Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

den Leib zugeschnitten sind, dazu das Ehebette. "Item wes ik hebbe bonen
desse vorschrewen ghave, des gan ik nimande bet dan Corte niuea rechten
broder vnde niuea erven." Der Erblasser kehrt indessen von seiner Römer¬
fahrt zurück, und gestattet uns durch ein zweites, zwanzig Jahre später auf¬
genommenes Testament wiederum einen Blick in seinen Hausrath, der uns
erkennen läßt, daß seine Umstände sich gebessert haben. Er testirt i. I. 1410:
Zu verschiedenen Kirchenbaulegaten und frommen Stiftungen -- 11 Mark;
seines Schwagers Sohne -- 20 Mark; seiner Tochter eine Leibrente von 3
Mark (was nach sonstigen Analogien zu 8"/o capitalisirt eine Summe von
38 Mark darstellen würde) und wenn sie erwachsen ist 10 Mark; seinem
Bruder alle Mobilien und Immobilien. -- Es ist zu bemerken, erstens, daß
die obigen Summen Nebenposten sind, da der Bruder wiederum Haupterbe
ist, zweitens, daß die Frau, bezüglich deren Tochter -- denn erstere muß in
der Zwischenzeit gestorben sein -- eigenes Vermögen gehabt haben dürften,
denn für drei Mark Jahresrente ließ sich auch damals nicht leben.

Rührend ist ein Testament des Caspar Durchel se einer zu Wien v. I.
1425. Dieser bestimmt u. a. das güldene Kleinod, silberne Gürtel und zwei
Gulden für dreißig Messen hintereinander, führt Perlen und Kreuzlein auf,
die für ausgeliehene Pfänder aufbewahrt werden, und vertheilt die geringe
Habe an Stücken von Kunst, zwei jüngste Gerichte, ein Oelberg, ein Zehen¬
bote, seine Trompete und sein Schwert an Freunde und Genossen ....
"Eine Truhe, die ist Stephans Illuminators, die soll man Im antwurten
vnd luminir plümel vnd ain erucifix vnd all sein klein luminir verbel,
als sein Knab Carsperl wol wais, der Peter Lanczen Son ist, dem sol man
geben sein weisen Rock vnd all sein Hosen vnd sein entwerrff puch das
groß vnd sein goldpuch, da Jnn entworffen ist." Die letzten Angaben
nennen uns den ganzen Apparat eines Miniaturmalers und sind darum
zur Kenntniß der Technik nicht ohne Interesse.

Um weiter auch aus dem Ende des Jahrhunderts und dem Laufe des
folgenden einige Angaben zu bringen, werde ein Theilungstraktat zwischen
Absolon Stummen und Hinrik Bornemann, seinem Stiefsohn zu
Hamburg v. I. 1493 erwähnt. Absolon erhält das Haus in der alten
Beckerstraße, dazu alle "suluersmyde, liebere vnde hußgerade", ausgenommen,
was zum Amte des Malergewerkes gehört, das soll er mit Heinrich theilen.
Dafür soll er zahlen ein jährliches Leibgedinge von 28 Mark in zwei Fristen,
ferner an die Töchter Heinrich Bonhauens 450 Mark, wovon 200 bar zu
entrichten sind, 250 in Form "aller sulversmyde, schalen, becker schuwevote
(Schaustücke?) vnd wes ere selige noter heff gedreyen in betalinge genommen
werden." -- Capitalisiren wir die 28 Mark des Leibgedinges wie oben ---
macht ein Kapital von 350 Mark -- und setzen die Aufzählungen gleich der


den Leib zugeschnitten sind, dazu das Ehebette. „Item wes ik hebbe bonen
desse vorschrewen ghave, des gan ik nimande bet dan Corte niuea rechten
broder vnde niuea erven." Der Erblasser kehrt indessen von seiner Römer¬
fahrt zurück, und gestattet uns durch ein zweites, zwanzig Jahre später auf¬
genommenes Testament wiederum einen Blick in seinen Hausrath, der uns
erkennen läßt, daß seine Umstände sich gebessert haben. Er testirt i. I. 1410:
Zu verschiedenen Kirchenbaulegaten und frommen Stiftungen — 11 Mark;
seines Schwagers Sohne — 20 Mark; seiner Tochter eine Leibrente von 3
Mark (was nach sonstigen Analogien zu 8"/o capitalisirt eine Summe von
38 Mark darstellen würde) und wenn sie erwachsen ist 10 Mark; seinem
Bruder alle Mobilien und Immobilien. — Es ist zu bemerken, erstens, daß
die obigen Summen Nebenposten sind, da der Bruder wiederum Haupterbe
ist, zweitens, daß die Frau, bezüglich deren Tochter — denn erstere muß in
der Zwischenzeit gestorben sein — eigenes Vermögen gehabt haben dürften,
denn für drei Mark Jahresrente ließ sich auch damals nicht leben.

