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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal.

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Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Familiennamen.

vollkommen gesetzlicher Basis beschuldigt, respektive verdächtigt werden, da ihre
häufigen, auffallenden Widersprüche bei Beantwortung der ihnen vorgelegten Fragen,
sowie der Umstand, daß sie ihr Alibi, wie sehr sie auch darnach strebten, nicht
nachzuweisen vermochten, den gegen sie ursprünglich aufgetauchten Schuldverdacht noch
bestätigt haben. Auch waren, wie das die Zeugenaussagen und Geständnisse in einer
jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewiesen haben, während der Vorunter¬
suchung und besonders durch den Leichenschmnggel so zahlreiche Bemäntelungsver-
suche des Verbrechens und Versuche zur Irreleitung des Gerichtes angestellt worden,
daß durch dieselbe die Annahme berechtigt erscheint, die Vorerhebungen seien ans
Vollkummen richtiger Fährte gepflogen worden. Die Berhängung der Kriminal¬
haft über die Angeklagten ist auch dadurch motivirt, daß die noch auf freiem Fuß
befindlichen Komplizen und Verbündeten der Verhafteten alle uur erdenklichen un¬
erlaubten Schliche, Mittel und Wege beuutzt haben, um dieselben aus der Haft zu
befreien und den Lauf der Untersuchung zu vereiteln.


Joseph von Varry in. pr.>
tgi. Untersuchungsrichter.

I" einem spätern Artikel werden wir über die Motive des Mordes, einige
andre, früher vorgekommene ähnliche Verbrechen und den weiter" Gang der
Untersuchung berichten.




Konkurrenzen
in der Erklärung der deutschen Familiennamen.
von A. G. Umdrehen. (Schlns;.)

it dem zuletzt genannten Namen eröffnet sich die Erörterung einer
Anzahl heutiger Geschlechtsnnmen, deren zweiter, anch der Be¬
deutung nach in vielen Fällen geschwächter Stamm durch die Ver¬
änderungen, welche seine Form erlitten hat, verdunkelt und zweifel¬
haft geworden ist.

Wenn Gnrleff und andre Namen derselben Art. z. B. Aleff, Detlef,
Nickleff, Rotes, im Friesischen und Niederdeutschen überhaupt die Verwandlung
des ursprünglichen Stammes -oll' in -les enthalten, so ist damit nicht gesagt,
daß die Form -les allemal so auszulegen sei. Sie entspricht anch dem hoch¬
deutschen, nur an zweiter Stelle, wie es scheint, verwendbaren Stamme -lvib,
-W'>i> (mit bleiben und dem engl. le^ve verwandt, als Hinterlassener, Sohn,
Kind zu verstehen), sicher in Wnlfleff (^ultoU wäre undenkbar), sodann ver-


Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Familiennamen.

vollkommen gesetzlicher Basis beschuldigt, respektive verdächtigt werden, da ihre
häufigen, auffallenden Widersprüche bei Beantwortung der ihnen vorgelegten Fragen,
sowie der Umstand, daß sie ihr Alibi, wie sehr sie auch darnach strebten, nicht
nachzuweisen vermochten, den gegen sie ursprünglich aufgetauchten Schuldverdacht noch
bestätigt haben. Auch waren, wie das die Zeugenaussagen und Geständnisse in einer
jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewiesen haben, während der Vorunter¬
suchung und besonders durch den Leichenschmnggel so zahlreiche Bemäntelungsver-
suche des Verbrechens und Versuche zur Irreleitung des Gerichtes angestellt worden,
daß durch dieselbe die Annahme berechtigt erscheint, die Vorerhebungen seien ans
Vollkummen richtiger Fährte gepflogen worden. Die Berhängung der Kriminal¬
haft über die Angeklagten ist auch dadurch motivirt, daß die noch auf freiem Fuß
befindlichen Komplizen und Verbündeten der Verhafteten alle uur erdenklichen un¬
erlaubten Schliche, Mittel und Wege beuutzt haben, um dieselben aus der Haft zu
befreien und den Lauf der Untersuchung zu vereiteln.


