Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Drittes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

die Ausnahmefälle, in denen Verbindungsschüler wissenschaftlich und sittlich etwas
Tüchtiges leisten, zahlreicher als dem Verfasser. Auf unserem heimatlichen
Gymnasium bestanden zwei Verbindungen neben einander, von denen die eine
allerdings, der von Pilger vorausgesetzten Regel entsprechend, ein Corps sein
wollte, die andere dagegen sich ausdrücklich Burschenschaft nannte und den Jenenser
Uriniren öfters Zuzug lieferte. Die letztere hat vor einigen Jahren ihr 25jäh¬
riges Stiftungsfest uuter Betheiligung sehr angesehener "alter Herren" gefeiert,
und beide haben meist zu den tüchtigsten Abiturienten ihr Contingent gestellt.
Sodann aber können wir den Zusammenhang nicht recht begründet finden, den
Pilger zwischen dem Verbindungstreiben einerseits, und Klagen über die Ueber-
bürdung der Schüler sowie der Neigung zu gemeingefährlicher Geheimbündlerei
im späteren Leben andererseits vermuthet. Im letzteren Falle scheint der Sache
doch eine zu tragische, direct politische Bedeutung beigemessen zu werden; für
jene Klagen aber wird wohl vielmehr der weichliche Psendohnmanismus verant¬
wortlich zu machen sein, der sich in den letzten Jahrzehnten in den Mittel¬
schichten unseres Volkes nur allzubreit gemacht hat, und dessen Hochfluth gegen¬
wärtig wohl schon wieder hinter uns liegt.

Hiervon abgesehen, bleiben aber immerhin der schweren sittlichen Gefahren
noch genug übrig, welche zur Bekämpfung des Schüler-Verbindungswesens ver¬
pflichten. Wenn auch in paradoxer Form, enthält doch das Wort E. v. Fench-
terslebens eine tiefe Wahrheit: "Es giebt nur eine Sittlichkeit, und das ist die
Wahrheit; es giebt nur ein Verderben, und das ist die Lüge." Zu diesem
Grundverderben aber, und zwar in seiner jesuitischen Raffinirtheit, wird der
Verbindungsschiller geradezu verpflichtet und erzogen. Und die Personen, gegen
welche die angebliche Kriegslist dieses Lügensystem's angewendet wird, sind gerade
diejenigen, welche von Rechtswegen Gegenstand der zartesten Pietät sein sollten:
es sind nicht nur die Lehrer, soudern sogar die Eltern. "Seit dem Ende der
sechziger Jahre haben die meisten Konstitutionen folgenden oder einen ähnlichen
Paragraphen: Fragt jemand (Küster,*) Alter oder Philister^) n. s. w.), der
von unserem Standpunkt aus keine Berechtigung dazu hat, nach der Verbindung,
so ist diese in demselben Augenblicke suspen'dire. Es kaun also in diesem Falle
jeder ruhig sein Ehrenwort geben, daß keine Verbindung bestehe." Ja sobald
diese Scheinsuspensivn eingetreten, ist es sogar erlaubt, auf Ehrenwort die Frage
u verneinen, ob man früher einer Verbindung angehört habe. Wenn eine Ge-
ellschaft, die studentisch sein sollende Grundsätze hat, so mit dem Ehrenwort
umzuspringen wagt, muß es noch als ein relativ anständiges und aufrichtiges
Verhalten erscheinen, daß etwa einer auf kurze Zeit ausspringt, "um seinem Alten
mit gutem Gewissen sein Wort geben zu können, daß er in keiner Verbindung
sei." Wie aber auf die feierliche Aussage bezüglich des gegenwärtigen oder frü¬
heren Verhältnisses eines Schülers zu eiuer Verbindung kein Verlaß ist, so auch
nicht auf Versprechungen für die Zukunft. Es kommt ausdrücklich einmal in
den Acten, die Pilger benutzt hat, der Beschluß vor, daß ein solches Ehrenwort
als erzwungenes "null und nichtig sein solle". Doch dürfen wir wohl annehmen,
daß solche elende Maximen nur ausnahmsweise aufgestellt und befolgt werden.

