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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. II. Band.

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ciucmderwohnen von Katholiken und Protestanten ruht. Dagegen mißbilligt
Hase die Ausschließung anch aller anderen Orden durch das Maigesetz von
1875 -- ausgenommen nur die der Krankenpflege gewidmeten. Einem Staat,
der auch der katholischen Kirche volle Freiheit vergönnen will, ihre Eigen¬
thümlichkeit darzulegen, soweit dieser Staat es ertragen kann, zieme es nicht,
die Klöster insgemein auszustoßen. Hiernach dürfte für Preußen ein Kloster¬
gesetz nach der Art des für Oesterreich beantragten vollkommen ausreichen: die
Zulassung bestimmter Orden, die Gestattung jeder örtlichen Niederlassung und
die Oberaufsicht als Sache der Regierung. Als das Werthvollste der soge¬
nannten Maigesetze bezeichnet Hase das die wissenschaftliche Bildung des künftigen
Klerus Betreffende, nur die nachfolgende wissenschaftliche Staatsprüfung enthält
eine unnöthige Belastung. Wer ein deutsches Gymnasium mit Ehren absolvirt
hat, der hat an humanistischer Bildung zur Noth genug für einen katholischen
Pfarrer. -- Die Forderung einer Anzeige der bevorstehenden Anstellung oder
Versetzung eines Geistlichen hält Hase für ziemlich überflüssig; da aber die
Regierung daran festzuhalten entschlossen sei, werde man in Rom nicht wider¬
streben und die Anzeige dem Gewissen der einzelnen Geistlichen anheim stellen,
nicht als ein Zeichen der Unterwerfung unter den Staat, wohl aber als
anständige, höfliche Meldung. -- Die Errichtung des Gerichtshofes für kirch¬
liche Angelegenheiten findet Hase's Billigung, ebenso im Wesentlichen die Be¬
grenzung der kirchlichen Disziplinargewalt über Kirchendiener. Auch daß die
Pfarrämter nach der Erledigung binnen Jahresfrist wieder besetzt werden sollen
und die Sukkursal-Pfarreien gemindert sind, ist ihm unbedenklich. In der Be¬
schränkung auf Zuchtmittel ausschließlich religiöser Natur, sagt Hase mit feiner
Ironie, werde die katholische Kirche nur insofern eine Kränkung fehen, als sie
auf ihre geistigen Zuchtmittel erst uoch verwiesen werde.

Das Nvthrecht der Gemeinde, ihren Pfarrer zu wählen -- ein Recht, das
dem Prinzip des Katholizismus fremd ist, brauche nicht zurückgenommen zu
werden, die katholische Kirche könne es als ein Phantom betrachten. Ist der
Friede geschlossen, so wird binnen Jahresfrist der Bischof das geistliche Amt
besetzt haben und die Gemeinde nicht in der Lage sein, an jenem ihr dann zu¬
stehenden Rechte Anstoß zu nehmen. Indem wir weniger bedeutsame Fragen,
die Hase aufwirft und beantwortet, übergehen, berühren wir schließlich, wie er
über die Zukunft der abgesetzten Geistlichen und Bischöfe denkt. Was Erstere
anlangt, so befürwortet er, daß sie, falls sie nur wegen unterlassener Anzeige
zurückgewiesen worden seien, nachdem dieselbe erfolgt sei, wieder eingesetzt werden.
Was Letztere betrifft, fo erwartet er eine königliche Amnestie mit Auswahl.
Während der Fürstbischof Förster unbedenklich nach Breslau zurückkehren könne,
müßten Männer wie Leoochowski und Martin in ihrem bequemen Martyrium
verbleiben. Der Papst könne entstehende Schwierigkeiten beseitigen, wenn er
die Ausgeschlossenen zur Entsagung auffordere oder die Wahl von Bisthums-
verweser'n für sie veranlasse.

Hase bezeichnet als Absicht seines Schriftchens, den katholischen Lands¬
leuten darzuthun, daß in dem, was der preußische Staat von jenen Gesetzen
stestzuhalten hat, keine Verfolgung der katholischen Kirche liege, und den prote¬
stantischen Mitbürgern, daß dasjenige, was der Staat ausgeben kaun, keines¬
wegs aus dem Wege nach Canossa liege. Dieser Nachweis ist überzeugend geführt.




