Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite
Fortschritts der sozialpolitischen Debatte,

die dringendste Notwendigkeit nnter den bestehenden Verhältnissen, ist die Ge¬
währung von Naturalkredit ein die Zunftgenossen und die Eröffnung der Mög¬
lichkeit eigner Kreditgewährung an ihre Geschäftskreise, sowie die Herstellung
eiues regelmäßigeren Geschäftsganges, als ihn die Zerfahrenheit der modernen
Wirtschaftsvcrhältnisse gestattet. Hierin beruhen die Angelpunkte der wirtschaft¬
lichen Schwierigkeiten beim Kleingewerbe und beim eigentlichen Handwerk; hier
ist die Stelle, über den jene nicht hinauskommen und wo sie von der kapita¬
listischen Konkurrenz erschlagen werden. Nur dann, wenn es der Zunft, auch
der obligatorischen, gelingt, an diesem Punkte Wandel zu schaffen, nur dann hat
sie Aussicht, sich zu behaupten und zu entfalten, ja zu einer Macht anzuwachsen.
Auch die Zunft des Miitelalters ist nur solange blühend geblieben, als sie
vermochte, die wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der einzelnen Zunftgenossen zu
ergänzen, und sie hat dies lange Zeit hindurch in sehr hohem Grade vermocht.

Die Zunft muß also zunächst die Vorteile der kapitalistischen Wirtschaft
für ihre Angehörigen nutzbar machen, aber die Nachteile derselben für ihre An¬
gehörigen möglichst zu mildern suchen. Dies aber kann nie geschehen durch
Anwendung des Geldkredits, wohl aber durch den Waarenkredit für die Zunft-
genossen, der geradezu eine zünftlerische Institution sein muß. Die Zunftge-
nossen müssen verpflichtet sein, ihre Rohstoffe und ihre Werkzeuge nur durch
die Zunft zu beziehen, und diese gewährt ihnen den Kredit, der sonst in der mo¬
dernen Geschäftswelt üblich ist. Dieser Kredit kann sogar ein höherer sein,
weil schon die bloße Znnftangehörigkeit dieser und den Zunftgenossen gegenüber
eine Vertrauensstellung gewähren soll, welche Vertrauensstellung nur durch
thatsächlichen Mißbrauch verwirkt werden darf. Gleichviel also ob die Zunft
die Rohstoffe und die Werkzeuge und Maschinen auf Kredit -- den sie in ge¬
nügendem Maße alsbald nach ihrer organischen genossenschaftlichen Gestaltung
habe" wird -- bezieht oder sofort baar bezahlt, an ihre Zunftgenossen, die ja
gezwungen sind, ihren gesamten Rohproduktionsbedarf von ihr zu entnehmen,
wird sie Kredit zu gewähren haben nach Maßgabe des Kredits, den diese selbst
gewähre" müssen, um mit der Kapitalkraft konkurriren zu köunen. Die Be¬
dingungen des Kredits aber müssen sich wesentlich auf persönliche Momente
stützen, die einen wesentlichen Hintergrund durch die Zunftgenossenschaft em¬
pfangen. Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Zunft solle die Regelung
der Kreditverhältnisse zwischen ihren Genossen und deren Kundschaft ebenfalls
in die Hunde nehmen, um auf diese Weise vielerlei Mißlichkeiten, die sich oft
in diesem Verhältnis herausstellen, zu beseitigen. Dies solle derart geschehen,
daß alle Lieferungen, die nicht gegen sofortige Barzahlung erfolgen, zunft-
ordunngsgemäß der Zunft zu überweise" sind. Diese hat die Zahlungsfristen
festzustellen und die Einziehung der betreffenden Beträge zu besorgen sowie
dieselben dem Einzelnen auf seinem Konto zu verrechnen. Daß indeß diese Auf¬
gabe schwieriger ist als die obenbezeichnete, wird man nicht verkennen, und ge-


Fortschritts der sozialpolitischen Debatte,

die dringendste Notwendigkeit nnter den bestehenden Verhältnissen, ist die Ge¬
währung von Naturalkredit ein die Zunftgenossen und die Eröffnung der Mög¬
lichkeit eigner Kreditgewährung an ihre Geschäftskreise, sowie die Herstellung
eiues regelmäßigeren Geschäftsganges, als ihn die Zerfahrenheit der modernen
Wirtschaftsvcrhältnisse gestattet. Hierin beruhen die Angelpunkte der wirtschaft¬
lichen Schwierigkeiten beim Kleingewerbe und beim eigentlichen Handwerk; hier
ist die Stelle, über den jene nicht hinauskommen und wo sie von der kapita¬
listischen Konkurrenz erschlagen werden. Nur dann, wenn es der Zunft, auch
der obligatorischen, gelingt, an diesem Punkte Wandel zu schaffen, nur dann hat
sie Aussicht, sich zu behaupten und zu entfalten, ja zu einer Macht anzuwachsen.
