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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Ungedruckte Goethiana zur Theatergeschichte.

Daß weil Occkcrlein nach seinem Pachtcontrcicte auch auf dem Platze, wo
unser Schauspielhaus stehet, alle und jede Arten von Getränke und Er¬
frischungen allein feil zu haben, befugt, auch in der der Weimarischen Hof-
Schauspielergesellschaft im Jahre 1799 verliehenen Concession von einer der¬
gleichen ihr ertheilten Befugnis;, etwas nicht enthalten sey, so könne die von
uns geschehene Verpachtung des Vertriebs von Erfrischungen und Getränken
im Schauspielhause nicht statthaben

Wider das in Gemäßheit dieses hohen Rescripts an ihn erlassene Verbot
der Ausübung des an ihn von uns verpachteten Debits von Getränken und Er¬
frischungen in unserm Schnuspielhanse, wendete der Conditor Richter eine unter-
thänigste Appellation ein und wir fanden uns bewogen in einem Schreiben an
den Chursürstl, Beamten zu Lauchstädt, die Gründe herauszusetzen, wodurch wir
nach Recht und Billigkeit auf die uns streitig gemachte Befugniß Anspruch zu
haben vermeinen. Es ist aber, durch ein höchstes Rescript, vom SteuJuny 1806
mit Verwerfung der Richterschen Appellation, der Ausspruch der Chursürstl. Ccnumer
zu Merseburg bestätiget und uns zugleich eröffnet worden:


Daß unser, mit dem Conditor Richter ohnehin über die Zeit der uns er¬
theilten Conceßion hinaus abgeschlossener Pacht-Contract völlig aufgehoben sei.

Wiewohl nun diese Entscheidung mit der jeder Schauspieler-Direction zu¬
stehenden allgemeinen Befugniß, in dem Bezirk ihres Schauspielhaußes Erfrischungen
und Getränke für eigene Rechnung, oder durch einen Pachter zu debitiren, sowohl,
als mit dem wiederholt und zuletzt noch in einem höchsten Rescripte vom 22 Juny
1801 uns gnädigst zugesicherten vollen Eigentumsrechte an unserm neuerbauten
Schausvielhnuse zu Lauchstädt, uach unserer nnvorgreiflicheu Meinung nicht wohl
zu vereinbaren seyn dürfte, auch dem von Occkcrlein präteudirteu Vertretungsrechte
außerdem mancher triftige Einwand entgegen stehet; so wollen wir doch, wenn
Ew. PP die bey andern Theatern bestehende fragliche Einrichtung, ohne besondere
gnädigste Conceßion ferner für unser Schauspielhaus zu Lauchstädt uns uicht ge¬
stattet wissen wollen, Höchstderoselben gnädigsten Willen uns gern fügen, und nur
die snbmißcste Bitte wagen


Ew. PP. geruhen gnädigst, den Vertrieb von Getränken und Erfrischungen
in unserm Schauspielhause zu Lauchstädt mittelst ausdrücklicher höchster Con¬
cession in soweit nachzulassen, daß unser mit dem Conditor Richter zu Lauch¬
städt, über diesen Debit bereits bestehender Pacht-Contract fernerhin gehalten
werden kann

Da wir jedoch wegen der bis zum Jahre 1811 nur beschränkten Dauer des
für das Schauspiel zu Lauchstädt gnädigst uns ertheilten ?rivilvssii unsern Pacht-
Contract mit dem Conditor Richter ohne eine Verlängerung dieses ?ri?i1sgii nicht
aushalten könnten und auch an sich dieselbe wünschen, so tragen wir noch bey
dieser Gelegenheit darauf unterthänigst bittend an:


Daß Höchstdieselben unser erwähntes Privilegium von dem Jahre 1811 an
auf anderweite 12 Jahre zu prolongiren huldreichst geruhen mögend)


') Bezeichnend ist, daß auf Grund dieses Gesuchs die Merseburger Regierung erst
Bericht über das Betragen der Weimarischen Schauspieler einforderte. Obwohl nun der
Bericht sehr günstig lautete, kam eine Verlängerung des Pachtcontractes doch nicht zustande.
Es bleibt nicht ausgeschlossen, daß diese kleine Differenz doch eine Mißstimmung hervor¬
gerufen hatte. 1812' am 14. Mai erhielt der Schauspieldireetor August Günther aus Chemnitz
die erbetene Concession auf die nächsten 3 Jahre, machte aber von derselben keinen Ge¬
brauch, und Lauchstädt war ohne Theater. Die Stiftsregierung wandte sich deshalb wieder
Ungedruckte Goethiana zur Theatergeschichte.

