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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vernunft und das Recht vertreten. Auch die Gründung einer katholischen Volks¬
partei, die sechzehn mit der Haltung ihrer bisherigen Partei "nzufriedne Mitglieder
des Hohenwartklnbs unternommen haben, ist ein wunderliches Experiment, weil
diese Herren nicht bloß mit den Konservativen, von denen sie sich trennen, und
Christlich-Sozialen, sondern auch mit dem Polenklnb freundschaftliche Beziehungen
unterhalten wollen. Der Schlachzizenklub Freund einer Volkspartei! Lächerlich!
Es wird daher den Herren nicht viel nützen, daß sie in Gemeinschaft mit den
Christlich-Sozialen, d. h. den Antisemiten, "die Organisation der christlichen Arbeiter¬
schaft kräftig in die Hand nehmen" wollen. Wenn die Organisation bloß "christ¬
lich" ausfällt, gewinnen sie die Arbeiter nicht, und wenn sie für die Arbeiter
thatkräftig eintreten, verderben sie es mit den Prälaten und Magnaten, uuter
deren Ägide die Herren Divcmli und Ebenhoch ihre Gründung unternommen
haben. Und die Annäherung an den Antisemitismus kann den Gründern erst
recht nichts nützen, denn es zeigt sich ja täglich deutlicher, daß der nur Lärm zu
machen, aber nichts zu schaffen vermag. Die herrschenden Klassen unterdrücken
jede gegen das Kapital gerichtete Bewegung, und ganz so wie die Sozialdemokraten,
kennen sie keinen Unterschied zwischen jüdischem und christlichem Kapital. Von
allen deu angesehenen reichsdeutschen Zeitungen, die ans taktischen Gründen vor¬
übergehend mehr oder weniger in Antisemitismus gemacht haben, erklärt sich keine
einzige gegen Badeni, wie auch keine gegen die italienische Banca-Romana-Wirtschaft
ernstlich ausgetreten ist.

Ans dem Reiche haben wir ein paar neue Jnstizkuriosa zu verzeichnen.
Wenn über unverständliche Urteile des Strafrichters geklagt wird, so hört man
wohlmeinende Juristen wohl sagen: es ist wahr, daß manches Urteil dem natür¬
lichen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht; aber daran sind die Gesetze schuld, die der
Richter uicht ändern kann, für die er nicht verantwortlich ist, und die er anzu¬
wenden hat, auch wenn er sie nicht billigt. Schön! Nun ist dieser Tage der
Redakteur der Frankenstein-Münsterberger Zeitung zu 300 Mark Geldstrafe ver¬
urteilt worden (ein wahrer Segen, daß der Blitz auch wieder einmal in dieser
Gegend einschlägt) wegen "Verächtlichmachung" des Jesuitengesetzes auf Grund des
Z 131, der die Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen verbietet. Nein, eben
nicht die Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen, schreibt die Germania, sondern
etwas ganz andres, nämlich "die öffentliche Behauptung und Verbreitung erdichteter
oder entstellter Thatsachen," von denen der Thäter weiß, "daß sie erdichtet oder
entstellt sind, zu dem Zwecke, um Staatseinrichtungen verächtlich zu machen." Und
dann, fragt das Zentrumsorgan, sind denn Gesetze Staatseinrichtungen? That¬
sachen sind überhaupt in dem angeschuldigten Artikel nicht behauptet worden, sondern
es ist uur ein Gesetz abfällig kritisirt worden, was gar nicht verboten ist. Es zu
verbieten, wäre Unsinn, denn wie wäre dann eine Änderung, eine Verbesserung
der Gesetzgebung möglich, da doch Gesetze immer erst längere Zeit hindurch abfällig
kritisirt werden müssen, ehe sie abgeschafft oder geändert werden? Und ist deun
schon einmal gegen einen der Agrarier Anklage erhoben worden, die unaufhörlich
auf die Handelsverträge schimpfen, nud beruhen die nicht anch auf einem Gesetz,
und könnten sie nicht mit größerm Recht eine Staatseinrichtung genannt werden
als das Jesuitengesetz, dessen Aufhebung übrigens schon zweimal vom Reichstage
beschlossen worden ist? Man mag von den Jesuiten so schlecht und vom Jesuiteu-
gesetz so gut denken, wie man will, gegen diese Kritik eines Urteils wird sich nichts
einwenden lassen; auch hat bis jetzt uoch kein Jurist etwas dagegen eingewendet.
