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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Die Arbeitsverhältnisse in der Konfektionsindustrie

stände in der Konfektion ausdrücklich als Grund und Gegenstand der zu ver¬
anstaltenden Erhebungen bezeichnet hatte. Der Bericht des statistischen Amts
lautet wörtlich:

Die Erwägung, daß die schlechten Löhne und der vielfach unregelmäßige
Verdienst der Konfektiousarbeiteriuuen leicht dazu Anlaß geben können, daß sie
durch Verwertung ihrer körperlichen Reize sich Verdienst suchen, auch dahin gehende
Äußerungen in der Presse und insbesondre die auf Grund einzelner Fälle gene-
rnlisirte Behauptung, daß die Mädchen vielfach von den Arbeitgebern zur Hingabe
genötigt würden, legte es der Kommission nahe, auch über die sittlichen Zustände
Nachforschungen zu veranlassen. Zunächst könnte mau versuchen, auf Grund stati¬
stischer Angaben zu einem Urteil über die sittlichen Zustände zu kommen. Wenn
sich ziffermäßig erweisen ließe, in welchem Maße die Prostituirten sich aus den
Konfektionsarbeiterinneu rekrntireu, so würde dies einen ungefähren Anhalt dazu
bieten. Einige statistische Angaben sind in dem vorliegenden Material enthalten.
So wird aus Berlin mitgeteilt, daß sich uuter 1427 Prostituirten, die vom
1. April 1894 bis 1. April 1395 neu eingeschrieben wurde", 232 "Näherinnen"
befanden. In dem Bericht für München werden nnter den 133 weiblichen Per¬
sonen, die "gerichtlich abgewandelt" wurden, weil sie, ohne angemeldet zu sein,
gewerbsmäßig Unzucht betrieben hatten, 15 "Näherinnen" gezählt. Außerdem ist
zu erwähnen, daß in den 1387 im Reichscimt des Innern angestellten Ermitt¬
lungen über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und
Kvnfektivnsbranche für Frankfurt c>. M. berichtet wird, daß von den Ende März
1387 unter sittenpolizeilicher Kontrolle stehenden 226 Personen 98 teils in
Wäsche-, teils in Konfektionsgeschäften thätig waren. Solche Angaben gestatten aber
gar keine Schlüsse. Erstens sind die Berufsaugaben an und für sich unsicher,
zweitens ist "Näherinnen" nicht mit Konfektionsarbeiterinnen identisch, drittens kann
man darnach nicht beurteilen, ob sich die "Näherinnen" in stärkeren Maße als die
Personen aus andern Berufskreisen der Prostitution zuwenden; viertens beziehen
sie sich nnr auf die koutrvllirte Prostitution, die bekanntlich nur eine" Teil der
wirklichen ausmacht. Wertvoller als diese Angaben sind einige Äußerungen der
kompetenten Polizeibehörden über die sittlichen Zustände der Konfektiousarbeiteriunen
nach ihren Beobachtungen. Es liegen solche vor über die Städte: Berlin, Breslau,
Stettin, Erfurt, Köln. Herford, Bielefeld, Lübbecke, München, Nürnberg, Aschaffen¬
burg, Ane i. S. und Stuttgart. Keine spricht sich dahin aus, daß unter den
Koufektionsnrbeiteriunen besonders ungünstige Zustände wahrzunehmen seien. Ins¬
besondre wird bezüglich der Arbeiterinnen, die sich von vornherein gewerbsmäßig
der Konfektion widmen und darin zu ausreichender Leistungsfähigkeit kommen, aus¬
gesprochen, daß von besondrer Unsittlichkeit bei ihnen nicht die Rede sei und sie
sich von gleichstehenden Genossinnen nicht ungünstig hervorheben. Nicht unerwähnt
soll bleiben, daß bezüglich Erfurts von dem dortigen Gewerberat ein von der
Äußerung der Polizeibehörde abweichendes Urteil gefällt wird. Nach Lage der
Verhältnisse liegt kein Grund zu der Annahme vor, daß die Konfektionsarbeiterinnen
sich durch besondre Unsittlichkeit auszeichnen. Ein großer Teil derselben arbeitet
in kleinen Werkstätten nnter Aufsicht einer Meisterin, die regelmäßig auf Zucht und
Ordnung halten wird; ein andrer großer Teil besteht aus verheirateten Heim¬
arbeiterinnen; und für die übrigen widerspricht die Annahme, daß sie sich °einen
Teil des Jahres in übermäßig langer Arbeitszeit abquälen, in der ruhigern Zeit
zu Prostituirten machen würden, der Natur der Dinge. Was dann die Behauptung


