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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

das Leben ein ihn Ansprüche stellt, denen er sich nicht ohne Nachteil für seine
Stellung nach Belieben entziehen könnte.

Nun kommt der Hauptmann. Da soll die zweite Gehaltsklasse ganz wegfallen,
und jeder Hauptmann sofort den setzigen Gehalt erster Klasse bekommen. Die
Franzosen haben diese Einrichtung schon 1389 getroffen und außerdem die Ver-
schiedenartigkeit der Gehalte in den einzelnen Waffengattungen allgemein dahin aus¬
geglichen, daß sämtliche Offiziere, gleichviel ob Infanterie-, Reiterei-, Artillerie- oder
Genieoffiziere, den gleichen Gehalt und zwar den höchsten bekommen, den eine Waffen¬
gattung in dem betreffende" Grade zu beziehen hatte. Wir haben in Preußen gleich
nach dem letzten Franzosenkriege, noch auf Rvons Veranlassung die Klasseneinteilung
der Majore abgeschafft. Vor dem Kriege gab es bei der Artillerie drei Majors¬
klassen, eine mit dem Gehalte des Hauptmanns erster Klasse, also 1300 Thalern,
eine mit 1300 und eine mit 1900 Thalern. Sonstige Bezüge, wie Pferde¬
rationen usw., waren gleich. Nach dem Kriege wurden die niedern Majorsklassen,
die wahrend des Kriegs ohnehin nicht bestanden, nicht wieder eingeführt, alle Majore
der Artillerie behielten den Gehalt von 1900 Thalern. Im Generalstabe waren
ähnliche Verhältnisse gewesen, die aber ebenfalls nach dem Kriege beseitigt wurden.
Wenn deshalb also die Klasseneinteilung der Hauptleute wegfalle" soll, so kaun
man das nur billigen. Es ist völlig gerechtfertigt, die zweite Gehaltsklasse der
Hauptleute ganz zu beseitigen, weil in Thätigkeit, Auftreten und Ausgaben auch
nicht der geringste Unterschied besteht. Mit der Gleichstellung im Gehalt müßte
aber auch die Befreiung sämtlicher Hauptleute von der Heiratskaution Hand in
Hand gehen. Die Möglichkeit, sich zu verheiraten, ohne auf großen Reichtum der
Frau sehen und deshalb in Kreise einheiraten zu müssen, die das, was durch die
notwendige sorgfältige Auswahl bei Ergänzung des Offizierkorps selbst gewonnen
wird, oft wieder aufs Spiel setzen, kann nur als eine für die Stellung unsers
Offizierkorps und für die Versorgung mancher tüchtigen, aber vermögenslosen Tochter
nützliche Folge der Gleichstellung der Hauptmannsgehalte angesehen werden.

Wenn man gegen die Aufhebung der zweiten Gehaltsklasse der Hauptleute die
allmähliche Steigerung des Gehalts in Zivilstellcn anführt und der Meinung
ist, es sei zu viel, wenn der Hauptmann sofort in einen Gehalt einrücke, den er
sonst erst uach und nach erreiche, so ist das eine irrige Ansicht. Erstens erreicht
man den Hauptmannsgrad heutzutage frühestens in der ersten Hälfte der dreißiger
Jahre, also in einem Alter, wo ein Gehalt von 3600 Mark auch in Zivilstellen
nicht zu den Seltenheiten gehört, sodann ist es im Heere nicht üblich, daß ein
Offizier, der sich zur Verwendung in höhern Stellen nicht eignet, in der niedern
Stellung verbleibt, auch wenn jüngere über ihn hinweggehen. Dieses in Zivilstellen
eingeführte^ Verfahren auch im Militär einzuführen wird zwar von verschiednen
Zeitungsstimmcn verlangt, es paßt aber nicht in unser Heerwesen. Wir müssen
die Frische in unserm Offizierkorps erhalten, und die würde verloren gehen bei
Offizieren des aktiven Dienstes, die wissen, daß sie ihr Ziel erreicht haben und nicht
weiterkommen. Eine Steigerung ihres Gehalts mit zunehmenden Jahren würde
dem nicht abhelfen. Schließlich müßte ihnen doch gesagt werden: "Es ist Zeit, daß
ihr geht." Auch ein sogenanntes Altersgesetz, wie es in Frankreich besteht, kann
da nichts nützen, es würde oft zu wunderbaren Ergebnissen führen. Unsers Wissens
ist die Altersgrenze bei den Generalen in Frankreich 65 Jahre. Wer die erreicht
hat, muß seinen Abschied nehmen. Hätten wir dieses Gesetz gehabt, so wäre z. B.
Moltke bereits ein Jahr vor 1866 aus dem aktiven Dienste geschieden. Unsre
Grundsätze über Ergänzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere haben


Maßgebliches und Unmaßgebliches

das Leben ein ihn Ansprüche stellt, denen er sich nicht ohne Nachteil für seine
Stellung nach Belieben entziehen könnte.

