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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Vorzüge", aber much mit allen Nnvollkonnneiiheite" eines gen'öhnlichen Marktes.
In die Berechnungen und Geschäfte eines solchen Marktes das überseeische und das
schwimmende Getreide einzubeziehen, wird seine Schwierigkeiten haben, und diese
Schwierigkeiten können die Einfuhr selbst erschweren, was natürlich den Preis des
inländischen Getreides heben würde. Aber ganz sicher ist dieser Erfolg noch nicht,
und deshalb müssen die Agrarier darnach streben, daß sie die Einfuhr selbst, samt
der Macht, die Einfuhr zu sperren, also den mehr oder weniger börsenmäßig zu
gestaltenden Getreidehandel in die Hände bekommen, und daher dürfen sie vom
Antrag Kanitz oder, genauer gesagt, vom Monopol des Getreidehandels nicht ab¬
lassen. Haben sie beides: das Monopol und die Marktleitung in ihrer Hand, daun
können sie allerdings den Preis beliebig hoch schrauben. Bis dahin wird wohl die
Aufhebung oder Störung der ausgleichenden Zentralmärkte teils starke Preis¬
schwankungen, teils größere Ungleichheit der Preise in den verschiednen Gegenden
des Reichs zur Folge haben.

Für die theoretischen Agrarier, die mit den Antisemiten, Zünftlern, Genossen¬
schaftsschwärmern, Bodenbesitzreformern und verwandten Gruppen zusammen die
große, aber nicht als Partei organisirte Abteilung der Mittelstnndspolitiker aus¬
machen, handelt es sich um größeres als um deu Getreidepreis. Sie wollen die
Erzeugung, die Verteilung und den Umlauf der Güter in der Weise organisiren,
daß einerseits alles Schmarotzertum, wozu sie deu Zwischenhandel rechnen, vom
Genuß der erzeugten Güter ausgeschlossen wird, und daß andrerseits jeder Arbeiter
den verdienten Lohn erhält, der selbstverständlich erst nach der vollen Deckung der
Produktionskosten anfängt. Nun will das freilich jedermann, es kommt nur darauf
an, auf welchen Wegen das Ziel erstrebt wird, und was im einzelnen als über¬
flüssige Kosten, als Produktionskosten, als gerechter Lohn herausgerechnet wird.
Unsre vou deu einen geschmähte und von den andern gepriesene Produktions- und
Wirtschaftsordnung ist von Rechts wegen die des manchesterlichen Liberalismus und
hat das nicht aufgehört zu sein, obgleich die Konservativen, die Nationalliberalen
und das Zentrum behaupten, sie hätten sich seit 1878 bekehrt, und auch der Staat
habe sich bekehrt, jene schlechte Ordnung gelte uicht mehr. Sie gilt aber. Mit
Ausnahme der Beamten, für die der Staat oder die Gemeinde von dem Augenblicke
an sorgt, wo sie in den öffentliche" Dienst treten, wird jedem andern zugemutet,
daß er seines Glücks Schmied sei, und ganz allgemein heißt es: sehe jeder, wie
ers treibe, sehe jeder, wo er bleibe, und wer steht, daß er nicht falle! Das Gesetz
gestattet jedem, jeden beliebigen Erwerb zu ergreifen, auf seine eigne Verant¬
wortung, und kümmert sich nicht darum, wenn er dabei uicht seine Rechnung findet.
Das Gesetz schreibt keine Regelung der Produktion und des Güteraustausches vor;
es überläßt es dem freien Spiel der Kräfte, unnütze Geldverdiener auszuschalten
(z. B. dadurch, daß die überflüssigen Händler Bankrott machen, oder daß ihnen
Kousumvereine die Kundschaft entziehen), und überläßt es jedem einzelnen, sich durch
eigue Anstrengung oder durch freie Vereinigung mit Genossen seineu gerechten Ar¬
beitslohn zu erringen; es bekennt sich also zu dem manchesterliche" Grundsätze, die
vernünftige Organisation des Wirtschaftslebens und die gerechte Güterverteilung sei
nicht Sache der Obrigkeit, sondern habe, so weit sie möglich ist, daraus zu ent¬
springe", daß jeder einzelne seine" eignen Nutzen sucht und dadurch unbewußt und
ohne es zu wollen den allgemeinen Nutzen fördert. Diesen gesetzlich anerkannten
Boden verlassen "och nicht die Banernvereine, wenn sie Kornhäuser gründen, oh"c
für sie Staatszuschüsse und Privilegien zu fordern. So z. B. hat der Freiherr
von Hume am 26. November v. I. in Frankenstein eine Versammlmig des schlesischen


