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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

liebe, wie wir es nennen wollen, mit staunenswerter Unbefangenheit. Wir be¬
schränken uns darauf, ein paar wichtige Punkte der Angelegenheit zu registriren.
Die Rückzahlnngspflicht ist etwas ganz selbstverständliches. Die betreffenden Grund¬
besitzer hatten ein Kapital dafür erhalten, daß sie ihre Ausnahmestellung aufgeben und
gleich den übrigen Grundbesitzern fortan Grundsteuer zahlen sollten; wurde nun
die Grundsteuer aufgehoben, so verstand es sich von selbst, daß sie die empfcmgne
Entschädigung zurückzahlen mußten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist über¬
dies organischer Bestandteil der vor zwei Jahren beschlossenen Kommuunlsteuer-
reform; wäre den Entschädigten die Rückzahlung nicht auferlegt worden, so hätte
die Aufhebung der Grundsteuer keine Mehrheit gefunden, und daran wäre wahr¬
scheinlich das ganze Reformgesetz gescheitert. Dreiviertel der zurückzuzahlenden vier¬
zehn bis sechzehn Millionen endlich entfallen auf die großer" Besitzer, die über
tausend Mark zurückzuzahlen haben, diese aber betragen der Zahl nach nur ein
Dreißigstel aller Rückzahlungspflichtigen, Die kleinern Besitzer, die also neunnnd-
zwnnzig Dreißigstel ausmachen und mir ein Viertel der Gesamtsumme zu tragen
haben, werden durch die Rückzahlungspflicht nicht im mindesten bedrückt, da die
Zahlung in Form einer Rente geleistet wird, die sich über sechzig Jahre erstreckt und
nur wenige Mark jährlich beträgt. Alles dieses hat der den Agrariern eng be¬
freundete Finnnzminister ihnen am 4. Juli noch einmal vorgehalten -- vergebens!
Bei der zweiten Beratung am 28. Juni sagte der Rittergutsbesitzer Freiherr
von Hume: "Ich kann mich dem Wunsche des Vorredners (daß der Antrag an¬
genommen werden möge) nicht anschließen. Bei Einbringung des Steuergesetzes
war gar kein Zweifel daran, daß diese Frage eine der wichtigsten sei, die zu lösen
wären. Und ich habe es damals freudig begrüßt, daß der Finanzminister sie da¬
durch löste, daß er dem Rechtsbewußtsein des Landes, das dahin ging, daß es ein
Unrecht wäre, denjenigen, die noch im Besitz ihrer Güter sind, die noch im Genuß
der damals ihnen überwiesenen Entschädigung sind, die Steuer zu erlassen, gerecht
geworden ist. Mit Recht hat der Abgeordnete Richter darauf hingewiesen, wie
man im Herrenhause dieses Gesetz als ein Agitationsmittel bezeichnet hätte, das
überallhin fruchtbar wirken müsse für die Sozialdemokratie. Den Anfang dieser
Agitation haben Sie heute schon beim Abgeordneten Richter gehört. Für die Zurück¬
zahlung sind so milde Formen gewählt, daß man von einem Drucke gar nicht
sprechen kann. Ich bitte dringend, das Gesetz abzulehnen." Ju derselben Sitzung
führte Richter ähnliche Aussprüche andrer wirklicher Edelleute an. Herr von Levetzow,
der frühere Reichstagspräsident, hatte vor zwei Jahren im Herrenhause bei der Be¬
ratung dieses Gegenstandes gesagt, es würde ihm widerwärtig sein, "wenn man
ihm den Vorwurf machen könnte, daß er sich etwas schenken lasse." Und Herr
von Wedell-Piesdorff: "Wenn die Rückzahlungspflicht nicht konstatirt wird, wird
das eine fortwährende Unzufriedenheit erregen; man wird sagen: Seht, die Junker
haben es durchgesetzt, daß sie die Grundsteuerentschädignng in der Tasche behalten.
Das wird ein fruchtbares Agitationsmittel auf ein Menschenalter hinaus sein."
Darf man sich unter diesen Umständen darüber wundern, daß die schier endlose
Geduld, Folgsamkeit und Gläubigkeit der Bauern doch endlich ein Ende hat, sogar
in Hinterpommern, und daß die unter agrarische Führung geratneu Konservativen
einen Wahlkreis nach dem andern verlieren? Der Reichsbote meinte daher richtig
dieser Tage, wenn das so fortgehe, so gehe alles aus dem Leime; es sei hoch an
der Zeit, daß die konservative Partei das einsehe, von demagogischer Agitation und
unerfüllbaren Forderungen ablasse. Noch eine Bemerkung: Der Abgeordnete Graf
Moltke machte in der Sitzung am 4. Juli dem Abgeordneten Richter den Vorwurf,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

liebe, wie wir es nennen wollen, mit staunenswerter Unbefangenheit. Wir be¬
schränken uns darauf, ein paar wichtige Punkte der Angelegenheit zu registriren.
