auf welcher das Lutherdenkmal aufgestellt werden könnte. Dazu kommt, daß
auch die Umgebung eine durchaus würdige, der Bedeutung des Denkmals ent¬
sprechende ist, und daß durch die entfernter liegenden Baulichkeiten des Domes die
monumentale Wirkung des Kunstwerks in keiner Weise gedrückt oder beeinträchtigt
wird. Erwägt man endlich noch, daß alle sonstigen Mißstände, welche bei Aufstel¬
lung von großen Sculpturwcrken in kleinen Städten so schwer zu umgehen sind,
hier als vollständig beseitigt erscheinen, so muß man den Heylschen Garten als die
einzig mögliche Stätte für die Aufstellung des Luthcrdenkmals in Worms be¬
zeichnen.

Der gedachte Garten befindet sich im Besitz einer protestantischen Familie, Und
so hatte man Hoffnung, die jetzige Eigenthümern werde im Hinblick darauf, daß es
die Reformation ist, welche das Denkmal feiert, sich zur Abtretung ihres Eigenthums
bereit finden lassen. Für diesen Fall sollte der Garten angekauft, die darauf be¬
findlichen Gebäude entfernt und das Ganze als Parkanlage, in deren Mitte das
Denkmal zu stehen käme, rings mit einem eisernen Gitter umgeben werden.

Der Ausschuß wandte sich nun brieflich an die gegenwärtige Besitzerin, trug
ihr die Gründe sür die Wahl des Gartens und den Plan der Umgestaltung dessel¬
ben vor und erbot sich, sür das ganze Gebiet, welches einen Flächenraum von 1643
Quadratklafter enthält, einen andern, nicht weit entfernten größeren Garten zur
Verfügung zu stellen, Alles, was sich in jenem an Gebäuden und Pflanzen befinde,
in diesen neuen Garten verlegen und geschmackvoll Herrichten zu lassen, so daß der
letztere jenem nicht nur in keiner Weise nachstehen, sondern sogar der bessern Qua¬
lität des Bodens halber einer höhern Cultur sähig sein würde. Lege die Besitzerin
aber keinen besonderen Werth darauf, wieder zu einem Garten wie der ihrige zu
gelangen, so mache man ihr das Anerbieten, ihr im Jahre 1865, wo das Funda¬
ment zu dem Denkmal gelegt werden solle, die Summe von 30,000 Gulden aus¬
zuzahlen. Den Affectionswerth, den die schöne Besitzung (sie ist ein wohleingc-
richteter Kunstgärten) sür die Familie habe, könne man durch irgend eine Geldsumme
nicht vergüten. Indeß bleibe derselben sür dieses Opfer das Verdienst, einer großen
und heiligen Sache den wesentlichsten Dienst geleistet zu haben, der Ruhm, ihren
Namen bis auf die spätesten Geschlechter mit der Geschichte dieses Denkmals in Ver-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0326" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113568"/>
          <p xml:id="ID_980" prev="#ID_979"> dies die geringste Anforderung, welche der Künstler an den Raum, auf welchem sein<lb/>
Werk aufgestellt wird, machen muß. Da nun das Denkmal in seiner quadrat-<lb/>
mäßigen Grundfläche 40 Fuß rheinisch nach Länge uiid Breite beträgt, so muß der<lb/>
Abstand von demselben bis zur nächsten Begrenzung nach jeder Seite hin wenigstens<lb/>
80 Fuß betragen, der Platz also eine Länge und Breite von mindestens 200 Fuß<lb/>
haben. Keiner von den in der Stadt Worms befindlichen öffentlichen Plätzen er¬<lb/>
füllt diese Bedingung. Alle sind sie zu klein, wenigstens zu schmal, und wollte<lb/>
man sie durch Wcgreißung der zunächst gelegenen Häuser erweitern, so würden sie<lb/>
entweder immer noch nicht groß genug oder doch unschön und unregelmäßig wer¬<lb/>
den. Die Herren Kictz und Donndorf, welche die Stadt Worms nach einem Passen¬<lb/>
