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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band.

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Arbeit ist nicht nur unzulässig, sondern die Promotion erfolgt auch nicht
eher, als bis die Promotionsschrift gedruckt ist." -- "Bon dem uns ver¬
liehenen Rechte, bei solchen Männern, welche sich in dem Kreise ihrer
wissenschaftlichen' Fachgenossen bereits durch literarische Leistungen rühmlichst
bekannt gemacht haben, von dem eben erwähnten Nachweis abzusehen, hat
die Facultät im Verlaufe von zehn Jahren nur zwölf Mal Gebrauch ge- -
macht." -- "Der Dispens von der schriftlichen Doctordissertation ist bei uns
unter keinen Umständen und in keinem Falle zulässig. Die sogannte Präsenz¬
promotion, welche die Regel bildet, erheischt außer der schriftlichen Abhand¬
lung, auf Grund deren entweder auf Zulassung zum Examen oder auf
Abweisung erkannt wird, das Bestehen einer mündlichen Prüfung in drei
Fächern." -- "Bei dem Vertrauen, welches wir zu dem sittlichen Urtheil der
Leser haben, erachten wir es für vollkommen überflüssig, ernstlich von uns
und Andern die unwürdige Insinuation abzuwehren, als ob die Erwir-
kung von Promotionen oder Doctordiplomen durch sogenannte Vermittlungs¬
bureaux oder Vermittlungsagenten überhaupt nur möglich wäre."

D Bl. hat neulich schon zu bedauern gehabt, daß Herr M. es seit
einiger Zeit im Eifer für seine Zwecke mit der Wahrheit nicht so genau zu
nehmen angefangen hat, als wünschenswerth ist. Es brauchte dafür an¬
fänglich einen starken Ausdruck, den es später mit einer Bezeichnung ver¬
tauschen zu müssen meinte, nach welcher die Sache etwas milder aufzufassen
wäre. Wir glauben jetzt, daß wir damit einen Schritt zu weit zurück¬
getreten sind, und daß das Verhalten Herrn M.'s in Sachen der Moabitica
doch noch auf mehr als bloß auf Zurückhalten mit der ganzen und vollen
Wahrheit hinauslief, und wir beeilen uns, anknüpfend an obige neue Probe
für die Stellung, die Herr M. gelegentlich zur Wahrheit einnimmt, jene
unsere Ansicht zu berichtigen, indem wir dieselbe durch die Darstellung er¬
setzen, welche wir in Ur. 7. d. Phil. Anz. S. 34^ antreffen, und die uns
auch brieflich und mündlich von sehr achtbarer Seite ausgesprochen wurde.
Dieselbe lautet: "Der Vorstand der D. M. G. hat 1872 dem preußischen
Cultusministerium den Ankauf einiger wenigen moabitischen Inschriften (Vasen)
empfohlen. Diesen Antrag hat Fleischer als Mitglied jenes Vorstandes unter¬
schrieben, (der Vorsitzende eines Collegiums muß, wie Mommsen wußte, das
Votum des Collegiums unterschreiben, auch wenn er andrer Ansicht ist, be¬
lehrt uns ein Sachkenner) daneben aber in einer besondern für das preußische
Cultusministerium bestimmten Eingabe (der von uns in Ur. 17 abgedruckten)
auf die mit diesen Alterthümern notorisch betrtebnen Fälschungen nachdrück¬
lichst hingewiesen und zu größter Vorsicht gemahnt. Diese Eingabe ist mit
jenem Antrag dem Professor Schlottmann, einem Mitgliede jenes Vorstandes,
zur Einsendung an das Ministerium übergeben, nie aber an dasselbe gelangt.


Arbeit ist nicht nur unzulässig, sondern die Promotion erfolgt auch nicht
eher, als bis die Promotionsschrift gedruckt ist." — „Bon dem uns ver¬
liehenen Rechte, bei solchen Männern, welche sich in dem Kreise ihrer
wissenschaftlichen' Fachgenossen bereits durch literarische Leistungen rühmlichst
bekannt gemacht haben, von dem eben erwähnten Nachweis abzusehen, hat
die Facultät im Verlaufe von zehn Jahren nur zwölf Mal Gebrauch ge- -
macht." — „Der Dispens von der schriftlichen Doctordissertation ist bei uns
unter keinen Umständen und in keinem Falle zulässig. Die sogannte Präsenz¬
promotion, welche die Regel bildet, erheischt außer der schriftlichen Abhand¬
lung, auf Grund deren entweder auf Zulassung zum Examen oder auf
Abweisung erkannt wird, das Bestehen einer mündlichen Prüfung in drei
Fächern." — „Bei dem Vertrauen, welches wir zu dem sittlichen Urtheil der
Leser haben, erachten wir es für vollkommen überflüssig, ernstlich von uns
und Andern die unwürdige Insinuation abzuwehren, als ob die Erwir-
kung von Promotionen oder Doctordiplomen durch sogenannte Vermittlungs¬
bureaux oder Vermittlungsagenten überhaupt nur möglich wäre."