Daß weil Occkcrlein nach seinem Pachtcontrcicte auch auf dem Platze, wo
unser Schauspielhaus stehet, alle und jede Arten von Getränke und Er¬
frischungen allein feil zu haben, befugt, auch in der der Weimarischen Hof-
Schauspielergesellschaft im Jahre 1799 verliehenen Concession von einer der¬
gleichen ihr ertheilten Befugnis;, etwas nicht enthalten sey, so könne die von
uns geschehene Verpachtung des Vertriebs von Erfrischungen und Getränken
im Schauspielhause nicht statthaben

Wider das in Gemäßheit dieses hohen Rescripts an ihn erlassene Verbot
der Ausübung des an ihn von uns verpachteten Debits von Getränken und Er¬
frischungen in unserm Schnuspielhanse, wendete der Conditor Richter eine unter-
thänigste Appellation ein und wir fanden uns bewogen in einem Schreiben an
den Chursürstl, Beamten zu Lauchstädt, die Gründe herauszusetzen, wodurch wir
nach Recht und Billigkeit auf die uns streitig gemachte Befugniß Anspruch zu
haben vermeinen. Es ist aber, durch ein höchstes Rescript, vom SteuJuny 1806
mit Verwerfung der Richterschen Appellation, der Ausspruch der Chursürstl. Ccnumer
zu Merseburg bestätiget und uns zugleich eröffnet worden:


Daß unser, mit dem Conditor Richter ohnehin über die Zeit der uns er¬
theilten Conceßion hinaus abgeschlossener Pacht-Contract völlig aufgehoben sei.

Wiewohl nun diese Entscheidung mit der jeder Schauspieler-Direction zu¬
stehenden allgemeinen Befugniß, in dem Bezirk ihres Schauspielhaußes Erfrischungen
und Getränke für eigene Rechnung, oder durch einen Pachter zu debitiren, sowohl,
als mit dem wiederholt und zuletzt noch in einem höchsten Rescripte vom 22 Juny
1801 uns gnädigst zugesicherten vollen Eigentumsrechte an unserm neuerbauten
Schausvielhnuse zu Lauchstädt, uach unserer nnvorgreiflicheu Meinung nicht wohl
zu vereinbaren seyn dürfte, auch dem von Occkcrlein präteudirteu Vertretungsrechte
außerdem mancher triftige Einwand entgegen stehet; so wollen wir doch, wenn
Ew. PP die bey andern Theatern bestehende fragliche Einrichtung, ohne besondere
gnädigste Conceßion ferner für unser Schauspielhaus zu Lauchstädt uns uicht ge¬
stattet wissen wollen, Höchstderoselben gnädigsten Willen uns gern fügen, und nur
die snbmißcste Bitte wagen


Ew. PP. geruhen gnädigst, den Vertrieb von Getränken und Erfrischungen
in unserm Schauspielhause zu Lauchstädt mittelst ausdrücklicher höchster Con¬
cession in soweit nachzulassen, daß unser mit dem Conditor Richter zu Lauch¬
städt, über diesen Debit bereits bestehender Pacht-Contract fernerhin gehalten
werden kann

Da wir jedoch wegen der bis zum Jahre 1811 nur beschränkten Dauer des
für das Schauspiel zu Lauchstädt gnädigst uns ertheilten ?rivilvssii unsern Pacht-
Contract mit dem Conditor Richter ohne eine Verlängerung dieses ?ri?i1sgii nicht
aushalten könnten und auch an sich dieselbe wünschen, so tragen wir noch bey
dieser Gelegenheit darauf unterthänigst bittend an:


Daß Höchstdieselben unser erwähntes Privilegium von dem Jahre 1811 an
auf anderweite 12 Jahre zu prolongiren huldreichst geruhen mögend)


