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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ausgaben ein Teil der Banknoten dnrch Wechsel-, Depositen- und Lombardwerte
gedeckt wird, soll derselbe Anteil der Banknoten der Zentrallandschaft durch die
verzinslichen Pfandbriefe gesichert sein. Das ganze lauft also darauf hinaus, daß
als Unterlage für die in dem jetzigen Banksystem bestehenden sogenannten unge¬
deckten, d. h. nicht durch Metallgeld gedeckten Banknoten neben den Wechseln n, s. w.
anch Pfandbriefe zugelassen, und daß bis zum Betrag dieser Pfaudbriefdeckung un¬
verzinsliche Banknoten, besonders zu Gunsten der in der Zentrallandschaft ver¬
einigten Grundbesitzer, ausgegeben werden sollen. Nun läßt sich manches dafür
fügen, daß die Vorteile der unverzinslichen Notenausgabe, die bei dem gegenwär¬
tigen Banksystem nach einer oft geHorten Meinung in erster Reihe dem Handel,
namentlich dem Effektenhandel zu gute kommen sollen, mehr dem landwirtschaft¬
lichen Grundbesitz zugänglich gemacht werden. Auch aus den Kreisen des Klein¬
gewerbes sind solche Bestrebungen hervorgetreten. Aber das Hauptbedenken liegt
in dem Zweifel, ob sich Pfandbriefe als Deckung für unverzinsliche, jederzeit gegen
Metallgeld einzulösende Banknoten eigne". In regelmäßigen Zeiten werden sie
allerdings leicht verkäuflich sein. In kritischen Zeiten aber wird die Verkäuflich-
keit alsbald stocken, und was am bedenklichsten ist: die Exekution auf die verpfän¬
deten Grundstücke wird nur schwer und mit nachteiligen Folgen für die Landwirt¬
schaft im allgemeinen durchführbar sein. Es ist zu befürchten, daß dnrch diese Art
von Pfandbriefen, die doch jederzeit realisirbar sein müssen, wenn sie als Unter¬
lage jederzeit einlösbarer Banknoten dienen sollen, den Interessen der Landwirt¬
schaft nur wenig gedient ist. Sollte aber nicht an der jederzeitigen Realisirbarkeit
festgehalten werden, so würde nur das alte, aber höchst bedenkliche Projekt des
unverzinslichen, ohne Einlosnngspflicht ans Grund und Boden fundirten Papier¬
geldes übrig bleiben.

Von diesen Gefahren weniger bedroht ist die zweite Gruppe, die die Zu¬
lassung unverzinslicher, durch Waren gedeckten Noten befürwortet. In erster Reihe
steht hier das in der Schrift "Studien über die Zukunft des Geldwesens" von
Schrank entwickelte System der Getreidenoten. Nach den Ausführungen des Ver¬
fassers können auch andre Kapitalgüter allgemeinen und ununterbrochnem Ge¬
brauchs als Deckungsfonds für die Umsatzmittel dienen, sofern sie gleich dem
Metallgeld jederzeit und allseitig realisirbar sind, und zwar zunächst das Getreide.
Schon jetzt erfolgt der Zahlungsverkehr größtenteils nicht mehr durch Bargeldhin¬
gabe, sondern durch Anweisungen auf einen Metalldeckungsfonds. Durch die
Einfügung des Getreides als Deckuugsfonds fiir die Umsatzmittel soll das Privi¬
legium des Metallgeldbesitzers durchbrochen werden, der jederzeit aus eigner
Kraft kauffähig ist, während die übrigen Warenbesitzer auf den Käufer warten
müssen. Schrank versucht den Nachweis, daß die Annahme, die Produktion der
Edelmetalle sei weniger wandelbar und beliebig vermehrbar als die des Ge¬
treides, längst durch die Thatsachen widerlegt sei. Die Edelmetallprodnktivn be¬
ruhe auf keiner festem Grundlage als die andrer Rohstoffe. Auch die Wert¬
schwankungen seien bei den Edelmetallen nicht geringer als bei andern Rohstoffen.
Ebenso wenig sei ein Vorrecht der Edelmetalle deshalb begründet, weil sie nn-
verzehrbar, dauerhaft und unzerstörbar seien. Seitdem das Metallgeld im Gro߬
verkehr nur als Dectungsfouds diene, sei der Umstand, daß das Getreide im ein¬
zelnen in den Gebrauch übergehe, ohne Bedeutung, weil die Getreidemeuge im
ganzen fortlaufend derart erneuert werde, daß sie im ganzen ebenso eine ge¬
schlossene fortlebende Einheit darstelle, wie die auch im einzelnen unzerstörbare
Bargeldmenge. Im ganzen baut sich die Schrautsche Lehre auf eine neue Theorie