Joseph von Varry in. pr.>
tgi. Untersuchungsrichter.

I» einem spätern Artikel werden wir über die Motive des Mordes, einige
andre, früher vorgekommene ähnliche Verbrechen und den weiter» Gang der
Untersuchung berichten.




Konkurrenzen
in der Erklärung der deutschen Familiennamen.
von A. G. Umdrehen. (Schlns;.)

it dem zuletzt genannten Namen eröffnet sich die Erörterung einer
Anzahl heutiger Geschlechtsnnmen, deren zweiter, anch der Be¬
deutung nach in vielen Fällen geschwächter Stamm durch die Ver¬
änderungen, welche seine Form erlitten hat, verdunkelt und zweifel¬
haft geworden ist.

Wenn Gnrleff und andre Namen derselben Art. z. B. Aleff, Detlef,
Nickleff, Rotes, im Friesischen und Niederdeutschen überhaupt die Verwandlung
des ursprünglichen Stammes -oll' in -les enthalten, so ist damit nicht gesagt,
daß die Form -les allemal so auszulegen sei. Sie entspricht anch dem hoch¬
deutschen, nur an zweiter Stelle, wie es scheint, verwendbaren Stamme -lvib,
-W'>i> (mit bleiben und dem engl. le^ve verwandt, als Hinterlassener, Sohn,
Kind zu verstehen), sicher in Wnlfleff (^ultoU wäre undenkbar), sodann ver-


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[0170] Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Familiennamen. vollkommen gesetzlicher Basis beschuldigt, respektive verdächtigt werden, da ihre häufigen, auffallenden Widersprüche bei Beantwortung der ihnen vorgelegten Fragen, sowie der Umstand, daß sie ihr Alibi, wie sehr sie auch darnach strebten, nicht nachzuweisen vermochten, den gegen sie ursprünglich aufgetauchten Schuldverdacht noch bestätigt haben. Auch waren, wie das die Zeugenaussagen und Geständnisse in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewiesen haben, während der Vorunter¬ suchung und besonders durch den Leichenschmnggel so zahlreiche Bemäntelungsver- suche des Verbrechens und Versuche zur Irreleitung des Gerichtes angestellt worden, daß durch dieselbe die Annahme berechtigt erscheint, die Vorerhebungen seien ans Vollkummen richtiger Fährte gepflogen worden. Die Berhängung der Kriminal¬ haft über die Angeklagten ist auch dadurch motivirt, daß die noch auf freiem Fuß befindlichen Komplizen und Verbündeten der Verhafteten alle uur erdenklichen un¬ erlaubten Schliche, Mittel und Wege beuutzt haben, um dieselben aus der Haft zu befreien und den Lauf der Untersuchung zu vereiteln. Joseph von Varry in. pr.> tgi. Untersuchungsrichter. I» einem spätern Artikel werden wir über die Motive des Mordes, einige andre, früher vorgekommene ähnliche Verbrechen und den weiter» Gang der Untersuchung berichten. Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Familiennamen. von A. G. Umdrehen. (Schlns;.) it dem zuletzt genannten Namen eröffnet sich die Erörterung einer Anzahl heutiger Geschlechtsnnmen, deren zweiter, anch der Be¬ deutung nach in vielen Fällen geschwächter Stamm durch die Ver¬ änderungen, welche seine Form erlitten hat, verdunkelt und zweifel¬ haft geworden ist. Wenn Gnrleff und andre Namen derselben Art. z. B. Aleff, Detlef, Nickleff, Rotes, im Friesischen und Niederdeutschen überhaupt die Verwandlung des ursprünglichen Stammes -oll' in -les enthalten, so ist damit nicht gesagt, daß die Form -les allemal so auszulegen sei. Sie entspricht anch dem hoch¬ deutschen, nur an zweiter Stelle, wie es scheint, verwendbaren Stamme -lvib, -W'>i> (mit bleiben und dem engl. le^ve verwandt, als Hinterlassener, Sohn, Kind zu verstehen), sicher in Wnlfleff (^ultoU wäre undenkbar), sodann ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_359176/170>, abgerufen am 17.06.2024.