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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

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Holstein und Lauenburg enthält die "Staatsrechnung für das Finanzjahr
-jM,^,f>2". mit der nachfolgenden vom Finanzminister contrasignirten Ca-
binetsordre-.


"Frcderik der Siebente u. s. w. u, s. w. Die beifolgende in Unserm Finanz-
Ministerium ausgemachte Staatsrechnung für das Finanzjahr vom 1. April
1861 bis zum 31, März 1862, welche Uns in Unserm Geheimen Staatsrathe
Vorgelegt gewesen ist, ermächtigen Wir Dich hierdurch allergnädigst mit diesem
Unserm allerhöchsten Rcscripte in dänischer und deutscher Sprache durch den
Druck zur allgemeinen Kunde bringen zu lassen. Wonach Du Dich allerunter-
thänigst zu richten hast. Geschrieben auf Glücksburg d. 2. October 1862.
Unter Unserm Königlichen Handzeichen und Jnsiegel

Fredcrik U.
Fenger."

Mit der Publication der "Staatsrechnung" ist also die definitive Erledigung
altes dessen, was das Budget für 1861 betrifft, erfolgt. Aus der bezeichneten
Staatsrechnung geht nun hervor, daß der gesammte "Kassebehalt der Monarchie"
mit circa 1,840,000 Nthlr. zur Deckung von solchen Ausgaben, welche die Grenzen
des Normalbudgets überstiegen, und daß in gleicher Weise der "Reservefond
der Monarchie" und zwar nicht blos mit 2,400,000 Rihlr., sondern sogar mit
circa 2,034,000 Nthlr. in Anspruch genommen worden ist. Da der Antheil Hol¬
steins an diesen Fonds nicht nur nicht zurückbehalten, sondern nirgends auch
uno mit einem Worte eine Reservation in Betreff der Ansprüche Holsteins ge¬
macht ist, so steht also fest, daß Holstein an allen Ausgaben, die in dem Finanz¬
jahre 1861 über das Normalbudget hinaus gemacht worden sind, betheiligt und
zu allen Bewilligungen des "Ncichsraths" mit seiner Quote herangezogen
worden ist.

Constatiren wir also:

Erstens, daß der Werth des "Zugeständnisses" vom 29. Juli sich in
Wahrheit "auf Nichts" reducirt^).

Zweitens, daß die dänische Regierung, als sie mit dem Londoner Cabinete



*) Doch nein, nicht ganz. Zu den, Kasscbehalt und dem Reservefonds hat Holstein nach
der früher ihm aufgebürdeten, von der Regierung selbst jetzt als zu hoch anerkannte" Quote
2L Proc. beigetragen. Ende 1859 ist endlich sein Antheil an den gemeinschaftlichen Allsgabe"
auf circa 2l'/z Proc, herabgesetzt werden. Man hat n!so dadurch, das? man für das Finanz¬
jahr 186t--62 die Bedeckung für die Aufgabe" der Monarchie aus Kassebehalt und Reserve¬
fonds genommen hat, Holstein obendrein noch mit 23 statt mit2i'/z Proc. bebürdet, während
man den besondern Kassebchali und Reservefond des Königreichs um so starker vermehrt hal.
Von den beinahe 5 Millionen, die man für Ausgaben, welche über das Nvrmalbndgct von 1856
hinausgingen, aus dem Kasscbehalt und dem Reservefond verbraucht hat, gehörte reichlich
eine Million dem Herzogthume Holstein; es ist also 1861 ohne jede Genehmigung der Stände
über das Normalbudgel hinaus fast 2 Rthlr. oder über 1-/, Thl>. Preuß. per Kopf der Be¬
völkerung um außerordentlichen Ausgaben verbraucht worden, ein Betrag, der für das König¬
reich Preußen die Summe von über 24 Millionen repräsentiren würde.

Holstein und Lauenburg enthält die „Staatsrechnung für das Finanzjahr
-jM,^,f>2". mit der nachfolgenden vom Finanzminister contrasignirten Ca-
binetsordre-.


„Frcderik der Siebente u. s. w. u, s. w. Die beifolgende in Unserm Finanz-
Ministerium ausgemachte Staatsrechnung für das Finanzjahr vom 1. April
1861 bis zum 31, März 1862, welche Uns in Unserm Geheimen Staatsrathe
Vorgelegt gewesen ist, ermächtigen Wir Dich hierdurch allergnädigst mit diesem
Unserm allerhöchsten Rcscripte in dänischer und deutscher Sprache durch den
Druck zur allgemeinen Kunde bringen zu lassen. Wonach Du Dich allerunter-
thänigst zu richten hast. Geschrieben auf Glücksburg d. 2. October 1862.
Unter Unserm Königlichen Handzeichen und Jnsiegel

Fredcrik U.
Fenger."

Mit der Publication der „Staatsrechnung" ist also die definitive Erledigung
altes dessen, was das Budget für 1861 betrifft, erfolgt. Aus der bezeichneten
Staatsrechnung geht nun hervor, daß der gesammte „Kassebehalt der Monarchie"
mit circa 1,840,000 Nthlr. zur Deckung von solchen Ausgaben, welche die Grenzen
des Normalbudgets überstiegen, und daß in gleicher Weise der „Reservefond
der Monarchie" und zwar nicht blos mit 2,400,000 Rihlr., sondern sogar mit
circa 2,034,000 Nthlr. in Anspruch genommen worden ist. Da der Antheil Hol¬
steins an diesen Fonds nicht nur nicht zurückbehalten, sondern nirgends auch
uno mit einem Worte eine Reservation in Betreff der Ansprüche Holsteins ge¬
macht ist, so steht also fest, daß Holstein an allen Ausgaben, die in dem Finanz¬
jahre 1861 über das Normalbudget hinaus gemacht worden sind, betheiligt und
zu allen Bewilligungen des „Ncichsraths" mit seiner Quote herangezogen
worden ist.

