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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wassers in bestimmte Verhältnisse zu bringen zu eben dem Gefälle, d. h. dem
Wasser einen regelrechten, weder zu schnellen noch zum stagniren neigenden Lauf
zu geben.

Wenn endlich der Laie behauptet, daß schlecht kultivirte oder unkultivirte Bauern¬
wälder Schnee und Regen länger hielten, so scheint mir , er hat noch keine Ge¬
legenheit gehabt, einmal in gut angebauten Forst Waldbestände der ersten Altersklasse,
d. h. von einem bis zwanzig Jahren, im Winter zu scheu, ist wohl auch bei Regen-
wetter niemals im Sommer auf dem Pürschgang durch solche Bestände gegangen.
Leider halten diese Nadelholzbestande, und ich glaube, er spricht auch nur von Nadel¬
hölzern, den Schnee manchmal nur zu gut, sodaß bei einem harten Winter oft
die jungen Bestände durch den Schneedrnck, der monatelang auf ihnen lastet, ge¬
brochen werden. Und in einem gut bewirtschafteten Walde mit Fachwerkbetrieb
giebt es derartige Bestände allenthalben bis zum dritten Teile des Gesamtbestandes.
Schneemassen kann der Laie in solchen Beständen manchmal noch im Juli sehen.
Also auch hierin scheint mir seine Beobachtung mangelhaft zu sein.

Meiner Meinung nach -- es ist das zwar ein starker Eingriff in das Privat-
verfügnngsrecht -- sollte der Staat den Bauern das Waldverwüsten verbieten.
Nach der weimarischen Gesetzgebung muß eigentlich nur zu Wald geeigneter Boden
immer als solcher benutzt werden; aber wie lau wird das Gesetz gehandhabt!
Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. In Baiern stehen sogar alle größern Wal-
dungen unter staatlicher Oberaufsicht, und kein Grundbesitzer darf dort von dem einmal
genehmigten Hiebplan abweichen. Aber wie gesagt, das halte ich für einen starken
Eingriff in die Eigentumsrechte. Mir macht die Waldwirtschaft Vergnügen, und
ich suche alle nur erdenklichen Vorteile auf, um die Wachstumsfreudigkeit des
Forstes zu erhöhe", suche die geeigneten Holzarten an die geeigneten Plätze zu
bringen, und so, denke ich, sollte jeder Besitzer bestrebt sein. Aber wo käme die
Freudigkeit hin, wenn ich mich irgend einem Oberförster unterordnen soll, der
notabene manchmal gar nicht soviel Urteil zu haben braucht wie ich!

Die Schlußfolgerungen des Laien erinnern sehr an die Gedanken eines Grund¬
besitzers von 35 Ar 49 Quadratmetern im ersten Heft des Jahrgangs 1894, der
an uns armen größern Landbesitzern keinen guten Faden läßt und zu glauben
scheint, daß wir nur "repräsentiren, Schlemmen und unterdrücken" wollen. Im
Gegenteil, es gehört heutzutage eine gehörige Portion Energie, tüchtiges Wissen
und Ausnutzung aller Umstände dazu, um einen großen Grundbesitz rentabel zu
erhalten. Daß man das nicht alles selbst machen kann, wie der verehrliche Be¬
sitzer von 35 Ar 49 Quadratmetern, ist wohl selbstverständlich, aber der Kopf
denkt und die Hände arbeiten, und wenn das die Vorfahren des verehrten Herrn
bedacht hätten und nicht als Raubritter aufgehängt worden wären, sondern ihren
Besitz auf den Urenkel vererbt hätten, wer weiß, ob er seinen Artikel so geschrieben
haben würde."

Von einem "süddeutschen Naturfreunde wird uns zu derselben Frage noch
folgendes geschrieben:

Den Betrachtungen des Laien aus Thüringen kann man auch für deu Ober¬
rhein zustimmen, freilich ohne dem Wunsche nach der Rückkehr zu einer ungeord¬
neten Banernwirtschaft beizutreten, da den geschilderten Nachteilen auch in andrer
Weise abgeholfen werden kann, z. B. durch größere oder kleinere Thalsperren, Hvri-
zoutalgräben. Nach den bisherigen Wahrnehmungen läßt sich nicht erwarten, daß
irgend eine Forstverwaltung Einwendungen aus Laienkreisen irgend welche Beach¬
tung schenken werde, jede Kritik pflegt als ein Angriff auf den Bestand des Waldes


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wassers in bestimmte Verhältnisse zu bringen zu eben dem Gefälle, d. h. dem
Wasser einen regelrechten, weder zu schnellen noch zum stagniren neigenden Lauf
zu geben.

