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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.

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Notizen.

bestimmende sein soll; am natürlichsten und billigsten scheint uns zu sein, daß die
Kinder je nach dem Geschlecht der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche
zur kirchlichen Erziehung und Unterweisung zugeführt werden. Wir haben nach
einander in zwei rheinischen Kreisen gelebt, deren Lcmdrcitc, beide evangelisch, um
ihrer katholischen Frauen willen ihre sämtlichen Kinder der römischen Kirche über¬
ließen, und es sind über diese Nachgiebigkeit vielerorten -- wir sagen: mit vollem
Recht -- die schärfsten Urteile lant geworden. Die öffentliche Meinung nimmt es
entschieden übel auf, wenn ein Mann so wenig Selbstachtung und Charakterfestig¬
keit an deu Tag legt, daß er ohne weiteres auf eines seiner natürlichsten und hei¬
ligste" Rechte Verzicht leistet. Uns wenigstens erscheint es als Pflicht des Mannes,
daß er mindestens seine Söhne nicht unter die Botmäßigkeit einer fremden Kirche
treten lasse.

In unsrer Nähe residirt ein deutsches Fürstenhaus, altreformirten Bekennt¬
nisses, innerhalb dessen in den letzten Jahren mehrere gemischte Ehen geschlossen
worden sind. Es ist Thatsache, daß die aus denselben hervorgegangenen Kinder
bis jetzt sämtlich der römisch-katholischen Kirche überwiesen worden sind. In der
Sache Wohlunterrichtete haben uns mitgeteilt, es sei von höchstem Interesse, nähere
Einblicke in den Briefwechsel und die Verhandlungen mit der Kurie zu thun, welche
vor der kirchlichen Trauung stattgefunden haben.

Was das evangelisch-lutherische Fiirstcuhans zu Schwerin neuerdings erfahren,
das ist in aller Gedächtnis. Männer, die Rom kennen, haben den Ausgang zeitig
vorausgesagt, und wenn selbst kirchliche, gut evangelische Blätter vorher geäußerte
Befürchtungen, wenn sie offen ausgesprochen wurden, zurückwiesen und nicht zum
Abdruck brachten, so haben anch hier die Thatsachen alsbald die Nichtigkeit solcher
Mutmaßungen bestätigt.

Unter dem Krummstabe eines sogenannten Friedensbischofs kam es in der
letzten Zeit vor, daß eine katholische Mutter, welche zuließ, daß ihre Kiuder evan¬
gelisch erzogen wurden, nicht nur selber exkommunizirt wurde; nein, das Gleiche
widerfuhr auch den Eltern der Mutter, weil man kirchlicherseits jedenfalls annahm,
auch diese hätten im Interesse ihrer heiligen Kirche nicht in ausreichendem Maße
ihre Schuldigkeit gethan.

Söhne eines evangelischen Vaters, die evangelisch getauft waren und auch im
evangelischen Bekenntnis erzogen werden sollten, wurden, als der Vater nicht lange
vor der Konfirmation seiner Söhne Plötzlich starb, von der katholischen Mutter als¬
bald der römischen Kirche zum Unterricht übergeben; andrerseits wurden jüngst
Töchter aus eiuer Mischehe, in welcher der Vater katholisch war, die Mutter der
evangelischen Kirche zugehört, noch rasch vor dem Ableben des Vaters zusammen
mit andern älteren Kindern gesinnt, um der Gefahr vorzubeugen, daß sie etwa
"ach dem Tode des katholischen Vaters der römischen Kirche verloren gehen möchten.

Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hat seiner Zeit die bestimmte Erwartung
ausgesprochen, daß die evangelischen Offiziere seiner Armee mindestens ihre Söhne
dem evangelischen Bekenntnis erhalten würden, auch wenn die Töchter etwa der
Konfession einer katholischen Mutter folgen sollten, und Kaiser Wilhelm hat sich
ganz entschieden zu der Willensäußerung seines verstorbenen Bruders bekannt.
Dennoch wissen wir " aus authentischer Quelle, daß ein evangelischer Offizier, Oberst
eines Regiments, der Nachkomme eines hochberühmten deutschen Patrioten und gut
evangelischen Christen, seine sämtlichen Söhne, die ans einer Mischehe hervorgingen,
der römisch-katholischen Kirche überlassen hat. Das Gleiche wissen wir von einem
evangelischen Offizier, dessen Vater Mitglied einer obern kirchlichen evangelischen


Notizen.