Auch die Zunft des Miitelalters ist nur solange blühend geblieben, als sie
vermochte, die wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der einzelnen Zunftgenossen zu
ergänzen, und sie hat dies lange Zeit hindurch in sehr hohem Grade vermocht.

Die Zunft muß also zunächst die Vorteile der kapitalistischen Wirtschaft
für ihre Angehörigen nutzbar machen, aber die Nachteile derselben für ihre An¬
gehörigen möglichst zu mildern suchen. Dies aber kann nie geschehen durch
Anwendung des Geldkredits, wohl aber durch den Waarenkredit für die Zunft-
genossen, der geradezu eine zünftlerische Institution sein muß. Die Zunftge-
nossen müssen verpflichtet sein, ihre Rohstoffe und ihre Werkzeuge nur durch
die Zunft zu beziehen, und diese gewährt ihnen den Kredit, der sonst in der mo¬
dernen Geschäftswelt üblich ist. Dieser Kredit kann sogar ein höherer sein,
weil schon die bloße Znnftangehörigkeit dieser und den Zunftgenossen gegenüber
eine Vertrauensstellung gewähren soll, welche Vertrauensstellung nur durch
thatsächlichen Mißbrauch verwirkt werden darf. Gleichviel also ob die Zunft
die Rohstoffe und die Werkzeuge und Maschinen auf Kredit — den sie in ge¬
nügendem Maße alsbald nach ihrer organischen genossenschaftlichen Gestaltung
habe» wird — bezieht oder sofort baar bezahlt, an ihre Zunftgenossen, die ja
gezwungen sind, ihren gesamten Rohproduktionsbedarf von ihr zu entnehmen,
wird sie Kredit zu gewähren haben nach Maßgabe des Kredits, den diese selbst
gewähre» müssen, um mit der Kapitalkraft konkurriren zu köunen. Die Be¬
dingungen des Kredits aber müssen sich wesentlich auf persönliche Momente
stützen, die einen wesentlichen Hintergrund durch die Zunftgenossenschaft em¬
pfangen. Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Zunft solle die Regelung
der Kreditverhältnisse zwischen ihren Genossen und deren Kundschaft ebenfalls
in die Hunde nehmen, um auf diese Weise vielerlei Mißlichkeiten, die sich oft
in diesem Verhältnis herausstellen, zu beseitigen. Dies solle derart geschehen,
daß alle Lieferungen, die nicht gegen sofortige Barzahlung erfolgen, zunft-
ordunngsgemäß der Zunft zu überweise» sind. Diese hat die Zahlungsfristen
festzustellen und die Einziehung der betreffenden Beträge zu besorgen sowie
dieselben dem Einzelnen auf seinem Konto zu verrechnen. Daß indeß diese Auf¬
gabe schwieriger ist als die obenbezeichnete, wird man nicht verkennen, und ge-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0607" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/154772"/>
          <fw type="header" place="top"> Fortschritts der sozialpolitischen Debatte,</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1799" prev="#ID_1798"> die dringendste Notwendigkeit nnter den bestehenden Verhältnissen, ist die Ge¬<lb/>
währung von Naturalkredit ein die Zunftgenossen und die Eröffnung der Mög¬<lb/>
lichkeit eigner Kreditgewährung an ihre Geschäftskreise, sowie die Herstellung<lb/>
eiues regelmäßigeren Geschäftsganges, als ihn die Zerfahrenheit der modernen<lb/>
Wirtschaftsvcrhältnisse gestattet. Hierin beruhen die Angelpunkte der wirtschaft¬<lb/>
lichen Schwierigkeiten beim Kleingewerbe und beim eigentlichen Handwerk; hier<lb/>
