Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Inauguralrede mit das Muistenmu des Präsidenten Garfield.

der Bereinigten Staaten, Die junge Republik sei damals von allen Seiten von Ge¬
fahren angeben gewesen, sie habe sich noch keinen Platz in der Familie der Nationen
erobert, die entscheidende Schlacht des Unabhängigkeitskrieges, deren hnndertster
Jahrestag in kurzer Zeit zu Ivrktvwn gefeiert werden würde, sei noch nicht ge¬
schlagen gewesen. Die Gründer der Republik hätten nach kurzer Probezeit mit der
ersten Verfassung gefunden, daß ein Staatenbund zu schwach sei, um den Bedürft
rissen einer kräftigen und sich ausbreitenden Republik zu genügen, darum hätten
sie kühn diese Staatsform bei Seite gelegt und unter einer neuen Constitution eine
"nationale Union" (n, Mtioiuü Union) gegründet. Unter dieser Constitution seien
die Grenzen der Freiheit erweitert, die Grundlagen der Ordnung und des Friedens
befestigt worden, und das Wachsthum in allen bessern Elementen des nationalen
Lebens habe die Weisheit ihrer Gründer gerechtfertigt und den Nachkommen neuen
Hvffunngsmuth eingeflößt. Unter dieser Constitution habe sich das amerikanische
Volk andauernd gegen von, außen kommende Gefahren sicher gestellt und anf allen
Meeren seine Rechte gewährt. Unter dieser Verfassung seien der Union 2S wohl¬
geordnete Staaten hinzugefügt worden. Die Rechtspflege dieser Verfassung herrsche
jetzt auf einem Gebiete, das fünfzigmnl größer sei als das der ursprünglichen
13 Staaten, und über eine Bevölkerung, welche die vom Jahre 1730 um das
zwanzigfache übertreffe. Die härteste Probe habe die Verfassung unter dem furcht¬
baren Drucke des Bürgerkrieges bestanden, aus dein sie durch Blut und Feuer ge¬
reinigt und gestärkt hervorgegangen sei. Am Schlüsse des ersten Jahrhunderts seiner
nationalen Entwicklung habe das amerikanische Volk jüngst Rückschau über seine
Lage gehalten, sein Urtheil über die Führung und die Ansichten der verschleimen
politischen Parteien gefällt und seinen Willen über die künftige Haltung der Re¬
gierung kund gethan. Diesem Willen in Einklang mit der Verfassung praktische
Geltung zu verschaffen, sei die weitaus wichtigste Pflicht der exceutivcn Gewalt.
Ans dem Rückblicke anf die Geschichte der Bereinigten Staaten gehe deutlich hervor,
daß das amerikanische Volk fest entschlossen sei, die gewonnene Freiheit unverkürzt
ansteche zu erhalten und alle jene gehässigen Streitigkeiten über Fragen, die un¬
widerruflich gelöst seien und deren weitere Verfolgung nur neue Feindschaft hervor¬
rufen und den gedeihlichen Fortschritt hindern könne, hinter sich zu lassen. Die
nationale Autorität (dirs suxrsumox cet tluz Melon) und das Ansehen des Gesetzes
dürfe nicht länger einen Gegenstand der Erörterung bilden. Jener Zwist, der ein
halbes Jahrhundert hindurch die Existenz der Union gefährdet habe, sei schließlich
dnrch den hohen Gerichtshof des Krieges geschlichtet worden, und gegen den so ge¬
fällten Urtheilsspruch gäbe es keine Appellation, Die ans dem Bürgerkriege her¬
vorgegangn!! Verfassung und die dnrch denselben nothwendig gewordnen Gesetze seien
fortan das höchste Gesetz des Laudes, bindend sowohl für die Einzelstaaten der Union
wie für die gestimmte Nation. "Dieses höchste Gesetz hebt nicht die Autonomie der
Einzelstaaten ans, noch greift es störend in die zu deren localen Selbstregierung
nöthigen Regeln ein; wohl aber bestimmt und hält es die dauernde Obergewalt
(Ins xsrmMSnt suprsmao^) der Union ansteche. Der nationale Wille, ausgesprochen
im Donner der Schlachten und durch die mnendirtc Constitution, hat das große
Versprechen der Uuabhängigkeitserklärung von 1776 erfüllt, wonach Freiheit durch
das ganze Land allen Bewohnern desselben verheißen wurde. Die Erhebung der
Neger-Rasse ans der Sclaverei zu den vollen Bürgerrechten ist die wichtigste poli¬
tische Veränderung, welche die Vereinigten Staaten seit Annahme der Constitution
von 1787 kennen; kein denkender Mensch kann den wohlthätigen Einfluß dieser
BerfassungSändernng auf das amerikanische Volk und dessen Institutionen verkennen,


,">ciizbotcn II, 1881, 11
Die Inauguralrede mit das Muistenmu des Präsidenten Garfield.