Verantwortlicher Redakteur: Vr. Haus Blau in Leipzig.
Verlag von F. L. Herd!" in Leipzig. -- Druck von Hüthcl Herrmann in Leipzig.

ciucmderwohnen von Katholiken und Protestanten ruht. Dagegen mißbilligt
Hase die Ausschließung anch aller anderen Orden durch das Maigesetz von
1875 — ausgenommen nur die der Krankenpflege gewidmeten. Einem Staat,
der auch der katholischen Kirche volle Freiheit vergönnen will, ihre Eigen¬
thümlichkeit darzulegen, soweit dieser Staat es ertragen kann, zieme es nicht,
die Klöster insgemein auszustoßen. Hiernach dürfte für Preußen ein Kloster¬
gesetz nach der Art des für Oesterreich beantragten vollkommen ausreichen: die
Zulassung bestimmter Orden, die Gestattung jeder örtlichen Niederlassung und
die Oberaufsicht als Sache der Regierung. Als das Werthvollste der soge¬
nannten Maigesetze bezeichnet Hase das die wissenschaftliche Bildung des künftigen
Klerus Betreffende, nur die nachfolgende wissenschaftliche Staatsprüfung enthält
eine unnöthige Belastung. Wer ein deutsches Gymnasium mit Ehren absolvirt
hat, der hat an humanistischer Bildung zur Noth genug für einen katholischen
Pfarrer. — Die Forderung einer Anzeige der bevorstehenden Anstellung oder
Versetzung eines Geistlichen hält Hase für ziemlich überflüssig; da aber die
Regierung daran festzuhalten entschlossen sei, werde man in Rom nicht wider¬
streben und die Anzeige dem Gewissen der einzelnen Geistlichen anheim stellen,
nicht als ein Zeichen der Unterwerfung unter den Staat, wohl aber als
anständige, höfliche Meldung. — Die Errichtung des Gerichtshofes für kirch¬
liche Angelegenheiten findet Hase's Billigung, ebenso im Wesentlichen die Be¬
grenzung der kirchlichen Disziplinargewalt über Kirchendiener. Auch daß die
Pfarrämter nach der Erledigung binnen Jahresfrist wieder besetzt werden sollen
und die Sukkursal-Pfarreien gemindert sind, ist ihm unbedenklich. In der Be¬
schränkung auf Zuchtmittel ausschließlich religiöser Natur, sagt Hase mit feiner
Ironie, werde die katholische Kirche nur insofern eine Kränkung fehen, als sie
auf ihre geistigen Zuchtmittel erst uoch verwiesen werde.

Das Nvthrecht der Gemeinde, ihren Pfarrer zu wählen — ein Recht, das
dem Prinzip des Katholizismus fremd ist, brauche nicht zurückgenommen zu
werden, die katholische Kirche könne es als ein Phantom betrachten. Ist der
Friede geschlossen, so wird binnen Jahresfrist der Bischof das geistliche Amt
besetzt haben und die Gemeinde nicht in der Lage sein, an jenem ihr dann zu¬
stehenden Rechte Anstoß zu nehmen. Indem wir weniger bedeutsame Fragen,
die Hase aufwirft und beantwortet, übergehen, berühren wir schließlich, wie er
über die Zukunft der abgesetzten Geistlichen und Bischöfe denkt. Was Erstere
anlangt, so befürwortet er, daß sie, falls sie nur wegen unterlassener Anzeige
zurückgewiesen worden seien, nachdem dieselbe erfolgt sei, wieder eingesetzt werden.
Was Letztere betrifft, fo erwartet er eine königliche Amnestie mit Auswahl.
Während der Fürstbischof Förster unbedenklich nach Breslau zurückkehren könne,
müßten Männer wie Leoochowski und Martin in ihrem bequemen Martyrium
verbleiben. Der Papst könne entstehende Schwierigkeiten beseitigen, wenn er
die Ausgeschlossenen zur Entsagung auffordere oder die Wahl von Bisthums-
verweser'n für sie veranlasse.

Hase bezeichnet als Absicht seines Schriftchens, den katholischen Lands¬
leuten darzuthun, daß in dem, was der preußische Staat von jenen Gesetzen
stestzuhalten hat, keine Verfolgung der katholischen Kirche liege, und den prote¬
stantischen Mitbürgern, daß dasjenige, was der Staat ausgeben kaun, keines¬
wegs aus dem Wege nach Canossa liege. Dieser Nachweis ist überzeugend geführt.




