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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band.

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In der Discussion am Tage vorher wurde landschaftlicherseits hervorgehoben:
"daß es doch wohl seine Bedenken haben könne, dem Grundsatze, daß Gesetze
gegen den ausdrücklichen Widerspruch eines Standes erlassen werden
könnten, ohne Weiteres Geltung einzuräumen." -- Eine in der That beneidens-
werth zarte Ausdrucksweise. Also etwas Weiteres, etwas Energischeres ver¬
mochte die Landschaft nicht hervorzubringen! -- Aus der Debatte sind einzelne
Aeußerungen hervorragender Ritter so charakteristisch, so drastisch, daß sie in
der That eine recht weite Verbreitung verdienen. Der Landrath Graf Basse-
Witz-Schwiessel meint zunächst, es würde völlig unnütz sein, auf den Antrag
Lemckes einzugehen, da Stände wüßten, welche Wichtigkeit die Negierung diesem
Gesetzentwurfe seit Jahren beigelegt habe. Das Gesetz sei vielfach mißdeutet
und entstellt worden, aber eine unvorsichtige Ausdrucksweise gebe vielleicht
Unkundigen Veranlassung zu solchen Mißdeutungen. Herr Oberhauptmann
v. Oertzen-Lübberstorf'sept sodann hervor: das neue Gesetz enthalte nichts,
was nicht auch schon in den früheren enthalten gewesen sei; es seien nur die
Unbestimmtheiten des alten Gesetzes in dem neuen aufgehoben worden. "In
Mecklenburg habe die Gutsherrschaft noch die polizeiliche Ge¬
walt; hier herrsche noch die gute alte Ordnung, und deshalb werde das
Land von außerhalb angefeindet,' namentlich von den Seiten, die alles zu zer¬
stören suchten." Lie!

Nachdem nun Herr Po gge-Blankenhof darauf hingewiesen, daß das vor¬
liegende Gesetz ein sehr unglückliches für das Land geworden sei, das es in
jüngster Zeit wie kein anderes zum Gegenstande des Spottes gemacht worden; daß
es aber jedem, der es mit dem Vaterlande gut meine', daran liegen müsse, den
guten Ruf aufrecht zu erhalten, und es niemandem gleichgiltig sein dürfe, wenn
der Höchste wie der niedrigste im Lande mit Spott überschüttet werde:
da erhob sich in seinem Zorn der edle Ritter Josias v. Pluskow auf Kol-
batz und sprach die denkwürdigen Worte: "man könne es sich nur zur
Ehre und zum Stolz anrechnen, wenn man von den Schandblät¬
tern anderer Länder so mit Spott und Hohn beworfen werde
wie eS mit Mecklenburg geschehen sei." Dem gegenüber äußerte nun
P ogge ganz richtig: daß es wohl Personen geben könne, welche sich das zur
Ehre anrechneten; jedenfalls gebe es andere, die Werth darauf legten, wenn
es nicht geschehe; und Herr v. Oertzen-Braun that seine Pflicht, wenn er
hervorhob: "er theile auch die Ansicht, daß es nicht gleichartig sei, wenn im
Auslande in der ungünstigsten Weise über Mecklenburg geurtheilt würde, und
man müsse das. was hierzu Veranlassung gebe, aus dem Wege räumen."

Das Resultat der Debatte war das. von der Regierung die Declaration
eines Punktes in §. 2 des Gesetzes zu erbitten, da dieser Passus allerdings
zu Mißverständnissen Veranlassung geben könne.

Jeder aber, der unbefangen die Debatte verfolgt hat, muß zu der Ansicht
gelangen, daß von unsrer Landtagsversammlung eine Umkehr zum Guten, ein
Einlenken zum Besseren nicht gehofft und erwartet werden kann. Und diese
Erwartung hatten auch hinsichtlich des Prügelgesetzes Wenige gehegt: über das
Gesetz selbst und seine Unzuträglichkeiten wollen wir heute kein Wort mehr
verlieren, es ist darüber bereits so viel schätzbares Material zusammengebracht
worden, daß es Eulen nach Athen tragen hieße, wollten wir noch einmal darauf
zurückkommen. Herrn v. Pluskow beneiden wir um seinen Muth, seine Ehre
in dergleichen finden zu mögen, bitten ihn aber gleichzeitig, einmal die Verhand¬
lungen des fünften deutschen Juristentags, Bd. II., nachzusehen, um sich zu
überzeugen, daß es nicht blos "Schandblätter" sind, die über das Prügelgesetz
den Stab gebrochen haben.




