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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

des Landes- und Hausschatzes mit dein Lande eine schwere Verletzung seiner fürstlichen
Rechte enthalte. Wer es noch nicht weiß, wird ferner ans Bahrs Darstellung lernen,
daß selbst die erste Hassenpflugsche Zeit eine ganze Reihe wertvoller Gesetze gebracht
hat, und daß die fruchtbare Gesetzgebung zur Zeit der vom Volke verehrte" März-
minister zwar freisinnig nach damaligen Begriffen, aber sehr maßvoll gehalten war.
Die Darstellung des Verfassungsstreits von 1850 und 1351 ist unter Benutzung
aller neuern Veröffentlichungen völlig getreu gegeben bis zu der Verfassung von
1852, einer Karikatur der alten. Manche Episoden hätten vollständiger ausfallen
können; es fehlt z. B. die Aufklärung, die aus dem Nachlaß Professor Mangolds,
des frühern Erziehers der kurfürstlichen Söhne, über den Sturz Vilmars und in¬
folgedessen Hassenpflugs veröffentlicht worden ist. Neu dagegen sind Bahrs Mit¬
teilungen über die Verhandlungen, die der Kurfürst, als er vom Lande und dann
vom Bundestage zur Herstellung der Verfassung von 1831 genötigt worden war,
um über seine Absichten zu täuschen, mit Wigand und Loßberg begann.

Der zweite Abschnitt enthält eine sehr interessante Zusammenfassung des
Wesentlichsten aus der Regierungszeit des letzten Kurfürsten und ist namentlich
deuen zu empfehlen, denen die Darstellung in Fr. Otters "Lebenserinnerungen" zu
ausführlich ist. Bei Erwähnung des zweiten Verfassuugstampfes hätte Bahr auf
deu Gegensatz eingehen können, der gerade zwischen ihm und seinen Genossen und
Otter nebst seinen nähern Freunden über die Wahrung des Rechtsstandpunkts be¬
züglich der Frage entstand, ob das Wahlgesetz von 1849 in die Herstellung der
Verfassung mit einbegriffen sein solle. Er berührt diese Sache kaum, wohl weil
er dabei unterlegen ist. Bähr ist aber neben Wigand der Hauptvertreter des
bloßen Nützlichkeitsstandpunkts gewesen.

In dem Kapitel "Die Wendung," worunter die Einverleibung des Staats in
Preußen zu verstehen ist, kann Bähr, offenbar infolge seiner vielfachen Persönlichen
Verbindungen mit Personen des Hoff, interessante nähere Mitteilungen aus den
entscheidenden Tagen Von 1866 geben. Unvollständig, wie alle frühern Veröffent¬
lichungen, sind aber die Angaben über die von zwölf hessischen Abgeordneten an
das preußische Abgeordnetenhaus gerichtete Erklärung bezüglich des Anschlusses an
Preußen. Der Hauptpunkt der Erklärung bestand darin, daß der von der Kom¬
mission vorgeschlagne Gesetzentwurf "in dem im Kommissionsberichte niedergelegten
Sinne" angenommen werde, und sie gaben diese Erklärung ab, weil die von ihnen
zur Erkundigung nach Berlin gesandten Herren Nebelthau und Weigel mit der
vertraulichen Mitteilung der einflußreichsten preußischen Abgeordneten zurückkehrten,
daß im Falle einer solchen Erklärung die Wünsche der hessischen Abgeordneten be¬
züglich der Art des Anschlusses, worüber sie einen besondern Entwurf aufgestellt
hatten, und über eine Übergangsperiode würden erfüllt werden. Hierin sind die
hessischen Abgeordneten von den preußischen thatsächlich getäuscht worden. Dies
einzugestehen, haben sich sast alle hessischen Abgeordneten gescheut, und infolgedessen
wurden sie in Hessen lange und heftig augegriffen wegen Preisgebung der Rechte,
die gerade sie hatten wahren wollen. Selbst Otter hat eine völlige Klärung dieses
Punktes nicht zugelassen, weil es ihn in der Bekämpfung der zwölf gehindert hätte.
So kommt es, daß jetzt selbst Bähr sagt, es lasse sich nicht erkennen, was die
zwölf bezweckt hätten."

