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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band.

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gige Bewegung haben könnte ohne die Räder der ganzen Maschine zu hemmen.
Wenn z. B. angenommen wäre, daß die für die Kriegsflotte geforderten Sum¬
men mit 90 aufzustellen seien, von denen Dänemark 60 und die andern Staa¬
ten 30 zu liefern hätten, so kann Dänemark seinen Beitrag von 60 unabhängig
von dem Votum der andern drei Staaten Votiren und verwenden. Nur ein
Einwand, welcher Beachtung verdient, kann gegen diesen Vorschlag gemacht
werden.

Wenn den 1,600,000 Einwohnern Dänemarks aufgegeben würde die Ar¬
mee und Flotte zu bezahlen und die 50.000 Lauenburgs wollten einen Theil
des für diese Zwecke Bewilligten ablehnen, so würde dies als eine Bedrückung
von den Bewohnern des Königreichs, verglichen mit der Stellung von des
König-Herzogs Unterthanen in Lauenburg, empfunden werden.

Das Heilmittel für diese Unzuträglichkeit ist gefunden worden in einem
Vorschlage für ein Normalbudget, welches unabhängig von der Genehmigung
des Reichsraths und der Stände Holstein-Lauenburgs und Schleswigs auf¬
gestellt wird.

Es ist einleuchtend, daß die Regierung eines unabhängigen Königreichs
wie Dänemark für die Aufrechthaltung dieser Unabhängigkeit einen gewissen
Ausgabebctrag für die Civilliste des Souverains. den diplomatischen Dienst,
die Armee und Flotte des Staats fordern muß.

Dies mag so sparsam wie möglich auf den niedrigsten Grad, den die
königliche Würde verlangt, auf die einfachste Einrichtung in tiefem Frieden be-
t<tchM>stilK'<-l'"'-5Su tres'sZind ,j.<j v" >Il/ej -Z'iKtlli-j'? h!,jn',wi?'<^

Jene Summe soll von den vier repräsentativen Körpern verlangt werden
können. Ihre Bertheilung mag einem Staatsrath, zu zwei Dritteln aus Dänen
und einem Drittel aus Deutschen bestehend, anvertraut werden. Die Abstim¬
mungen dieser Versammlung sollen öffentlich sein und die Rechnungsablage
jährlich veröffentlicht werden.

Das Normalbudget wird im Ganzen für zehn Jahre bewilligt; die Vu-
theilung oder Ausgabe jährlich bestimmt. Außerordentliche Ausgaben, die den
Betrag des Normalbudgets überschreiten, sind frei vom Königreiche und den drei
Herzogthümern, von jedem für sich, zu Votiren.

Die Vorschläge, die ich gemacht habe, mögen in wenigen Worten zusam¬
mengefaßt werden:

1. Holstein und Lauenburg sollen Alles haben, was der deutsche Bund für
sie fordert.

2. Schleswig soll die Macht haben sich selbst zu regieren und nicht im
Reichsrath vertreten zu sein.

2. Ein Normalbudget soll von Dänemark, Holstein, Lauenburg und
Schleswig genehmigt sein.


gige Bewegung haben könnte ohne die Räder der ganzen Maschine zu hemmen.
Wenn z. B. angenommen wäre, daß die für die Kriegsflotte geforderten Sum¬
men mit 90 aufzustellen seien, von denen Dänemark 60 und die andern Staa¬
ten 30 zu liefern hätten, so kann Dänemark seinen Beitrag von 60 unabhängig
von dem Votum der andern drei Staaten Votiren und verwenden. Nur ein
Einwand, welcher Beachtung verdient, kann gegen diesen Vorschlag gemacht
werden.

Wenn den 1,600,000 Einwohnern Dänemarks aufgegeben würde die Ar¬
mee und Flotte zu bezahlen und die 50.000 Lauenburgs wollten einen Theil
des für diese Zwecke Bewilligten ablehnen, so würde dies als eine Bedrückung
von den Bewohnern des Königreichs, verglichen mit der Stellung von des
König-Herzogs Unterthanen in Lauenburg, empfunden werden.

Das Heilmittel für diese Unzuträglichkeit ist gefunden worden in einem
Vorschlage für ein Normalbudget, welches unabhängig von der Genehmigung
des Reichsraths und der Stände Holstein-Lauenburgs und Schleswigs auf¬
gestellt wird.

Es ist einleuchtend, daß die Regierung eines unabhängigen Königreichs
wie Dänemark für die Aufrechthaltung dieser Unabhängigkeit einen gewissen
Ausgabebctrag für die Civilliste des Souverains. den diplomatischen Dienst,
die Armee und Flotte des Staats fordern muß.