Dies Lügensystem tritt aber doch immer erst als Schutzmittel gegen die
Verfolgung auf. Es fragt sich also, welches die vorausgehenden Gründe zu
einer solchen Verfolgung sind. Jedermann wird sich selbst sagen, daß unter
denselben die Zeitverschwendung eine wichtige Stelle einnehmen muß, wenige




Lehrer.
**) Penswnsvater.
Grenzboten III. 1380.

die Ausnahmefälle, in denen Verbindungsschüler wissenschaftlich und sittlich etwas
Tüchtiges leisten, zahlreicher als dem Verfasser. Auf unserem heimatlichen
Gymnasium bestanden zwei Verbindungen neben einander, von denen die eine
allerdings, der von Pilger vorausgesetzten Regel entsprechend, ein Corps sein
wollte, die andere dagegen sich ausdrücklich Burschenschaft nannte und den Jenenser
Uriniren öfters Zuzug lieferte. Die letztere hat vor einigen Jahren ihr 25jäh¬
riges Stiftungsfest uuter Betheiligung sehr angesehener „alter Herren" gefeiert,
und beide haben meist zu den tüchtigsten Abiturienten ihr Contingent gestellt.
Sodann aber können wir den Zusammenhang nicht recht begründet finden, den
Pilger zwischen dem Verbindungstreiben einerseits, und Klagen über die Ueber-
bürdung der Schüler sowie der Neigung zu gemeingefährlicher Geheimbündlerei
im späteren Leben andererseits vermuthet. Im letzteren Falle scheint der Sache
doch eine zu tragische, direct politische Bedeutung beigemessen zu werden; für
jene Klagen aber wird wohl vielmehr der weichliche Psendohnmanismus verant¬
wortlich zu machen sein, der sich in den letzten Jahrzehnten in den Mittel¬
schichten unseres Volkes nur allzubreit gemacht hat, und dessen Hochfluth gegen¬
wärtig wohl schon wieder hinter uns liegt.

Hiervon abgesehen, bleiben aber immerhin der schweren sittlichen Gefahren
noch genug übrig, welche zur Bekämpfung des Schüler-Verbindungswesens ver¬
pflichten. Wenn auch in paradoxer Form, enthält doch das Wort E. v. Fench-
terslebens eine tiefe Wahrheit: „Es giebt nur eine Sittlichkeit, und das ist die
Wahrheit; es giebt nur ein Verderben, und das ist die Lüge." Zu diesem
Grundverderben aber, und zwar in seiner jesuitischen Raffinirtheit, wird der
Verbindungsschiller geradezu verpflichtet und erzogen. Und die Personen, gegen
welche die angebliche Kriegslist dieses Lügensystem's angewendet wird, sind gerade
diejenigen, welche von Rechtswegen Gegenstand der zartesten Pietät sein sollten:
es sind nicht nur die Lehrer, soudern sogar die Eltern. „Seit dem Ende der
sechziger Jahre haben die meisten Konstitutionen folgenden oder einen ähnlichen
Paragraphen: Fragt jemand (Küster,*) Alter oder Philister^) n. s. w.), der
von unserem Standpunkt aus keine Berechtigung dazu hat, nach der Verbindung,
so ist diese in demselben Augenblicke suspen'dire. Es kaun also in diesem Falle
jeder ruhig sein Ehrenwort geben, daß keine Verbindung bestehe." Ja sobald
diese Scheinsuspensivn eingetreten, ist es sogar erlaubt, auf Ehrenwort die Frage
u verneinen, ob man früher einer Verbindung angehört habe. Wenn eine Ge-
ellschaft, die studentisch sein sollende Grundsätze hat, so mit dem Ehrenwort
umzuspringen wagt, muß es noch als ein relativ anständiges und aufrichtiges
Verhalten erscheinen, daß etwa einer auf kurze Zeit ausspringt, „um seinem Alten
mit gutem Gewissen sein Wort geben zu können, daß er in keiner Verbindung
sei." Wie aber auf die feierliche Aussage bezüglich des gegenwärtigen oder frü¬
heren Verhältnisses eines Schülers zu eiuer Verbindung kein Verlaß ist, so auch
nicht auf Versprechungen für die Zukunft. Es kommt ausdrücklich einmal in
den Acten, die Pilger benutzt hat, der Beschluß vor, daß ein solches Ehrenwort
als erzwungenes „null und nichtig sein solle". Doch dürfen wir wohl annehmen,
daß solche elende Maximen nur ausnahmsweise aufgestellt und befolgt werden.

Dies Lügensystem tritt aber doch immer erst als Schutzmittel gegen die
Verfolgung auf. Es fragt sich also, welches die vorausgehenden Gründe zu
einer solchen Verfolgung sind. Jedermann wird sich selbst sagen, daß unter
denselben die Zeitverschwendung eine wichtige Stelle einnehmen muß, wenige