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In der Discussion am Tage vorher wurde landschaftlicherseits hervorgehoben:
„daß es doch wohl seine Bedenken haben könne, dem Grundsatze, daß Gesetze
gegen den ausdrücklichen Widerspruch eines Standes erlassen werden
könnten, ohne Weiteres Geltung einzuräumen." — Eine in der That beneidens-
werth zarte Ausdrucksweise. Also etwas Weiteres, etwas Energischeres ver¬
mochte die Landschaft nicht hervorzubringen! — Aus der Debatte sind einzelne
Aeußerungen hervorragender Ritter so charakteristisch, so drastisch, daß sie in
der That eine recht weite Verbreitung verdienen. Der Landrath Graf Basse-
Witz-Schwiessel meint zunächst, es würde völlig unnütz sein, auf den Antrag
Lemckes einzugehen, da Stände wüßten, welche Wichtigkeit die Negierung diesem
Gesetzentwurfe seit Jahren beigelegt habe. Das Gesetz sei vielfach mißdeutet
und entstellt worden, aber eine unvorsichtige Ausdrucksweise gebe vielleicht
Unkundigen Veranlassung zu solchen Mißdeutungen. Herr Oberhauptmann
v. Oertzen-Lübberstorf'sept sodann hervor: das neue Gesetz enthalte nichts,
was nicht auch schon in den früheren enthalten gewesen sei; es seien nur die
Unbestimmtheiten des alten Gesetzes in dem neuen aufgehoben worden. „In
Mecklenburg habe die Gutsherrschaft noch die polizeiliche Ge¬
walt; hier herrsche noch die gute alte Ordnung, und deshalb werde das
Land von außerhalb angefeindet,' namentlich von den Seiten, die alles zu zer¬
stören suchten." Lie!

Nachdem nun Herr Po gge-Blankenhof darauf hingewiesen, daß das vor¬
liegende Gesetz ein sehr unglückliches für das Land geworden sei, das es in
jüngster Zeit wie kein anderes zum Gegenstande des Spottes gemacht worden; daß
es aber jedem, der es mit dem Vaterlande gut meine', daran liegen müsse, den
guten Ruf aufrecht zu erhalten, und es niemandem gleichgiltig sein dürfe, wenn
der Höchste wie der niedrigste im Lande mit Spott überschüttet werde:
da erhob sich in seinem Zorn der edle Ritter Josias v. Pluskow auf Kol-
batz und sprach die denkwürdigen Worte: „man könne es sich nur zur
Ehre und zum Stolz anrechnen, wenn man von den Schandblät¬
tern anderer Länder so mit Spott und Hohn beworfen werde
wie eS mit Mecklenburg geschehen sei." Dem gegenüber äußerte nun
P ogge ganz richtig: daß es wohl Personen geben könne, welche sich das zur
Ehre anrechneten; jedenfalls gebe es andere, die Werth darauf legten, wenn
es nicht geschehe; und Herr v. Oertzen-Braun that seine Pflicht, wenn er
hervorhob: „er theile auch die Ansicht, daß es nicht gleichartig sei, wenn im
Auslande in der ungünstigsten Weise über Mecklenburg geurtheilt würde, und
man müsse das. was hierzu Veranlassung gebe, aus dem Wege räumen."

Das Resultat der Debatte war das. von der Regierung die Declaration
eines Punktes in §. 2 des Gesetzes zu erbitten, da dieser Passus allerdings
zu Mißverständnissen Veranlassung geben könne.

Jeder aber, der unbefangen die Debatte verfolgt hat, muß zu der Ansicht
gelangen, daß von unsrer Landtagsversammlung eine Umkehr zum Guten, ein
Einlenken zum Besseren nicht gehofft und erwartet werden kann. Und diese
Erwartung hatten auch hinsichtlich des Prügelgesetzes Wenige gehegt: über das
Gesetz selbst und seine Unzuträglichkeiten wollen wir heute kein Wort mehr
verlieren, es ist darüber bereits so viel schätzbares Material zusammengebracht
worden, daß es Eulen nach Athen tragen hieße, wollten wir noch einmal darauf
zurückkommen. Herrn v. Pluskow beneiden wir um seinen Muth, seine Ehre
in dergleichen finden zu mögen, bitten ihn aber gleichzeitig, einmal die Verhand¬
lungen des fünften deutschen Juristentags, Bd. II., nachzusehen, um sich zu
überzeugen, daß es nicht blos „Schandblätter" sind, die über das Prügelgesetz
den Stab gebrochen haben.