ist die Stelle, über den jene nicht hinauskommen und wo sie von der kapita¬<lb/>
listischen Konkurrenz erschlagen werden. Nur dann, wenn es der Zunft, auch<lb/>
der obligatorischen, gelingt, an diesem Punkte Wandel zu schaffen, nur dann hat<lb/>
sie Aussicht, sich zu behaupten und zu entfalten, ja zu einer Macht anzuwachsen.<lb/>
Auch die Zunft des Miitelalters ist nur solange blühend geblieben, als sie<lb/>
vermochte, die wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der einzelnen Zunftgenossen zu<lb/>
ergänzen, und sie hat dies lange Zeit hindurch in sehr hohem Grade vermocht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1800" next="#ID_1801"> Die Zunft muß also zunächst die Vorteile der kapitalistischen Wirtschaft<lb/>
für ihre Angehörigen nutzbar machen, aber die Nachteile derselben für ihre An¬<lb/>
gehörigen möglichst zu mildern suchen. Dies aber kann nie geschehen durch<lb/>
Anwendung des Geldkredits, wohl aber durch den Waarenkredit für die Zunft-<lb/>
genossen, der geradezu eine zünftlerische Institution sein muß. Die Zunftge-<lb/>
nossen müssen verpflichtet sein, ihre Rohstoffe und ihre Werkzeuge nur durch<lb/>
die Zunft zu beziehen, und diese gewährt ihnen den Kredit, der sonst in der mo¬<lb/>
dernen Geschäftswelt üblich ist. Dieser Kredit kann sogar ein höherer sein,<lb/>
weil schon die bloße Znnftangehörigkeit dieser und den Zunftgenossen gegenüber<lb/>
eine Vertrauensstellung gewähren soll, welche Vertrauensstellung nur durch<lb/>
thatsächlichen Mißbrauch verwirkt werden darf. Gleichviel also ob die Zunft<lb/>
die Rohstoffe und die Werkzeuge und Maschinen auf Kredit &#x2014; den sie in ge¬<lb/>
nügendem Maße alsbald nach ihrer organischen genossenschaftlichen Gestaltung<lb/>
habe» wird &#x2014; bezieht oder sofort baar bezahlt, an ihre Zunftgenossen, die ja<lb/>
gezwungen sind, ihren gesamten Rohproduktionsbedarf von ihr zu entnehmen,<lb/>
wird sie Kredit zu gewähren haben nach Maßgabe des Kredits, den diese selbst<lb/>
gewähre» müssen, um mit der Kapitalkraft konkurriren zu köunen. Die Be¬<lb/>
dingungen des Kredits aber müssen sich wesentlich auf persönliche Momente<lb/>
stützen, die einen wesentlichen Hintergrund durch die Zunftgenossenschaft em¬<lb/>
pfangen. Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Zunft solle die Regelung<lb/>
der Kreditverhältnisse zwischen ihren Genossen und deren Kundschaft ebenfalls<lb/>
in die Hunde nehmen, um auf diese Weise vielerlei Mißlichkeiten, die sich oft<lb/>
in diesem Verhältnis herausstellen, zu beseitigen. Dies solle derart geschehen,<lb/>
daß alle Lieferungen, die nicht gegen sofortige Barzahlung erfolgen, zunft-<lb/>
ordunngsgemäß der Zunft zu überweise» sind. Diese hat die Zahlungsfristen<lb/>
festzustellen und die Einziehung der betreffenden Beträge zu besorgen sowie<lb/>
dieselben dem Einzelnen auf seinem Konto zu verrechnen. Daß indeß diese Auf¬<lb/>