D Bl. hat neulich schon zu bedauern gehabt, daß Herr M. es seit
einiger Zeit im Eifer für seine Zwecke mit der Wahrheit nicht so genau zu
nehmen angefangen hat, als wünschenswerth ist. Es brauchte dafür an¬
fänglich einen starken Ausdruck, den es später mit einer Bezeichnung ver¬
tauschen zu müssen meinte, nach welcher die Sache etwas milder aufzufassen
wäre. Wir glauben jetzt, daß wir damit einen Schritt zu weit zurück¬
getreten sind, und daß das Verhalten Herrn M.'s in Sachen der Moabitica
doch noch auf mehr als bloß auf Zurückhalten mit der ganzen und vollen
Wahrheit hinauslief, und wir beeilen uns, anknüpfend an obige neue Probe
für die Stellung, die Herr M. gelegentlich zur Wahrheit einnimmt, jene
unsere Ansicht zu berichtigen, indem wir dieselbe durch die Darstellung er¬
setzen, welche wir in Ur. 7. d. Phil. Anz. S. 34^ antreffen, und die uns
auch brieflich und mündlich von sehr achtbarer Seite ausgesprochen wurde.
Dieselbe lautet: „Der Vorstand der D. M. G. hat 1872 dem preußischen
Cultusministerium den Ankauf einiger wenigen moabitischen Inschriften (Vasen)
empfohlen. Diesen Antrag hat Fleischer als Mitglied jenes Vorstandes unter¬
schrieben, (der Vorsitzende eines Collegiums muß, wie Mommsen wußte, das
Votum des Collegiums unterschreiben, auch wenn er andrer Ansicht ist, be¬
lehrt uns ein Sachkenner) daneben aber in einer besondern für das preußische
Cultusministerium bestimmten Eingabe (der von uns in Ur. 17 abgedruckten)
auf die mit diesen Alterthümern notorisch betrtebnen Fälschungen nachdrück¬
lichst hingewiesen und zu größter Vorsicht gemahnt. Diese Eingabe ist mit
jenem Antrag dem Professor Schlottmann, einem Mitgliede jenes Vorstandes,
zur Einsendung an das Ministerium übergeben, nie aber an dasselbe gelangt.


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[0276] Arbeit ist nicht nur unzulässig, sondern die Promotion erfolgt auch nicht eher, als bis die Promotionsschrift gedruckt ist." — „Bon dem uns ver¬ liehenen Rechte, bei solchen Männern, welche sich in dem Kreise ihrer wissenschaftlichen' Fachgenossen bereits durch literarische Leistungen rühmlichst bekannt gemacht haben, von dem eben erwähnten Nachweis abzusehen, hat die Facultät im Verlaufe von zehn Jahren nur zwölf Mal Gebrauch ge- - macht." — „Der Dispens von der schriftlichen Doctordissertation ist bei uns unter keinen Umständen und in keinem Falle zulässig. Die sogannte Präsenz¬ promotion, welche die Regel bildet, erheischt außer der schriftlichen Abhand¬ lung, auf Grund deren entweder auf Zulassung zum Examen oder auf Abweisung erkannt wird, das Bestehen einer mündlichen Prüfung in drei Fächern." — „Bei dem Vertrauen, welches wir zu dem sittlichen Urtheil der Leser haben, erachten wir es für vollkommen überflüssig, ernstlich von uns und Andern die unwürdige Insinuation abzuwehren, als ob die Erwir- kung von Promotionen oder Doctordiplomen durch sogenannte Vermittlungs¬ bureaux oder Vermittlungsagenten überhaupt nur möglich wäre." D Bl. hat neulich schon zu bedauern gehabt, daß Herr M. es seit einiger Zeit im Eifer für seine Zwecke mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen angefangen hat, als wünschenswerth ist. Es brauchte dafür an¬ fänglich einen starken Ausdruck, den es später mit einer Bezeichnung ver¬ tauschen zu müssen meinte, nach welcher die Sache etwas milder aufzufassen wäre. Wir glauben jetzt, daß wir damit einen Schritt zu weit zurück¬ getreten sind, und daß das Verhalten Herrn M.'s in Sachen der Moabitica doch noch auf mehr als bloß auf Zurückhalten mit der ganzen und vollen Wahrheit hinauslief, und wir beeilen uns, anknüpfend an obige neue Probe für die Stellung, die Herr M. gelegentlich zur Wahrheit einnimmt, jene unsere Ansicht zu berichtigen, indem wir dieselbe durch die Darstellung er¬ setzen, welche wir in Ur. 7. d. Phil. Anz. S. 34^ antreffen, und die uns auch brieflich und mündlich von sehr achtbarer Seite ausgesprochen wurde. Dieselbe lautet: „Der Vorstand der D. M. G. hat 1872 dem preußischen Cultusministerium den Ankauf einiger wenigen moabitischen Inschriften (Vasen) empfohlen. Diesen Antrag hat Fleischer als Mitglied jenes Vorstandes unter¬ schrieben, (der Vorsitzende eines Collegiums muß, wie Mommsen wußte, das Votum des Collegiums unterschreiben, auch wenn er andrer Ansicht ist, be¬ lehrt uns ein Sachkenner) daneben aber in einer besondern für das preußische Cultusministerium bestimmten Eingabe (der von uns in Ur. 17 abgedruckten) auf die mit diesen Alterthümern notorisch betrtebnen Fälschungen nachdrück¬ lichst hingewiesen und zu größter Vorsicht gemahnt. Diese Eingabe ist mit jenem Antrag dem Professor Schlottmann, einem Mitgliede jenes Vorstandes, zur Einsendung an das Ministerium übergeben, nie aber an dasselbe gelangt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157684/276>, abgerufen am 06.05.2024.