den Ort für Aufstellung des von ihnen auszuführenden Denkmals untersucht und<lb/>
alle öffentlichen Plätze gemessen haben, bewiesen in ihrem Gutachten auf das Über¬<lb/>
zeugendste, daß der Heylschc Garten, welcher eine Länge und Breite von 400 Fuß<lb/>
hat, schon dieser seiner Ausdehnung halber die einzige Stätte innerhalb der Stadt<lb/>
ist, auf welcher das Lutherdenkmal aufgestellt werden könnte. Dazu kommt, daß<lb/>
auch die Umgebung eine durchaus würdige, der Bedeutung des Denkmals ent¬<lb/>
sprechende ist, und daß durch die entfernter liegenden Baulichkeiten des Domes die<lb/>
monumentale Wirkung des Kunstwerks in keiner Weise gedrückt oder beeinträchtigt<lb/>
wird. Erwägt man endlich noch, daß alle sonstigen Mißstände, welche bei Aufstel¬<lb/>
lung von großen Sculpturwcrken in kleinen Städten so schwer zu umgehen sind,<lb/>
hier als vollständig beseitigt erscheinen, so muß man den Heylschen Garten als die<lb/>
einzig mögliche Stätte für die Aufstellung des Luthcrdenkmals in Worms be¬<lb/>
zeichnen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_981"> Der gedachte Garten befindet sich im Besitz einer protestantischen Familie, Und<lb/>
so hatte man Hoffnung, die jetzige Eigenthümern werde im Hinblick darauf, daß es<lb/>
die Reformation ist, welche das Denkmal feiert, sich zur Abtretung ihres Eigenthums<lb/>
bereit finden lassen. Für diesen Fall sollte der Garten angekauft, die darauf be¬<lb/>
findlichen Gebäude entfernt und das Ganze als Parkanlage, in deren Mitte das<lb/>
Denkmal zu stehen käme, rings mit einem eisernen Gitter umgeben werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_982" next="#ID_983"> Der Ausschuß wandte sich nun brieflich an die gegenwärtige Besitzerin, trug<lb/>
ihr die Gründe sür die Wahl des Gartens und den Plan der Umgestaltung dessel¬<lb/>
ben vor und erbot sich, sür das ganze Gebiet, welches einen Flächenraum von 1643<lb/>
Quadratklafter enthält, einen andern, nicht weit entfernten größeren Garten zur<lb/>
Verfügung zu stellen, Alles, was sich in jenem an Gebäuden und Pflanzen befinde,<lb/>
in diesen neuen Garten verlegen und geschmackvoll Herrichten zu lassen, so daß der<lb/>
letztere jenem nicht nur in keiner Weise nachstehen, sondern sogar der bessern Qua¬<lb/>
lität des Bodens halber einer höhern Cultur sähig sein würde. Lege die Besitzerin<lb/>
aber keinen besonderen Werth darauf, wieder zu einem Garten wie der ihrige zu<lb/>
gelangen, so mache man ihr das Anerbieten, ihr im Jahre 1865, wo das Funda¬<lb/>
ment zu dem Denkmal gelegt werden solle, die Summe von 30,000 Gulden aus¬<lb/>
zuzahlen. Den Affectionswerth, den die schöne Besitzung (sie ist ein wohleingc-<lb/>
richteter Kunstgärten) sür die Familie habe, könne man durch irgend eine Geldsumme<lb/>
nicht vergüten. Indeß bleibe derselben sür dieses Opfer das Verdienst, einer großen<lb/>
und heiligen Sache den wesentlichsten Dienst geleistet zu haben, der Ruhm, ihren<lb/>