Maßgebliches und Unmaßgebliches

ausgaben ein Teil der Banknoten dnrch Wechsel-, Depositen- und Lombardwerte
gedeckt wird, soll derselbe Anteil der Banknoten der Zentrallandschaft durch die
verzinslichen Pfandbriefe gesichert sein. Das ganze lauft also darauf hinaus, daß
als Unterlage für die in dem jetzigen Banksystem bestehenden sogenannten unge¬
deckten, d. h. nicht durch Metallgeld gedeckten Banknoten neben den Wechseln n, s. w.
anch Pfandbriefe zugelassen, und daß bis zum Betrag dieser Pfaudbriefdeckung un¬
verzinsliche Banknoten, besonders zu Gunsten der in der Zentrallandschaft ver¬
einigten Grundbesitzer, ausgegeben werden sollen. Nun läßt sich manches dafür
fügen, daß die Vorteile der unverzinslichen Notenausgabe, die bei dem gegenwär¬
tigen Banksystem nach einer oft geHorten Meinung in erster Reihe dem Handel,
namentlich dem Effektenhandel zu gute kommen sollen, mehr dem landwirtschaft¬
lichen Grundbesitz zugänglich gemacht werden. Auch aus den Kreisen des Klein¬
gewerbes sind solche Bestrebungen hervorgetreten. Aber das Hauptbedenken liegt
in dem Zweifel, ob sich Pfandbriefe als Deckung für unverzinsliche, jederzeit gegen
Metallgeld einzulösende Banknoten eigne». In regelmäßigen Zeiten werden sie
allerdings leicht verkäuflich sein. In kritischen Zeiten aber wird die Verkäuflich-
keit alsbald stocken, und was am bedenklichsten ist: die Exekution auf die verpfän¬
deten Grundstücke wird nur schwer und mit nachteiligen Folgen für die Landwirt¬
schaft im allgemeinen durchführbar sein. Es ist zu befürchten, daß dnrch diese Art
von Pfandbriefen, die doch jederzeit realisirbar sein müssen, wenn sie als Unter¬
lage jederzeit einlösbarer Banknoten dienen sollen, den Interessen der Landwirt¬
schaft nur wenig gedient ist. Sollte aber nicht an der jederzeitigen Realisirbarkeit
festgehalten werden, so würde nur das alte, aber höchst bedenkliche Projekt des
unverzinslichen, ohne Einlosnngspflicht ans Grund und Boden fundirten Papier¬
geldes übrig bleiben.

Von diesen Gefahren weniger bedroht ist die zweite Gruppe, die die Zu¬
lassung unverzinslicher, durch Waren gedeckten Noten befürwortet. In erster Reihe
steht hier das in der Schrift „Studien über die Zukunft des Geldwesens" von
Schrank entwickelte System der Getreidenoten. Nach den Ausführungen des Ver¬
fassers können auch andre Kapitalgüter allgemeinen und ununterbrochnem Ge¬
brauchs als Deckungsfonds für die Umsatzmittel dienen, sofern sie gleich dem
Metallgeld jederzeit und allseitig realisirbar sind, und zwar zunächst das Getreide.
Schon jetzt erfolgt der Zahlungsverkehr größtenteils nicht mehr durch Bargeldhin¬
gabe, sondern durch Anweisungen auf einen Metalldeckungsfonds. Durch die
Einfügung des Getreides als Deckuugsfonds fiir die Umsatzmittel soll das Privi¬
legium des Metallgeldbesitzers durchbrochen werden, der jederzeit aus eigner
Kraft kauffähig ist, während die übrigen Warenbesitzer auf den Käufer warten
müssen. Schrank versucht den Nachweis, daß die Annahme, die Produktion der
Edelmetalle sei weniger wandelbar und beliebig vermehrbar als die des Ge¬
treides, längst durch die Thatsachen widerlegt sei. Die Edelmetallprodnktivn be¬
ruhe auf keiner festem Grundlage als die andrer Rohstoffe. Auch die Wert¬
schwankungen seien bei den Edelmetallen nicht geringer als bei andern Rohstoffen.
Ebenso wenig sei ein Vorrecht der Edelmetalle deshalb begründet, weil sie nn-
verzehrbar, dauerhaft und unzerstörbar seien. Seitdem das Metallgeld im Gro߬
verkehr nur als Dectungsfouds diene, sei der Umstand, daß das Getreide im ein¬
zelnen in den Gebrauch übergehe, ohne Bedeutung, weil die Getreidemeuge im
ganzen fortlaufend derart erneuert werde, daß sie im ganzen ebenso eine ge¬
schlossene fortlebende Einheit darstelle, wie die auch im einzelnen unzerstörbare
Bargeldmenge. Im ganzen baut sich die Schrautsche Lehre auf eine neue Theorie


