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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz.

Gewissenhaftigkeit, seine peinliche Ordnungsliebe -- die er übrigens mit Goethe
gemein hatte, und über die man doch ja nicht, wie man es Goethe gegenüber
gethan hat, spötteln, sondern um die man ihn beneiden sollte, als um einen
Vorzug, der bei der ruhigen, behaglichen Lebensführung jener Zeit noch häufiger
möglich war, als in dem hastigen, arbcitsgierigen Treiben unsrer Tage --, dies
alles würde nicht aus Auszügen, es kann nur aus dem Ganzen lebendig hervor¬
treten. Selbst die kleinen Geschenke, die er unbedeutenden Personen aussetzt,
werden interessant durch die Art der Begründung und Einkleidung, in der es
geschieht. Die Schlußsätze des Testaments wird auch der Kühlste nicht ohne
Rührung lesen.

Im Bewußtsein der heiligen Gegenwart Gottes und mit dem herzlichen
Wunsche, auch nach meinem Tode andern, wiefern ichs vermag, zu nützen oder
Freude zu machen, unternehme ich jetzt, auf den Grund eines frühern, mein Testa¬
ment und meinen letzten Willen nochmals abzufassen: eben jetzt, wo ich nur allzugut
fühle, daß die Zeit meines irdischen Daseins nur noch sehr kurz sein kann, wo auch
dnrch veränderte Verhältnisse verschiedener hier Beteiligten, so wie durch den Tod
einiger meiner Freunde, die gleichfalls bedacht waren, beträchtliche Veränderungen
jenes meines frühern Testaments teils ratsam, teils nötig geworden sind.

Ueber alle Bestimmungen dieses meinen letzten Willens erkläre ich hier ein-
leitungsweise im allgemeinen und setze fest:

1. Seit dem am 23. März 1834 erfolgten Tode meiner seligen Fran und
dem sogleich darauf erfolgten vollkommenen und gerichtlich bestätigten Abschluß aller
und jeder Ansprüche der Verwandten von ihrer Seite an mich oder meine Habe
-- "vorüber die vollständigen Dokumente, besonders gesammlet und vollzogen, sich
unter meinen Papieren befinden -- ist niemand mehr vorhanden, der auf mich
und nach meinem Tode auf meine Habe Anspruch zu macheu berechtigt wäre: nur
meinen natürlichen Erben stehet dies zu; denn was hier in in einem Testamente
unter II, 1 angeführt wird, ist nicht eigentlich als Teil meiner Habe, sondern, wie
dort auch nachgewiesen, als mir für meine Lebenszeit überlassenes Fideikommiß zu
betrachten. Jene meine natürlichen Erben nun aber bestimme und erkläre ich jetzt
zugleich als testamentarische -- mithin zunächst und zugleich als meinen Universal¬
erben meinen geliebten Bruder Wilhelm Rochlitz -- und überlasse ihnen nach
meinem Tode alles, was ich besitze, außer, wofür ich eine andere Bestimmung in
diesem meinem Testamente ausdrücklich festsetze.

2. Daß einem jeden der nachbenannten Erben oder Legatarieu das, was
ich ihm bestimme, das ihm Nützlichste oder Erfreulichste, überhaupt, nach seiner
Lage, seinen Eigentümlichkeiten und besondern Verhältnissen das Angemessenste sei,
was ich mir irgend habe aussinnen können: daran wird Wohl keiner dieser Be¬
teiligten zweifeln; denn sie alle wissen, daß Unbedachtsamkeit überhaupt nie mein
Fehler gewesen sei, und kennen auch die Gesinnungen, die ich gegen sie hege.
Darum erwarte ich mit voller Zuversicht, es werde ein jeder mit dem ihm Zu¬
gedachtem zufrieden sein und der genauen Ausführung dieses meines letzten Willens
-- aus welcherlei Ursachen es auch geschehen möchte -- keine Schwierigkeiten in
den Weg zu legen suchen, noch auch nur Weitläufigkeiten und was Zwist herbei¬
führen konnte verursachen. Sollte, wider alles Vermuten, letzteres aber dennoch
geschehen: so verordne ich hiermit ausdrücklich, daß ein solcher damit des ihm be-


Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz.

