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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sich des äsleot,a,t lebhaft bewußt wird. Dazu kommt, daß die Tafeln
von einem tüchtigen Fachmann mit einem Texte begleitet worden sind, der nichts
weniger ist als das, was man gewöhnlich unter einem "begleitenden Text" ver¬
steht, sondern der eine umfängliche selbständige Arbeit über die Geschichte und die
Technik aller am Buchgewerbe beteiligte" Gewerbszweige bildet. Natürlich ist auch
dieser Text vor allem für die Berufsgenossen bestimmt, aber auch der Laie wird
sich gern darein vertiefen, wenn er über die beliebte genügsame Scherzfrage unsrer
Tage: Wie sich nur machen? zu einer ernsthaften Beantwortung vordringen will.
Wohlhabende Familien mit begabten, lernbegierigen Knaben mögen sich das Buch
empfohlen sein lassen. Wer weiß, ob es nicht im einzelnen Falle einmal ent¬
scheidende Anregungen fürs Leben geben kann!


Zur Währungsfrage.

In dem übrigens vortrefflichen Artikel "Zum
Währungskampfe" in Heft 3ö kommt ein kleiner Irrtum vor. Der Verfasser be¬
streitet den Satz, daß der Staat seinen Münzen keinen willkürlichen Wert beilegen
könne, und sührt zum Beweise für seine entgegengesetzte Ansicht die preußischen
Thaler an, "denen der Staat eine willkürliche Knufkraft, die sich auf das doppelte
ihres Metallwerth beläuft, beimißt," und die unterwertigen Scheidemünzen, für die
keine Einlösungspflicht bestehe. Diese besteht aber wohl, wenn auch nur indirekt.
Während man im Privatverkehr Nickel- und Kupfermünzen nur bis zum Betrage
von einer Mark, silberne Scheidemünzen nur bis zum Betrage vou zwanzig Mark
in Zahlung zu nehmen braucht, haben diese Münzen bei den Reichs- und Laudes-
knsseu unbeschränkte Zahlkraft, sodaß jedermann seine Scheidemünzen jederzeit los¬
werden kann. Von den Thalern aber befindet sich nur die Hälfte im Umlauf, die
andre Hälfte liegt, weil sie das Publikum uicht mag, in den Kellern der Reichs¬
bank. Geriete der Kredit des Reichs ins Wanken, so würden auch die uoch um¬
laufenden Thaler vollends in die Bank zurückströmen und jedermann würde darauf
bedacht sein, seinen ganzen Barschatz ausschließlich aus Gold, dem einzigen voll¬
wertigen und vor Wertverlust sichern Zahlmittel zu bilden. Demnach sind die
Scheidemünzen als M-s und die Thaler wenigstens thatsächlich Kreditgeld; ihr Wert
ruht nicht auf einem Willkürakte, sondern auf dem Kredit des Reichs.






Für til. Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

sich des äsleot,a,t lebhaft bewußt wird. Dazu kommt, daß die Tafeln
von einem tüchtigen Fachmann mit einem Texte begleitet worden sind, der nichts
weniger ist als das, was man gewöhnlich unter einem „begleitenden Text" ver¬
steht, sondern der eine umfängliche selbständige Arbeit über die Geschichte und die
Technik aller am Buchgewerbe beteiligte» Gewerbszweige bildet. Natürlich ist auch
dieser Text vor allem für die Berufsgenossen bestimmt, aber auch der Laie wird
sich gern darein vertiefen, wenn er über die beliebte genügsame Scherzfrage unsrer
Tage: Wie sich nur machen? zu einer ernsthaften Beantwortung vordringen will.
Wohlhabende Familien mit begabten, lernbegierigen Knaben mögen sich das Buch
empfohlen sein lassen. Wer weiß, ob es nicht im einzelnen Falle einmal ent¬
scheidende Anregungen fürs Leben geben kann!


Zur Währungsfrage.