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[0167] In der Discussion am Tage vorher wurde landschaftlicherseits hervorgehoben: „daß es doch wohl seine Bedenken haben könne, dem Grundsatze, daß Gesetze gegen den ausdrücklichen Widerspruch eines Standes erlassen werden könnten, ohne Weiteres Geltung einzuräumen." — Eine in der That beneidens- werth zarte Ausdrucksweise. Also etwas Weiteres, etwas Energischeres ver¬ mochte die Landschaft nicht hervorzubringen! — Aus der Debatte sind einzelne Aeußerungen hervorragender Ritter so charakteristisch, so drastisch, daß sie in der That eine recht weite Verbreitung verdienen. Der Landrath Graf Basse- Witz-Schwiessel meint zunächst, es würde völlig unnütz sein, auf den Antrag Lemckes einzugehen, da Stände wüßten, welche Wichtigkeit die Negierung diesem Gesetzentwurfe seit Jahren beigelegt habe. Das Gesetz sei vielfach mißdeutet und entstellt worden, aber eine unvorsichtige Ausdrucksweise gebe vielleicht Unkundigen Veranlassung zu solchen Mißdeutungen. Herr Oberhauptmann v. Oertzen-Lübberstorf'sept sodann hervor: das neue Gesetz enthalte nichts, was nicht auch schon in den früheren enthalten gewesen sei; es seien nur die Unbestimmtheiten des alten Gesetzes in dem neuen aufgehoben worden. „In Mecklenburg habe die Gutsherrschaft noch die polizeiliche Ge¬ walt; hier herrsche noch die gute alte Ordnung, und deshalb werde das Land von außerhalb angefeindet,' namentlich von den Seiten, die alles zu zer¬ stören suchten." Lie! Nachdem nun Herr Po gge-Blankenhof darauf hingewiesen, daß das vor¬ liegende Gesetz ein sehr unglückliches für das Land geworden sei, das es in jüngster Zeit wie kein anderes zum Gegenstande des Spottes gemacht worden; daß es aber jedem, der es mit dem Vaterlande gut meine', daran liegen müsse, den guten Ruf aufrecht zu erhalten, und es niemandem gleichgiltig sein dürfe, wenn der Höchste wie der niedrigste im Lande mit Spott überschüttet werde: da erhob sich in seinem Zorn der edle Ritter Josias v. Pluskow auf Kol- batz und sprach die denkwürdigen Worte: „man könne es sich nur zur Ehre und zum Stolz anrechnen, wenn man von den Schandblät¬ tern anderer Länder so mit Spott und Hohn beworfen werde wie eS mit Mecklenburg geschehen sei." Dem gegenüber äußerte nun P ogge ganz richtig: daß es wohl Personen geben könne, welche sich das zur Ehre anrechneten; jedenfalls gebe es andere, die Werth darauf legten, wenn es nicht geschehe; und Herr v. Oertzen-Braun that seine Pflicht, wenn er hervorhob: „er theile auch die Ansicht, daß es nicht gleichartig sei, wenn im Auslande in der ungünstigsten Weise über Mecklenburg geurtheilt würde, und man müsse das. was hierzu Veranlassung gebe, aus dem Wege räumen." Das Resultat der Debatte war das. von der Regierung die Declaration eines Punktes in §. 2 des Gesetzes zu erbitten, da dieser Passus allerdings zu Mißverständnissen Veranlassung geben könne. Jeder aber, der unbefangen die Debatte verfolgt hat, muß zu der Ansicht gelangen, daß von unsrer Landtagsversammlung eine Umkehr zum Guten, ein Einlenken zum Besseren nicht gehofft und erwartet werden kann. Und diese Erwartung hatten auch hinsichtlich des Prügelgesetzes Wenige gehegt: über das Gesetz selbst und seine Unzuträglichkeiten wollen wir heute kein Wort mehr verlieren, es ist darüber bereits so viel schätzbares Material zusammengebracht worden, daß es Eulen nach Athen tragen hieße, wollten wir noch einmal darauf zurückkommen. Herrn v. Pluskow beneiden wir um seinen Muth, seine Ehre in dergleichen finden zu mögen, bitten ihn aber gleichzeitig, einmal die Verhand¬ lungen des fünften deutschen Juristentags, Bd. II., nachzusehen, um sich zu überzeugen, daß es nicht blos „Schandblätter" sind, die über das Prügelgesetz den Stab gebrochen haben. 20*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282796/167>, abgerufen am 09.06.2024.