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Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. II. Band.

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Geistliche übertragen werden können, ohne dieselben zur Uebernahme zu ver¬
pflichten. Uns scheint diese Bestimmung ganz unbedenklich und eine andere
Aushülfe für den Augenblick schwierig. Der einzige scheinbar stichhaltige
Einwand kam von klerikaler Seite. Von daher wurde behauptet, die Standes-
buchführung der evangelischen Geistlichen werde, bei der nothwendig voraus¬
zusehenden Ablehnung dieser Funktion durch alle katholischen Geistlichen, für
die evangelische Kirche'einen Mangel der kirchlichen Eheschließung schaffen. Nun
bestimmt aber § 337 des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich, daß ein
Geistlicher, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung schrei¬
tet, vorAufnahme ein er H eira es surku n d e durch den Per'sonen-
standsb cantem, mit Geldbuße oder Gefängniß bestraft wird. Für die
Trennung des bürgerlichen und religiösen Theiles der Trauung besteht also
jede Bürgschaft, und da die bürgerliche Standesbuchführung durch Geistliche
als Hülfsorgane der bürgerlichen Standesbeamten jedenfalls eine lokal sehr
beschränkte bleiben wird, so sind in der That alle Bedenken unnütz und die
Modalitäten gleichgültig, unter welchen die Regierung die Befugniß erhält, jene
Funktion an solche Geistliche zu übertragen, welche dieselbe zu übernehmen
bereit sind. Wir beschäftigen uns daher mit den Einzelheiten dieser Frage
vorläufig nicht.

Ein Zwischenfall der ersten Berathung, welcher die materielle Frage, die
zur Berathung stand, gar nicht berührte, war das Turnier zwischen dem Ab¬
geordneten v.' Gerlach'und dem Reichskanzler. Jener Abgeordnete, welchen
zur Zeit Friedrich Wilhelm IV. viele gute Leute, die sich für gute Musikanten
hielten, für einen gewiegten Politiker erklärten, der aber jeder Zeit nur ge¬
wesen ist, was er heute noch ist, nämlich ein höchst spaßhafter Dialektiker,
Herr v. Gerlach also hielt wieder einmal dem Fürsten Bismarck seine Rede
aus dem Jahre 1849 vor, worin derselbe die Civilehe bekämpfte und das
Narrenschiff der Zeit an dem Felsen der Kirche scheitern ließ. Dies gab
dem Fürsten Gelegenheit, die ihm ja, wie man bedauern muß. nur selten
werden kann, einmal sein künstlerisches Vermögen wieder zu entfalten. So
etwas erfreut alle Welt. An einer vernichtenden Polemik kann sich der Zorn
der Parteien oder die Schadenfreude persönlicher Gegnerschaft erlaben. Das
Portrait aber, welches eine vollendete Künstlerhand ausführt, ist zugleich
Natur und Ideal und erfreulich für Freund und Feind, oder vielmehr, es
gewinnt Jeden zum Freund, denn die Schwäche wird hier zur Vollkommen¬
heit und die Vollkommenheit unschädlich, weil sie gar zu vollkommen ist.
Denn das Vollkommene ist nur zum Selbstgenuß fähig. und verliert den
Stachel des praktischen Reizes. So zeichnete der deutsche Kanzler Herrn von
Gerlach, und die Wahrheit seines Kunstwerkes erhielt die schönste Bestätigung
durch die sichtbar aufrichtige Befriedigung des Herrn v. Gerlach selbst. Es
war dem letzteren sichtlich wohl dabei, wie die epikurischen Götter in die
Jntermundten hinaufgehoben zu werden, um dort stets anders zu denken,
wie Alle und Jeder, dafür aber auch die praktische Welt nie zu berühren.
Indem der Kanzler die Seligkeit eines ewig im Widerspruch weilenden und
doch von aller Härte des Widerspruchs befreiten Gemüths gegenüber die harte
und große Arbeit des praktischen Helden ins Licht stellte, der sich dem Ele¬
ment, das er beherrschen muß, gegenüber diseiplirnren und der zu beHerr"
sehenden Natur anpassen muß, hatte er einen seiner großen Momente. Die
Fülle der geistreichen Scherze, die ihm bei dieser Doppelausführung wie einem
überschäumenden Becher, untermischt mit treffenden staatsmännischen Bemer¬
kungen entglitt, zeigte erfreulicherweise, wie wenig Grund noch zu der An¬
nahme vorhanden ist^ die der Kanzler seinem Gegner proponirte, er und nicht


