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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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politische Rückblicke und Ausblicke.

zu werden, , . Nur das ist schwer zu begreifen, wie die Bischöfe nach dem eignen
schroffen Wechsel nicht milder und schonender gegen die auftraten, welche nicht, wie
sie, sich ohne weiteres fügten, zumal gegen die bürgerliche Gewalt, welche sie uach
ihrer eignen frühern Erklärung den größten Gefahren ausgesetzt sahen, Sie konnten
sich nicht verhehlen, daß ihr Hirtenbrief vom 6, September 1369 einen wesent¬
lichen Antheil an der Bestimmung der öffentlichen Meinung in Bezug ans die
Beschlüsse des Concils und deren Einwirkung auf die staatliche" Verhältnisse ge¬
habt hatte,"

Der Kampf entbrannte nun zunächst mit den Altkatholiken, welche die Unfehl¬
barkeit nicht anerkannten, dann mit dem Staate, der dieselben nicht ohne seinen
Schutz lassen wollte, Oesterreich hob schon im August sein Concordat mit der Curie
auf, "nachdem dasselbe durch die neueste Erklärung des heiligen Stuhles über die
Machtvollkommenheit des Oberhauptes der katholischen Kirche hinfällig geworden."
"Es ist damit," so erklärte das betreffende kaiserliche Schreiben, "innerhalb dieser
Kirche eine so tiefgehende Umwälzung zustande gekommen, daß insbesondre die
Rückwirkung derselben auf alle bisher bestandenen Beziehungen zwischen der Staats¬
gewalt und der Kirche nicht ausbleiben kann. Von vornherein muß jede Beziehung
zu einer Gewalt, welche sich selbst als unbeschränkt und nnbeschränkbar constituirt,
Mißtrauen und Besorgnis; erregen. Allerdings soll die Päpstliche Unfehlbarkeit nnr
in Sachen des Glaubens und der Moral gelten, allein einerseits ist offenbar, daß
demjenigen, der überhaupt uicht irren kann, auch allein die Beurtheilung zukommen
kann, was Sache des Glaubens und der Moral sei, was also in seine Kompetenz
hineinfalle; andrerseits ist bekannt, daß die katholische Kirche und speciell die Päpste
Von jeher die Grenzen der kirchlichen Zuständigkeit sehr weit gesteckt und thatsächlich
in dieselbe das ganze praktische Verhalten der Menschen zu einander hineingezogen
haben. Insbesondre hat die Kirche von jeher große und wichtige Theile des staat¬
lichen Lebens für ihre ausschließliche Kompetenz vindicirt. Es ergiebt sich daher,
daß gegenüber einer Gewalt, welche sich derartige Competcnzcn zuschreibt und sich
zugleich als unfehlbar bezeichnet, das bisherige Verhalten der Staatsgewalt nicht
länger ausreicht. Es tritt vielmehr an die letztere die Aufgabe heran, nach Mitteln
zu suchen, mit denen sich den gefährlichen Folgen, welche ans dem neue" Dogma
für den Staat selbst, sowie für das bürgerliche Leben entstehen, begegnen läßt,"

Preußen, welches kein Concordat mit Rom hatte, ging zunächst in andrer
Weise vor. Unter Friedrich Wilhelm IV. war mit Rücksicht auf gewisse Schwierig¬
keiten, welche die Beziehungen zwischen der Regierung und der katholischen Kirche
damals darboten, im Cultnsiuiuistcrium eine besondre katholische Abtheilung unter
einem katholischen Director und katholischen Räthen gegründet worden, "um eine
verstärkte Bürgschaft für die gründliche und vielseitige Berathung der katholischen
Kirchenfragcn zu gewinnen und zu geben." Bei der Energie, mit welcher die ka¬
tholische Kirche ihren Willen dem einzelnen Mitgliede gegenüber zur Geltung zu
bringen pflegt, lag hierbei jederzeit die Gefahr nahe, daß eine so zusammengesetzte
Behörde sich bei erheblichen Streitfragen mehr als Advocaten der römischen Kirche
dem Staate gegenüber und weniger als Rathgeber des letztern betrachten würde.
Jetzt aber war diese Gefahr erheblich gewachsen, und die Aufhebung jener Behörde
war somit eine dringende Nothwendigkeit geworden. Dieselbe erfolgte demgemäß
am 3. Juli 1871 und wurde in der Hauptsache mit folgenden Worten motivirt:
"Durch die Beschlüsse des vorjährigem Concils in Rom sind einerseits die Be¬
ziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt so wesentlich be¬
rührt, andrerseits so lebhafte Bewegungen und Zerwürfnisse innerhalb der katho-


politische Rückblicke und Ausblicke.