Die Arbeitsverhältnisse in der Konfektionsindustrie

stände in der Konfektion ausdrücklich als Grund und Gegenstand der zu ver¬
anstaltenden Erhebungen bezeichnet hatte. Der Bericht des statistischen Amts
lautet wörtlich:

Die Erwägung, daß die schlechten Löhne und der vielfach unregelmäßige
Verdienst der Konfektiousarbeiteriuuen leicht dazu Anlaß geben können, daß sie
durch Verwertung ihrer körperlichen Reize sich Verdienst suchen, auch dahin gehende
Äußerungen in der Presse und insbesondre die auf Grund einzelner Fälle gene-
rnlisirte Behauptung, daß die Mädchen vielfach von den Arbeitgebern zur Hingabe
genötigt würden, legte es der Kommission nahe, auch über die sittlichen Zustände
Nachforschungen zu veranlassen. Zunächst könnte mau versuchen, auf Grund stati¬
stischer Angaben zu einem Urteil über die sittlichen Zustände zu kommen. Wenn
sich ziffermäßig erweisen ließe, in welchem Maße die Prostituirten sich aus den
Konfektionsarbeiterinneu rekrntireu, so würde dies einen ungefähren Anhalt dazu
bieten. Einige statistische Angaben sind in dem vorliegenden Material enthalten.
So wird aus Berlin mitgeteilt, daß sich uuter 1427 Prostituirten, die vom
1. April 1894 bis 1. April 1395 neu eingeschrieben wurde», 232 „Näherinnen"
befanden. In dem Bericht für München werden nnter den 133 weiblichen Per¬
sonen, die „gerichtlich abgewandelt" wurden, weil sie, ohne angemeldet zu sein,
gewerbsmäßig Unzucht betrieben hatten, 15 „Näherinnen" gezählt. Außerdem ist
zu erwähnen, daß in den 1387 im Reichscimt des Innern angestellten Ermitt¬
lungen über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und
Kvnfektivnsbranche für Frankfurt c>. M. berichtet wird, daß von den Ende März
1387 unter sittenpolizeilicher Kontrolle stehenden 226 Personen 98 teils in
Wäsche-, teils in Konfektionsgeschäften thätig waren. Solche Angaben gestatten aber
gar keine Schlüsse. Erstens sind die Berufsaugaben an und für sich unsicher,
zweitens ist „Näherinnen" nicht mit Konfektionsarbeiterinnen identisch, drittens kann
man darnach nicht beurteilen, ob sich die „Näherinnen" in stärkeren Maße als die
Personen aus andern Berufskreisen der Prostitution zuwenden; viertens beziehen
sie sich nnr auf die koutrvllirte Prostitution, die bekanntlich nur eine» Teil der
wirklichen ausmacht. Wertvoller als diese Angaben sind einige Äußerungen der
kompetenten Polizeibehörden über die sittlichen Zustände der Konfektiousarbeiteriunen
nach ihren Beobachtungen. Es liegen solche vor über die Städte: Berlin, Breslau,
Stettin, Erfurt, Köln. Herford, Bielefeld, Lübbecke, München, Nürnberg, Aschaffen¬
burg, Ane i. S. und Stuttgart. Keine spricht sich dahin aus, daß unter den
Koufektionsnrbeiteriunen besonders ungünstige Zustände wahrzunehmen seien. Ins¬
besondre wird bezüglich der Arbeiterinnen, die sich von vornherein gewerbsmäßig
der Konfektion widmen und darin zu ausreichender Leistungsfähigkeit kommen, aus¬
gesprochen, daß von besondrer Unsittlichkeit bei ihnen nicht die Rede sei und sie
sich von gleichstehenden Genossinnen nicht ungünstig hervorheben. Nicht unerwähnt
soll bleiben, daß bezüglich Erfurts von dem dortigen Gewerberat ein von der
Äußerung der Polizeibehörde abweichendes Urteil gefällt wird. Nach Lage der
Verhältnisse liegt kein Grund zu der Annahme vor, daß die Konfektionsarbeiterinnen
sich durch besondre Unsittlichkeit auszeichnen. Ein großer Teil derselben arbeitet
in kleinen Werkstätten nnter Aufsicht einer Meisterin, die regelmäßig auf Zucht und
Ordnung halten wird; ein andrer großer Teil besteht aus verheirateten Heim¬
arbeiterinnen; und für die übrigen widerspricht die Annahme, daß sie sich °einen
Teil des Jahres in übermäßig langer Arbeitszeit abquälen, in der ruhigern Zeit
zu Prostituirten machen würden, der Natur der Dinge. Was dann die Behauptung