Nun kommt der Hauptmann. Da soll die zweite Gehaltsklasse ganz wegfallen,
und jeder Hauptmann sofort den setzigen Gehalt erster Klasse bekommen. Die
Franzosen haben diese Einrichtung schon 1389 getroffen und außerdem die Ver-
schiedenartigkeit der Gehalte in den einzelnen Waffengattungen allgemein dahin aus¬
geglichen, daß sämtliche Offiziere, gleichviel ob Infanterie-, Reiterei-, Artillerie- oder
Genieoffiziere, den gleichen Gehalt und zwar den höchsten bekommen, den eine Waffen¬
gattung in dem betreffende» Grade zu beziehen hatte. Wir haben in Preußen gleich
nach dem letzten Franzosenkriege, noch auf Rvons Veranlassung die Klasseneinteilung
der Majore abgeschafft. Vor dem Kriege gab es bei der Artillerie drei Majors¬
klassen, eine mit dem Gehalte des Hauptmanns erster Klasse, also 1300 Thalern,
eine mit 1300 und eine mit 1900 Thalern. Sonstige Bezüge, wie Pferde¬
rationen usw., waren gleich. Nach dem Kriege wurden die niedern Majorsklassen,
die wahrend des Kriegs ohnehin nicht bestanden, nicht wieder eingeführt, alle Majore
der Artillerie behielten den Gehalt von 1900 Thalern. Im Generalstabe waren
ähnliche Verhältnisse gewesen, die aber ebenfalls nach dem Kriege beseitigt wurden.
Wenn deshalb also die Klasseneinteilung der Hauptleute wegfalle» soll, so kaun
man das nur billigen. Es ist völlig gerechtfertigt, die zweite Gehaltsklasse der
Hauptleute ganz zu beseitigen, weil in Thätigkeit, Auftreten und Ausgaben auch
nicht der geringste Unterschied besteht. Mit der Gleichstellung im Gehalt müßte
aber auch die Befreiung sämtlicher Hauptleute von der Heiratskaution Hand in
Hand gehen. Die Möglichkeit, sich zu verheiraten, ohne auf großen Reichtum der
Frau sehen und deshalb in Kreise einheiraten zu müssen, die das, was durch die
notwendige sorgfältige Auswahl bei Ergänzung des Offizierkorps selbst gewonnen
wird, oft wieder aufs Spiel setzen, kann nur als eine für die Stellung unsers
Offizierkorps und für die Versorgung mancher tüchtigen, aber vermögenslosen Tochter
nützliche Folge der Gleichstellung der Hauptmannsgehalte angesehen werden.

Wenn man gegen die Aufhebung der zweiten Gehaltsklasse der Hauptleute die
allmähliche Steigerung des Gehalts in Zivilstellcn anführt und der Meinung
ist, es sei zu viel, wenn der Hauptmann sofort in einen Gehalt einrücke, den er
sonst erst uach und nach erreiche, so ist das eine irrige Ansicht. Erstens erreicht
man den Hauptmannsgrad heutzutage frühestens in der ersten Hälfte der dreißiger
Jahre, also in einem Alter, wo ein Gehalt von 3600 Mark auch in Zivilstellen
nicht zu den Seltenheiten gehört, sodann ist es im Heere nicht üblich, daß ein
Offizier, der sich zur Verwendung in höhern Stellen nicht eignet, in der niedern
Stellung verbleibt, auch wenn jüngere über ihn hinweggehen. Dieses in Zivilstellen
eingeführte^ Verfahren auch im Militär einzuführen wird zwar von verschiednen
Zeitungsstimmcn verlangt, es paßt aber nicht in unser Heerwesen. Wir müssen
die Frische in unserm Offizierkorps erhalten, und die würde verloren gehen bei
Offizieren des aktiven Dienstes, die wissen, daß sie ihr Ziel erreicht haben und nicht
weiterkommen. Eine Steigerung ihres Gehalts mit zunehmenden Jahren würde
dem nicht abhelfen. Schließlich müßte ihnen doch gesagt werden: „Es ist Zeit, daß
ihr geht." Auch ein sogenanntes Altersgesetz, wie es in Frankreich besteht, kann
da nichts nützen, es würde oft zu wunderbaren Ergebnissen führen. Unsers Wissens
ist die Altersgrenze bei den Generalen in Frankreich 65 Jahre. Wer die erreicht
hat, muß seinen Abschied nehmen. Hätten wir dieses Gesetz gehabt, so wäre z. B.
Moltke bereits ein Jahr vor 1866 aus dem aktiven Dienste geschieden. Unsre
Grundsätze über Ergänzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere haben