Lehrer.
**) Penswnsvater.
Grenzboten III. 1380.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0462" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/147556"/>
          <p xml:id="ID_1293" prev="#ID_1292"> die Ausnahmefälle, in denen Verbindungsschüler wissenschaftlich und sittlich etwas<lb/>
Tüchtiges leisten, zahlreicher als dem Verfasser. Auf unserem heimatlichen<lb/>
Gymnasium bestanden zwei Verbindungen neben einander, von denen die eine<lb/>
allerdings, der von Pilger vorausgesetzten Regel entsprechend, ein Corps sein<lb/>
wollte, die andere dagegen sich ausdrücklich Burschenschaft nannte und den Jenenser<lb/>
Uriniren öfters Zuzug lieferte. Die letztere hat vor einigen Jahren ihr 25jäh¬<lb/>
riges Stiftungsfest uuter Betheiligung sehr angesehener &#x201E;alter Herren" gefeiert,<lb/>
und beide haben meist zu den tüchtigsten Abiturienten ihr Contingent gestellt.<lb/>
Sodann aber können wir den Zusammenhang nicht recht begründet finden, den<lb/>
Pilger zwischen dem Verbindungstreiben einerseits, und Klagen über die Ueber-<lb/>
bürdung der Schüler sowie der Neigung zu gemeingefährlicher Geheimbündlerei<lb/>
im späteren Leben andererseits vermuthet. Im letzteren Falle scheint der Sache<lb/>
doch eine zu tragische, direct politische Bedeutung beigemessen zu werden; für<lb/>
jene Klagen aber wird wohl vielmehr der weichliche Psendohnmanismus verant¬<lb/>
wortlich zu machen sein, der sich in den letzten Jahrzehnten in den Mittel¬<lb/>
schichten unseres Volkes nur allzubreit gemacht hat, und dessen Hochfluth gegen¬<lb/>
wärtig wohl schon wieder hinter uns liegt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1294"> Hiervon abgesehen, bleiben aber immerhin der schweren sittlichen Gefahren<lb/>
noch genug übrig, welche zur Bekämpfung des Schüler-Verbindungswesens ver¬<lb/>
pflichten. Wenn auch in paradoxer Form, enthält doch das Wort E. v. Fench-<lb/>
terslebens eine tiefe Wahrheit: &#x201E;Es giebt nur eine Sittlichkeit, und das ist die<lb/>
Wahrheit; es giebt nur ein Verderben, und das ist die Lüge." Zu diesem<lb/>
Grundverderben aber, und zwar in seiner jesuitischen Raffinirtheit, wird der<lb/>
Verbindungsschiller geradezu verpflichtet und erzogen. Und die Personen, gegen<lb/>
welche die angebliche Kriegslist dieses Lügensystem's angewendet wird, sind gerade<lb/>
diejenigen, welche von Rechtswegen Gegenstand der zartesten Pietät sein sollten:<lb/>
es sind nicht nur die Lehrer, soudern sogar die Eltern. &#x201E;Seit dem Ende der<lb/>
sechziger Jahre haben die meisten Konstitutionen folgenden oder einen ähnlichen<lb/>
Paragraphen: Fragt jemand (Küster,*) Alter oder Philister^) n. s. w.), der<lb/>
von unserem Standpunkt aus keine Berechtigung dazu hat, nach der Verbindung,<lb/>
so ist diese in demselben Augenblicke suspen'dire. Es kaun also in diesem Falle<lb/>
jeder ruhig sein Ehrenwort geben, daß keine Verbindung bestehe." Ja sobald<lb/>
diese Scheinsuspensivn eingetreten, ist es sogar erlaubt, auf Ehrenwort die Frage<lb/>
u verneinen, ob man früher einer Verbindung angehört habe. Wenn eine Ge-<lb/>
ellschaft, die studentisch sein sollende Grundsätze hat, so mit dem Ehrenwort<lb/>
umzuspringen wagt, muß es noch als ein relativ anständiges und aufrichtiges<lb/>
Verhalten erscheinen, daß etwa einer auf kurze Zeit ausspringt, &#x201E;um seinem Alten<lb/>
mit gutem Gewissen sein Wort geben zu können, daß er in keiner Verbindung<lb/>
sei." Wie aber auf die feierliche Aussage bezüglich des gegenwärtigen oder frü¬<lb/>
heren Verhältnisses eines Schülers zu eiuer Verbindung kein Verlaß ist, so auch<lb/>
nicht auf Versprechungen für die Zukunft. Es kommt ausdrücklich einmal in<lb/>
den Acten, die Pilger benutzt hat, der Beschluß vor, daß ein solches Ehrenwort<lb/>
als erzwungenes &#x201E;null und nichtig sein solle". Doch dürfen wir wohl annehmen,<lb/>
daß solche elende Maximen nur ausnahmsweise aufgestellt und befolgt werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1295" next="#ID_1296"> Dies Lügensystem tritt aber doch immer erst als Schutzmittel gegen die<lb/>
Verfolgung auf. Es fragt sich also, welches die vorausgehenden Gründe zu<lb/>
einer solchen Verfolgung sind. Jedermann wird sich selbst sagen, daß unter<lb/>
