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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ralischer Unwert einzelner Familienglieder unter Umständen die gesellschaftliche
Stellung der Familie völlig unberührt lassen. Diese entsteht und vergeht nach den
eigentümlichen ungeschriebnen Gesetzen der Gesellschaft, die zu den Sittengesetzen
nicht in dem Verhältnis des Gegensatzes, aber unzweifelhaft in dem begrifflicher
Verschiedenheit stehen.

Wenn die so gegebne Bestimmung des Begriffs der guten Familie zutrifft,
so ist ohne weiteres ersichtlich, wie schief es sein würde, hinter den Äußerungen
des Präsidenten Drenkmaun gesellschaftliche Vorurteile zu suchen. Es ist ihm ganz
gewiß nicht darum zu thun, in seinen: Aufsichtsbezirk nur noch Richtern mit eng¬
lischen Absätzen und weiten Beinkleidern zu begegnen. Sondern was seine Äuße¬
rung in Wahrheit besagt, ist das Verlangen nach möglichster Gewähr für die Eigen¬
schaft des Richterstandes, die noch immer für sein unentbehrlichstes Requisit gegolten
hat: die Unparteilichkeit.

Das wäre denn doch noch zu zeigen, mag der geneigte Leser denken, was
Unparteilichkeit mit der Herkunft aus guter Familie zu schaffen haben soll. Genan
genommen mehr als mit der wissenschaftlichen Ausbildung. Denn Unparteilichkeit
setzt die Gewohnheit der Selbstbeherrschung voraus, da der Mensch als empfindendes
Wesen von Natur parteiisch ist. Gewohnheiten aber werden bekanntlich nicht an¬
geboren, sondern anerzogen; und mehr als von irgend einer andern gilt dies von
der schwersten: der Gewohnheit der Selbstbeherrschung. Wo man auch dieses edle
Gewächs antreffen mag, immer ist es die Errungenschaft einer strengen Erziehung,
einer festen Schulung des Willens von Kindheit an. Und läßt sich etwa endlich
bestreiten, daß solche strenge Erziehung ein thatsächliches Privileg eben der Familien
ist, die "etwas auf sich halten," in denen es eine Überlieferung giebt, mag sie auch
erst vom Großvater oder vom Vater herrühren?

Absichtlich ist im vorstehenden gerade die Unparteilichkeit der Richter mit der
sozialen Grundlage des Richterstandes in Verbindung gebracht, weil dieser Zu¬
sammenhang am "venigsten an der Oberfläche liegt und deshalb am seltensten er¬
kannt wird. Die Herkunft des Richters aus guter Familie stellt aber auch andre
Vorziige in den Dienst der Rechtsprechung, auf die sie nur zu ihrem Schaden ver¬
zichten kann, wenn sie ihr auch nicht in gleichem Grade unentbehrlich sind wie die
Unparteilichkeit. Weite des Gesichtskreises, Sicherheit und Würde des Auftretens,
Fähigkeit zur Leitung einer Verhandlung, das alles sind Eigenschaften, die cr-
fahrungsmcißig nicht ohne Wahl über die Welt zerstreut sind, sondern sich fast
immer auf einem sozialen Boden entwickeln, der sich schon in einer gewissen Kultur
befindet. Will doch Eduard vou Hartmann harmonisch gebildete Persönlichkeiten
durchschnittlich nur in Familien gefunden haben, die mindestens drei Generationen
hindurch in Wohlstand und Bildung gelebt hatten. ("Das Judentum in Gegen¬
wart und Zukunft.") Durch vereinzelte Ausnahmen werden auch solche Regeln
nicht widerlegt, sondern bestätigt.

Fast wörtlich dasselbe, was der Präsident des Kammergerichts im Herrenhause
erklärt hat, sagte dem Schreiber dieser Zeilen schon vor Jahren ein alter Richter,
der von gesellschaftlichen Vorurteilen sehr weit entfernt war. Herr Drenkmann
hat lediglich in autoritativer Weise ausgesprochen, was jeder wußte, der im prak¬
tischen Leben steht. Nur dieser Mut seiner Meinung hat ihn zur Zielscheibe un¬
verdienter Angriffe gemacht; eben dieser Mut aber sichert ihm die rückhaltlose An¬
erkennung jedes Deutschen, der in den herkömmlichen Verbeugungen der öffentlichen
Meinung vor der französischen Gleichheitsphrase eine der schlimmsten Schwächen der
G Arnold von Senfft egenwart erkennt.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

ralischer Unwert einzelner Familienglieder unter Umständen die gesellschaftliche
Stellung der Familie völlig unberührt lassen. Diese entsteht und vergeht nach den
eigentümlichen ungeschriebnen Gesetzen der Gesellschaft, die zu den Sittengesetzen
nicht in dem Verhältnis des Gegensatzes, aber unzweifelhaft in dem begrifflicher
Verschiedenheit stehen.

