Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Vortheile annehmbar gemacht werden mußte: die Reform eines Theiles der
bisherigen Steuerverhältnisse. Aber sie bereuen dies schon sehr und leisten
seitdem allen Nesormvorschlägen, mögen diese von der Negierung ausgehen oder
von den wenigen liberalen Mitgliedern, welche sie in ihrer Mitte zählen, nur
einen um so ernstlicheren Widerstand. Besonders hat der letzte Landtag diesen
lediglich verneinenden Standpunkt der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft
in ein Helles Licht gesetzt und dadurch nicht wenig zur Verbreitung der Ueber¬
zeugung beigetragen, daß selbst ein feudales Gouvernement mit der im Jahre
1850 provisorisch wiederhergestellten alten Landesverfassung nicht lange mehr
wird auskommen können. Leerer an Ergebnissen, verhärteter gegen die beschei¬
densten Reformanträge, beharrlicher an dem Princip der unveränderten Con-
servirung aller bestehenden Verhältnisse festhaltend und entschiedener auch dem
nothwendigsten Fortschritt widerstrebend, darum aber auch innerlich unberechtigter
zur Vertretung der Gesammtheit der Bevölkerung, hat sich kaum ein anderer
Landtag seit der gewaltsamen Beseitigung des im Jahre 1849 publicirten, be-
schworenen und in anerkannte Wirksamkeit getretenen constitutionellen Staats¬
grundgesetzes gezeigt. Zugleich haben die feudalen Landstände wiederholte Ver¬
anlassung gefunden, ihre veralteten Anschauungen über wichtige Staatsausgaben
zu offenbaren, und der Gewinn, welchen diese positive Selbstcharakteristik für
die schärfere Ausprägung des öffentlichen Urtheils über den Werth der bestehenden.
Verfassung hat, dient dem Eindruck der in der bloßen Negation sich darlegenden
politischen Impotenz zu wesentlicher Ergänzung und Verstärkung.

Von den beiden Anträgen, welche der Rittergutsbesitzer Manecke-Duggen-
koppel mit seltener Beharrlichkeit nun schon seit einer Reihe von Jahren aus
jedem Landtage erneuert, betrifft der eine die Wiederherstellung des constitutio¬
nellen Staatsgrundgesetzes von 1849. Der Antrag war auch diesmal, wie
dies schon öfter sich zutrug, von dem Engeren Ausschusse, der geschäftsführenden
Behörde der Stände in der Zeit zwischen den Landtagen, in seinem Bericht
über die Eingänge gar nicht erwähnt worden, und als Herr Manecke sich mit
einer solchen Art der Escamotirung von Schriftstücken nicht zufrieden geben
wollte und den Antrag noch einmal direct an die Landtagsversammlung ein¬
schickte, erhielt er denselben von dem dirigirenden Landrath v. Rieden mit dem
Bemerken zurückgesandt, daß das Landtagsdirectorium sich nicht habe veranlaßt
sehen können, den Antrag der Landtagsversammlung vorzulegen, weil in dem¬
selben deutlich ausgesprochen sei, daß der Antragsteller die Landesverfassung
nicht als zu Recht bestehend anerkenne. So soll jeder Gedanke an eine Ver¬
fassungsänderung im Keime erstickt werden. Mit Begeisterung wurde dagegen
für ein Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz des Ersten (1786--1837),
zu welchem die Anregung von zwei adligen Rittern ausgegangen war und
welches den ausgesprochenen Zweck hat, den verstorbenen Fürsten als Erhalter


Vortheile annehmbar gemacht werden mußte: die Reform eines Theiles der
bisherigen Steuerverhältnisse. Aber sie bereuen dies schon sehr und leisten
seitdem allen Nesormvorschlägen, mögen diese von der Negierung ausgehen oder
von den wenigen liberalen Mitgliedern, welche sie in ihrer Mitte zählen, nur
einen um so ernstlicheren Widerstand. Besonders hat der letzte Landtag diesen
lediglich verneinenden Standpunkt der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft
in ein Helles Licht gesetzt und dadurch nicht wenig zur Verbreitung der Ueber¬
zeugung beigetragen, daß selbst ein feudales Gouvernement mit der im Jahre
1850 provisorisch wiederhergestellten alten Landesverfassung nicht lange mehr
wird auskommen können. Leerer an Ergebnissen, verhärteter gegen die beschei¬
densten Reformanträge, beharrlicher an dem Princip der unveränderten Con-
servirung aller bestehenden Verhältnisse festhaltend und entschiedener auch dem
nothwendigsten Fortschritt widerstrebend, darum aber auch innerlich unberechtigter
zur Vertretung der Gesammtheit der Bevölkerung, hat sich kaum ein anderer
Landtag seit der gewaltsamen Beseitigung des im Jahre 1849 publicirten, be-
schworenen und in anerkannte Wirksamkeit getretenen constitutionellen Staats¬
grundgesetzes gezeigt. Zugleich haben die feudalen Landstände wiederholte Ver¬
anlassung gefunden, ihre veralteten Anschauungen über wichtige Staatsausgaben
zu offenbaren, und der Gewinn, welchen diese positive Selbstcharakteristik für
die schärfere Ausprägung des öffentlichen Urtheils über den Werth der bestehenden.
Verfassung hat, dient dem Eindruck der in der bloßen Negation sich darlegenden
politischen Impotenz zu wesentlicher Ergänzung und Verstärkung.