Vorzüge», aber much mit allen Nnvollkonnneiiheite» eines gen'öhnlichen Marktes.
In die Berechnungen und Geschäfte eines solchen Marktes das überseeische und das
schwimmende Getreide einzubeziehen, wird seine Schwierigkeiten haben, und diese
Schwierigkeiten können die Einfuhr selbst erschweren, was natürlich den Preis des
inländischen Getreides heben würde. Aber ganz sicher ist dieser Erfolg noch nicht,
und deshalb müssen die Agrarier darnach streben, daß sie die Einfuhr selbst, samt
der Macht, die Einfuhr zu sperren, also den mehr oder weniger börsenmäßig zu
gestaltenden Getreidehandel in die Hände bekommen, und daher dürfen sie vom
Antrag Kanitz oder, genauer gesagt, vom Monopol des Getreidehandels nicht ab¬
lassen. Haben sie beides: das Monopol und die Marktleitung in ihrer Hand, daun
können sie allerdings den Preis beliebig hoch schrauben. Bis dahin wird wohl die
Aufhebung oder Störung der ausgleichenden Zentralmärkte teils starke Preis¬
schwankungen, teils größere Ungleichheit der Preise in den verschiednen Gegenden
des Reichs zur Folge haben.

Für die theoretischen Agrarier, die mit den Antisemiten, Zünftlern, Genossen¬
schaftsschwärmern, Bodenbesitzreformern und verwandten Gruppen zusammen die
große, aber nicht als Partei organisirte Abteilung der Mittelstnndspolitiker aus¬
machen, handelt es sich um größeres als um deu Getreidepreis. Sie wollen die
Erzeugung, die Verteilung und den Umlauf der Güter in der Weise organisiren,
daß einerseits alles Schmarotzertum, wozu sie deu Zwischenhandel rechnen, vom
Genuß der erzeugten Güter ausgeschlossen wird, und daß andrerseits jeder Arbeiter
den verdienten Lohn erhält, der selbstverständlich erst nach der vollen Deckung der
Produktionskosten anfängt. Nun will das freilich jedermann, es kommt nur darauf
an, auf welchen Wegen das Ziel erstrebt wird, und was im einzelnen als über¬
flüssige Kosten, als Produktionskosten, als gerechter Lohn herausgerechnet wird.
Unsre vou deu einen geschmähte und von den andern gepriesene Produktions- und
Wirtschaftsordnung ist von Rechts wegen die des manchesterlichen Liberalismus und
hat das nicht aufgehört zu sein, obgleich die Konservativen, die Nationalliberalen
und das Zentrum behaupten, sie hätten sich seit 1878 bekehrt, und auch der Staat
habe sich bekehrt, jene schlechte Ordnung gelte uicht mehr. Sie gilt aber. Mit
Ausnahme der Beamten, für die der Staat oder die Gemeinde von dem Augenblicke
an sorgt, wo sie in den öffentliche» Dienst treten, wird jedem andern zugemutet,
daß er seines Glücks Schmied sei, und ganz allgemein heißt es: sehe jeder, wie
ers treibe, sehe jeder, wo er bleibe, und wer steht, daß er nicht falle! Das Gesetz
gestattet jedem, jeden beliebigen Erwerb zu ergreifen, auf seine eigne Verant¬
wortung, und kümmert sich nicht darum, wenn er dabei uicht seine Rechnung findet.
Das Gesetz schreibt keine Regelung der Produktion und des Güteraustausches vor;
es überläßt es dem freien Spiel der Kräfte, unnütze Geldverdiener auszuschalten
(z. B. dadurch, daß die überflüssigen Händler Bankrott machen, oder daß ihnen
Kousumvereine die Kundschaft entziehen), und überläßt es jedem einzelnen, sich durch
eigue Anstrengung oder durch freie Vereinigung mit Genossen seineu gerechten Ar¬
beitslohn zu erringen; es bekennt sich also zu dem manchesterliche» Grundsätze, die
vernünftige Organisation des Wirtschaftslebens und die gerechte Güterverteilung sei
nicht Sache der Obrigkeit, sondern habe, so weit sie möglich ist, daraus zu ent¬
springe», daß jeder einzelne seine» eignen Nutzen sucht und dadurch unbewußt und
ohne es zu wollen den allgemeinen Nutzen fördert. Diesen gesetzlich anerkannten
Boden verlassen »och nicht die Banernvereine, wenn sie Kornhäuser gründen, oh»c
für sie Staatszuschüsse und Privilegien zu fordern. So z. B. hat der Freiherr
von Hume am 26. November v. I. in Frankenstein eine Versammlmig des schlesischen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/100>, abgerufen am 21.05.2024.