Wenn die so gegebne Bestimmung des Begriffs der guten Familie zutrifft,
so ist ohne weiteres ersichtlich, wie schief es sein würde, hinter den Äußerungen
des Präsidenten Drenkmaun gesellschaftliche Vorurteile zu suchen. Es ist ihm ganz
gewiß nicht darum zu thun, in seinen: Aufsichtsbezirk nur noch Richtern mit eng¬
lischen Absätzen und weiten Beinkleidern zu begegnen. Sondern was seine Äuße¬
rung in Wahrheit besagt, ist das Verlangen nach möglichster Gewähr für die Eigen¬
schaft des Richterstandes, die noch immer für sein unentbehrlichstes Requisit gegolten
hat: die Unparteilichkeit.

Das wäre denn doch noch zu zeigen, mag der geneigte Leser denken, was
Unparteilichkeit mit der Herkunft aus guter Familie zu schaffen haben soll. Genan
genommen mehr als mit der wissenschaftlichen Ausbildung. Denn Unparteilichkeit
setzt die Gewohnheit der Selbstbeherrschung voraus, da der Mensch als empfindendes
Wesen von Natur parteiisch ist. Gewohnheiten aber werden bekanntlich nicht an¬
geboren, sondern anerzogen; und mehr als von irgend einer andern gilt dies von
der schwersten: der Gewohnheit der Selbstbeherrschung. Wo man auch dieses edle
Gewächs antreffen mag, immer ist es die Errungenschaft einer strengen Erziehung,
einer festen Schulung des Willens von Kindheit an. Und läßt sich etwa endlich
bestreiten, daß solche strenge Erziehung ein thatsächliches Privileg eben der Familien
ist, die „etwas auf sich halten," in denen es eine Überlieferung giebt, mag sie auch
erst vom Großvater oder vom Vater herrühren?

Absichtlich ist im vorstehenden gerade die Unparteilichkeit der Richter mit der
sozialen Grundlage des Richterstandes in Verbindung gebracht, weil dieser Zu¬
sammenhang am »venigsten an der Oberfläche liegt und deshalb am seltensten er¬
kannt wird. Die Herkunft des Richters aus guter Familie stellt aber auch andre
Vorziige in den Dienst der Rechtsprechung, auf die sie nur zu ihrem Schaden ver¬
zichten kann, wenn sie ihr auch nicht in gleichem Grade unentbehrlich sind wie die
Unparteilichkeit. Weite des Gesichtskreises, Sicherheit und Würde des Auftretens,
Fähigkeit zur Leitung einer Verhandlung, das alles sind Eigenschaften, die cr-
fahrungsmcißig nicht ohne Wahl über die Welt zerstreut sind, sondern sich fast
immer auf einem sozialen Boden entwickeln, der sich schon in einer gewissen Kultur
befindet. Will doch Eduard vou Hartmann harmonisch gebildete Persönlichkeiten
durchschnittlich nur in Familien gefunden haben, die mindestens drei Generationen
hindurch in Wohlstand und Bildung gelebt hatten. („Das Judentum in Gegen¬
wart und Zukunft.") Durch vereinzelte Ausnahmen werden auch solche Regeln
nicht widerlegt, sondern bestätigt.

Fast wörtlich dasselbe, was der Präsident des Kammergerichts im Herrenhause
erklärt hat, sagte dem Schreiber dieser Zeilen schon vor Jahren ein alter Richter,
der von gesellschaftlichen Vorurteilen sehr weit entfernt war. Herr Drenkmann
hat lediglich in autoritativer Weise ausgesprochen, was jeder wußte, der im prak¬
tischen Leben steht. Nur dieser Mut seiner Meinung hat ihn zur Zielscheibe un¬
verdienter Angriffe gemacht; eben dieser Mut aber sichert ihm die rückhaltlose An¬
erkennung jedes Deutschen, der in den herkömmlichen Verbeugungen der öffentlichen
Meinung vor der französischen Gleichheitsphrase eine der schlimmsten Schwächen der
G Arnold von Senfft egenwart erkennt.