In dem übrigens vortrefflichen Artikel „Zum
Währungskampfe" in Heft 3ö kommt ein kleiner Irrtum vor. Der Verfasser be¬
streitet den Satz, daß der Staat seinen Münzen keinen willkürlichen Wert beilegen
könne, und sührt zum Beweise für seine entgegengesetzte Ansicht die preußischen
Thaler an, „denen der Staat eine willkürliche Knufkraft, die sich auf das doppelte
ihres Metallwerth beläuft, beimißt," und die unterwertigen Scheidemünzen, für die
keine Einlösungspflicht bestehe. Diese besteht aber wohl, wenn auch nur indirekt.
Während man im Privatverkehr Nickel- und Kupfermünzen nur bis zum Betrage
von einer Mark, silberne Scheidemünzen nur bis zum Betrage vou zwanzig Mark
in Zahlung zu nehmen braucht, haben diese Münzen bei den Reichs- und Laudes-
knsseu unbeschränkte Zahlkraft, sodaß jedermann seine Scheidemünzen jederzeit los¬
werden kann. Von den Thalern aber befindet sich nur die Hälfte im Umlauf, die
andre Hälfte liegt, weil sie das Publikum uicht mag, in den Kellern der Reichs¬
bank. Geriete der Kredit des Reichs ins Wanken, so würden auch die uoch um¬
laufenden Thaler vollends in die Bank zurückströmen und jedermann würde darauf
bedacht sein, seinen ganzen Barschatz ausschließlich aus Gold, dem einzigen voll¬
wertigen und vor Wertverlust sichern Zahlmittel zu bilden. Demnach sind die
Scheidemünzen als M-s und die Thaler wenigstens thatsächlich Kreditgeld; ihr Wert
ruht nicht auf einem Willkürakte, sondern auf dem Kredit des Reichs.






Für til. Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0064] Maßgebliches und Unmaßgebliches sich des äsleot,a,t lebhaft bewußt wird. Dazu kommt, daß die Tafeln von einem tüchtigen Fachmann mit einem Texte begleitet worden sind, der nichts weniger ist als das, was man gewöhnlich unter einem „begleitenden Text" ver¬ steht, sondern der eine umfängliche selbständige Arbeit über die Geschichte und die Technik aller am Buchgewerbe beteiligte» Gewerbszweige bildet. Natürlich ist auch dieser Text vor allem für die Berufsgenossen bestimmt, aber auch der Laie wird sich gern darein vertiefen, wenn er über die beliebte genügsame Scherzfrage unsrer Tage: Wie sich nur machen? zu einer ernsthaften Beantwortung vordringen will. Wohlhabende Familien mit begabten, lernbegierigen Knaben mögen sich das Buch empfohlen sein lassen. Wer weiß, ob es nicht im einzelnen Falle einmal ent¬ scheidende Anregungen fürs Leben geben kann! Zur Währungsfrage. In dem übrigens vortrefflichen Artikel „Zum Währungskampfe" in Heft 3ö kommt ein kleiner Irrtum vor. Der Verfasser be¬ streitet den Satz, daß der Staat seinen Münzen keinen willkürlichen Wert beilegen könne, und sührt zum Beweise für seine entgegengesetzte Ansicht die preußischen Thaler an, „denen der Staat eine willkürliche Knufkraft, die sich auf das doppelte ihres Metallwerth beläuft, beimißt," und die unterwertigen Scheidemünzen, für die keine Einlösungspflicht bestehe. Diese besteht aber wohl, wenn auch nur indirekt. Während man im Privatverkehr Nickel- und Kupfermünzen nur bis zum Betrage von einer Mark, silberne Scheidemünzen nur bis zum Betrage vou zwanzig Mark in Zahlung zu nehmen braucht, haben diese Münzen bei den Reichs- und Laudes- knsseu unbeschränkte Zahlkraft, sodaß jedermann seine Scheidemünzen jederzeit los¬ werden kann. Von den Thalern aber befindet sich nur die Hälfte im Umlauf, die andre Hälfte liegt, weil sie das Publikum uicht mag, in den Kellern der Reichs¬ bank. Geriete der Kredit des Reichs ins Wanken, so würden auch die uoch um¬ laufenden Thaler vollends in die Bank zurückströmen und jedermann würde darauf bedacht sein, seinen ganzen Barschatz ausschließlich aus Gold, dem einzigen voll¬ wertigen und vor Wertverlust sichern Zahlmittel zu bilden. Demnach sind die Scheidemünzen als M-s und die Thaler wenigstens thatsächlich Kreditgeld; ihr Wert ruht nicht auf einem Willkürakte, sondern auf dem Kredit des Reichs. Für til. Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/64>, abgerufen am 16.06.2024.