Rührend ist ein Testament des Caspar Durchel se einer zu Wien v. I.
1425. Dieser bestimmt u. a. das güldene Kleinod, silberne Gürtel und zwei
Gulden für dreißig Messen hintereinander, führt Perlen und Kreuzlein auf,
die für ausgeliehene Pfänder aufbewahrt werden, und vertheilt die geringe
Habe an Stücken von Kunst, zwei jüngste Gerichte, ein Oelberg, ein Zehen¬
bote, seine Trompete und sein Schwert an Freunde und Genossen ....
„Eine Truhe, die ist Stephans Illuminators, die soll man Im antwurten
vnd luminir plümel vnd ain erucifix vnd all sein klein luminir verbel,
als sein Knab Carsperl wol wais, der Peter Lanczen Son ist, dem sol man
geben sein weisen Rock vnd all sein Hosen vnd sein entwerrff puch das
groß vnd sein goldpuch, da Jnn entworffen ist." Die letzten Angaben
nennen uns den ganzen Apparat eines Miniaturmalers und sind darum
zur Kenntniß der Technik nicht ohne Interesse.

Um weiter auch aus dem Ende des Jahrhunderts und dem Laufe des
folgenden einige Angaben zu bringen, werde ein Theilungstraktat zwischen
Absolon Stummen und Hinrik Bornemann, seinem Stiefsohn zu
Hamburg v. I. 1493 erwähnt. Absolon erhält das Haus in der alten
Beckerstraße, dazu alle „suluersmyde, liebere vnde hußgerade", ausgenommen,
was zum Amte des Malergewerkes gehört, das soll er mit Heinrich theilen.
Dafür soll er zahlen ein jährliches Leibgedinge von 28 Mark in zwei Fristen,
ferner an die Töchter Heinrich Bonhauens 450 Mark, wovon 200 bar zu
entrichten sind, 250 in Form „aller sulversmyde, schalen, becker schuwevote
(Schaustücke?) vnd wes ere selige noter heff gedreyen in betalinge genommen
werden." — Capitalisiren wir die 28 Mark des Leibgedinges wie oben -—
macht ein Kapital von 350 Mark — und setzen die Aufzählungen gleich der