Die Rückzahlnngspflicht ist etwas ganz selbstverständliches. Die betreffenden Grund¬
besitzer hatten ein Kapital dafür erhalten, daß sie ihre Ausnahmestellung aufgeben und
gleich den übrigen Grundbesitzern fortan Grundsteuer zahlen sollten; wurde nun
die Grundsteuer aufgehoben, so verstand es sich von selbst, daß sie die empfcmgne
Entschädigung zurückzahlen mußten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist über¬
dies organischer Bestandteil der vor zwei Jahren beschlossenen Kommuunlsteuer-
reform; wäre den Entschädigten die Rückzahlung nicht auferlegt worden, so hätte
die Aufhebung der Grundsteuer keine Mehrheit gefunden, und daran wäre wahr¬
scheinlich das ganze Reformgesetz gescheitert. Dreiviertel der zurückzuzahlenden vier¬
zehn bis sechzehn Millionen endlich entfallen auf die großer» Besitzer, die über
tausend Mark zurückzuzahlen haben, diese aber betragen der Zahl nach nur ein
Dreißigstel aller Rückzahlungspflichtigen, Die kleinern Besitzer, die also neunnnd-
zwnnzig Dreißigstel ausmachen und mir ein Viertel der Gesamtsumme zu tragen
haben, werden durch die Rückzahlungspflicht nicht im mindesten bedrückt, da die
Zahlung in Form einer Rente geleistet wird, die sich über sechzig Jahre erstreckt und
nur wenige Mark jährlich beträgt. Alles dieses hat der den Agrariern eng be¬
freundete Finnnzminister ihnen am 4. Juli noch einmal vorgehalten — vergebens!
Bei der zweiten Beratung am 28. Juni sagte der Rittergutsbesitzer Freiherr
von Hume: „Ich kann mich dem Wunsche des Vorredners (daß der Antrag an¬
genommen werden möge) nicht anschließen. Bei Einbringung des Steuergesetzes
war gar kein Zweifel daran, daß diese Frage eine der wichtigsten sei, die zu lösen
wären. Und ich habe es damals freudig begrüßt, daß der Finanzminister sie da¬
durch löste, daß er dem Rechtsbewußtsein des Landes, das dahin ging, daß es ein
Unrecht wäre, denjenigen, die noch im Besitz ihrer Güter sind, die noch im Genuß
der damals ihnen überwiesenen Entschädigung sind, die Steuer zu erlassen, gerecht
geworden ist. Mit Recht hat der Abgeordnete Richter darauf hingewiesen, wie
man im Herrenhause dieses Gesetz als ein Agitationsmittel bezeichnet hätte, das
überallhin fruchtbar wirken müsse für die Sozialdemokratie. Den Anfang dieser
Agitation haben Sie heute schon beim Abgeordneten Richter gehört. Für die Zurück¬
zahlung sind so milde Formen gewählt, daß man von einem Drucke gar nicht
sprechen kann. Ich bitte dringend, das Gesetz abzulehnen." Ju derselben Sitzung
führte Richter ähnliche Aussprüche andrer wirklicher Edelleute an. Herr von Levetzow,
der frühere Reichstagspräsident, hatte vor zwei Jahren im Herrenhause bei der Be¬
ratung dieses Gegenstandes gesagt, es würde ihm widerwärtig sein, „wenn man
ihm den Vorwurf machen könnte, daß er sich etwas schenken lasse." Und Herr
von Wedell-Piesdorff: „Wenn die Rückzahlungspflicht nicht konstatirt wird, wird
das eine fortwährende Unzufriedenheit erregen; man wird sagen: Seht, die Junker
haben es durchgesetzt, daß sie die Grundsteuerentschädignng in der Tasche behalten.
Das wird ein fruchtbares Agitationsmittel auf ein Menschenalter hinaus sein."