Wenn endlich der Laie behauptet, daß schlecht kultivirte oder unkultivirte Bauern¬
wälder Schnee und Regen länger hielten, so scheint mir , er hat noch keine Ge¬
legenheit gehabt, einmal in gut angebauten Forst Waldbestände der ersten Altersklasse,
d. h. von einem bis zwanzig Jahren, im Winter zu scheu, ist wohl auch bei Regen-
wetter niemals im Sommer auf dem Pürschgang durch solche Bestände gegangen.
Leider halten diese Nadelholzbestande, und ich glaube, er spricht auch nur von Nadel¬
hölzern, den Schnee manchmal nur zu gut, sodaß bei einem harten Winter oft
die jungen Bestände durch den Schneedrnck, der monatelang auf ihnen lastet, ge¬
brochen werden. Und in einem gut bewirtschafteten Walde mit Fachwerkbetrieb
giebt es derartige Bestände allenthalben bis zum dritten Teile des Gesamtbestandes.
Schneemassen kann der Laie in solchen Beständen manchmal noch im Juli sehen.
Also auch hierin scheint mir seine Beobachtung mangelhaft zu sein.

Meiner Meinung nach — es ist das zwar ein starker Eingriff in das Privat-
verfügnngsrecht — sollte der Staat den Bauern das Waldverwüsten verbieten.
Nach der weimarischen Gesetzgebung muß eigentlich nur zu Wald geeigneter Boden
immer als solcher benutzt werden; aber wie lau wird das Gesetz gehandhabt!
Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. In Baiern stehen sogar alle größern Wal-
dungen unter staatlicher Oberaufsicht, und kein Grundbesitzer darf dort von dem einmal
genehmigten Hiebplan abweichen. Aber wie gesagt, das halte ich für einen starken
Eingriff in die Eigentumsrechte. Mir macht die Waldwirtschaft Vergnügen, und
ich suche alle nur erdenklichen Vorteile auf, um die Wachstumsfreudigkeit des
Forstes zu erhöhe», suche die geeigneten Holzarten an die geeigneten Plätze zu
bringen, und so, denke ich, sollte jeder Besitzer bestrebt sein. Aber wo käme die
Freudigkeit hin, wenn ich mich irgend einem Oberförster unterordnen soll, der
notabene manchmal gar nicht soviel Urteil zu haben braucht wie ich!

Die Schlußfolgerungen des Laien erinnern sehr an die Gedanken eines Grund¬
besitzers von 35 Ar 49 Quadratmetern im ersten Heft des Jahrgangs 1894, der
an uns armen größern Landbesitzern keinen guten Faden läßt und zu glauben
scheint, daß wir nur „repräsentiren, Schlemmen und unterdrücken" wollen. Im
Gegenteil, es gehört heutzutage eine gehörige Portion Energie, tüchtiges Wissen
und Ausnutzung aller Umstände dazu, um einen großen Grundbesitz rentabel zu
erhalten. Daß man das nicht alles selbst machen kann, wie der verehrliche Be¬
sitzer von 35 Ar 49 Quadratmetern, ist wohl selbstverständlich, aber der Kopf
denkt und die Hände arbeiten, und wenn das die Vorfahren des verehrten Herrn
bedacht hätten und nicht als Raubritter aufgehängt worden wären, sondern ihren
Besitz auf den Urenkel vererbt hätten, wer weiß, ob er seinen Artikel so geschrieben
haben würde."

Von einem „süddeutschen Naturfreunde wird uns zu derselben Frage noch
folgendes geschrieben:

Den Betrachtungen des Laien aus Thüringen kann man auch für deu Ober¬
rhein zustimmen, freilich ohne dem Wunsche nach der Rückkehr zu einer ungeord¬
neten Banernwirtschaft beizutreten, da den geschilderten Nachteilen auch in andrer
Weise abgeholfen werden kann, z. B. durch größere oder kleinere Thalsperren, Hvri-
zoutalgräben. Nach den bisherigen Wahrnehmungen läßt sich nicht erwarten, daß
irgend eine Forstverwaltung Einwendungen aus Laienkreisen irgend welche Beach¬
tung schenken werde, jede Kritik pflegt als ein Angriff auf den Bestand des Waldes