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[0657] Maßgebliches und Unmaßgebliches ausgaben ein Teil der Banknoten dnrch Wechsel-, Depositen- und Lombardwerte gedeckt wird, soll derselbe Anteil der Banknoten der Zentrallandschaft durch die verzinslichen Pfandbriefe gesichert sein. Das ganze lauft also darauf hinaus, daß als Unterlage für die in dem jetzigen Banksystem bestehenden sogenannten unge¬ deckten, d. h. nicht durch Metallgeld gedeckten Banknoten neben den Wechseln n, s. w. anch Pfandbriefe zugelassen, und daß bis zum Betrag dieser Pfaudbriefdeckung un¬ verzinsliche Banknoten, besonders zu Gunsten der in der Zentrallandschaft ver¬ einigten Grundbesitzer, ausgegeben werden sollen. Nun läßt sich manches dafür fügen, daß die Vorteile der unverzinslichen Notenausgabe, die bei dem gegenwär¬ tigen Banksystem nach einer oft geHorten Meinung in erster Reihe dem Handel, namentlich dem Effektenhandel zu gute kommen sollen, mehr dem landwirtschaft¬ lichen Grundbesitz zugänglich gemacht werden. Auch aus den Kreisen des Klein¬ gewerbes sind solche Bestrebungen hervorgetreten. Aber das Hauptbedenken liegt in dem Zweifel, ob sich Pfandbriefe als Deckung für unverzinsliche, jederzeit gegen Metallgeld einzulösende Banknoten eigne». In regelmäßigen Zeiten werden sie allerdings leicht verkäuflich sein. In kritischen Zeiten aber wird die Verkäuflich- keit alsbald stocken, und was am bedenklichsten ist: die Exekution auf die verpfän¬ deten Grundstücke wird nur schwer und mit nachteiligen Folgen für die Landwirt¬ schaft im allgemeinen durchführbar sein. Es ist zu befürchten, daß dnrch diese Art von Pfandbriefen, die doch jederzeit realisirbar sein müssen, wenn sie als Unter¬ lage jederzeit einlösbarer Banknoten dienen sollen, den Interessen der Landwirt¬ schaft nur wenig gedient ist. Sollte aber nicht an der jederzeitigen Realisirbarkeit festgehalten werden, so würde nur das alte, aber höchst bedenkliche Projekt des unverzinslichen, ohne Einlosnngspflicht ans Grund und Boden fundirten Papier¬ geldes übrig bleiben. Von diesen Gefahren weniger bedroht ist die zweite Gruppe, die die Zu¬ lassung unverzinslicher, durch Waren gedeckten Noten befürwortet. In erster Reihe steht hier das in der Schrift „Studien über die Zukunft des Geldwesens" von Schrank entwickelte System der Getreidenoten. Nach den Ausführungen des Ver¬ fassers können auch andre Kapitalgüter allgemeinen und ununterbrochnem Ge¬ brauchs als Deckungsfonds für die Umsatzmittel dienen, sofern sie gleich dem Metallgeld jederzeit und allseitig realisirbar sind, und zwar zunächst das Getreide. Schon jetzt erfolgt der Zahlungsverkehr größtenteils nicht mehr durch Bargeldhin¬ gabe, sondern durch Anweisungen auf einen Metalldeckungsfonds. Durch die Einfügung des Getreides als Deckuugsfonds fiir die Umsatzmittel soll das Privi¬ legium des Metallgeldbesitzers durchbrochen werden, der jederzeit aus eigner Kraft kauffähig ist, während die übrigen Warenbesitzer auf den Käufer warten müssen. Schrank versucht den Nachweis, daß die Annahme, die Produktion der Edelmetalle sei weniger wandelbar und beliebig vermehrbar als die des Ge¬ treides, längst durch die Thatsachen widerlegt sei. Die Edelmetallprodnktivn be¬ ruhe auf keiner festem Grundlage als die andrer Rohstoffe. Auch die Wert¬ schwankungen seien bei den Edelmetallen nicht geringer als bei andern Rohstoffen. Ebenso wenig sei ein Vorrecht der Edelmetalle deshalb begründet, weil sie nn- verzehrbar, dauerhaft und unzerstörbar seien. Seitdem das Metallgeld im Gro߬ verkehr nur als Dectungsfouds diene, sei der Umstand, daß das Getreide im ein¬ zelnen in den Gebrauch übergehe, ohne Bedeutung, weil die Getreidemeuge im ganzen fortlaufend derart erneuert werde, daß sie im ganzen ebenso eine ge¬ schlossene fortlebende Einheit darstelle, wie die auch im einzelnen unzerstörbare Bargeldmenge. Im ganzen baut sich die Schrautsche Lehre auf eine neue Theorie

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/657>, abgerufen am 13.05.2024.