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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

demvkratie vernichten. Einige Patriotische Schwärmer glauben aufrichtig an Re¬
volutionsgefahr und halten die Vernichtung für ein Gebot der Vaterlandsliebe; die
zahlreichsten und einflußreichsten unter den Staaterhaltcnden aber, zu denen die
Nntionalliberalen nicht mehr so ganz zu gehören scheinen, lachen zwar über die
Rcvolutionsgefahr und sind der Ansicht des Kriegsministers, daß vorkommenden
Falls ein paar Feuerspritzen hinreichen würden, aber sie hassen die sozialdemokra¬
tische Partei als Arbeiterpartei, gerade so wie sie die Christlich-sozialen hassen;
sie wollen vor der Lohnbewegung und vor der Bewegung für Arbeiterschutz Ruhe
haben. Um dieses Ziel zu erreichen, müßten die Lohnarbeiter aller politischen
Rechte beraubt und einer Art Gesindcordnuug unterworfen werden. Das wagt
man zwar noch nicht rund heraus zu sagen, aber so weit wenigstens sind die füh¬
renden Organe der Uuteruehmerpartei, wie wir sie einmal nennen wollen, einig,
daß sie sagen, die Umsturzvorlage sei eine Dummheit gewesen; nicht die Freiheit
der Staatsbürger im allgemeinen, sondern nur die der Arbeiter müsse beschränkt
werden. Einstweilen nun, bis man zu einem Entschlüsse gelangt sein wird, wollen
gewisse Behörden ihren guten Willen wenigstens dadurch beweisen, daß sie den
Sozialdemokraten das Leben schwer machen, daher diese Politik der Nadelstiche.
Und dabei ist man nun wiederum zu dein unglückseligen Duo "mun taoicmt, leisen
gezwungen. Will die Regierung das Ansehen der Strafrechtspflege nicht empfind¬
lich schädigen, so bleibt ihr nichts übrig, sie muß sich schleunigst für eins von beiden
entscheiden, entweder den Sozialdemokraten dieselbe Bewegungsfreiheit gestatten wie
den übrigen Parteien, oder durch die Gesetzgebung, und salls der Reichstag seine
Mitwirkung versagt, durch einen Staatsstreich den Lohnarbeitern ihre bürgerlichen
Rechte nehmen.

Was sich in den Prozessen aller drei Typen wieder aufs unangenehmste be¬
merkbar gemacht hat, das ist das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft. Möchte
das einmal ein sachverständiger Aulus Agerius recht gründlich beleuchten! Der Richter
ist, wenn es dem Staatsanwalt so beliebt, gezwungen, sich mit Bagatellen zu be¬
fassen und widerwärtige Verhandlungen zu führen, von denen er im voraus sehen
kann, daß er zu einem freisprechenden Urteil gelangen wird; in andern Fällen aber
kann es ihm begegnen, daß ihm ein offenkundiger Verbrecher frei vor der Nase
herumläuft: wenn die Staatsanwaltschaft seinen Arm nicht in Bewegung setzt, hat
er so wenig Gewalt, den Übelthäter zu fassen, wie ein hölzernes Götzenbild. Fast
scheint es, als ob in gewissen Fällen nicht bloß der Richter, sondern auch der
Staatsanwalt ein Mechanismus wäre, der erst vou einer höhern Macht aufgezogen
werden muß, ehe er in Gang kommt. Am letzten Vcrhaudluugstage des Berliner
Prozesses sagte der Staatsnuwnlt: "Ich erkläre, die Staatsanwaltschaft ist streng
objektiv beflissen, dem Gesetze Genüge zu verschaffen, und sie wird gegen andre
Parteien ebenso einschreiten, wenn sie in die Lage kommt, sich amtlich mit der
Frage zu beschäftigen. Hier ist ihr das Material überreicht worden." Und was
für ein Material! Also wenn ihr kein Polizeibeamter Material überreicht, ist sie
"nicht in der Lage." Wenn der konservative Verein vor dem Hallischen Thor,
wie um 18. Mai geschehen ist, in Sachen Stöcker-Krause beschließt: "Behufs
Stellungnahme zu diesen Fragen erachtet der Verein den Zusammentritt und die
gemeinschaftliche Tagung der Gesamtvorflände der konservativen Vereine Berlins
für notwendig," so darf der Staatsanwalt davon so lange nichts wissen, bis ihm
ein Polizeikommissarins "das Material überreicht."