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[0660] Maßgebliches und Unmaßgebliches Wassers in bestimmte Verhältnisse zu bringen zu eben dem Gefälle, d. h. dem Wasser einen regelrechten, weder zu schnellen noch zum stagniren neigenden Lauf zu geben. Wenn endlich der Laie behauptet, daß schlecht kultivirte oder unkultivirte Bauern¬ wälder Schnee und Regen länger hielten, so scheint mir , er hat noch keine Ge¬ legenheit gehabt, einmal in gut angebauten Forst Waldbestände der ersten Altersklasse, d. h. von einem bis zwanzig Jahren, im Winter zu scheu, ist wohl auch bei Regen- wetter niemals im Sommer auf dem Pürschgang durch solche Bestände gegangen. Leider halten diese Nadelholzbestande, und ich glaube, er spricht auch nur von Nadel¬ hölzern, den Schnee manchmal nur zu gut, sodaß bei einem harten Winter oft die jungen Bestände durch den Schneedrnck, der monatelang auf ihnen lastet, ge¬ brochen werden. Und in einem gut bewirtschafteten Walde mit Fachwerkbetrieb giebt es derartige Bestände allenthalben bis zum dritten Teile des Gesamtbestandes. Schneemassen kann der Laie in solchen Beständen manchmal noch im Juli sehen. Also auch hierin scheint mir seine Beobachtung mangelhaft zu sein. Meiner Meinung nach — es ist das zwar ein starker Eingriff in das Privat- verfügnngsrecht — sollte der Staat den Bauern das Waldverwüsten verbieten. Nach der weimarischen Gesetzgebung muß eigentlich nur zu Wald geeigneter Boden immer als solcher benutzt werden; aber wie lau wird das Gesetz gehandhabt! Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. In Baiern stehen sogar alle größern Wal- dungen unter staatlicher Oberaufsicht, und kein Grundbesitzer darf dort von dem einmal genehmigten Hiebplan abweichen. Aber wie gesagt, das halte ich für einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte. Mir macht die Waldwirtschaft Vergnügen, und ich suche alle nur erdenklichen Vorteile auf, um die Wachstumsfreudigkeit des Forstes zu erhöhe», suche die geeigneten Holzarten an die geeigneten Plätze zu bringen, und so, denke ich, sollte jeder Besitzer bestrebt sein. Aber wo käme die Freudigkeit hin, wenn ich mich irgend einem Oberförster unterordnen soll, der notabene manchmal gar nicht soviel Urteil zu haben braucht wie ich! Die Schlußfolgerungen des Laien erinnern sehr an die Gedanken eines Grund¬ besitzers von 35 Ar 49 Quadratmetern im ersten Heft des Jahrgangs 1894, der an uns armen größern Landbesitzern keinen guten Faden läßt und zu glauben scheint, daß wir nur „repräsentiren, Schlemmen und unterdrücken" wollen. Im Gegenteil, es gehört heutzutage eine gehörige Portion Energie, tüchtiges Wissen und Ausnutzung aller Umstände dazu, um einen großen Grundbesitz rentabel zu erhalten. Daß man das nicht alles selbst machen kann, wie der verehrliche Be¬ sitzer von 35 Ar 49 Quadratmetern, ist wohl selbstverständlich, aber der Kopf denkt und die Hände arbeiten, und wenn das die Vorfahren des verehrten Herrn bedacht hätten und nicht als Raubritter aufgehängt worden wären, sondern ihren Besitz auf den Urenkel vererbt hätten, wer weiß, ob er seinen Artikel so geschrieben haben würde." Von einem „süddeutschen Naturfreunde wird uns zu derselben Frage noch folgendes geschrieben: Den Betrachtungen des Laien aus Thüringen kann man auch für deu Ober¬ rhein zustimmen, freilich ohne dem Wunsche nach der Rückkehr zu einer ungeord¬ neten Banernwirtschaft beizutreten, da den geschilderten Nachteilen auch in andrer Weise abgeholfen werden kann, z. B. durch größere oder kleinere Thalsperren, Hvri- zoutalgräben. Nach den bisherigen Wahrnehmungen läßt sich nicht erwarten, daß irgend eine Forstverwaltung Einwendungen aus Laienkreisen irgend welche Beach¬ tung schenken werde, jede Kritik pflegt als ein Angriff auf den Bestand des Waldes

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/660>, abgerufen am 13.05.2024.