Die Behandlung der "Diktatnrperivde Hessens gewährt ein interessantes Bild
durch die Gegenüberstellung dessen, was das Land durch die Einverleibung ge¬
wonnen und was es verloren hat, und eine ganz unbefangne Geschichte der Ent¬
stehung großen Mißvergnügens in einer ebenso loyalen wie patriotischen Bevölkerung.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

des Landes- und Hausschatzes mit dein Lande eine schwere Verletzung seiner fürstlichen
Rechte enthalte. Wer es noch nicht weiß, wird ferner ans Bahrs Darstellung lernen,
daß selbst die erste Hassenpflugsche Zeit eine ganze Reihe wertvoller Gesetze gebracht
hat, und daß die fruchtbare Gesetzgebung zur Zeit der vom Volke verehrte» März-
minister zwar freisinnig nach damaligen Begriffen, aber sehr maßvoll gehalten war.
Die Darstellung des Verfassungsstreits von 1850 und 1351 ist unter Benutzung
aller neuern Veröffentlichungen völlig getreu gegeben bis zu der Verfassung von
1852, einer Karikatur der alten. Manche Episoden hätten vollständiger ausfallen
können; es fehlt z. B. die Aufklärung, die aus dem Nachlaß Professor Mangolds,
des frühern Erziehers der kurfürstlichen Söhne, über den Sturz Vilmars und in¬
folgedessen Hassenpflugs veröffentlicht worden ist. Neu dagegen sind Bahrs Mit¬
teilungen über die Verhandlungen, die der Kurfürst, als er vom Lande und dann
vom Bundestage zur Herstellung der Verfassung von 1831 genötigt worden war,
um über seine Absichten zu täuschen, mit Wigand und Loßberg begann.

Der zweite Abschnitt enthält eine sehr interessante Zusammenfassung des
Wesentlichsten aus der Regierungszeit des letzten Kurfürsten und ist namentlich
deuen zu empfehlen, denen die Darstellung in Fr. Otters „Lebenserinnerungen" zu
ausführlich ist. Bei Erwähnung des zweiten Verfassuugstampfes hätte Bahr auf
deu Gegensatz eingehen können, der gerade zwischen ihm und seinen Genossen und
Otter nebst seinen nähern Freunden über die Wahrung des Rechtsstandpunkts be¬
züglich der Frage entstand, ob das Wahlgesetz von 1849 in die Herstellung der
Verfassung mit einbegriffen sein solle. Er berührt diese Sache kaum, wohl weil
er dabei unterlegen ist. Bähr ist aber neben Wigand der Hauptvertreter des
bloßen Nützlichkeitsstandpunkts gewesen.

In dem Kapitel „Die Wendung," worunter die Einverleibung des Staats in
Preußen zu verstehen ist, kann Bähr, offenbar infolge seiner vielfachen Persönlichen
Verbindungen mit Personen des Hoff, interessante nähere Mitteilungen aus den
entscheidenden Tagen Von 1866 geben. Unvollständig, wie alle frühern Veröffent¬
lichungen, sind aber die Angaben über die von zwölf hessischen Abgeordneten an
das preußische Abgeordnetenhaus gerichtete Erklärung bezüglich des Anschlusses an
Preußen. Der Hauptpunkt der Erklärung bestand darin, daß der von der Kom¬
mission vorgeschlagne Gesetzentwurf „in dem im Kommissionsberichte niedergelegten
Sinne" angenommen werde, und sie gaben diese Erklärung ab, weil die von ihnen
zur Erkundigung nach Berlin gesandten Herren Nebelthau und Weigel mit der
vertraulichen Mitteilung der einflußreichsten preußischen Abgeordneten zurückkehrten,
daß im Falle einer solchen Erklärung die Wünsche der hessischen Abgeordneten be¬
züglich der Art des Anschlusses, worüber sie einen besondern Entwurf aufgestellt
hatten, und über eine Übergangsperiode würden erfüllt werden. Hierin sind die
hessischen Abgeordneten von den preußischen thatsächlich getäuscht worden. Dies
einzugestehen, haben sich sast alle hessischen Abgeordneten gescheut, und infolgedessen
wurden sie in Hessen lange und heftig augegriffen wegen Preisgebung der Rechte,
die gerade sie hatten wahren wollen. Selbst Otter hat eine völlige Klärung dieses
Punktes nicht zugelassen, weil es ihn in der Bekämpfung der zwölf gehindert hätte.
So kommt es, daß jetzt selbst Bähr sagt, es lasse sich nicht erkennen, was die
zwölf bezweckt hätten."

Die Behandlung der „Diktatnrperivde Hessens gewährt ein interessantes Bild
durch die Gegenüberstellung dessen, was das Land durch die Einverleibung ge¬
wonnen und was es verloren hat, und eine ganz unbefangne Geschichte der Ent¬
stehung großen Mißvergnügens in einer ebenso loyalen wie patriotischen Bevölkerung.