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[0534] Maßgebliches und Unmaßgebliches ralischer Unwert einzelner Familienglieder unter Umständen die gesellschaftliche Stellung der Familie völlig unberührt lassen. Diese entsteht und vergeht nach den eigentümlichen ungeschriebnen Gesetzen der Gesellschaft, die zu den Sittengesetzen nicht in dem Verhältnis des Gegensatzes, aber unzweifelhaft in dem begrifflicher Verschiedenheit stehen. Wenn die so gegebne Bestimmung des Begriffs der guten Familie zutrifft, so ist ohne weiteres ersichtlich, wie schief es sein würde, hinter den Äußerungen des Präsidenten Drenkmaun gesellschaftliche Vorurteile zu suchen. Es ist ihm ganz gewiß nicht darum zu thun, in seinen: Aufsichtsbezirk nur noch Richtern mit eng¬ lischen Absätzen und weiten Beinkleidern zu begegnen. Sondern was seine Äuße¬ rung in Wahrheit besagt, ist das Verlangen nach möglichster Gewähr für die Eigen¬ schaft des Richterstandes, die noch immer für sein unentbehrlichstes Requisit gegolten hat: die Unparteilichkeit. Das wäre denn doch noch zu zeigen, mag der geneigte Leser denken, was Unparteilichkeit mit der Herkunft aus guter Familie zu schaffen haben soll. Genan genommen mehr als mit der wissenschaftlichen Ausbildung. Denn Unparteilichkeit setzt die Gewohnheit der Selbstbeherrschung voraus, da der Mensch als empfindendes Wesen von Natur parteiisch ist. Gewohnheiten aber werden bekanntlich nicht an¬ geboren, sondern anerzogen; und mehr als von irgend einer andern gilt dies von der schwersten: der Gewohnheit der Selbstbeherrschung. Wo man auch dieses edle Gewächs antreffen mag, immer ist es die Errungenschaft einer strengen Erziehung, einer festen Schulung des Willens von Kindheit an. Und läßt sich etwa endlich bestreiten, daß solche strenge Erziehung ein thatsächliches Privileg eben der Familien ist, die „etwas auf sich halten," in denen es eine Überlieferung giebt, mag sie auch erst vom Großvater oder vom Vater herrühren? Absichtlich ist im vorstehenden gerade die Unparteilichkeit der Richter mit der sozialen Grundlage des Richterstandes in Verbindung gebracht, weil dieser Zu¬ sammenhang am »venigsten an der Oberfläche liegt und deshalb am seltensten er¬ kannt wird. Die Herkunft des Richters aus guter Familie stellt aber auch andre Vorziige in den Dienst der Rechtsprechung, auf die sie nur zu ihrem Schaden ver¬ zichten kann, wenn sie ihr auch nicht in gleichem Grade unentbehrlich sind wie die Unparteilichkeit. Weite des Gesichtskreises, Sicherheit und Würde des Auftretens, Fähigkeit zur Leitung einer Verhandlung, das alles sind Eigenschaften, die cr- fahrungsmcißig nicht ohne Wahl über die Welt zerstreut sind, sondern sich fast immer auf einem sozialen Boden entwickeln, der sich schon in einer gewissen Kultur befindet. Will doch Eduard vou Hartmann harmonisch gebildete Persönlichkeiten durchschnittlich nur in Familien gefunden haben, die mindestens drei Generationen hindurch in Wohlstand und Bildung gelebt hatten. („Das Judentum in Gegen¬ wart und Zukunft.") Durch vereinzelte Ausnahmen werden auch solche Regeln nicht widerlegt, sondern bestätigt. Fast wörtlich dasselbe, was der Präsident des Kammergerichts im Herrenhause erklärt hat, sagte dem Schreiber dieser Zeilen schon vor Jahren ein alter Richter, der von gesellschaftlichen Vorurteilen sehr weit entfernt war. Herr Drenkmann hat lediglich in autoritativer Weise ausgesprochen, was jeder wußte, der im prak¬ tischen Leben steht. Nur dieser Mut seiner Meinung hat ihn zur Zielscheibe un¬ verdienter Angriffe gemacht; eben dieser Mut aber sichert ihm die rückhaltlose An¬ erkennung jedes Deutschen, der in den herkömmlichen Verbeugungen der öffentlichen Meinung vor der französischen Gleichheitsphrase eine der schlimmsten Schwächen der G Arnold von Senfft egenwart erkennt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/534>, abgerufen am 13.05.2024.