Gewissenhaftigkeit, seine peinliche Ordnungsliebe — die er übrigens mit Goethe
gemein hatte, und über die man doch ja nicht, wie man es Goethe gegenüber
gethan hat, spötteln, sondern um die man ihn beneiden sollte, als um einen
Vorzug, der bei der ruhigen, behaglichen Lebensführung jener Zeit noch häufiger
möglich war, als in dem hastigen, arbcitsgierigen Treiben unsrer Tage —, dies
alles würde nicht aus Auszügen, es kann nur aus dem Ganzen lebendig hervor¬
treten. Selbst die kleinen Geschenke, die er unbedeutenden Personen aussetzt,
werden interessant durch die Art der Begründung und Einkleidung, in der es
geschieht. Die Schlußsätze des Testaments wird auch der Kühlste nicht ohne
Rührung lesen.

Im Bewußtsein der heiligen Gegenwart Gottes und mit dem herzlichen
Wunsche, auch nach meinem Tode andern, wiefern ichs vermag, zu nützen oder
Freude zu machen, unternehme ich jetzt, auf den Grund eines frühern, mein Testa¬
ment und meinen letzten Willen nochmals abzufassen: eben jetzt, wo ich nur allzugut
fühle, daß die Zeit meines irdischen Daseins nur noch sehr kurz sein kann, wo auch
dnrch veränderte Verhältnisse verschiedener hier Beteiligten, so wie durch den Tod
einiger meiner Freunde, die gleichfalls bedacht waren, beträchtliche Veränderungen
jenes meines frühern Testaments teils ratsam, teils nötig geworden sind.

Ueber alle Bestimmungen dieses meinen letzten Willens erkläre ich hier ein-
leitungsweise im allgemeinen und setze fest:

1. Seit dem am 23. März 1834 erfolgten Tode meiner seligen Fran und
dem sogleich darauf erfolgten vollkommenen und gerichtlich bestätigten Abschluß aller
und jeder Ansprüche der Verwandten von ihrer Seite an mich oder meine Habe
— »vorüber die vollständigen Dokumente, besonders gesammlet und vollzogen, sich
unter meinen Papieren befinden — ist niemand mehr vorhanden, der auf mich
und nach meinem Tode auf meine Habe Anspruch zu macheu berechtigt wäre: nur
meinen natürlichen Erben stehet dies zu; denn was hier in in einem Testamente
unter II, 1 angeführt wird, ist nicht eigentlich als Teil meiner Habe, sondern, wie
dort auch nachgewiesen, als mir für meine Lebenszeit überlassenes Fideikommiß zu
betrachten. Jene meine natürlichen Erben nun aber bestimme und erkläre ich jetzt
zugleich als testamentarische — mithin zunächst und zugleich als meinen Universal¬
erben meinen geliebten Bruder Wilhelm Rochlitz — und überlasse ihnen nach
meinem Tode alles, was ich besitze, außer, wofür ich eine andere Bestimmung in
diesem meinem Testamente ausdrücklich festsetze.

2. Daß einem jeden der nachbenannten Erben oder Legatarieu das, was
ich ihm bestimme, das ihm Nützlichste oder Erfreulichste, überhaupt, nach seiner
Lage, seinen Eigentümlichkeiten und besondern Verhältnissen das Angemessenste sei,
was ich mir irgend habe aussinnen können: daran wird Wohl keiner dieser Be¬
teiligten zweifeln; denn sie alle wissen, daß Unbedachtsamkeit überhaupt nie mein
Fehler gewesen sei, und kennen auch die Gesinnungen, die ich gegen sie hege.
Darum erwarte ich mit voller Zuversicht, es werde ein jeder mit dem ihm Zu¬
gedachtem zufrieden sein und der genauen Ausführung dieses meines letzten Willens
— aus welcherlei Ursachen es auch geschehen möchte — keine Schwierigkeiten in
den Weg zu legen suchen, noch auch nur Weitläufigkeiten und was Zwist herbei¬
führen konnte verursachen. Sollte, wider alles Vermuten, letzteres aber dennoch
geschehen: so verordne ich hiermit ausdrücklich, daß ein solcher damit des ihm be-