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[0207] Maßgebliches und Unmaßgebliches des Landes- und Hausschatzes mit dein Lande eine schwere Verletzung seiner fürstlichen Rechte enthalte. Wer es noch nicht weiß, wird ferner ans Bahrs Darstellung lernen, daß selbst die erste Hassenpflugsche Zeit eine ganze Reihe wertvoller Gesetze gebracht hat, und daß die fruchtbare Gesetzgebung zur Zeit der vom Volke verehrte» März- minister zwar freisinnig nach damaligen Begriffen, aber sehr maßvoll gehalten war. Die Darstellung des Verfassungsstreits von 1850 und 1351 ist unter Benutzung aller neuern Veröffentlichungen völlig getreu gegeben bis zu der Verfassung von 1852, einer Karikatur der alten. Manche Episoden hätten vollständiger ausfallen können; es fehlt z. B. die Aufklärung, die aus dem Nachlaß Professor Mangolds, des frühern Erziehers der kurfürstlichen Söhne, über den Sturz Vilmars und in¬ folgedessen Hassenpflugs veröffentlicht worden ist. Neu dagegen sind Bahrs Mit¬ teilungen über die Verhandlungen, die der Kurfürst, als er vom Lande und dann vom Bundestage zur Herstellung der Verfassung von 1831 genötigt worden war, um über seine Absichten zu täuschen, mit Wigand und Loßberg begann. Der zweite Abschnitt enthält eine sehr interessante Zusammenfassung des Wesentlichsten aus der Regierungszeit des letzten Kurfürsten und ist namentlich deuen zu empfehlen, denen die Darstellung in Fr. Otters „Lebenserinnerungen" zu ausführlich ist. Bei Erwähnung des zweiten Verfassuugstampfes hätte Bahr auf deu Gegensatz eingehen können, der gerade zwischen ihm und seinen Genossen und Otter nebst seinen nähern Freunden über die Wahrung des Rechtsstandpunkts be¬ züglich der Frage entstand, ob das Wahlgesetz von 1849 in die Herstellung der Verfassung mit einbegriffen sein solle. Er berührt diese Sache kaum, wohl weil er dabei unterlegen ist. Bähr ist aber neben Wigand der Hauptvertreter des bloßen Nützlichkeitsstandpunkts gewesen. In dem Kapitel „Die Wendung," worunter die Einverleibung des Staats in Preußen zu verstehen ist, kann Bähr, offenbar infolge seiner vielfachen Persönlichen Verbindungen mit Personen des Hoff, interessante nähere Mitteilungen aus den entscheidenden Tagen Von 1866 geben. Unvollständig, wie alle frühern Veröffent¬ lichungen, sind aber die Angaben über die von zwölf hessischen Abgeordneten an das preußische Abgeordnetenhaus gerichtete Erklärung bezüglich des Anschlusses an Preußen. Der Hauptpunkt der Erklärung bestand darin, daß der von der Kom¬ mission vorgeschlagne Gesetzentwurf „in dem im Kommissionsberichte niedergelegten Sinne" angenommen werde, und sie gaben diese Erklärung ab, weil die von ihnen zur Erkundigung nach Berlin gesandten Herren Nebelthau und Weigel mit der vertraulichen Mitteilung der einflußreichsten preußischen Abgeordneten zurückkehrten, daß im Falle einer solchen Erklärung die Wünsche der hessischen Abgeordneten be¬ züglich der Art des Anschlusses, worüber sie einen besondern Entwurf aufgestellt hatten, und über eine Übergangsperiode würden erfüllt werden. Hierin sind die hessischen Abgeordneten von den preußischen thatsächlich getäuscht worden. Dies einzugestehen, haben sich sast alle hessischen Abgeordneten gescheut, und infolgedessen wurden sie in Hessen lange und heftig augegriffen wegen Preisgebung der Rechte, die gerade sie hatten wahren wollen. Selbst Otter hat eine völlige Klärung dieses Punktes nicht zugelassen, weil es ihn in der Bekämpfung der zwölf gehindert hätte. So kommt es, daß jetzt selbst Bähr sagt, es lasse sich nicht erkennen, was die zwölf bezweckt hätten." Die Behandlung der „Diktatnrperivde Hessens gewährt ein interessantes Bild durch die Gegenüberstellung dessen, was das Land durch die Einverleibung ge¬ wonnen und was es verloren hat, und eine ganz unbefangne Geschichte der Ent¬ stehung großen Mißvergnügens in einer ebenso loyalen wie patriotischen Bevölkerung.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220325/207>, abgerufen am 14.05.2024.