bestimmende sein soll; am natürlichsten und billigsten scheint uns zu sein, daß die
Kinder je nach dem Geschlecht der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche
zur kirchlichen Erziehung und Unterweisung zugeführt werden. Wir haben nach
einander in zwei rheinischen Kreisen gelebt, deren Lcmdrcitc, beide evangelisch, um
ihrer katholischen Frauen willen ihre sämtlichen Kinder der römischen Kirche über¬
ließen, und es sind über diese Nachgiebigkeit vielerorten — wir sagen: mit vollem
Recht — die schärfsten Urteile lant geworden. Die öffentliche Meinung nimmt es
entschieden übel auf, wenn ein Mann so wenig Selbstachtung und Charakterfestig¬
keit an deu Tag legt, daß er ohne weiteres auf eines seiner natürlichsten und hei¬
ligste» Rechte Verzicht leistet. Uns wenigstens erscheint es als Pflicht des Mannes,
daß er mindestens seine Söhne nicht unter die Botmäßigkeit einer fremden Kirche
treten lasse.

In unsrer Nähe residirt ein deutsches Fürstenhaus, altreformirten Bekennt¬
nisses, innerhalb dessen in den letzten Jahren mehrere gemischte Ehen geschlossen
worden sind. Es ist Thatsache, daß die aus denselben hervorgegangenen Kinder
bis jetzt sämtlich der römisch-katholischen Kirche überwiesen worden sind. In der
Sache Wohlunterrichtete haben uns mitgeteilt, es sei von höchstem Interesse, nähere
Einblicke in den Briefwechsel und die Verhandlungen mit der Kurie zu thun, welche
vor der kirchlichen Trauung stattgefunden haben.

Was das evangelisch-lutherische Fiirstcuhans zu Schwerin neuerdings erfahren,
das ist in aller Gedächtnis. Männer, die Rom kennen, haben den Ausgang zeitig
vorausgesagt, und wenn selbst kirchliche, gut evangelische Blätter vorher geäußerte
Befürchtungen, wenn sie offen ausgesprochen wurden, zurückwiesen und nicht zum
Abdruck brachten, so haben anch hier die Thatsachen alsbald die Nichtigkeit solcher
Mutmaßungen bestätigt.

Unter dem Krummstabe eines sogenannten Friedensbischofs kam es in der
letzten Zeit vor, daß eine katholische Mutter, welche zuließ, daß ihre Kiuder evan¬
gelisch erzogen wurden, nicht nur selber exkommunizirt wurde; nein, das Gleiche
widerfuhr auch den Eltern der Mutter, weil man kirchlicherseits jedenfalls annahm,
auch diese hätten im Interesse ihrer heiligen Kirche nicht in ausreichendem Maße
ihre Schuldigkeit gethan.

Söhne eines evangelischen Vaters, die evangelisch getauft waren und auch im
evangelischen Bekenntnis erzogen werden sollten, wurden, als der Vater nicht lange
vor der Konfirmation seiner Söhne Plötzlich starb, von der katholischen Mutter als¬
bald der römischen Kirche zum Unterricht übergeben; andrerseits wurden jüngst
Töchter aus eiuer Mischehe, in welcher der Vater katholisch war, die Mutter der
evangelischen Kirche zugehört, noch rasch vor dem Ableben des Vaters zusammen
mit andern älteren Kindern gesinnt, um der Gefahr vorzubeugen, daß sie etwa
»ach dem Tode des katholischen Vaters der römischen Kirche verloren gehen möchten.

Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hat seiner Zeit die bestimmte Erwartung
ausgesprochen, daß die evangelischen Offiziere seiner Armee mindestens ihre Söhne
dem evangelischen Bekenntnis erhalten würden, auch wenn die Töchter etwa der
Konfession einer katholischen Mutter folgen sollten, und Kaiser Wilhelm hat sich
ganz entschieden zu der Willensäußerung seines verstorbenen Bruders bekannt.
Dennoch wissen wir " aus authentischer Quelle, daß ein evangelischer Offizier, Oberst
eines Regiments, der Nachkomme eines hochberühmten deutschen Patrioten und gut
evangelischen Christen, seine sämtlichen Söhne, die ans einer Mischehe hervorgingen,
der römisch-katholischen Kirche überlassen hat. Das Gleiche wissen wir von einem
evangelischen Offizier, dessen Vater Mitglied einer obern kirchlichen evangelischen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156924/205>, abgerufen am 19.05.2024.