zu werden, , . Nur das ist schwer zu begreifen, wie die Bischöfe nach dem eignen
schroffen Wechsel nicht milder und schonender gegen die auftraten, welche nicht, wie
sie, sich ohne weiteres fügten, zumal gegen die bürgerliche Gewalt, welche sie uach
ihrer eignen frühern Erklärung den größten Gefahren ausgesetzt sahen, Sie konnten
sich nicht verhehlen, daß ihr Hirtenbrief vom 6, September 1369 einen wesent¬
lichen Antheil an der Bestimmung der öffentlichen Meinung in Bezug ans die
Beschlüsse des Concils und deren Einwirkung auf die staatliche» Verhältnisse ge¬
habt hatte,"

Der Kampf entbrannte nun zunächst mit den Altkatholiken, welche die Unfehl¬
barkeit nicht anerkannten, dann mit dem Staate, der dieselben nicht ohne seinen
Schutz lassen wollte, Oesterreich hob schon im August sein Concordat mit der Curie
auf, „nachdem dasselbe durch die neueste Erklärung des heiligen Stuhles über die
Machtvollkommenheit des Oberhauptes der katholischen Kirche hinfällig geworden."
„Es ist damit," so erklärte das betreffende kaiserliche Schreiben, „innerhalb dieser
Kirche eine so tiefgehende Umwälzung zustande gekommen, daß insbesondre die
Rückwirkung derselben auf alle bisher bestandenen Beziehungen zwischen der Staats¬
gewalt und der Kirche nicht ausbleiben kann. Von vornherein muß jede Beziehung
zu einer Gewalt, welche sich selbst als unbeschränkt und nnbeschränkbar constituirt,
Mißtrauen und Besorgnis; erregen. Allerdings soll die Päpstliche Unfehlbarkeit nnr
in Sachen des Glaubens und der Moral gelten, allein einerseits ist offenbar, daß
demjenigen, der überhaupt uicht irren kann, auch allein die Beurtheilung zukommen
kann, was Sache des Glaubens und der Moral sei, was also in seine Kompetenz
hineinfalle; andrerseits ist bekannt, daß die katholische Kirche und speciell die Päpste
Von jeher die Grenzen der kirchlichen Zuständigkeit sehr weit gesteckt und thatsächlich
in dieselbe das ganze praktische Verhalten der Menschen zu einander hineingezogen
haben. Insbesondre hat die Kirche von jeher große und wichtige Theile des staat¬
lichen Lebens für ihre ausschließliche Kompetenz vindicirt. Es ergiebt sich daher,
daß gegenüber einer Gewalt, welche sich derartige Competcnzcn zuschreibt und sich
zugleich als unfehlbar bezeichnet, das bisherige Verhalten der Staatsgewalt nicht
länger ausreicht. Es tritt vielmehr an die letztere die Aufgabe heran, nach Mitteln
zu suchen, mit denen sich den gefährlichen Folgen, welche ans dem neue» Dogma
für den Staat selbst, sowie für das bürgerliche Leben entstehen, begegnen läßt,"

Preußen, welches kein Concordat mit Rom hatte, ging zunächst in andrer
Weise vor. Unter Friedrich Wilhelm IV. war mit Rücksicht auf gewisse Schwierig¬
keiten, welche die Beziehungen zwischen der Regierung und der katholischen Kirche
damals darboten, im Cultnsiuiuistcrium eine besondre katholische Abtheilung unter
einem katholischen Director und katholischen Räthen gegründet worden, „um eine
verstärkte Bürgschaft für die gründliche und vielseitige Berathung der katholischen
Kirchenfragcn zu gewinnen und zu geben." Bei der Energie, mit welcher die ka¬
tholische Kirche ihren Willen dem einzelnen Mitgliede gegenüber zur Geltung zu
bringen pflegt, lag hierbei jederzeit die Gefahr nahe, daß eine so zusammengesetzte
Behörde sich bei erheblichen Streitfragen mehr als Advocaten der römischen Kirche
dem Staate gegenüber und weniger als Rathgeber des letztern betrachten würde.
Jetzt aber war diese Gefahr erheblich gewachsen, und die Aufhebung jener Behörde
war somit eine dringende Nothwendigkeit geworden. Dieselbe erfolgte demgemäß
am 3. Juli 1871 und wurde in der Hauptsache mit folgenden Worten motivirt:
„Durch die Beschlüsse des vorjährigem Concils in Rom sind einerseits die Be¬
ziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt so wesentlich be¬
rührt, andrerseits so lebhafte Bewegungen und Zerwürfnisse innerhalb der katho-