Constatiren wir also:

Erstens, daß der Werth des „Zugeständnisses" vom 29. Juli sich in
Wahrheit „auf Nichts" reducirt^).

Zweitens, daß die dänische Regierung, als sie mit dem Londoner Cabinete



*) Doch nein, nicht ganz. Zu den, Kasscbehalt und dem Reservefonds hat Holstein nach
der früher ihm aufgebürdeten, von der Regierung selbst jetzt als zu hoch anerkannte» Quote
2L Proc. beigetragen. Ende 1859 ist endlich sein Antheil an den gemeinschaftlichen Allsgabe»
auf circa 2l'/z Proc, herabgesetzt werden. Man hat n!so dadurch, das? man für das Finanz¬
jahr 186t—62 die Bedeckung für die Aufgabe» der Monarchie aus Kassebehalt und Reserve¬
fonds genommen hat, Holstein obendrein noch mit 23 statt mit2i'/z Proc. bebürdet, während
man den besondern Kassebchali und Reservefond des Königreichs um so starker vermehrt hal.
Von den beinahe 5 Millionen, die man für Ausgaben, welche über das Nvrmalbndgct von 1856
hinausgingen, aus dem Kasscbehalt und dem Reservefond verbraucht hat, gehörte reichlich
eine Million dem Herzogthume Holstein; es ist also 1861 ohne jede Genehmigung der Stände
über das Normalbudgel hinaus fast 2 Rthlr. oder über 1-/, Thl>. Preuß. per Kopf der Be¬
völkerung um außerordentlichen Ausgaben verbraucht worden, ein Betrag, der für das König¬
reich Preußen die Summe von über 24 Millionen repräsentiren würde.
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[0058] Holstein und Lauenburg enthält die „Staatsrechnung für das Finanzjahr -jM,^,f>2". mit der nachfolgenden vom Finanzminister contrasignirten Ca- binetsordre-. „Frcderik der Siebente u. s. w. u, s. w. Die beifolgende in Unserm Finanz- Ministerium ausgemachte Staatsrechnung für das Finanzjahr vom 1. April 1861 bis zum 31, März 1862, welche Uns in Unserm Geheimen Staatsrathe Vorgelegt gewesen ist, ermächtigen Wir Dich hierdurch allergnädigst mit diesem Unserm allerhöchsten Rcscripte in dänischer und deutscher Sprache durch den Druck zur allgemeinen Kunde bringen zu lassen. Wonach Du Dich allerunter- thänigst zu richten hast. Geschrieben auf Glücksburg d. 2. October 1862. Unter Unserm Königlichen Handzeichen und Jnsiegel Fredcrik U. Fenger." Mit der Publication der „Staatsrechnung" ist also die definitive Erledigung altes dessen, was das Budget für 1861 betrifft, erfolgt. Aus der bezeichneten Staatsrechnung geht nun hervor, daß der gesammte „Kassebehalt der Monarchie" mit circa 1,840,000 Nthlr. zur Deckung von solchen Ausgaben, welche die Grenzen des Normalbudgets überstiegen, und daß in gleicher Weise der „Reservefond der Monarchie" und zwar nicht blos mit 2,400,000 Rihlr., sondern sogar mit circa 2,034,000 Nthlr. in Anspruch genommen worden ist. Da der Antheil Hol¬ steins an diesen Fonds nicht nur nicht zurückbehalten, sondern nirgends auch uno mit einem Worte eine Reservation in Betreff der Ansprüche Holsteins ge¬ macht ist, so steht also fest, daß Holstein an allen Ausgaben, die in dem Finanz¬ jahre 1861 über das Normalbudget hinaus gemacht worden sind, betheiligt und zu allen Bewilligungen des „Ncichsraths" mit seiner Quote herangezogen worden ist. Constatiren wir also: Erstens, daß der Werth des „Zugeständnisses" vom 29. Juli sich in Wahrheit „auf Nichts" reducirt^). Zweitens, daß die dänische Regierung, als sie mit dem Londoner Cabinete *) Doch nein, nicht ganz. Zu den, Kasscbehalt und dem Reservefonds hat Holstein nach der früher ihm aufgebürdeten, von der Regierung selbst jetzt als zu hoch anerkannte» Quote 2L Proc. beigetragen. Ende 1859 ist endlich sein Antheil an den gemeinschaftlichen Allsgabe» auf circa 2l'/z Proc, herabgesetzt werden. Man hat n!so dadurch, das? man für das Finanz¬ jahr 186t—62 die Bedeckung für die Aufgabe» der Monarchie aus Kassebehalt und Reserve¬ fonds genommen hat, Holstein obendrein noch mit 23 statt mit2i'/z Proc. bebürdet, während man den besondern Kassebchali und Reservefond des Königreichs um so starker vermehrt hal. Von den beinahe 5 Millionen, die man für Ausgaben, welche über das Nvrmalbndgct von 1856 hinausgingen, aus dem Kasscbehalt und dem Reservefond verbraucht hat, gehörte reichlich eine Million dem Herzogthume Holstein; es ist also 1861 ohne jede Genehmigung der Stände über das Normalbudgel hinaus fast 2 Rthlr. oder über 1-/, Thl>. Preuß. per Kopf der Be¬ völkerung um außerordentlichen Ausgaben verbraucht worden, ein Betrag, der für das König¬ reich Preußen die Summe von über 24 Millionen repräsentiren würde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/58>, abgerufen am 15.05.2024.