Namen bis auf die spätesten Geschlechter mit der Geschichte dieses Denkmals in Ver-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0326] dies die geringste Anforderung, welche der Künstler an den Raum, auf welchem sein Werk aufgestellt wird, machen muß. Da nun das Denkmal in seiner quadrat- mäßigen Grundfläche 40 Fuß rheinisch nach Länge uiid Breite beträgt, so muß der Abstand von demselben bis zur nächsten Begrenzung nach jeder Seite hin wenigstens 80 Fuß betragen, der Platz also eine Länge und Breite von mindestens 200 Fuß haben. Keiner von den in der Stadt Worms befindlichen öffentlichen Plätzen er¬ füllt diese Bedingung. Alle sind sie zu klein, wenigstens zu schmal, und wollte man sie durch Wcgreißung der zunächst gelegenen Häuser erweitern, so würden sie entweder immer noch nicht groß genug oder doch unschön und unregelmäßig wer¬ den. Die Herren Kictz und Donndorf, welche die Stadt Worms nach einem Passen¬ den Ort für Aufstellung des von ihnen auszuführenden Denkmals untersucht und alle öffentlichen Plätze gemessen haben, bewiesen in ihrem Gutachten auf das Über¬ zeugendste, daß der Heylschc Garten, welcher eine Länge und Breite von 400 Fuß hat, schon dieser seiner Ausdehnung halber die einzige Stätte innerhalb der Stadt ist, auf welcher das Lutherdenkmal aufgestellt werden könnte. Dazu kommt, daß auch die Umgebung eine durchaus würdige, der Bedeutung des Denkmals ent¬ sprechende ist, und daß durch die entfernter liegenden Baulichkeiten des Domes die monumentale Wirkung des Kunstwerks in keiner Weise gedrückt oder beeinträchtigt wird. Erwägt man endlich noch, daß alle sonstigen Mißstände, welche bei Aufstel¬ lung von großen Sculpturwcrken in kleinen Städten so schwer zu umgehen sind, hier als vollständig beseitigt erscheinen, so muß man den Heylschen Garten als die einzig mögliche Stätte für die Aufstellung des Luthcrdenkmals in Worms be¬ zeichnen. Der gedachte Garten befindet sich im Besitz einer protestantischen Familie, Und so hatte man Hoffnung, die jetzige Eigenthümern werde im Hinblick darauf, daß es die Reformation ist, welche das Denkmal feiert, sich zur Abtretung ihres Eigenthums bereit finden lassen. Für diesen Fall sollte der Garten angekauft, die darauf be¬ findlichen Gebäude entfernt und das Ganze als Parkanlage, in deren Mitte das Denkmal zu stehen käme, rings mit einem eisernen Gitter umgeben werden. Der Ausschuß wandte sich nun brieflich an die gegenwärtige Besitzerin, trug ihr die Gründe sür die Wahl des Gartens und den Plan der Umgestaltung dessel¬ ben vor und erbot sich, sür das ganze Gebiet, welches einen Flächenraum von 1643 Quadratklafter enthält, einen andern, nicht weit entfernten größeren Garten zur Verfügung zu stellen, Alles, was sich in jenem an Gebäuden und Pflanzen befinde, in diesen neuen Garten verlegen und geschmackvoll Herrichten zu lassen, so daß der letztere jenem nicht nur in keiner Weise nachstehen, sondern sogar der bessern Qua¬ lität des Bodens halber einer höhern Cultur sähig sein würde. Lege die Besitzerin aber keinen besonderen Werth darauf, wieder zu einem Garten wie der ihrige zu gelangen, so mache man ihr das Anerbieten, ihr im Jahre 1865, wo das Funda¬ ment zu dem Denkmal gelegt werden solle, die Summe von 30,000 Gulden aus¬ zuzahlen. Den Affectionswerth, den die schöne Besitzung (sie ist ein wohleingc- richteter Kunstgärten) sür die Familie habe, könne man durch irgend eine Geldsumme nicht vergüten. Indeß bleibe derselben sür dieses Opfer das Verdienst, einer großen und heiligen Sache den wesentlichsten Dienst geleistet zu haben, der Ruhm, ihren Namen bis auf die spätesten Geschlechter mit der Geschichte dieses Denkmals in Ver-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113241
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113241/326
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113241/326>, abgerufen am 11.05.2024.