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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Ans den hinterlassenen Papieren eines preußischen Staatsministers.

recht und gut erkannt hat, mit unerschütterlicher Konsequenz festhalten und,
wenn nötig, mit eiserner Faust durchführen, das scheint mir die Aufgabe eines
tüchtigen Landrates zu sein. Aber niemals vergesse derselbe, daß polizeiliche
Maßregeln nur dann wirksam sind, wenn sie sofort auf frischer That excludirt
und nicht wie gerichtliche Verhandlungen in die Länge gezogen werden. Dabei
mvß sich jedoch der Landrat vor einer Täuschung hüten. Er ist ständischer
Beamter; er ist vom Kreise, von seinen Mitständen, zum Oberhaupte des Kreises,
zu dessen Vertreter gewühlt. Gleichzeitig aber ist er auch Beamter der Re¬
gierung, er hat sie im Kreise zu vertreten, er ist ihr eommi8S!iriu8 xsrpötrras
im Kreise. Das ist scheinbar, aber auch nur scheinbar eine Doppelstellung.
Die alte Aristokratie hält leider noch immer an dem Grundsatze fest: "Der beste
Landrat ist der, welcher in Vertretung der Rechte seines Kreises stets der Re¬
gierung mit blanker Degenspitze entgegentritt." Das ist eine Täuschung, das
ist grundfalsch. Der Kampf des ständischen Wesens mit der Büreaukratie ist
uralt. Man kann ihn aufwärts verfolgen bis in die Zeiten, wo die Hohen-
zollern in unser Land kamen. Möglich, daß dieser Kampf vor Jahrhunderten
seine Berechtigung hatte, heute hat er sie nicht mehr. Heute hat jede Regierung
-- und ich kenne deren viele -- das Bewußtsein, daß es ihre Pflicht ist, dem
Lande zu dienen; so denkt jeder Oberpräsident, so jeder Minister. Jeder ge¬
bildete junge Mann, der heute bei einer Regierung eintritt, weiß, daß er dazu
da ist, dem Vaterlande zu dienen, und er spottet der alten zopfigen Auffassung,
daß das Land dazu da sei, sich von den büreaukratischen Gelüsten einer Regierung
tyrannisiren zu lassen. Wenn er von diesem Bewußtsein nicht durchdrungen ist,
so trägt die Schuld sein Präsident, der ihn hätte richtiger erziehen und leiten
sollen. Ein tüchtiger Landrat soll die guten Absichten der Negierung seinem
Kreise verdolmetschen, sie in ihrer Anwendung richtig formen, d. h. den Eigen¬
tümlichkeiten des Kreises anpassen, und wenn sie je von oben in unverdaulicher
Form kommen sollten, soll er rückhaltlos die vorgesetzten Behörden darauf auf¬
merksam machen. Dadurch gewinnt er die richtige und ehrenvolle Stellung des
Vermittlers und wird mit der Regierung so wie mit seinem Kreise in Eintracht
leben und beider Achtung gewinnen. Mich hat diese Auffassung des lcmdrät-
lichen Berufes durch alle höhern Stellen, die mir später anvertraut wurden,
stets begleitet; immer habe ich die Aufgabe des Landrath unter diesem Gesichts¬
punkte betrachtet und mich dabei wohl befunden, in keiner Stellung mich aber so
vollkommen glücklich gefühlt, als gerade in der landrätlichen."

Diese Auffassung von den damaligen Aufgaben des Landrath charakterisirt
hinlänglich den Mann, dessen Aufzeichnungen ans einer bewegten Zeit uns hier
vorliegen; man mag zu einer Partei gehören, zu welcher man wolle, immer
wird man zugeben müssen, daß dieser Landrat und spätere Minister ein ganzer,
gewissenhafter und zielbewußter Mann war. Das Bruchstück, das wir dem ge¬
neigten Leser vermitteln, bezieht sich auf die Zeit von 1348 und 1849; nur solche


Grenzboten III. 1337. 55
Ans den hinterlassenen Papieren eines preußischen Staatsministers.