der Bereinigten Staaten, Die junge Republik sei damals von allen Seiten von Ge¬
fahren angeben gewesen, sie habe sich noch keinen Platz in der Familie der Nationen
erobert, die entscheidende Schlacht des Unabhängigkeitskrieges, deren hnndertster
Jahrestag in kurzer Zeit zu Ivrktvwn gefeiert werden würde, sei noch nicht ge¬
schlagen gewesen. Die Gründer der Republik hätten nach kurzer Probezeit mit der
ersten Verfassung gefunden, daß ein Staatenbund zu schwach sei, um den Bedürft
rissen einer kräftigen und sich ausbreitenden Republik zu genügen, darum hätten
sie kühn diese Staatsform bei Seite gelegt und unter einer neuen Constitution eine
„nationale Union" (n, Mtioiuü Union) gegründet. Unter dieser Constitution seien
die Grenzen der Freiheit erweitert, die Grundlagen der Ordnung und des Friedens
befestigt worden, und das Wachsthum in allen bessern Elementen des nationalen
Lebens habe die Weisheit ihrer Gründer gerechtfertigt und den Nachkommen neuen
Hvffunngsmuth eingeflößt. Unter dieser Constitution habe sich das amerikanische
Volk andauernd gegen von, außen kommende Gefahren sicher gestellt und anf allen
Meeren seine Rechte gewährt. Unter dieser Verfassung seien der Union 2S wohl¬
geordnete Staaten hinzugefügt worden. Die Rechtspflege dieser Verfassung herrsche
jetzt auf einem Gebiete, das fünfzigmnl größer sei als das der ursprünglichen
13 Staaten, und über eine Bevölkerung, welche die vom Jahre 1730 um das
zwanzigfache übertreffe. Die härteste Probe habe die Verfassung unter dem furcht¬
baren Drucke des Bürgerkrieges bestanden, aus dein sie durch Blut und Feuer ge¬
reinigt und gestärkt hervorgegangen sei. Am Schlüsse des ersten Jahrhunderts seiner
nationalen Entwicklung habe das amerikanische Volk jüngst Rückschau über seine
Lage gehalten, sein Urtheil über die Führung und die Ansichten der verschleimen
politischen Parteien gefällt und seinen Willen über die künftige Haltung der Re¬
gierung kund gethan. Diesem Willen in Einklang mit der Verfassung praktische
Geltung zu verschaffen, sei die weitaus wichtigste Pflicht der exceutivcn Gewalt.