Aus einem Bericht über die Jubiläumsfeier der Zentrumsfraktiou erfährt man, daß


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vernunft und das Recht vertreten. Auch die Gründung einer katholischen Volks¬
partei, die sechzehn mit der Haltung ihrer bisherigen Partei »nzufriedne Mitglieder
des Hohenwartklnbs unternommen haben, ist ein wunderliches Experiment, weil
diese Herren nicht bloß mit den Konservativen, von denen sie sich trennen, und
Christlich-Sozialen, sondern auch mit dem Polenklnb freundschaftliche Beziehungen
unterhalten wollen. Der Schlachzizenklub Freund einer Volkspartei! Lächerlich!
Es wird daher den Herren nicht viel nützen, daß sie in Gemeinschaft mit den
Christlich-Sozialen, d. h. den Antisemiten, „die Organisation der christlichen Arbeiter¬
schaft kräftig in die Hand nehmen" wollen. Wenn die Organisation bloß „christ¬
lich" ausfällt, gewinnen sie die Arbeiter nicht, und wenn sie für die Arbeiter
thatkräftig eintreten, verderben sie es mit den Prälaten und Magnaten, uuter
deren Ägide die Herren Divcmli und Ebenhoch ihre Gründung unternommen
haben. Und die Annäherung an den Antisemitismus kann den Gründern erst
recht nichts nützen, denn es zeigt sich ja täglich deutlicher, daß der nur Lärm zu
machen, aber nichts zu schaffen vermag. Die herrschenden Klassen unterdrücken
jede gegen das Kapital gerichtete Bewegung, und ganz so wie die Sozialdemokraten,
kennen sie keinen Unterschied zwischen jüdischem und christlichem Kapital. Von
allen deu angesehenen reichsdeutschen Zeitungen, die ans taktischen Gründen vor¬
übergehend mehr oder weniger in Antisemitismus gemacht haben, erklärt sich keine
einzige gegen Badeni, wie auch keine gegen die italienische Banca-Romana-Wirtschaft
ernstlich ausgetreten ist.

Ans dem Reiche haben wir ein paar neue Jnstizkuriosa zu verzeichnen.
Wenn über unverständliche Urteile des Strafrichters geklagt wird, so hört man
wohlmeinende Juristen wohl sagen: es ist wahr, daß manches Urteil dem natür¬
lichen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht; aber daran sind die Gesetze schuld, die der
Richter uicht ändern kann, für die er nicht verantwortlich ist, und die er anzu¬
wenden hat, auch wenn er sie nicht billigt. Schön! Nun ist dieser Tage der
Redakteur der Frankenstein-Münsterberger Zeitung zu 300 Mark Geldstrafe ver¬
urteilt worden (ein wahrer Segen, daß der Blitz auch wieder einmal in dieser
Gegend einschlägt) wegen „Verächtlichmachung" des Jesuitengesetzes auf Grund des
Z 131, der die Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen verbietet. Nein, eben
nicht die Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen, schreibt die Germania, sondern
etwas ganz andres, nämlich „die öffentliche Behauptung und Verbreitung erdichteter
oder entstellter Thatsachen," von denen der Thäter weiß, „daß sie erdichtet oder
entstellt sind, zu dem Zwecke, um Staatseinrichtungen verächtlich zu machen." Und
dann, fragt das Zentrumsorgan, sind denn Gesetze Staatseinrichtungen? That¬
sachen sind überhaupt in dem angeschuldigten Artikel nicht behauptet worden, sondern
es ist uur ein Gesetz abfällig kritisirt worden, was gar nicht verboten ist. Es zu
verbieten, wäre Unsinn, denn wie wäre dann eine Änderung, eine Verbesserung
der Gesetzgebung möglich, da doch Gesetze immer erst längere Zeit hindurch abfällig
kritisirt werden müssen, ehe sie abgeschafft oder geändert werden? Und ist deun
schon einmal gegen einen der Agrarier Anklage erhoben worden, die unaufhörlich
auf die Handelsverträge schimpfen, nud beruhen die nicht anch auf einem Gesetz,
und könnten sie nicht mit größerm Recht eine Staatseinrichtung genannt werden
als das Jesuitengesetz, dessen Aufhebung übrigens schon zweimal vom Reichstage
beschlossen worden ist? Man mag von den Jesuiten so schlecht und vom Jesuiteu-
gesetz so gut denken, wie man will, gegen diese Kritik eines Urteils wird sich nichts
einwenden lassen; auch hat bis jetzt uoch kein Jurist etwas dagegen eingewendet.