Dies mag so sparsam wie möglich auf den niedrigsten Grad, den die
königliche Würde verlangt, auf die einfachste Einrichtung in tiefem Frieden be-
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Jene Summe soll von den vier repräsentativen Körpern verlangt werden
können. Ihre Bertheilung mag einem Staatsrath, zu zwei Dritteln aus Dänen
und einem Drittel aus Deutschen bestehend, anvertraut werden. Die Abstim¬
mungen dieser Versammlung sollen öffentlich sein und die Rechnungsablage
jährlich veröffentlicht werden.

Das Normalbudget wird im Ganzen für zehn Jahre bewilligt; die Vu-
theilung oder Ausgabe jährlich bestimmt. Außerordentliche Ausgaben, die den
Betrag des Normalbudgets überschreiten, sind frei vom Königreiche und den drei
Herzogthümern, von jedem für sich, zu Votiren.

Die Vorschläge, die ich gemacht habe, mögen in wenigen Worten zusam¬
mengefaßt werden:

1. Holstein und Lauenburg sollen Alles haben, was der deutsche Bund für
sie fordert.

2. Schleswig soll die Macht haben sich selbst zu regieren und nicht im
Reichsrath vertreten zu sein.

2. Ein Normalbudget soll von Dänemark, Holstein, Lauenburg und
Schleswig genehmigt sein.


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[0328] gige Bewegung haben könnte ohne die Räder der ganzen Maschine zu hemmen. Wenn z. B. angenommen wäre, daß die für die Kriegsflotte geforderten Sum¬ men mit 90 aufzustellen seien, von denen Dänemark 60 und die andern Staa¬ ten 30 zu liefern hätten, so kann Dänemark seinen Beitrag von 60 unabhängig von dem Votum der andern drei Staaten Votiren und verwenden. Nur ein Einwand, welcher Beachtung verdient, kann gegen diesen Vorschlag gemacht werden. Wenn den 1,600,000 Einwohnern Dänemarks aufgegeben würde die Ar¬ mee und Flotte zu bezahlen und die 50.000 Lauenburgs wollten einen Theil des für diese Zwecke Bewilligten ablehnen, so würde dies als eine Bedrückung von den Bewohnern des Königreichs, verglichen mit der Stellung von des König-Herzogs Unterthanen in Lauenburg, empfunden werden. Das Heilmittel für diese Unzuträglichkeit ist gefunden worden in einem Vorschlage für ein Normalbudget, welches unabhängig von der Genehmigung des Reichsraths und der Stände Holstein-Lauenburgs und Schleswigs auf¬ gestellt wird. Es ist einleuchtend, daß die Regierung eines unabhängigen Königreichs wie Dänemark für die Aufrechthaltung dieser Unabhängigkeit einen gewissen Ausgabebctrag für die Civilliste des Souverains. den diplomatischen Dienst, die Armee und Flotte des Staats fordern muß. Dies mag so sparsam wie möglich auf den niedrigsten Grad, den die königliche Würde verlangt, auf die einfachste Einrichtung in tiefem Frieden be- t<tchM>stilK'<-l'«'-5Su tres'sZind ,j.<j v« >Il/ej -Z'iKtlli-j'? h!,jn',wi?'<^ Jene Summe soll von den vier repräsentativen Körpern verlangt werden können. Ihre Bertheilung mag einem Staatsrath, zu zwei Dritteln aus Dänen und einem Drittel aus Deutschen bestehend, anvertraut werden. Die Abstim¬ mungen dieser Versammlung sollen öffentlich sein und die Rechnungsablage jährlich veröffentlicht werden. Das Normalbudget wird im Ganzen für zehn Jahre bewilligt; die Vu- theilung oder Ausgabe jährlich bestimmt. Außerordentliche Ausgaben, die den Betrag des Normalbudgets überschreiten, sind frei vom Königreiche und den drei Herzogthümern, von jedem für sich, zu Votiren. Die Vorschläge, die ich gemacht habe, mögen in wenigen Worten zusam¬ mengefaßt werden: 1. Holstein und Lauenburg sollen Alles haben, was der deutsche Bund für sie fordert. 2. Schleswig soll die Macht haben sich selbst zu regieren und nicht im Reichsrath vertreten zu sein. 2. Ein Normalbudget soll von Dänemark, Holstein, Lauenburg und Schleswig genehmigt sein.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114855/328>, abgerufen am 15.05.2024.