Maßgebliches und Unmaßgebliches

demvkratie vernichten. Einige Patriotische Schwärmer glauben aufrichtig an Re¬
volutionsgefahr und halten die Vernichtung für ein Gebot der Vaterlandsliebe; die
zahlreichsten und einflußreichsten unter den Staaterhaltcnden aber, zu denen die
Nntionalliberalen nicht mehr so ganz zu gehören scheinen, lachen zwar über die
Rcvolutionsgefahr und sind der Ansicht des Kriegsministers, daß vorkommenden
Falls ein paar Feuerspritzen hinreichen würden, aber sie hassen die sozialdemokra¬
tische Partei als Arbeiterpartei, gerade so wie sie die Christlich-sozialen hassen;
sie wollen vor der Lohnbewegung und vor der Bewegung für Arbeiterschutz Ruhe
haben. Um dieses Ziel zu erreichen, müßten die Lohnarbeiter aller politischen
Rechte beraubt und einer Art Gesindcordnuug unterworfen werden. Das wagt
man zwar noch nicht rund heraus zu sagen, aber so weit wenigstens sind die füh¬
renden Organe der Uuteruehmerpartei, wie wir sie einmal nennen wollen, einig,
daß sie sagen, die Umsturzvorlage sei eine Dummheit gewesen; nicht die Freiheit
der Staatsbürger im allgemeinen, sondern nur die der Arbeiter müsse beschränkt
werden. Einstweilen nun, bis man zu einem Entschlüsse gelangt sein wird, wollen
gewisse Behörden ihren guten Willen wenigstens dadurch beweisen, daß sie den
Sozialdemokraten das Leben schwer machen, daher diese Politik der Nadelstiche.
Und dabei ist man nun wiederum zu dein unglückseligen Duo «mun taoicmt, leisen
gezwungen. Will die Regierung das Ansehen der Strafrechtspflege nicht empfind¬
lich schädigen, so bleibt ihr nichts übrig, sie muß sich schleunigst für eins von beiden
entscheiden, entweder den Sozialdemokraten dieselbe Bewegungsfreiheit gestatten wie
den übrigen Parteien, oder durch die Gesetzgebung, und salls der Reichstag seine
Mitwirkung versagt, durch einen Staatsstreich den Lohnarbeitern ihre bürgerlichen
Rechte nehmen.

Was sich in den Prozessen aller drei Typen wieder aufs unangenehmste be¬
merkbar gemacht hat, das ist das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft. Möchte
das einmal ein sachverständiger Aulus Agerius recht gründlich beleuchten! Der Richter
ist, wenn es dem Staatsanwalt so beliebt, gezwungen, sich mit Bagatellen zu be¬
fassen und widerwärtige Verhandlungen zu führen, von denen er im voraus sehen
kann, daß er zu einem freisprechenden Urteil gelangen wird; in andern Fällen aber
kann es ihm begegnen, daß ihm ein offenkundiger Verbrecher frei vor der Nase
herumläuft: wenn die Staatsanwaltschaft seinen Arm nicht in Bewegung setzt, hat
er so wenig Gewalt, den Übelthäter zu fassen, wie ein hölzernes Götzenbild. Fast
scheint es, als ob in gewissen Fällen nicht bloß der Richter, sondern auch der
Staatsanwalt ein Mechanismus wäre, der erst vou einer höhern Macht aufgezogen
werden muß, ehe er in Gang kommt. Am letzten Vcrhaudluugstage des Berliner
Prozesses sagte der Staatsnuwnlt: „Ich erkläre, die Staatsanwaltschaft ist streng
objektiv beflissen, dem Gesetze Genüge zu verschaffen, und sie wird gegen andre
Parteien ebenso einschreiten, wenn sie in die Lage kommt, sich amtlich mit der
Frage zu beschäftigen. Hier ist ihr das Material überreicht worden." Und was
für ein Material! Also wenn ihr kein Polizeibeamter Material überreicht, ist sie
„nicht in der Lage." Wenn der konservative Verein vor dem Hallischen Thor,
wie um 18. Mai geschehen ist, in Sachen Stöcker-Krause beschließt: „Behufs
Stellungnahme zu diesen Fragen erachtet der Verein den Zusammentritt und die
gemeinschaftliche Tagung der Gesamtvorflände der konservativen Vereine Berlins
für notwendig," so darf der Staatsanwalt davon so lange nichts wissen, bis ihm
ein Polizeikommissarins „das Material überreicht."




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/434>, abgerufen am 12.05.2024.