Darf man sich unter diesen Umständen darüber wundern, daß die schier endlose
Geduld, Folgsamkeit und Gläubigkeit der Bauern doch endlich ein Ende hat, sogar
in Hinterpommern, und daß die unter agrarische Führung geratneu Konservativen
einen Wahlkreis nach dem andern verlieren? Der Reichsbote meinte daher richtig
dieser Tage, wenn das so fortgehe, so gehe alles aus dem Leime; es sei hoch an
der Zeit, daß die konservative Partei das einsehe, von demagogischer Agitation und
unerfüllbaren Forderungen ablasse. Noch eine Bemerkung: Der Abgeordnete Graf
Moltke machte in der Sitzung am 4. Juli dem Abgeordneten Richter den Vorwurf,


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[0108] Maßgebliches und Unmaßgebliches liebe, wie wir es nennen wollen, mit staunenswerter Unbefangenheit. Wir be¬ schränken uns darauf, ein paar wichtige Punkte der Angelegenheit zu registriren. Die Rückzahlnngspflicht ist etwas ganz selbstverständliches. Die betreffenden Grund¬ besitzer hatten ein Kapital dafür erhalten, daß sie ihre Ausnahmestellung aufgeben und gleich den übrigen Grundbesitzern fortan Grundsteuer zahlen sollten; wurde nun die Grundsteuer aufgehoben, so verstand es sich von selbst, daß sie die empfcmgne Entschädigung zurückzahlen mußten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist über¬ dies organischer Bestandteil der vor zwei Jahren beschlossenen Kommuunlsteuer- reform; wäre den Entschädigten die Rückzahlung nicht auferlegt worden, so hätte die Aufhebung der Grundsteuer keine Mehrheit gefunden, und daran wäre wahr¬ scheinlich das ganze Reformgesetz gescheitert. Dreiviertel der zurückzuzahlenden vier¬ zehn bis sechzehn Millionen endlich entfallen auf die großer» Besitzer, die über tausend Mark zurückzuzahlen haben, diese aber betragen der Zahl nach nur ein Dreißigstel aller Rückzahlungspflichtigen, Die kleinern Besitzer, die also neunnnd- zwnnzig Dreißigstel ausmachen und mir ein Viertel der Gesamtsumme zu tragen haben, werden durch die Rückzahlungspflicht nicht im mindesten bedrückt, da die Zahlung in Form einer Rente geleistet wird, die sich über sechzig Jahre erstreckt und nur wenige Mark jährlich beträgt. Alles dieses hat der den Agrariern eng be¬ freundete Finnnzminister ihnen am 4. Juli noch einmal vorgehalten — vergebens! Bei der zweiten Beratung am 28. Juni sagte der Rittergutsbesitzer Freiherr von Hume: „Ich kann mich dem Wunsche des Vorredners (daß der Antrag an¬ genommen werden möge) nicht anschließen. Bei Einbringung des Steuergesetzes war gar kein Zweifel daran, daß diese Frage eine der wichtigsten sei, die zu lösen wären. Und ich habe es damals freudig begrüßt, daß der Finanzminister sie da¬ durch löste, daß er dem Rechtsbewußtsein des Landes, das dahin ging, daß es ein Unrecht wäre, denjenigen, die noch im Besitz ihrer Güter sind, die noch im Genuß der damals ihnen überwiesenen Entschädigung sind, die Steuer zu erlassen, gerecht geworden ist. Mit Recht hat der Abgeordnete Richter darauf hingewiesen, wie man im Herrenhause dieses Gesetz als ein Agitationsmittel bezeichnet hätte, das überallhin fruchtbar wirken müsse für die Sozialdemokratie. Den Anfang dieser Agitation haben Sie heute schon beim Abgeordneten Richter gehört. Für die Zurück¬ zahlung sind so milde Formen gewählt, daß man von einem Drucke gar nicht sprechen kann. Ich bitte dringend, das Gesetz abzulehnen." Ju derselben Sitzung führte Richter ähnliche Aussprüche andrer wirklicher Edelleute an. Herr von Levetzow, der frühere Reichstagspräsident, hatte vor zwei Jahren im Herrenhause bei der Be¬ ratung dieses Gegenstandes gesagt, es würde ihm widerwärtig sein, „wenn man ihm den Vorwurf machen könnte, daß er sich etwas schenken lasse." Und Herr von Wedell-Piesdorff: „Wenn die Rückzahlungspflicht nicht konstatirt wird, wird das eine fortwährende Unzufriedenheit erregen; man wird sagen: Seht, die Junker haben es durchgesetzt, daß sie die Grundsteuerentschädignng in der Tasche behalten. Das wird ein fruchtbares Agitationsmittel auf ein Menschenalter hinaus sein." Darf man sich unter diesen Umständen darüber wundern, daß die schier endlose Geduld, Folgsamkeit und Gläubigkeit der Bauern doch endlich ein Ende hat, sogar in Hinterpommern, und daß die unter agrarische Führung geratneu Konservativen einen Wahlkreis nach dem andern verlieren? Der Reichsbote meinte daher richtig dieser Tage, wenn das so fortgehe, so gehe alles aus dem Leime; es sei hoch an der Zeit, daß die konservative Partei das einsehe, von demagogischer Agitation und unerfüllbaren Forderungen ablasse. Noch eine Bemerkung: Der Abgeordnete Graf Moltke machte in der Sitzung am 4. Juli dem Abgeordneten Richter den Vorwurf,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220325/108>, abgerufen am 13.05.2024.