Aus einem Bericht über die Jubiläumsfeier der Zentrumsfraktiou erfährt man, daß


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[0503] Maßgebliches und Unmaßgebliches Vernunft und das Recht vertreten. Auch die Gründung einer katholischen Volks¬ partei, die sechzehn mit der Haltung ihrer bisherigen Partei »nzufriedne Mitglieder des Hohenwartklnbs unternommen haben, ist ein wunderliches Experiment, weil diese Herren nicht bloß mit den Konservativen, von denen sie sich trennen, und Christlich-Sozialen, sondern auch mit dem Polenklnb freundschaftliche Beziehungen unterhalten wollen. Der Schlachzizenklub Freund einer Volkspartei! Lächerlich! Es wird daher den Herren nicht viel nützen, daß sie in Gemeinschaft mit den Christlich-Sozialen, d. h. den Antisemiten, „die Organisation der christlichen Arbeiter¬ schaft kräftig in die Hand nehmen" wollen. Wenn die Organisation bloß „christ¬ lich" ausfällt, gewinnen sie die Arbeiter nicht, und wenn sie für die Arbeiter thatkräftig eintreten, verderben sie es mit den Prälaten und Magnaten, uuter deren Ägide die Herren Divcmli und Ebenhoch ihre Gründung unternommen haben. Und die Annäherung an den Antisemitismus kann den Gründern erst recht nichts nützen, denn es zeigt sich ja täglich deutlicher, daß der nur Lärm zu machen, aber nichts zu schaffen vermag. Die herrschenden Klassen unterdrücken jede gegen das Kapital gerichtete Bewegung, und ganz so wie die Sozialdemokraten, kennen sie keinen Unterschied zwischen jüdischem und christlichem Kapital. Von allen deu angesehenen reichsdeutschen Zeitungen, die ans taktischen Gründen vor¬ übergehend mehr oder weniger in Antisemitismus gemacht haben, erklärt sich keine einzige gegen Badeni, wie auch keine gegen die italienische Banca-Romana-Wirtschaft ernstlich ausgetreten ist. Ans dem Reiche haben wir ein paar neue Jnstizkuriosa zu verzeichnen. Wenn über unverständliche Urteile des Strafrichters geklagt wird, so hört man wohlmeinende Juristen wohl sagen: es ist wahr, daß manches Urteil dem natür¬ lichen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht; aber daran sind die Gesetze schuld, die der Richter uicht ändern kann, für die er nicht verantwortlich ist, und die er anzu¬ wenden hat, auch wenn er sie nicht billigt. Schön! Nun ist dieser Tage der Redakteur der Frankenstein-Münsterberger Zeitung zu 300 Mark Geldstrafe ver¬ urteilt worden (ein wahrer Segen, daß der Blitz auch wieder einmal in dieser Gegend einschlägt) wegen „Verächtlichmachung" des Jesuitengesetzes auf Grund des Z 131, der die Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen verbietet. Nein, eben nicht die Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen, schreibt die Germania, sondern etwas ganz andres, nämlich „die öffentliche Behauptung und Verbreitung erdichteter oder entstellter Thatsachen," von denen der Thäter weiß, „daß sie erdichtet oder entstellt sind, zu dem Zwecke, um Staatseinrichtungen verächtlich zu machen." Und dann, fragt das Zentrumsorgan, sind denn Gesetze Staatseinrichtungen? That¬ sachen sind überhaupt in dem angeschuldigten Artikel nicht behauptet worden, sondern es ist uur ein Gesetz abfällig kritisirt worden, was gar nicht verboten ist. Es zu verbieten, wäre Unsinn, denn wie wäre dann eine Änderung, eine Verbesserung der Gesetzgebung möglich, da doch Gesetze immer erst längere Zeit hindurch abfällig kritisirt werden müssen, ehe sie abgeschafft oder geändert werden? Und ist deun schon einmal gegen einen der Agrarier Anklage erhoben worden, die unaufhörlich auf die Handelsverträge schimpfen, nud beruhen die nicht anch auf einem Gesetz, und könnten sie nicht mit größerm Recht eine Staatseinrichtung genannt werden als das Jesuitengesetz, dessen Aufhebung übrigens schon zweimal vom Reichstage beschlossen worden ist? Man mag von den Jesuiten so schlecht und vom Jesuiteu- gesetz so gut denken, wie man will, gegen diese Kritik eines Urteils wird sich nichts einwenden lassen; auch hat bis jetzt uoch kein Jurist etwas dagegen eingewendet. Aus einem Bericht über die Jubiläumsfeier der Zentrumsfraktiou erfährt man, daß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/503>, abgerufen am 15.06.2024.