Ans dem Rückblicke anf die Geschichte der Bereinigten Staaten gehe deutlich hervor,
daß das amerikanische Volk fest entschlossen sei, die gewonnene Freiheit unverkürzt
ansteche zu erhalten und alle jene gehässigen Streitigkeiten über Fragen, die un¬
widerruflich gelöst seien und deren weitere Verfolgung nur neue Feindschaft hervor¬
rufen und den gedeihlichen Fortschritt hindern könne, hinter sich zu lassen. Die
nationale Autorität (dirs suxrsumox cet tluz Melon) und das Ansehen des Gesetzes
dürfe nicht länger einen Gegenstand der Erörterung bilden. Jener Zwist, der ein
halbes Jahrhundert hindurch die Existenz der Union gefährdet habe, sei schließlich
dnrch den hohen Gerichtshof des Krieges geschlichtet worden, und gegen den so ge¬
fällten Urtheilsspruch gäbe es keine Appellation, Die ans dem Bürgerkriege her¬
vorgegangn!! Verfassung und die dnrch denselben nothwendig gewordnen Gesetze seien
fortan das höchste Gesetz des Laudes, bindend sowohl für die Einzelstaaten der Union
wie für die gestimmte Nation. „Dieses höchste Gesetz hebt nicht die Autonomie der
Einzelstaaten ans, noch greift es störend in die zu deren localen Selbstregierung
nöthigen Regeln ein; wohl aber bestimmt und hält es die dauernde Obergewalt
(Ins xsrmMSnt suprsmao^) der Union ansteche. Der nationale Wille, ausgesprochen
im Donner der Schlachten und durch die mnendirtc Constitution, hat das große
Versprechen der Uuabhängigkeitserklärung von 1776 erfüllt, wonach Freiheit durch
das ganze Land allen Bewohnern desselben verheißen wurde. Die Erhebung der
Neger-Rasse ans der Sclaverei zu den vollen Bürgerrechten ist die wichtigste poli¬
tische Veränderung, welche die Vereinigten Staaten seit Annahme der Constitution
von 1787 kennen; kein denkender Mensch kann den wohlthätigen Einfluß dieser
BerfassungSändernng auf das amerikanische Volk und dessen Institutionen verkennen,


,«>ciizbotcn II, 1881, 11
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0085" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/149657"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Inauguralrede mit das Muistenmu des Präsidenten Garfield.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_225" prev="#ID_224" next="#ID_226"> der Bereinigten Staaten, Die junge Republik sei damals von allen Seiten von Ge¬<lb/>
fahren angeben gewesen, sie habe sich noch keinen Platz in der Familie der Nationen<lb/>
erobert, die entscheidende Schlacht des Unabhängigkeitskrieges, deren hnndertster<lb/>
Jahrestag in kurzer Zeit zu Ivrktvwn gefeiert werden würde, sei noch nicht ge¬<lb/>
schlagen gewesen. Die Gründer der Republik hätten nach kurzer Probezeit mit der<lb/>
ersten Verfassung gefunden, daß ein Staatenbund zu schwach sei, um den Bedürft<lb/>
rissen einer kräftigen und sich ausbreitenden Republik zu genügen, darum hätten<lb/>
sie kühn diese Staatsform bei Seite gelegt und unter einer neuen Constitution eine<lb/>
&#x201E;nationale Union" (n, Mtioiuü Union) gegründet. Unter dieser Constitution seien<lb/>
die Grenzen der Freiheit erweitert, die Grundlagen der Ordnung und des Friedens<lb/>
befestigt worden, und das Wachsthum in allen bessern Elementen des nationalen<lb/>
Lebens habe die Weisheit ihrer Gründer gerechtfertigt und den Nachkommen neuen<lb/>
Hvffunngsmuth eingeflößt. Unter dieser Constitution habe sich das amerikanische<lb/>
Volk andauernd gegen von, außen kommende Gefahren sicher gestellt und anf allen<lb/>
Meeren seine Rechte gewährt. Unter dieser Verfassung seien der Union 2S wohl¬<lb/>
geordnete Staaten hinzugefügt worden. Die Rechtspflege dieser Verfassung herrsche<lb/>