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[0152] politische Rückblicke und Ausblicke. zu werden, , . Nur das ist schwer zu begreifen, wie die Bischöfe nach dem eignen schroffen Wechsel nicht milder und schonender gegen die auftraten, welche nicht, wie sie, sich ohne weiteres fügten, zumal gegen die bürgerliche Gewalt, welche sie uach ihrer eignen frühern Erklärung den größten Gefahren ausgesetzt sahen, Sie konnten sich nicht verhehlen, daß ihr Hirtenbrief vom 6, September 1369 einen wesent¬ lichen Antheil an der Bestimmung der öffentlichen Meinung in Bezug ans die Beschlüsse des Concils und deren Einwirkung auf die staatliche» Verhältnisse ge¬ habt hatte," Der Kampf entbrannte nun zunächst mit den Altkatholiken, welche die Unfehl¬ barkeit nicht anerkannten, dann mit dem Staate, der dieselben nicht ohne seinen Schutz lassen wollte, Oesterreich hob schon im August sein Concordat mit der Curie auf, „nachdem dasselbe durch die neueste Erklärung des heiligen Stuhles über die Machtvollkommenheit des Oberhauptes der katholischen Kirche hinfällig geworden." „Es ist damit," so erklärte das betreffende kaiserliche Schreiben, „innerhalb dieser Kirche eine so tiefgehende Umwälzung zustande gekommen, daß insbesondre die Rückwirkung derselben auf alle bisher bestandenen Beziehungen zwischen der Staats¬ gewalt und der Kirche nicht ausbleiben kann. Von vornherein muß jede Beziehung zu einer Gewalt, welche sich selbst als unbeschränkt und nnbeschränkbar constituirt, Mißtrauen und Besorgnis; erregen. Allerdings soll die Päpstliche Unfehlbarkeit nnr in Sachen des Glaubens und der Moral gelten, allein einerseits ist offenbar, daß demjenigen, der überhaupt uicht irren kann, auch allein die Beurtheilung zukommen kann, was Sache des Glaubens und der Moral sei, was also in seine Kompetenz hineinfalle; andrerseits ist bekannt, daß die katholische Kirche und speciell die Päpste Von jeher die Grenzen der kirchlichen Zuständigkeit sehr weit gesteckt und thatsächlich in dieselbe das ganze praktische Verhalten der Menschen zu einander hineingezogen haben. Insbesondre hat die Kirche von jeher große und wichtige Theile des staat¬ lichen Lebens für ihre ausschließliche Kompetenz vindicirt. Es ergiebt sich daher, daß gegenüber einer Gewalt, welche sich derartige Competcnzcn zuschreibt und sich zugleich als unfehlbar bezeichnet, das bisherige Verhalten der Staatsgewalt nicht länger ausreicht. Es tritt vielmehr an die letztere die Aufgabe heran, nach Mitteln zu suchen, mit denen sich den gefährlichen Folgen, welche ans dem neue» Dogma für den Staat selbst, sowie für das bürgerliche Leben entstehen, begegnen läßt," Preußen, welches kein Concordat mit Rom hatte, ging zunächst in andrer Weise vor. Unter Friedrich Wilhelm IV. war mit Rücksicht auf gewisse Schwierig¬ keiten, welche die Beziehungen zwischen der Regierung und der katholischen Kirche damals darboten, im Cultnsiuiuistcrium eine besondre katholische Abtheilung unter einem katholischen Director und katholischen Räthen gegründet worden, „um eine verstärkte Bürgschaft für die gründliche und vielseitige Berathung der katholischen Kirchenfragcn zu gewinnen und zu geben." Bei der Energie, mit welcher die ka¬ tholische Kirche ihren Willen dem einzelnen Mitgliede gegenüber zur Geltung zu bringen pflegt, lag hierbei jederzeit die Gefahr nahe, daß eine so zusammengesetzte Behörde sich bei erheblichen Streitfragen mehr als Advocaten der römischen Kirche dem Staate gegenüber und weniger als Rathgeber des letztern betrachten würde. Jetzt aber war diese Gefahr erheblich gewachsen, und die Aufhebung jener Behörde war somit eine dringende Nothwendigkeit geworden. Dieselbe erfolgte demgemäß am 3. Juli 1871 und wurde in der Hauptsache mit folgenden Worten motivirt: „Durch die Beschlüsse des vorjährigem Concils in Rom sind einerseits die Be¬ ziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt so wesentlich be¬ rührt, andrerseits so lebhafte Bewegungen und Zerwürfnisse innerhalb der katho-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/152>, abgerufen am 29.05.2024.