gabe schwieriger ist als die obenbezeichnete, wird man nicht verkennen, und ge-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0607] Fortschritts der sozialpolitischen Debatte, die dringendste Notwendigkeit nnter den bestehenden Verhältnissen, ist die Ge¬ währung von Naturalkredit ein die Zunftgenossen und die Eröffnung der Mög¬ lichkeit eigner Kreditgewährung an ihre Geschäftskreise, sowie die Herstellung eiues regelmäßigeren Geschäftsganges, als ihn die Zerfahrenheit der modernen Wirtschaftsvcrhältnisse gestattet. Hierin beruhen die Angelpunkte der wirtschaft¬ lichen Schwierigkeiten beim Kleingewerbe und beim eigentlichen Handwerk; hier ist die Stelle, über den jene nicht hinauskommen und wo sie von der kapita¬ listischen Konkurrenz erschlagen werden. Nur dann, wenn es der Zunft, auch der obligatorischen, gelingt, an diesem Punkte Wandel zu schaffen, nur dann hat sie Aussicht, sich zu behaupten und zu entfalten, ja zu einer Macht anzuwachsen. Auch die Zunft des Miitelalters ist nur solange blühend geblieben, als sie vermochte, die wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der einzelnen Zunftgenossen zu ergänzen, und sie hat dies lange Zeit hindurch in sehr hohem Grade vermocht. Die Zunft muß also zunächst die Vorteile der kapitalistischen Wirtschaft für ihre Angehörigen nutzbar machen, aber die Nachteile derselben für ihre An¬ gehörigen möglichst zu mildern suchen. Dies aber kann nie geschehen durch Anwendung des Geldkredits, wohl aber durch den Waarenkredit für die Zunft- genossen, der geradezu eine zünftlerische Institution sein muß. Die Zunftge- nossen müssen verpflichtet sein, ihre Rohstoffe und ihre Werkzeuge nur durch die Zunft zu beziehen, und diese gewährt ihnen den Kredit, der sonst in der mo¬ dernen Geschäftswelt üblich ist. Dieser Kredit kann sogar ein höherer sein, weil schon die bloße Znnftangehörigkeit dieser und den Zunftgenossen gegenüber eine Vertrauensstellung gewähren soll, welche Vertrauensstellung nur durch thatsächlichen Mißbrauch verwirkt werden darf. Gleichviel also ob die Zunft die Rohstoffe und die Werkzeuge und Maschinen auf Kredit — den sie in ge¬ nügendem Maße alsbald nach ihrer organischen genossenschaftlichen Gestaltung habe» wird — bezieht oder sofort baar bezahlt, an ihre Zunftgenossen, die ja gezwungen sind, ihren gesamten Rohproduktionsbedarf von ihr zu entnehmen, wird sie Kredit zu gewähren haben nach Maßgabe des Kredits, den diese selbst gewähre» müssen, um mit der Kapitalkraft konkurriren zu köunen. Die Be¬ dingungen des Kredits aber müssen sich wesentlich auf persönliche Momente stützen, die einen wesentlichen Hintergrund durch die Zunftgenossenschaft em¬ pfangen. Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Zunft solle die Regelung der Kreditverhältnisse zwischen ihren Genossen und deren Kundschaft ebenfalls in die Hunde nehmen, um auf diese Weise vielerlei Mißlichkeiten, die sich oft in diesem Verhältnis herausstellen, zu beseitigen. Dies solle derart geschehen, daß alle Lieferungen, die nicht gegen sofortige Barzahlung erfolgen, zunft- ordunngsgemäß der Zunft zu überweise» sind. Diese hat die Zahlungsfristen festzustellen und die Einziehung der betreffenden Beträge zu besorgen sowie dieselben dem Einzelnen auf seinem Konto zu verrechnen. Daß indeß diese Auf¬ gabe schwieriger ist als die obenbezeichnete, wird man nicht verkennen, und ge-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/607
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/607>, abgerufen am 22.05.2024.