') Bezeichnend ist, daß auf Grund dieses Gesuchs die Merseburger Regierung erst
Bericht über das Betragen der Weimarischen Schauspieler einforderte. Obwohl nun der
Bericht sehr günstig lautete, kam eine Verlängerung des Pachtcontractes doch nicht zustande.
Es bleibt nicht ausgeschlossen, daß diese kleine Differenz doch eine Mißstimmung hervor¬
gerufen hatte. 1812' am 14. Mai erhielt der Schauspieldireetor August Günther aus Chemnitz
die erbetene Concession auf die nächsten 3 Jahre, machte aber von derselben keinen Ge¬
brauch, und Lauchstädt war ohne Theater. Die Stiftsregierung wandte sich deshalb wieder
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[0116] Ungedruckte Goethiana zur Theatergeschichte. Daß weil Occkcrlein nach seinem Pachtcontrcicte auch auf dem Platze, wo unser Schauspielhaus stehet, alle und jede Arten von Getränke und Er¬ frischungen allein feil zu haben, befugt, auch in der der Weimarischen Hof- Schauspielergesellschaft im Jahre 1799 verliehenen Concession von einer der¬ gleichen ihr ertheilten Befugnis;, etwas nicht enthalten sey, so könne die von uns geschehene Verpachtung des Vertriebs von Erfrischungen und Getränken im Schauspielhause nicht statthaben Wider das in Gemäßheit dieses hohen Rescripts an ihn erlassene Verbot der Ausübung des an ihn von uns verpachteten Debits von Getränken und Er¬ frischungen in unserm Schnuspielhanse, wendete der Conditor Richter eine unter- thänigste Appellation ein und wir fanden uns bewogen in einem Schreiben an den Chursürstl, Beamten zu Lauchstädt, die Gründe herauszusetzen, wodurch wir nach Recht und Billigkeit auf die uns streitig gemachte Befugniß Anspruch zu haben vermeinen. Es ist aber, durch ein höchstes Rescript, vom SteuJuny 1806 mit Verwerfung der Richterschen Appellation, der Ausspruch der Chursürstl. Ccnumer zu Merseburg bestätiget und uns zugleich eröffnet worden: Daß unser, mit dem Conditor Richter ohnehin über die Zeit der uns er¬ theilten Conceßion hinaus abgeschlossener Pacht-Contract völlig aufgehoben sei. Wiewohl nun diese Entscheidung mit der jeder Schauspieler-Direction zu¬ stehenden allgemeinen Befugniß, in dem Bezirk ihres Schauspielhaußes Erfrischungen und Getränke für eigene Rechnung, oder durch einen Pachter zu debitiren, sowohl, als mit dem wiederholt und zuletzt noch in einem höchsten Rescripte vom 22 Juny 1801 uns gnädigst zugesicherten vollen Eigentumsrechte an unserm neuerbauten Schausvielhnuse zu Lauchstädt, uach unserer nnvorgreiflicheu Meinung nicht wohl zu vereinbaren seyn dürfte, auch dem von Occkcrlein präteudirteu Vertretungsrechte außerdem mancher triftige Einwand entgegen stehet; so wollen wir doch, wenn Ew. PP die bey andern Theatern bestehende fragliche Einrichtung, ohne besondere gnädigste Conceßion ferner für unser Schauspielhaus zu Lauchstädt uns uicht ge¬ stattet wissen wollen, Höchstderoselben gnädigsten Willen uns gern fügen, und nur die snbmißcste Bitte wagen Ew. PP. geruhen gnädigst, den Vertrieb von Getränken und Erfrischungen in unserm Schauspielhause zu Lauchstädt mittelst ausdrücklicher höchster Con¬ cession in soweit nachzulassen, daß unser mit dem Conditor Richter zu Lauch¬ städt, über diesen Debit bereits bestehender Pacht-Contract fernerhin gehalten werden kann Da wir jedoch wegen der bis zum Jahre 1811 nur beschränkten Dauer des für das Schauspiel zu Lauchstädt gnädigst uns ertheilten ?rivilvssii unsern Pacht- Contract mit dem Conditor Richter ohne eine Verlängerung dieses ?ri?i1sgii nicht aushalten könnten und auch an sich dieselbe wünschen, so tragen wir noch bey dieser Gelegenheit darauf unterthänigst bittend an: Daß Höchstdieselben unser erwähntes Privilegium von dem Jahre 1811 an auf anderweite 12 Jahre zu prolongiren huldreichst geruhen mögend) ') Bezeichnend ist, daß auf Grund dieses Gesuchs die Merseburger Regierung erst Bericht über das Betragen der Weimarischen Schauspieler einforderte. Obwohl nun der Bericht sehr günstig lautete, kam eine Verlängerung des Pachtcontractes doch nicht zustande. Es bleibt nicht ausgeschlossen, daß diese kleine Differenz doch eine Mißstimmung hervor¬ gerufen hatte. 1812' am 14. Mai erhielt der Schauspieldireetor August Günther aus Chemnitz die erbetene Concession auf die nächsten 3 Jahre, machte aber von derselben keinen Ge¬ brauch, und Lauchstädt war ohne Theater. Die Stiftsregierung wandte sich deshalb wieder

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/116>, abgerufen am 14.05.2024.