Verantwortlicher Redakteur: Vr. Haus Blau in Leipzig.
Verlag von F. L. Herd!« in Leipzig. — Druck von Hüthcl Herrmann in Leipzig.
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[0444] ciucmderwohnen von Katholiken und Protestanten ruht. Dagegen mißbilligt Hase die Ausschließung anch aller anderen Orden durch das Maigesetz von 1875 — ausgenommen nur die der Krankenpflege gewidmeten. Einem Staat, der auch der katholischen Kirche volle Freiheit vergönnen will, ihre Eigen¬ thümlichkeit darzulegen, soweit dieser Staat es ertragen kann, zieme es nicht, die Klöster insgemein auszustoßen. Hiernach dürfte für Preußen ein Kloster¬ gesetz nach der Art des für Oesterreich beantragten vollkommen ausreichen: die Zulassung bestimmter Orden, die Gestattung jeder örtlichen Niederlassung und die Oberaufsicht als Sache der Regierung. Als das Werthvollste der soge¬ nannten Maigesetze bezeichnet Hase das die wissenschaftliche Bildung des künftigen Klerus Betreffende, nur die nachfolgende wissenschaftliche Staatsprüfung enthält eine unnöthige Belastung. Wer ein deutsches Gymnasium mit Ehren absolvirt hat, der hat an humanistischer Bildung zur Noth genug für einen katholischen Pfarrer. — Die Forderung einer Anzeige der bevorstehenden Anstellung oder Versetzung eines Geistlichen hält Hase für ziemlich überflüssig; da aber die Regierung daran festzuhalten entschlossen sei, werde man in Rom nicht wider¬ streben und die Anzeige dem Gewissen der einzelnen Geistlichen anheim stellen, nicht als ein Zeichen der Unterwerfung unter den Staat, wohl aber als anständige, höfliche Meldung. — Die Errichtung des Gerichtshofes für kirch¬ liche Angelegenheiten findet Hase's Billigung, ebenso im Wesentlichen die Be¬ grenzung der kirchlichen Disziplinargewalt über Kirchendiener. Auch daß die Pfarrämter nach der Erledigung binnen Jahresfrist wieder besetzt werden sollen und die Sukkursal-Pfarreien gemindert sind, ist ihm unbedenklich. In der Be¬ schränkung auf Zuchtmittel ausschließlich religiöser Natur, sagt Hase mit feiner Ironie, werde die katholische Kirche nur insofern eine Kränkung fehen, als sie auf ihre geistigen Zuchtmittel erst uoch verwiesen werde. Das Nvthrecht der Gemeinde, ihren Pfarrer zu wählen — ein Recht, das dem Prinzip des Katholizismus fremd ist, brauche nicht zurückgenommen zu werden, die katholische Kirche könne es als ein Phantom betrachten. Ist der Friede geschlossen, so wird binnen Jahresfrist der Bischof das geistliche Amt besetzt haben und die Gemeinde nicht in der Lage sein, an jenem ihr dann zu¬ stehenden Rechte Anstoß zu nehmen. Indem wir weniger bedeutsame Fragen, die Hase aufwirft und beantwortet, übergehen, berühren wir schließlich, wie er über die Zukunft der abgesetzten Geistlichen und Bischöfe denkt. Was Erstere anlangt, so befürwortet er, daß sie, falls sie nur wegen unterlassener Anzeige zurückgewiesen worden seien, nachdem dieselbe erfolgt sei, wieder eingesetzt werden. Was Letztere betrifft, fo erwartet er eine königliche Amnestie mit Auswahl. Während der Fürstbischof Förster unbedenklich nach Breslau zurückkehren könne, müßten Männer wie Leoochowski und Martin in ihrem bequemen Martyrium verbleiben. Der Papst könne entstehende Schwierigkeiten beseitigen, wenn er die Ausgeschlossenen zur Entsagung auffordere oder die Wahl von Bisthums- verweser'n für sie veranlasse. Hase bezeichnet als Absicht seines Schriftchens, den katholischen Lands¬ leuten darzuthun, daß in dem, was der preußische Staat von jenen Gesetzen stestzuhalten hat, keine Verfolgung der katholischen Kirche liege, und den prote¬ stantischen Mitbürgern, daß dasjenige, was der Staat ausgeben kaun, keines¬ wegs aus dem Wege nach Canossa liege. Dieser Nachweis ist überzeugend geführt. Verantwortlicher Redakteur: Vr. Haus Blau in Leipzig. Verlag von F. L. Herd!« in Leipzig. — Druck von Hüthcl Herrmann in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157670/444>, abgerufen am 16.05.2024.