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[0141] Die Arbeitsverhältnisse in der Konfektionsindustrie stände in der Konfektion ausdrücklich als Grund und Gegenstand der zu ver¬ anstaltenden Erhebungen bezeichnet hatte. Der Bericht des statistischen Amts lautet wörtlich: Die Erwägung, daß die schlechten Löhne und der vielfach unregelmäßige Verdienst der Konfektiousarbeiteriuuen leicht dazu Anlaß geben können, daß sie durch Verwertung ihrer körperlichen Reize sich Verdienst suchen, auch dahin gehende Äußerungen in der Presse und insbesondre die auf Grund einzelner Fälle gene- rnlisirte Behauptung, daß die Mädchen vielfach von den Arbeitgebern zur Hingabe genötigt würden, legte es der Kommission nahe, auch über die sittlichen Zustände Nachforschungen zu veranlassen. Zunächst könnte mau versuchen, auf Grund stati¬ stischer Angaben zu einem Urteil über die sittlichen Zustände zu kommen. Wenn sich ziffermäßig erweisen ließe, in welchem Maße die Prostituirten sich aus den Konfektionsarbeiterinneu rekrntireu, so würde dies einen ungefähren Anhalt dazu bieten. Einige statistische Angaben sind in dem vorliegenden Material enthalten. So wird aus Berlin mitgeteilt, daß sich uuter 1427 Prostituirten, die vom 1. April 1894 bis 1. April 1395 neu eingeschrieben wurde», 232 „Näherinnen" befanden. In dem Bericht für München werden nnter den 133 weiblichen Per¬ sonen, die „gerichtlich abgewandelt" wurden, weil sie, ohne angemeldet zu sein, gewerbsmäßig Unzucht betrieben hatten, 15 „Näherinnen" gezählt. Außerdem ist zu erwähnen, daß in den 1387 im Reichscimt des Innern angestellten Ermitt¬ lungen über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und Kvnfektivnsbranche für Frankfurt c>. M. berichtet wird, daß von den Ende März 1387 unter sittenpolizeilicher Kontrolle stehenden 226 Personen 98 teils in Wäsche-, teils in Konfektionsgeschäften thätig waren. Solche Angaben gestatten aber gar keine Schlüsse. Erstens sind die Berufsaugaben an und für sich unsicher, zweitens ist „Näherinnen" nicht mit Konfektionsarbeiterinnen identisch, drittens kann man darnach nicht beurteilen, ob sich die „Näherinnen" in stärkeren Maße als die Personen aus andern Berufskreisen der Prostitution zuwenden; viertens beziehen sie sich nnr auf die koutrvllirte Prostitution, die bekanntlich nur eine» Teil der wirklichen ausmacht. Wertvoller als diese Angaben sind einige Äußerungen der kompetenten Polizeibehörden über die sittlichen Zustände der Konfektiousarbeiteriunen nach ihren Beobachtungen. Es liegen solche vor über die Städte: Berlin, Breslau, Stettin, Erfurt, Köln. Herford, Bielefeld, Lübbecke, München, Nürnberg, Aschaffen¬ burg, Ane i. S. und Stuttgart. Keine spricht sich dahin aus, daß unter den Koufektionsnrbeiteriunen besonders ungünstige Zustände wahrzunehmen seien. Ins¬ besondre wird bezüglich der Arbeiterinnen, die sich von vornherein gewerbsmäßig der Konfektion widmen und darin zu ausreichender Leistungsfähigkeit kommen, aus¬ gesprochen, daß von besondrer Unsittlichkeit bei ihnen nicht die Rede sei und sie sich von gleichstehenden Genossinnen nicht ungünstig hervorheben. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß bezüglich Erfurts von dem dortigen Gewerberat ein von der Äußerung der Polizeibehörde abweichendes Urteil gefällt wird. Nach Lage der Verhältnisse liegt kein Grund zu der Annahme vor, daß die Konfektionsarbeiterinnen sich durch besondre Unsittlichkeit auszeichnen. Ein großer Teil derselben arbeitet in kleinen Werkstätten nnter Aufsicht einer Meisterin, die regelmäßig auf Zucht und Ordnung halten wird; ein andrer großer Teil besteht aus verheirateten Heim¬ arbeiterinnen; und für die übrigen widerspricht die Annahme, daß sie sich °einen Teil des Jahres in übermäßig langer Arbeitszeit abquälen, in der ruhigern Zeit zu Prostituirten machen würden, der Natur der Dinge. Was dann die Behauptung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/141>, abgerufen am 21.05.2024.