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0088" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/130732"/>
          <p xml:id="ID_226" prev="#ID_225"> den Leib zugeschnitten sind, dazu das Ehebette. &#x201E;Item wes ik hebbe bonen<lb/>
desse vorschrewen ghave, des gan ik nimande bet dan Corte niuea rechten<lb/>
broder vnde niuea erven." Der Erblasser kehrt indessen von seiner Römer¬<lb/>
fahrt zurück, und gestattet uns durch ein zweites, zwanzig Jahre später auf¬<lb/>
genommenes Testament wiederum einen Blick in seinen Hausrath, der uns<lb/>
erkennen läßt, daß seine Umstände sich gebessert haben. Er testirt i. I. 1410:<lb/>
Zu verschiedenen Kirchenbaulegaten und frommen Stiftungen &#x2014; 11 Mark;<lb/>
seines Schwagers Sohne &#x2014; 20 Mark; seiner Tochter eine Leibrente von 3<lb/>
Mark (was nach sonstigen Analogien zu 8"/o capitalisirt eine Summe von<lb/>
38 Mark darstellen würde) und wenn sie erwachsen ist 10 Mark; seinem<lb/>
Bruder alle Mobilien und Immobilien. &#x2014; Es ist zu bemerken, erstens, daß<lb/>
die obigen Summen Nebenposten sind, da der Bruder wiederum Haupterbe<lb/>
ist, zweitens, daß die Frau, bezüglich deren Tochter &#x2014; denn erstere muß in<lb/>
der Zwischenzeit gestorben sein &#x2014; eigenes Vermögen gehabt haben dürften,<lb/>
denn für drei Mark Jahresrente ließ sich auch damals nicht leben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_227"> Rührend ist ein Testament des Caspar Durchel se einer zu Wien v. I.<lb/>
1425. Dieser bestimmt u. a. das güldene Kleinod, silberne Gürtel und zwei<lb/>
Gulden für dreißig Messen hintereinander, führt Perlen und Kreuzlein auf,<lb/>
die für ausgeliehene Pfänder aufbewahrt werden, und vertheilt die geringe<lb/>
Habe an Stücken von Kunst, zwei jüngste Gerichte, ein Oelberg, ein Zehen¬<lb/>
bote, seine Trompete und sein Schwert an Freunde und Genossen ....<lb/>
&#x201E;Eine Truhe, die ist Stephans Illuminators, die soll man Im antwurten<lb/>
vnd luminir plümel vnd ain erucifix vnd all sein klein luminir verbel,<lb/>
als sein Knab Carsperl wol wais, der Peter Lanczen Son ist, dem sol man<lb/>
geben sein weisen Rock vnd all sein Hosen vnd sein entwerrff puch das<lb/>
groß vnd sein goldpuch, da Jnn entworffen ist." Die letzten Angaben<lb/>
nennen uns den ganzen Apparat eines Miniaturmalers und sind darum<lb/>
zur Kenntniß der Technik nicht ohne Interesse.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_228" next="#ID_229"> Um weiter auch aus dem Ende des Jahrhunderts und dem Laufe des<lb/>
folgenden einige Angaben zu bringen, werde ein Theilungstraktat zwischen<lb/>
Absolon Stummen und Hinrik Bornemann, seinem Stiefsohn zu<lb/>
Hamburg v. I. 1493 erwähnt. Absolon erhält das Haus in der alten<lb/>
Beckerstraße, dazu alle &#x201E;suluersmyde, liebere vnde hußgerade", ausgenommen,<lb/>
was zum Amte des Malergewerkes gehört, das soll er mit Heinrich theilen.<lb/>
Dafür soll er zahlen ein jährliches Leibgedinge von 28 Mark in zwei Fristen,<lb/>
ferner an die Töchter Heinrich Bonhauens 450 Mark, wovon 200 bar zu<lb/>
entrichten sind, 250 in Form &#x201E;aller sulversmyde, schalen, becker schuwevote<lb/>
(Schaustücke?) vnd wes ere selige noter heff gedreyen in betalinge genommen<lb/>
werden." &#x2014; Capitalisiren wir die 28 Mark des Leibgedinges wie oben -&#x2014;<lb/>
macht ein Kapital von 350 Mark &#x2014; und setzen die Aufzählungen gleich der</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0088] den Leib zugeschnitten sind, dazu das Ehebette. „Item wes ik hebbe bonen desse vorschrewen ghave, des gan ik nimande bet dan Corte niuea rechten broder vnde niuea erven." Der Erblasser kehrt indessen von seiner Römer¬ fahrt zurück, und gestattet uns durch ein zweites, zwanzig Jahre später auf¬ genommenes Testament wiederum einen Blick in seinen Hausrath, der uns erkennen läßt, daß seine Umstände sich gebessert haben. Er testirt i. I. 1410: Zu verschiedenen Kirchenbaulegaten und frommen Stiftungen — 11 Mark; seines Schwagers Sohne — 20 Mark; seiner Tochter eine Leibrente von 3 Mark (was nach sonstigen Analogien zu 8"/o capitalisirt eine Summe von 38 Mark darstellen würde) und wenn sie erwachsen ist 10 Mark; seinem Bruder alle Mobilien und Immobilien. — Es ist zu bemerken, erstens, daß die obigen Summen Nebenposten sind, da der Bruder wiederum Haupterbe ist, zweitens, daß die Frau, bezüglich deren Tochter — denn erstere muß in der Zwischenzeit gestorben sein — eigenes Vermögen gehabt haben dürften, denn für drei Mark Jahresrente ließ sich auch damals nicht leben. Rührend ist ein Testament des Caspar Durchel se einer zu Wien v. I. 1425. Dieser bestimmt u. a. das güldene Kleinod, silberne Gürtel und zwei Gulden für dreißig Messen hintereinander, führt Perlen und Kreuzlein auf, die für ausgeliehene Pfänder aufbewahrt werden, und vertheilt die geringe Habe an Stücken von Kunst, zwei jüngste Gerichte, ein Oelberg, ein Zehen¬ bote, seine Trompete und sein Schwert an Freunde und Genossen .... „Eine Truhe, die ist Stephans Illuminators, die soll man Im antwurten vnd luminir plümel vnd ain erucifix vnd all sein klein luminir verbel, als sein Knab Carsperl wol wais, der Peter Lanczen Son ist, dem sol man geben sein weisen Rock vnd all sein Hosen vnd sein entwerrff puch das groß vnd sein goldpuch, da Jnn entworffen ist." Die letzten Angaben nennen uns den ganzen Apparat eines Miniaturmalers und sind darum zur Kenntniß der Technik nicht ohne Interesse. Um weiter auch aus dem Ende des Jahrhunderts und dem Laufe des folgenden einige Angaben zu bringen, werde ein Theilungstraktat zwischen Absolon Stummen und Hinrik Bornemann, seinem Stiefsohn zu Hamburg v. I. 1493 erwähnt. Absolon erhält das Haus in der alten Beckerstraße, dazu alle „suluersmyde, liebere vnde hußgerade", ausgenommen, was zum Amte des Malergewerkes gehört, das soll er mit Heinrich theilen. Dafür soll er zahlen ein jährliches Leibgedinge von 28 Mark in zwei Fristen, ferner an die Töchter Heinrich Bonhauens 450 Mark, wovon 200 bar zu entrichten sind, 250 in Form „aller sulversmyde, schalen, becker schuwevote (Schaustücke?) vnd wes ere selige noter heff gedreyen in betalinge genommen werden." — Capitalisiren wir die 28 Mark des Leibgedinges wie oben -— macht ein Kapital von 350 Mark — und setzen die Aufzählungen gleich der

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/88
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/88>, abgerufen am 13.05.2024.