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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal.

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Notizen.

Glauben und das Vaterunser sollen sie ihnen bei Strafe beibringen. Das thaten
sie auch. Wer bis zum vierzehnten Jahre das nötigste nicht gelernt hatte, trotz
der vereinten Bemühungen, der sollte für geistesschwach, für idiot gelten.^)

Es gewährt nun einen interessanten Einblick in die damalige Zeit, wenn
wir den Beichtfragen der Geistlichen etwas näher treten. Die Kinder wurden
bei Gelegenheit der zehn Gebote gefragt, ob sie gelogen, geflucht, die Messe
versäumt, die Eltern verunehrt, ob sie sich gezankt und geschlagen, Eltern und
Lehrern etwas entwendet, ob sie fleischliche Sünden, die, wie es in dem Buche
heißt, "heutzutage so zahlreich sind," begangen hätten, doch wird mit Recht Vorsicht
anempfohlen, damit die Kinder nicht durch das Beichtverhör eine Schlechtigkeit erst
lernten, die ihnen in ihren Jahren verborgen gewesen. Diese Vorsicht ist, wie
Zeitgenossen versichern, nicht selten außer Acht gelassen worden, und das ist leider
sehr begreiflich. Noch spezieller sind folgende Fragen, ob die Knaben mit Schnee,
Steinen u. dergl. geworfen, ob sie Karten- und Würfelspiele getrieben, ob sie durch
Schwimmen und Reiten sich Todesgefahren ausgesetzt hätten. Sonderbarerweise
sind die Schulgesetze bis gegen 1600 gegen das Baden und Schwimmen sehr ein¬
genommen. Die Knaben werden gefragt, ob sie Aecker, Weingärten oder Obst¬
gärten bestohlen, ob sie den Mädchen durch Briefe, Boten, Geschenke und Sere¬
naden nachgestellt haben, ob sie sich maskirt und in Weibskleider gesteckt, ob sie zu
lange geschlafen haben. Um diesem endlos langen Bcichtocrhör möglichst bald zu
entrinnen, sagten die Buben zu allem ja. Die Gedankenlosigkeit der Sünder fiel
den Beichtvätern auf, und so sannen sie auf Mittel, die Knaben durch absonder¬
liche Fragen auf ihre Stumpfheit aufmerksam zu machen und sie derb aus ihrem
Geistesschlafe aufzurütteln. So in interessanter Weise ein Buch eines Kaplan
Wolf von Frankfurt (1476). Er fagt dem Buben zum nachsprechen vor: "Ich
dem den Luder ihre Hühner, Enten, Gänse geworfen." Der Junge fagt das
nach; wahrscheinlich halte er dergleichen wirklich begangen. Dann fahrt aber der
Priester fort: "Ich han den Kaiser mit einer Streitaxt zu Tode geschlagen."
Wie der Bube stutzt, sagt der Priester: "Merk, daß du wahr sagest." Ein andrer
Fall: der Priester sagt vor: "Ich fand einen Heller, den gab ich nicht zurück."
Das war sehr wahrscheinlich einmal vorgekommen. Dann fährt der Geistliche
fort: "Ich han dem Rat zu Frankfurt 10 000 Gulden gestohlen," und setzt nach
einer Pause hinzu: "Betracht dich gar Wohl und lüge nicht."

, Bei dem Feiertagsgebot sagt der Beichtvater dem Jungen vor: "Ich han
zweimal an dem Sonntag geschnitzt, Vogelkörbe gemacht, Vögel gefangen, hau sechs
Feiertage nicht Messe gehört, dreimal während der Messe Kränze gemacht." Dann
heißt es auf einmal, weil der Junge so mechanisch ja sagt: "Ich han acht Feier¬
tage getanzt und eine ganze Mauer aufgeführt." So schlimm hatte es der Junge
doch nicht gemacht.

Bei dem nennten Gebot, dem bedenklichsten, sagt der Beichtvater: "Ich han
unkeusch begierig hin und her gesehen, ich han gelastet mit den Händen und Armen."
Der Bub will die Schuld auf ein Mädchen schieben: "Katrin hat mich unkeusch
angesehen." Aber der Beichtvater donnert ihn an: "Sage deine Sünde und sei
in der Beichte kein Verräter der andern." Hier kommt eine schwache Seite der
Sache zu Tage.

Wir wollen noch zwei verwandte Stücke betrachten, wie man damals einmal



Ulw soi v8 M ginfg,it IsMu wird gelesen werden müssen, nicht -i-u vo t'via,
wie Geffkcn meint.
Notizen.