Von den beiden Anträgen, welche der Rittergutsbesitzer Manecke-Duggen-
koppel mit seltener Beharrlichkeit nun schon seit einer Reihe von Jahren aus
jedem Landtage erneuert, betrifft der eine die Wiederherstellung des constitutio¬
nellen Staatsgrundgesetzes von 1849. Der Antrag war auch diesmal, wie
dies schon öfter sich zutrug, von dem Engeren Ausschusse, der geschäftsführenden
Behörde der Stände in der Zeit zwischen den Landtagen, in seinem Bericht
über die Eingänge gar nicht erwähnt worden, und als Herr Manecke sich mit
einer solchen Art der Escamotirung von Schriftstücken nicht zufrieden geben
wollte und den Antrag noch einmal direct an die Landtagsversammlung ein¬
schickte, erhielt er denselben von dem dirigirenden Landrath v. Rieden mit dem
Bemerken zurückgesandt, daß das Landtagsdirectorium sich nicht habe veranlaßt
sehen können, den Antrag der Landtagsversammlung vorzulegen, weil in dem¬
selben deutlich ausgesprochen sei, daß der Antragsteller die Landesverfassung
nicht als zu Recht bestehend anerkenne. So soll jeder Gedanke an eine Ver¬
fassungsänderung im Keime erstickt werden. Mit Begeisterung wurde dagegen
für ein Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz des Ersten (1786—1837),
zu welchem die Anregung von zwei adligen Rittern ausgegangen war und
welches den ausgesprochenen Zweck hat, den verstorbenen Fürsten als Erhalter