jetzt auf einem Gebiete, das fünfzigmnl größer sei als das der ursprünglichen<lb/>
13 Staaten, und über eine Bevölkerung, welche die vom Jahre 1730 um das<lb/>
zwanzigfache übertreffe. Die härteste Probe habe die Verfassung unter dem furcht¬<lb/>
baren Drucke des Bürgerkrieges bestanden, aus dein sie durch Blut und Feuer ge¬<lb/>
reinigt und gestärkt hervorgegangen sei. Am Schlüsse des ersten Jahrhunderts seiner<lb/>
nationalen Entwicklung habe das amerikanische Volk jüngst Rückschau über seine<lb/>
Lage gehalten, sein Urtheil über die Führung und die Ansichten der verschleimen<lb/>
politischen Parteien gefällt und seinen Willen über die künftige Haltung der Re¬<lb/>
gierung kund gethan. Diesem Willen in Einklang mit der Verfassung praktische<lb/>
Geltung zu verschaffen, sei die weitaus wichtigste Pflicht der exceutivcn Gewalt.<lb/>
Ans dem Rückblicke anf die Geschichte der Bereinigten Staaten gehe deutlich hervor,<lb/>
daß das amerikanische Volk fest entschlossen sei, die gewonnene Freiheit unverkürzt<lb/>
ansteche zu erhalten und alle jene gehässigen Streitigkeiten über Fragen, die un¬<lb/>
widerruflich gelöst seien und deren weitere Verfolgung nur neue Feindschaft hervor¬<lb/>
rufen und den gedeihlichen Fortschritt hindern könne, hinter sich zu lassen. Die<lb/>
nationale Autorität (dirs suxrsumox cet tluz Melon) und das Ansehen des Gesetzes<lb/>
dürfe nicht länger einen Gegenstand der Erörterung bilden. Jener Zwist, der ein<lb/>
halbes Jahrhundert hindurch die Existenz der Union gefährdet habe, sei schließlich<lb/>
dnrch den hohen Gerichtshof des Krieges geschlichtet worden, und gegen den so ge¬<lb/>
fällten Urtheilsspruch gäbe es keine Appellation, Die ans dem Bürgerkriege her¬<lb/>
vorgegangn!! Verfassung und die dnrch denselben nothwendig gewordnen Gesetze seien<lb/>
fortan das höchste Gesetz des Laudes, bindend sowohl für die Einzelstaaten der Union<lb/>
wie für die gestimmte Nation. &#x201E;Dieses höchste Gesetz hebt nicht die Autonomie der<lb/>
Einzelstaaten ans, noch greift es störend in die zu deren localen Selbstregierung<lb/>
nöthigen Regeln ein; wohl aber bestimmt und hält es die dauernde Obergewalt<lb/>
(Ins xsrmMSnt suprsmao^) der Union ansteche. Der nationale Wille, ausgesprochen<lb/>
im Donner der Schlachten und durch die mnendirtc Constitution, hat das große<lb/>
Versprechen der Uuabhängigkeitserklärung von 1776 erfüllt, wonach Freiheit durch<lb/>
das ganze Land allen Bewohnern desselben verheißen wurde. Die Erhebung der<lb/>
Neger-Rasse ans der Sclaverei zu den vollen Bürgerrechten ist die wichtigste poli¬<lb/>
tische Veränderung, welche die Vereinigten Staaten seit Annahme der Constitution<lb/>
von 1787 kennen; kein denkender Mensch kann den wohlthätigen Einfluß dieser<lb/>
BerfassungSändernng auf das amerikanische Volk und dessen Institutionen verkennen,</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom">&gt;ciizbotcn II, 1881, 11</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0085] Die Inauguralrede mit das Muistenmu des Präsidenten Garfield. der Bereinigten Staaten, Die junge Republik sei damals von allen Seiten von Ge¬ fahren angeben gewesen, sie habe sich noch keinen Platz in der Familie der Nationen erobert, die entscheidende Schlacht des Unabhängigkeitskrieges, deren hnndertster Jahrestag in kurzer Zeit zu Ivrktvwn gefeiert werden würde, sei noch nicht ge¬ schlagen gewesen. Die Gründer der Republik hätten nach kurzer Probezeit mit der ersten Verfassung gefunden, daß ein Staatenbund zu schwach sei, um den Bedürft rissen einer kräftigen und sich ausbreitenden Republik