denselben die Zeitverschwendung eine wichtige Stelle einnehmen muß, wenige</p><lb/>
          <note xml:id="FID_97" place="foot"> Lehrer.</note><lb/>
          <note xml:id="FID_98" place="foot"> **) Penswnsvater.</note><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten III. 1380.</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0462] die Ausnahmefälle, in denen Verbindungsschüler wissenschaftlich und sittlich etwas Tüchtiges leisten, zahlreicher als dem Verfasser. Auf unserem heimatlichen Gymnasium bestanden zwei Verbindungen neben einander, von denen die eine allerdings, der von Pilger vorausgesetzten Regel entsprechend, ein Corps sein wollte, die andere dagegen sich ausdrücklich Burschenschaft nannte und den Jenenser Uriniren öfters Zuzug lieferte. Die letztere hat vor einigen Jahren ihr 25jäh¬ riges Stiftungsfest uuter Betheiligung sehr angesehener „alter Herren" gefeiert, und beide haben meist zu den tüchtigsten Abiturienten ihr Contingent gestellt. Sodann aber können wir den Zusammenhang nicht recht begründet finden, den Pilger zwischen dem Verbindungstreiben einerseits, und Klagen über die Ueber- bürdung der Schüler sowie der Neigung zu gemeingefährlicher Geheimbündlerei im späteren Leben andererseits vermuthet. Im letzteren Falle scheint der Sache doch eine zu tragische, direct politische Bedeutung beigemessen zu werden; für jene Klagen aber wird wohl vielmehr der weichliche Psendohnmanismus verant¬ wortlich zu machen sein, der sich in den letzten Jahrzehnten in den Mittel¬ schichten unseres Volkes nur allzubreit gemacht hat, und dessen Hochfluth gegen¬ wärtig wohl schon wieder hinter uns liegt. Hiervon abgesehen, bleiben aber immerhin der schweren sittlichen Gefahren noch genug übrig, welche zur Bekämpfung des Schüler-Verbindungswesens ver¬ pflichten. Wenn auch in paradoxer Form, enthält doch das Wort E. v. Fench- terslebens eine tiefe Wahrheit: „Es giebt nur eine Sittlichkeit, und das ist die Wahrheit; es giebt nur ein Verderben, und das ist die Lüge." Zu diesem Grundverderben aber, und zwar in seiner jesuitischen Raffinirtheit, wird der Verbindungsschiller geradezu verpflichtet und erzogen. Und die Personen, gegen welche die angebliche Kriegslist dieses Lügensystem's angewendet wird, sind gerade diejenigen, welche von Rechtswegen Gegenstand der zartesten Pietät sein sollten: es sind nicht nur die Lehrer, soudern sogar die Eltern. „Seit dem Ende der sechziger Jahre haben die meisten Konstitutionen folgenden oder einen ähnlichen Paragraphen: Fragt jemand (Küster,*) Alter oder Philister^) n. s. w.), der von unserem Standpunkt aus keine Berechtigung dazu hat, nach der Verbindung, so ist diese in demselben Augenblicke suspen'dire. Es kaun also in diesem Falle jeder ruhig sein Ehrenwort geben, daß keine Verbindung bestehe." Ja sobald diese Scheinsuspensivn eingetreten, ist es sogar erlaubt, auf Ehrenwort die Frage u verneinen, ob man früher einer Verbindung angehört habe. Wenn eine Ge- ellschaft, die studentisch sein sollende Grundsätze hat, so mit dem Ehrenwort umzuspringen wagt, muß es noch als ein relativ anständiges und aufrichtiges Verhalten erscheinen, daß etwa einer auf kurze Zeit ausspringt, „um seinem Alten mit gutem Gewissen sein Wort geben zu können, daß er in keiner Verbindung sei." Wie aber auf die feierliche Aussage bezüglich des gegenwärtigen oder frü¬ heren Verhältnisses eines Schülers zu eiuer Verbindung kein Verlaß ist, so auch nicht auf Versprechungen für die Zukunft. Es kommt ausdrücklich einmal in den Acten, die Pilger benutzt hat, der Beschluß vor, daß ein solches Ehrenwort als erzwungenes „null und nichtig sein solle". Doch dürfen wir wohl annehmen, daß solche elende Maximen nur ausnahmsweise aufgestellt und befolgt werden. Dies Lügensystem tritt aber doch immer erst als Schutzmittel gegen die Verfolgung auf. Es fragt sich also, welches die vorausgehenden Gründe zu einer solchen Verfolgung sind. Jedermann wird sich selbst sagen, daß unter denselben die Zeitverschwendung eine wichtige Stelle einnehmen muß, wenige Lehrer. **) Penswnsvater. Grenzboten III. 1380.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157693/462
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157693/462>, abgerufen am 22.05.2024.