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0176" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/284646"/>
          <p xml:id="ID_597" prev="#ID_596"> Vortheile annehmbar gemacht werden mußte: die Reform eines Theiles der<lb/>
bisherigen Steuerverhältnisse. Aber sie bereuen dies schon sehr und leisten<lb/>
seitdem allen Nesormvorschlägen, mögen diese von der Negierung ausgehen oder<lb/>
von den wenigen liberalen Mitgliedern, welche sie in ihrer Mitte zählen, nur<lb/>
einen um so ernstlicheren Widerstand. Besonders hat der letzte Landtag diesen<lb/>
lediglich verneinenden Standpunkt der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft<lb/>
in ein Helles Licht gesetzt und dadurch nicht wenig zur Verbreitung der Ueber¬<lb/>
zeugung beigetragen, daß selbst ein feudales Gouvernement mit der im Jahre<lb/>
1850 provisorisch wiederhergestellten alten Landesverfassung nicht lange mehr<lb/>
wird auskommen können. Leerer an Ergebnissen, verhärteter gegen die beschei¬<lb/>
densten Reformanträge, beharrlicher an dem Princip der unveränderten Con-<lb/>
servirung aller bestehenden Verhältnisse festhaltend und entschiedener auch dem<lb/>
nothwendigsten Fortschritt widerstrebend, darum aber auch innerlich unberechtigter<lb/>
zur Vertretung der Gesammtheit der Bevölkerung, hat sich kaum ein anderer<lb/>
Landtag seit der gewaltsamen Beseitigung des im Jahre 1849 publicirten, be-<lb/>
schworenen und in anerkannte Wirksamkeit getretenen constitutionellen Staats¬<lb/>
grundgesetzes gezeigt. Zugleich haben die feudalen Landstände wiederholte Ver¬<lb/>
anlassung gefunden, ihre veralteten Anschauungen über wichtige Staatsausgaben<lb/>
zu offenbaren, und der Gewinn, welchen diese positive Selbstcharakteristik für<lb/>
die schärfere Ausprägung des öffentlichen Urtheils über den Werth der bestehenden.<lb/>
Verfassung hat, dient dem Eindruck der in der bloßen Negation sich darlegenden<lb/>
politischen Impotenz zu wesentlicher Ergänzung und Verstärkung.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_598" next="#ID_599"> Von den beiden Anträgen, welche der Rittergutsbesitzer Manecke-Duggen-<lb/>
koppel mit seltener Beharrlichkeit nun schon seit einer Reihe von Jahren aus<lb/>
jedem Landtage erneuert, betrifft der eine die Wiederherstellung des constitutio¬<lb/>
nellen Staatsgrundgesetzes von 1849. Der Antrag war auch diesmal, wie<lb/>
dies schon öfter sich zutrug, von dem Engeren Ausschusse, der geschäftsführenden<lb/>
Behörde der Stände in der Zeit zwischen den Landtagen, in seinem Bericht<lb/>
über die Eingänge gar nicht erwähnt worden, und als Herr Manecke sich mit<lb/>
einer solchen Art der Escamotirung von Schriftstücken nicht zufrieden geben<lb/>
wollte und den Antrag noch einmal direct an die Landtagsversammlung ein¬<lb/>
schickte, erhielt er denselben von dem dirigirenden Landrath v. Rieden mit dem<lb/>
Bemerken zurückgesandt, daß das Landtagsdirectorium sich nicht habe veranlaßt<lb/>
sehen können, den Antrag der Landtagsversammlung vorzulegen, weil in dem¬<lb/>
selben deutlich ausgesprochen sei, daß der Antragsteller die Landesverfassung<lb/>
nicht als zu Recht bestehend anerkenne. So soll jeder Gedanke an eine Ver¬<lb/>
fassungsänderung im Keime erstickt werden. Mit Begeisterung wurde dagegen<lb/>
für ein Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz des Ersten (1786&#x2014;1837),<lb/>
zu welchem die Anregung von zwei adligen Rittern ausgegangen war und<lb/>
welches den ausgesprochenen Zweck hat, den verstorbenen Fürsten als Erhalter</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0176] Vortheile annehmbar gemacht werden mußte: die Reform eines Theiles der bisherigen Steuerverhältnisse. Aber sie bereuen dies schon sehr und leisten seitdem allen Nesormvorschlägen, mögen diese von der Negierung ausgehen oder von den wenigen liberalen Mitgliedern, welche sie in ihrer Mitte zählen, nur einen um so ernstlicheren Widerstand. Besonders hat der letzte Landtag diesen lediglich verneinenden Standpunkt der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft in ein Helles Licht gesetzt und dadurch nicht wenig zur Verbreitung der Ueber¬ zeugung beigetragen, daß selbst ein feudales Gouvernement mit der im Jahre 1850 provisorisch wiederhergestellten alten Landesverfassung nicht lange mehr wird auskommen können. Leerer an Ergebnissen, verhärteter gegen die beschei¬ densten Reformanträge, beharrlicher an dem Princip der unveränderten Con- servirung aller bestehenden Verhältnisse festhaltend und entschiedener auch dem nothwendigsten Fortschritt widerstrebend, darum aber auch innerlich unberechtigter zur Vertretung der Gesammtheit der Bevölkerung, hat sich kaum ein anderer Landtag seit der gewaltsamen Beseitigung des im Jahre 1849 publicirten, be- schworenen und in anerkannte Wirksamkeit getretenen constitutionellen Staats¬ grundgesetzes gezeigt. Zugleich haben die feudalen Landstände wiederholte Ver¬ anlassung gefunden, ihre veralteten Anschauungen über wichtige Staatsausgaben zu offenbaren, und der Gewinn, welchen diese positive Selbstcharakteristik für die schärfere Ausprägung des öffentlichen Urtheils über den Werth der bestehenden. Verfassung hat, dient dem Eindruck der in der bloßen Negation sich darlegenden politischen Impotenz zu wesentlicher Ergänzung und Verstärkung. Von den beiden Anträgen, welche der Rittergutsbesitzer Manecke-Duggen- koppel mit seltener Beharrlichkeit nun schon seit einer Reihe von Jahren aus jedem Landtage erneuert, betrifft der eine die Wiederherstellung des constitutio¬ nellen Staatsgrundgesetzes von 1849. Der Antrag war auch diesmal, wie dies schon öfter sich zutrug, von dem Engeren Ausschusse, der geschäftsführenden Behörde der Stände in der Zeit zwischen den Landtagen, in seinem Bericht über die Eingänge gar nicht erwähnt worden, und als Herr Manecke sich mit einer solchen Art der Escamotirung von Schriftstücken nicht zufrieden geben wollte und den Antrag noch einmal direct an die Landtagsversammlung ein¬ schickte, erhielt er denselben von dem dirigirenden Landrath v. Rieden mit dem Bemerken zurückgesandt, daß das Landtagsdirectorium sich nicht habe veranlaßt sehen können, den Antrag der Landtagsversammlung vorzulegen, weil in dem¬ selben deutlich ausgesprochen sei, daß der Antragsteller die Landesverfassung nicht als zu Recht bestehend anerkenne. So soll jeder Gedanke an eine Ver¬ fassungsänderung im Keime erstickt werden. Mit Begeisterung wurde dagegen für ein Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz des Ersten (1786—1837), zu welchem die Anregung von zwei adligen Rittern ausgegangen war und welches den ausgesprochenen Zweck hat, den verstorbenen Fürsten als Erhalter

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_284469
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_284469/176
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_284469/176>, abgerufen am 17.06.2024.