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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band.

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Bildnisses an den Galgen erhielt er ö Thlr., bei mehren 10 Thlr. Schließlich
heißt es in der erwähnten Verordnung: "Es sind aber die Scharfrichter nicht
schuldig, die Zubehör zu einer Execution, als Rad, Ketten, Leiter u. s. w.
zu geben. Beim Ausdenken muß er habe": eine eiserne Kette, "/^ lang,
eine Krämpe, oder Häspchen. oder Nagel, so das gesammte Schmiedehandwerk
zu machen Pflegen, serner einen starken Strang, item einen Spitz- und andern
Hammer, eine doppelte Leiter und 4 Haspen oder Klammern, solche damit
anzuschlagen und feste zu machen."*)

Der Nachrichter hatte auch einen ziemlich weitschweifigen Eid zu leisten,
Worin er versprach, in allem zu gehorsamen, was der König oder seine zu
Peinlichen Sachen bestellten Diener von ihm fordern, alles geheim zu halten,
an den armen Sündern, dem eingeholtem Urtel gemäß "mit aller möglichen
Vorsichtigkeit treu und fleißig zu verfahren."

Friedrich der Große unterschrieb bekanntlich sehr ungern Todesurtheile.
Damit auch dann, wenn das geschehen war, keine Uebereilung oder ein Irrthum
stattfinden könnte, verfügte er: daß kein Nachlichter an einem Verurtheilten
eher sein Amt verrichten sollte, bis man ihm das Todesurtheil mit des Mon¬
archen Unterschrift vorgezeigt.

Die Militärstrafen waren besonders folgende:

1) De'r spanische Bock, oder in den Bock spannen. Der zu Be¬
strafende mußte sich so setzen, daß er die Hände über die zusammengezogenen
Knie legte, die gebunden wurdenl Dann wurde unter den Knien und über
^n Ellenbogen ein Stock dermaßen durchgesteckt, daß der Mann nicht auf¬
stehen konnte.

2) Das Lasttragen. Dem Jnfanteristen wurden 3, 5 oder mehr Ge¬
wehre, auch Holz, dem Cavalleristen mehre Sättel auf die Schultern gelegt,
die eine gewisse Zeit, gewöhnlich vor der Hauptwache, auf- und abgetragen
wurden.

3) Das Eselreiter. Der Soldat wurde auf einen hölzernen, etwas
hohen Esel gesetzt, dessen Rücken gewöhnlich mit Blech beschlagen war, das in
^ne scharfe Kante auslief, was das Sitzen lästig und schmerzhaft machte.

4) Der Pfahl oder Schandpfahl, ziemlich gleichbedeutend mit Hals-
^ser, und Pranger, an den der zu Bestrafende gebunden wurde.

5) Stockschläge oder Fuchteln, wobei der Verurtheilte auf einer Bank
°uf dem Bauche liegend festgebunden wurde.



, ") Da das Anfertigen der Geräthe für den Henker als unehrlich galt, so gab sich kein
^"Seiner Meister dazu her, weshalb zu solchen Arbeiten, namentlich zum Aufrichten eines
^chaffottes oder Galgens nicht nur das ganze Zimmergewerk eines Ortes oder Bezirkes auf-
Laoten wurde, sondern auch die Ortsvorstände selbst, wenn auch nur scheinbar, die erste Hand
""t anlegen mußten.

Bildnisses an den Galgen erhielt er ö Thlr., bei mehren 10 Thlr. Schließlich
heißt es in der erwähnten Verordnung: „Es sind aber die Scharfrichter nicht
schuldig, die Zubehör zu einer Execution, als Rad, Ketten, Leiter u. s. w.
zu geben. Beim Ausdenken muß er habe»: eine eiserne Kette, »/^ lang,
eine Krämpe, oder Häspchen. oder Nagel, so das gesammte Schmiedehandwerk
zu machen Pflegen, serner einen starken Strang, item einen Spitz- und andern
Hammer, eine doppelte Leiter und 4 Haspen oder Klammern, solche damit
anzuschlagen und feste zu machen."*)

Der Nachrichter hatte auch einen ziemlich weitschweifigen Eid zu leisten,
Worin er versprach, in allem zu gehorsamen, was der König oder seine zu
Peinlichen Sachen bestellten Diener von ihm fordern, alles geheim zu halten,
an den armen Sündern, dem eingeholtem Urtel gemäß „mit aller möglichen
Vorsichtigkeit treu und fleißig zu verfahren."

Friedrich der Große unterschrieb bekanntlich sehr ungern Todesurtheile.
Damit auch dann, wenn das geschehen war, keine Uebereilung oder ein Irrthum
stattfinden könnte, verfügte er: daß kein Nachlichter an einem Verurtheilten
eher sein Amt verrichten sollte, bis man ihm das Todesurtheil mit des Mon¬
archen Unterschrift vorgezeigt.