zu genügen, darum hätten sie kühn diese Staatsform bei Seite gelegt und unter einer neuen Constitution eine „nationale Union" (n, Mtioiuü Union) gegründet. Unter dieser Constitution seien die Grenzen der Freiheit erweitert, die Grundlagen der Ordnung und des Friedens befestigt worden, und das Wachsthum in allen bessern Elementen des nationalen Lebens habe die Weisheit ihrer Gründer gerechtfertigt und den Nachkommen neuen Hvffunngsmuth eingeflößt. Unter dieser Constitution habe sich das amerikanische Volk andauernd gegen von, außen kommende Gefahren sicher gestellt und anf allen Meeren seine Rechte gewährt. Unter dieser Verfassung seien der Union 2S wohl¬ geordnete Staaten hinzugefügt worden. Die Rechtspflege dieser Verfassung herrsche jetzt auf einem Gebiete, das fünfzigmnl größer sei als das der ursprünglichen 13 Staaten, und über eine Bevölkerung, welche die vom Jahre 1730 um das zwanzigfache übertreffe. Die härteste Probe habe die Verfassung unter dem furcht¬ baren Drucke des Bürgerkrieges bestanden, aus dein sie durch Blut und Feuer ge¬ reinigt und gestärkt hervorgegangen sei. Am Schlüsse des ersten Jahrhunderts seiner nationalen Entwicklung habe das amerikanische Volk jüngst Rückschau über seine Lage gehalten, sein Urtheil über die Führung und die Ansichten der verschleimen politischen Parteien gefällt und seinen Willen über die künftige Haltung der Re¬ gierung kund gethan. Diesem Willen in Einklang mit der Verfassung praktische Geltung zu verschaffen, sei die weitaus wichtigste Pflicht der exceutivcn Gewalt. Ans dem Rückblicke anf die Geschichte der Bereinigten Staaten gehe deutlich hervor, daß das amerikanische Volk fest entschlossen sei, die gewonnene Freiheit unverkürzt ansteche zu erhalten und alle jene gehässigen Streitigkeiten über Fragen, die un¬ widerruflich gelöst seien und deren weitere Verfolgung nur neue Feindschaft hervor¬ rufen und den gedeihlichen Fortschritt hindern könne, hinter sich zu lassen. Die nationale Autorität (dirs suxrsumox cet tluz Melon) und das Ansehen des Gesetzes dürfe nicht länger einen Gegenstand der Erörterung bilden. Jener Zwist, der ein halbes Jahrhundert hindurch die Existenz der Union gefährdet habe, sei schließlich dnrch den hohen Gerichtshof des Krieges geschlichtet worden, und gegen den so ge¬ fällten Urtheilsspruch gäbe es keine Appellation, Die ans dem Bürgerkriege her¬ vorgegangn!! Verfassung und die dnrch denselben nothwendig gewordnen Gesetze seien fortan das höchste Gesetz des Laudes, bindend sowohl für die Einzelstaaten der Union wie für die gestimmte Nation. „Dieses höchste Gesetz hebt nicht die Autonomie der Einzelstaaten ans, noch greift es störend in die zu deren localen Selbstregierung nöthigen Regeln ein; wohl aber bestimmt und hält es die dauernde Obergewalt (Ins xsrmMSnt suprsmao^) der Union ansteche. Der nationale Wille, ausgesprochen im Donner der Schlachten und durch die mnendirtc Constitution, hat das große Versprechen der Uuabhängigkeitserklärung von 1776 erfüllt, wonach Freiheit durch das ganze Land allen Bewohnern desselben verheißen wurde. Die Erhebung der Neger-Rasse ans der Sclaverei zu den vollen Bürgerrechten ist die wichtigste poli¬ tische Veränderung, welche die Vereinigten Staaten seit Annahme der Constitution von 1787 kennen; kein denkender Mensch kann den wohlthätigen Einfluß dieser BerfassungSändernng auf das amerikanische Volk und dessen Institutionen verkennen, ,«>ciizbotcn II, 1881, 11

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/85
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/85>, abgerufen am 28.05.2024.