Geistliche übertragen werden können, ohne dieselben zur Uebernahme zu ver¬
pflichten. Uns scheint diese Bestimmung ganz unbedenklich und eine andere
Aushülfe für den Augenblick schwierig. Der einzige scheinbar stichhaltige
Einwand kam von klerikaler Seite. Von daher wurde behauptet, die Standes-
buchführung der evangelischen Geistlichen werde, bei der nothwendig voraus¬
zusehenden Ablehnung dieser Funktion durch alle katholischen Geistlichen, für
die evangelische Kirche'einen Mangel der kirchlichen Eheschließung schaffen. Nun
bestimmt aber § 337 des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich, daß ein
Geistlicher, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung schrei¬
tet, vorAufnahme ein er H eira es surku n d e durch den Per'sonen-
standsb cantem, mit Geldbuße oder Gefängniß bestraft wird. Für die
Trennung des bürgerlichen und religiösen Theiles der Trauung besteht also
jede Bürgschaft, und da die bürgerliche Standesbuchführung durch Geistliche
als Hülfsorgane der bürgerlichen Standesbeamten jedenfalls eine lokal sehr
beschränkte bleiben wird, so sind in der That alle Bedenken unnütz und die
Modalitäten gleichgültig, unter welchen die Regierung die Befugniß erhält, jene
Funktion an solche Geistliche zu übertragen, welche dieselbe zu übernehmen
bereit sind. Wir beschäftigen uns daher mit den Einzelheiten dieser Frage
vorläufig nicht.

Ein Zwischenfall der ersten Berathung, welcher die materielle Frage, die
zur Berathung stand, gar nicht berührte, war das Turnier zwischen dem Ab¬
geordneten v.' Gerlach'und dem Reichskanzler. Jener Abgeordnete, welchen
zur Zeit Friedrich Wilhelm IV. viele gute Leute, die sich für gute Musikanten
hielten, für einen gewiegten Politiker erklärten, der aber jeder Zeit nur ge¬
wesen ist, was er heute noch ist, nämlich ein höchst spaßhafter Dialektiker,
Herr v. Gerlach also hielt wieder einmal dem Fürsten Bismarck seine Rede
aus dem Jahre 1849 vor, worin derselbe die Civilehe bekämpfte und das
Narrenschiff der Zeit an dem Felsen der Kirche scheitern ließ. Dies gab
dem Fürsten Gelegenheit, die ihm ja, wie man bedauern muß. nur selten
werden kann, einmal sein künstlerisches Vermögen wieder zu entfalten. So
etwas erfreut alle Welt. An einer vernichtenden Polemik kann sich der Zorn
der Parteien oder die Schadenfreude persönlicher Gegnerschaft erlaben. Das
Portrait aber, welches eine vollendete Künstlerhand ausführt, ist zugleich
Natur und Ideal und erfreulich für Freund und Feind, oder vielmehr, es
gewinnt Jeden zum Freund, denn die Schwäche wird hier zur Vollkommen¬
heit und die Vollkommenheit unschädlich, weil sie gar zu vollkommen ist.
Denn das Vollkommene ist nur zum Selbstgenuß fähig. und verliert den
Stachel des praktischen Reizes. So zeichnete der deutsche Kanzler Herrn von
Gerlach, und die Wahrheit seines Kunstwerkes erhielt die schönste Bestätigung
durch die sichtbar aufrichtige Befriedigung des Herrn v. Gerlach selbst. Es
war dem letzteren sichtlich wohl dabei, wie die epikurischen Götter in die
Jntermundten hinaufgehoben zu werden, um dort stets anders zu denken,
wie Alle und Jeder, dafür aber auch die praktische Welt nie zu berühren.
Indem der Kanzler die Seligkeit eines ewig im Widerspruch weilenden und
doch von aller Härte des Widerspruchs befreiten Gemüths gegenüber die harte
und große Arbeit des praktischen Helden ins Licht stellte, der sich dem Ele¬
ment, das er beherrschen muß, gegenüber diseiplirnren und der zu beHerr»
sehenden Natur anpassen muß, hatte er einen seiner großen Momente. Die
Fülle der geistreichen Scherze, die ihm bei dieser Doppelausführung wie einem
überschäumenden Becher, untermischt mit treffenden staatsmännischen Bemer¬
kungen entglitt, zeigte erfreulicherweise, wie wenig Grund noch zu der An¬
nahme vorhanden ist^ die der Kanzler seinem Gegner proponirte, er und nicht


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341817_130059/527>, abgerufen am 02.06.2024.