Die Militärstrafen waren besonders folgende:

1) De'r spanische Bock, oder in den Bock spannen. Der zu Be¬
strafende mußte sich so setzen, daß er die Hände über die zusammengezogenen
Knie legte, die gebunden wurdenl Dann wurde unter den Knien und über
^n Ellenbogen ein Stock dermaßen durchgesteckt, daß der Mann nicht auf¬
stehen konnte.

2) Das Lasttragen. Dem Jnfanteristen wurden 3, 5 oder mehr Ge¬
wehre, auch Holz, dem Cavalleristen mehre Sättel auf die Schultern gelegt,
die eine gewisse Zeit, gewöhnlich vor der Hauptwache, auf- und abgetragen
wurden.

3) Das Eselreiter. Der Soldat wurde auf einen hölzernen, etwas
hohen Esel gesetzt, dessen Rücken gewöhnlich mit Blech beschlagen war, das in
^ne scharfe Kante auslief, was das Sitzen lästig und schmerzhaft machte.

4) Der Pfahl oder Schandpfahl, ziemlich gleichbedeutend mit Hals-
^ser, und Pranger, an den der zu Bestrafende gebunden wurde.

5) Stockschläge oder Fuchteln, wobei der Verurtheilte auf einer Bank
°uf dem Bauche liegend festgebunden wurde.



, ") Da das Anfertigen der Geräthe für den Henker als unehrlich galt, so gab sich kein
^"Seiner Meister dazu her, weshalb zu solchen Arbeiten, namentlich zum Aufrichten eines
^chaffottes oder Galgens nicht nur das ganze Zimmergewerk eines Ortes oder Bezirkes auf-
Laoten wurde, sondern auch die Ortsvorstände selbst, wenn auch nur scheinbar, die erste Hand
""t anlegen mußten.
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[0365] Bildnisses an den Galgen erhielt er ö Thlr., bei mehren 10 Thlr. Schließlich heißt es in der erwähnten Verordnung: „Es sind aber die Scharfrichter nicht schuldig, die Zubehör zu einer Execution, als Rad, Ketten, Leiter u. s. w. zu geben. Beim Ausdenken muß er habe»: eine eiserne Kette, »/^ lang, eine Krämpe, oder Häspchen. oder Nagel, so das gesammte Schmiedehandwerk zu machen Pflegen, serner einen starken Strang, item einen Spitz- und andern Hammer, eine doppelte Leiter und 4 Haspen oder Klammern, solche damit anzuschlagen und feste zu machen."*) Der Nachrichter hatte auch einen ziemlich weitschweifigen Eid zu leisten, Worin er versprach, in allem zu gehorsamen, was der König oder seine zu Peinlichen Sachen bestellten Diener von ihm fordern, alles geheim zu halten, an den armen Sündern, dem eingeholtem Urtel gemäß „mit aller möglichen Vorsichtigkeit treu und fleißig zu verfahren." Friedrich der Große unterschrieb bekanntlich sehr ungern Todesurtheile. Damit auch dann, wenn das geschehen war, keine Uebereilung oder ein Irrthum stattfinden könnte, verfügte er: daß kein Nachlichter an einem Verurtheilten eher sein Amt verrichten sollte, bis man ihm das Todesurtheil mit des Mon¬ archen Unterschrift vorgezeigt. Die Militärstrafen waren besonders folgende: 1) De'r spanische Bock, oder in den Bock spannen. Der zu Be¬ strafende mußte sich so setzen, daß er die Hände über die zusammengezogenen Knie legte, die gebunden wurdenl Dann wurde unter den Knien und über ^n Ellenbogen ein Stock dermaßen durchgesteckt, daß der Mann nicht auf¬ stehen konnte. 2) Das Lasttragen. Dem Jnfanteristen wurden 3, 5 oder mehr Ge¬ wehre, auch Holz, dem Cavalleristen mehre Sättel auf die Schultern gelegt, die eine gewisse Zeit, gewöhnlich vor der Hauptwache, auf- und abgetragen wurden. 3) Das Eselreiter. Der Soldat wurde auf einen hölzernen, etwas hohen Esel gesetzt, dessen Rücken gewöhnlich mit Blech beschlagen war, das in ^ne scharfe Kante auslief, was das Sitzen lästig und schmerzhaft machte. 4) Der Pfahl oder Schandpfahl, ziemlich gleichbedeutend mit Hals- ^ser, und Pranger, an den der zu Bestrafende gebunden wurde. 5) Stockschläge oder Fuchteln, wobei der Verurtheilte auf einer Bank °uf dem Bauche liegend festgebunden wurde. , ") Da das Anfertigen der Geräthe für den Henker als unehrlich galt, so gab sich kein ^"Seiner Meister dazu her, weshalb zu solchen Arbeiten, namentlich zum Aufrichten eines ^chaffottes oder Galgens nicht nur das ganze Zimmergewerk eines Ortes oder Bezirkes auf- Laoten wurde, sondern auch die Ortsvorstände selbst, wenn auch nur scheinbar, die erste Hand ""t anlegen mußten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282796/365>, abgerufen am 09.06.2024.