recht und gut erkannt hat, mit unerschütterlicher Konsequenz festhalten und,
wenn nötig, mit eiserner Faust durchführen, das scheint mir die Aufgabe eines
tüchtigen Landrates zu sein. Aber niemals vergesse derselbe, daß polizeiliche
Maßregeln nur dann wirksam sind, wenn sie sofort auf frischer That excludirt
und nicht wie gerichtliche Verhandlungen in die Länge gezogen werden. Dabei
mvß sich jedoch der Landrat vor einer Täuschung hüten. Er ist ständischer
Beamter; er ist vom Kreise, von seinen Mitständen, zum Oberhaupte des Kreises,
zu dessen Vertreter gewühlt. Gleichzeitig aber ist er auch Beamter der Re¬
gierung, er hat sie im Kreise zu vertreten, er ist ihr eommi8S!iriu8 xsrpötrras
im Kreise. Das ist scheinbar, aber auch nur scheinbar eine Doppelstellung.
Die alte Aristokratie hält leider noch immer an dem Grundsatze fest: „Der beste
Landrat ist der, welcher in Vertretung der Rechte seines Kreises stets der Re¬
gierung mit blanker Degenspitze entgegentritt." Das ist eine Täuschung, das
ist grundfalsch. Der Kampf des ständischen Wesens mit der Büreaukratie ist
uralt. Man kann ihn aufwärts verfolgen bis in die Zeiten, wo die Hohen-
zollern in unser Land kamen. Möglich, daß dieser Kampf vor Jahrhunderten
seine Berechtigung hatte, heute hat er sie nicht mehr. Heute hat jede Regierung
— und ich kenne deren viele — das Bewußtsein, daß es ihre Pflicht ist, dem
Lande zu dienen; so denkt jeder Oberpräsident, so jeder Minister. Jeder ge¬
bildete junge Mann, der heute bei einer Regierung eintritt, weiß, daß er dazu
da ist, dem Vaterlande zu dienen, und er spottet der alten zopfigen Auffassung,
daß das Land dazu da sei, sich von den büreaukratischen Gelüsten einer Regierung
tyrannisiren zu lassen. Wenn er von diesem Bewußtsein nicht durchdrungen ist,
so trägt die Schuld sein Präsident, der ihn hätte richtiger erziehen und leiten
sollen. Ein tüchtiger Landrat soll die guten Absichten der Negierung seinem
Kreise verdolmetschen, sie in ihrer Anwendung richtig formen, d. h. den Eigen¬
tümlichkeiten des Kreises anpassen, und wenn sie je von oben in unverdaulicher
Form kommen sollten, soll er rückhaltlos die vorgesetzten Behörden darauf auf¬
merksam machen. Dadurch gewinnt er die richtige und ehrenvolle Stellung des
Vermittlers und wird mit der Regierung so wie mit seinem Kreise in Eintracht
leben und beider Achtung gewinnen. Mich hat diese Auffassung des lcmdrät-
lichen Berufes durch alle höhern Stellen, die mir später anvertraut wurden,
stets begleitet; immer habe ich die Aufgabe des Landrath unter diesem Gesichts¬
punkte betrachtet und mich dabei wohl befunden, in keiner Stellung mich aber so
vollkommen glücklich gefühlt, als gerade in der landrätlichen."

Diese Auffassung von den damaligen Aufgaben des Landrath charakterisirt
hinlänglich den Mann, dessen Aufzeichnungen ans einer bewegten Zeit uns hier
vorliegen; man mag zu einer Partei gehören, zu welcher man wolle, immer
wird man zugeben müssen, daß dieser Landrat und spätere Minister ein ganzer,
gewissenhafter und zielbewußter Mann war. Das Bruchstück, das wir dem ge¬
neigten Leser vermitteln, bezieht sich auf die Zeit von 1348 und 1849; nur solche


Grenzboten III. 1337. 55
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/441>, abgerufen am 13.05.2024.