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[0528] Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz. Gewissenhaftigkeit, seine peinliche Ordnungsliebe — die er übrigens mit Goethe gemein hatte, und über die man doch ja nicht, wie man es Goethe gegenüber gethan hat, spötteln, sondern um die man ihn beneiden sollte, als um einen Vorzug, der bei der ruhigen, behaglichen Lebensführung jener Zeit noch häufiger möglich war, als in dem hastigen, arbcitsgierigen Treiben unsrer Tage —, dies alles würde nicht aus Auszügen, es kann nur aus dem Ganzen lebendig hervor¬ treten. Selbst die kleinen Geschenke, die er unbedeutenden Personen aussetzt, werden interessant durch die Art der Begründung und Einkleidung, in der es geschieht. Die Schlußsätze des Testaments wird auch der Kühlste nicht ohne Rührung lesen. Im Bewußtsein der heiligen Gegenwart Gottes und mit dem herzlichen Wunsche, auch nach meinem Tode andern, wiefern ichs vermag, zu nützen oder Freude zu machen, unternehme ich jetzt, auf den Grund eines frühern, mein Testa¬ ment und meinen letzten Willen nochmals abzufassen: eben jetzt, wo ich nur allzugut fühle, daß die Zeit meines irdischen Daseins nur noch sehr kurz sein kann, wo auch dnrch veränderte Verhältnisse verschiedener hier Beteiligten, so wie durch den Tod einiger meiner Freunde, die gleichfalls bedacht waren, beträchtliche Veränderungen jenes meines frühern Testaments teils ratsam, teils nötig geworden sind. Ueber alle Bestimmungen dieses meinen letzten Willens erkläre ich hier ein- leitungsweise im allgemeinen und setze fest: 1. Seit dem am 23. März 1834 erfolgten Tode meiner seligen Fran und dem sogleich darauf erfolgten vollkommenen und gerichtlich bestätigten Abschluß aller und jeder Ansprüche der Verwandten von ihrer Seite an mich oder meine Habe — »vorüber die vollständigen Dokumente, besonders gesammlet und vollzogen, sich unter meinen Papieren befinden — ist niemand mehr vorhanden, der auf mich und nach meinem Tode auf meine Habe Anspruch zu macheu berechtigt wäre: nur meinen natürlichen Erben stehet dies zu; denn was hier in in einem Testamente unter II, 1 angeführt wird, ist nicht eigentlich als Teil meiner Habe, sondern, wie dort auch nachgewiesen, als mir für meine Lebenszeit überlassenes Fideikommiß zu betrachten. Jene meine natürlichen Erben nun aber bestimme und erkläre ich jetzt zugleich als testamentarische — mithin zunächst und zugleich als meinen Universal¬ erben meinen geliebten Bruder Wilhelm Rochlitz — und überlasse ihnen nach meinem Tode alles, was ich besitze, außer, wofür ich eine andere Bestimmung in diesem meinem Testamente ausdrücklich festsetze. 2. Daß einem jeden der nachbenannten Erben oder Legatarieu das, was ich ihm bestimme, das ihm Nützlichste oder Erfreulichste, überhaupt, nach seiner Lage, seinen Eigentümlichkeiten und besondern Verhältnissen das Angemessenste sei, was ich mir irgend habe aussinnen können: daran wird Wohl keiner dieser Be¬ teiligten zweifeln; denn sie alle wissen, daß Unbedachtsamkeit überhaupt nie mein Fehler gewesen sei, und kennen auch die Gesinnungen, die ich gegen sie hege. Darum erwarte ich mit voller Zuversicht, es werde ein jeder mit dem ihm Zu¬ gedachtem zufrieden sein und der genauen Ausführung dieses meines letzten Willens — aus welcherlei Ursachen es auch geschehen möchte — keine Schwierigkeiten in den Weg zu legen suchen, noch auch nur Weitläufigkeiten und was Zwist herbei¬ führen konnte verursachen. Sollte, wider alles Vermuten, letzteres aber dennoch geschehen: so verordne ich hiermit ausdrücklich, daß ein solcher damit des ihm be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/528>, abgerufen am 14.05.2024.