Glauben und das Vaterunser sollen sie ihnen bei Strafe beibringen. Das thaten
sie auch. Wer bis zum vierzehnten Jahre das nötigste nicht gelernt hatte, trotz
der vereinten Bemühungen, der sollte für geistesschwach, für idiot gelten.^)

Es gewährt nun einen interessanten Einblick in die damalige Zeit, wenn
wir den Beichtfragen der Geistlichen etwas näher treten. Die Kinder wurden
bei Gelegenheit der zehn Gebote gefragt, ob sie gelogen, geflucht, die Messe
versäumt, die Eltern verunehrt, ob sie sich gezankt und geschlagen, Eltern und
Lehrern etwas entwendet, ob sie fleischliche Sünden, die, wie es in dem Buche
heißt, „heutzutage so zahlreich sind," begangen hätten, doch wird mit Recht Vorsicht
anempfohlen, damit die Kinder nicht durch das Beichtverhör eine Schlechtigkeit erst
lernten, die ihnen in ihren Jahren verborgen gewesen. Diese Vorsicht ist, wie
Zeitgenossen versichern, nicht selten außer Acht gelassen worden, und das ist leider
sehr begreiflich. Noch spezieller sind folgende Fragen, ob die Knaben mit Schnee,
Steinen u. dergl. geworfen, ob sie Karten- und Würfelspiele getrieben, ob sie durch
Schwimmen und Reiten sich Todesgefahren ausgesetzt hätten. Sonderbarerweise
sind die Schulgesetze bis gegen 1600 gegen das Baden und Schwimmen sehr ein¬
genommen. Die Knaben werden gefragt, ob sie Aecker, Weingärten oder Obst¬
gärten bestohlen, ob sie den Mädchen durch Briefe, Boten, Geschenke und Sere¬
naden nachgestellt haben, ob sie sich maskirt und in Weibskleider gesteckt, ob sie zu
lange geschlafen haben. Um diesem endlos langen Bcichtocrhör möglichst bald zu
entrinnen, sagten die Buben zu allem ja. Die Gedankenlosigkeit der Sünder fiel
den Beichtvätern auf, und so sannen sie auf Mittel, die Knaben durch absonder¬
liche Fragen auf ihre Stumpfheit aufmerksam zu machen und sie derb aus ihrem
Geistesschlafe aufzurütteln. So in interessanter Weise ein Buch eines Kaplan
Wolf von Frankfurt (1476). Er fagt dem Buben zum nachsprechen vor: „Ich
dem den Luder ihre Hühner, Enten, Gänse geworfen." Der Junge fagt das
nach; wahrscheinlich halte er dergleichen wirklich begangen. Dann fahrt aber der
Priester fort: „Ich han den Kaiser mit einer Streitaxt zu Tode geschlagen."
Wie der Bube stutzt, sagt der Priester: „Merk, daß du wahr sagest." Ein andrer
Fall: der Priester sagt vor: „Ich fand einen Heller, den gab ich nicht zurück."
Das war sehr wahrscheinlich einmal vorgekommen. Dann fährt der Geistliche
fort: „Ich han dem Rat zu Frankfurt 10 000 Gulden gestohlen," und setzt nach
einer Pause hinzu: „Betracht dich gar Wohl und lüge nicht."

, Bei dem Feiertagsgebot sagt der Beichtvater dem Jungen vor: „Ich han
zweimal an dem Sonntag geschnitzt, Vogelkörbe gemacht, Vögel gefangen, hau sechs
Feiertage nicht Messe gehört, dreimal während der Messe Kränze gemacht." Dann
heißt es auf einmal, weil der Junge so mechanisch ja sagt: „Ich han acht Feier¬
tage getanzt und eine ganze Mauer aufgeführt." So schlimm hatte es der Junge
doch nicht gemacht.

Bei dem nennten Gebot, dem bedenklichsten, sagt der Beichtvater: „Ich han
unkeusch begierig hin und her gesehen, ich han gelastet mit den Händen und Armen."
Der Bub will die Schuld auf ein Mädchen schieben: „Katrin hat mich unkeusch
angesehen." Aber der Beichtvater donnert ihn an: „Sage deine Sünde und sei
in der Beichte kein Verräter der andern." Hier kommt eine schwache Seite der
Sache zu Tage.

Wir wollen noch zwei verwandte Stücke betrachten, wie man damals einmal



Ulw soi v8 M ginfg,it IsMu wird gelesen werden müssen, nicht -i-u vo t'via,
wie Geffkcn meint.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_199353/50>, abgerufen am 16.05.2024.