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[0211] Maßgebliches und Unmaßgebliches das Leben ein ihn Ansprüche stellt, denen er sich nicht ohne Nachteil für seine Stellung nach Belieben entziehen könnte. Nun kommt der Hauptmann. Da soll die zweite Gehaltsklasse ganz wegfallen, und jeder Hauptmann sofort den setzigen Gehalt erster Klasse bekommen. Die Franzosen haben diese Einrichtung schon 1389 getroffen und außerdem die Ver- schiedenartigkeit der Gehalte in den einzelnen Waffengattungen allgemein dahin aus¬ geglichen, daß sämtliche Offiziere, gleichviel ob Infanterie-, Reiterei-, Artillerie- oder Genieoffiziere, den gleichen Gehalt und zwar den höchsten bekommen, den eine Waffen¬ gattung in dem betreffende» Grade zu beziehen hatte. Wir haben in Preußen gleich nach dem letzten Franzosenkriege, noch auf Rvons Veranlassung die Klasseneinteilung der Majore abgeschafft. Vor dem Kriege gab es bei der Artillerie drei Majors¬ klassen, eine mit dem Gehalte des Hauptmanns erster Klasse, also 1300 Thalern, eine mit 1300 und eine mit 1900 Thalern. Sonstige Bezüge, wie Pferde¬ rationen usw., waren gleich. Nach dem Kriege wurden die niedern Majorsklassen, die wahrend des Kriegs ohnehin nicht bestanden, nicht wieder eingeführt, alle Majore der Artillerie behielten den Gehalt von 1900 Thalern. Im Generalstabe waren ähnliche Verhältnisse gewesen, die aber ebenfalls nach dem Kriege beseitigt wurden. Wenn deshalb also die Klasseneinteilung der Hauptleute wegfalle» soll, so kaun man das nur billigen. Es ist völlig gerechtfertigt, die zweite Gehaltsklasse der Hauptleute ganz zu beseitigen, weil in Thätigkeit, Auftreten und Ausgaben auch nicht der geringste Unterschied besteht. Mit der Gleichstellung im Gehalt müßte aber auch die Befreiung sämtlicher Hauptleute von der Heiratskaution Hand in Hand gehen. Die Möglichkeit, sich zu verheiraten, ohne auf großen Reichtum der Frau sehen und deshalb in Kreise einheiraten zu müssen, die das, was durch die notwendige sorgfältige Auswahl bei Ergänzung des Offizierkorps selbst gewonnen wird, oft wieder aufs Spiel setzen, kann nur als eine für die Stellung unsers Offizierkorps und für die Versorgung mancher tüchtigen, aber vermögenslosen Tochter nützliche Folge der Gleichstellung der Hauptmannsgehalte angesehen werden. Wenn man gegen die Aufhebung der zweiten Gehaltsklasse der Hauptleute die allmähliche Steigerung des Gehalts in Zivilstellcn anführt und der Meinung ist, es sei zu viel, wenn der Hauptmann sofort in einen Gehalt einrücke, den er sonst erst uach und nach erreiche, so ist das eine irrige Ansicht. Erstens erreicht man den Hauptmannsgrad heutzutage frühestens in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre, also in einem Alter, wo ein Gehalt von 3600 Mark auch in Zivilstellen nicht zu den Seltenheiten gehört, sodann ist es im Heere nicht üblich, daß ein Offizier, der sich zur Verwendung in höhern Stellen nicht eignet, in der niedern Stellung verbleibt, auch wenn jüngere über ihn hinweggehen. Dieses in Zivilstellen eingeführte^ Verfahren auch im Militär einzuführen wird zwar von verschiednen Zeitungsstimmcn verlangt, es paßt aber nicht in unser Heerwesen. Wir müssen die Frische in unserm Offizierkorps erhalten, und die würde verloren gehen bei Offizieren des aktiven Dienstes, die wissen, daß sie ihr Ziel erreicht haben und nicht weiterkommen. Eine Steigerung ihres Gehalts mit zunehmenden Jahren würde dem nicht abhelfen. Schließlich müßte ihnen doch gesagt werden: „Es ist Zeit, daß ihr geht." Auch ein sogenanntes Altersgesetz, wie es in Frankreich besteht, kann da nichts nützen, es würde oft zu wunderbaren Ergebnissen führen. Unsers Wissens ist die Altersgrenze bei den Generalen in Frankreich 65 Jahre. Wer die erreicht hat, muß seinen Abschied nehmen. Hätten wir dieses Gesetz gehabt, so wäre z. B. Moltke bereits ein Jahr vor 1866 aus dem aktiven Dienste geschieden. Unsre Grundsätze über Ergänzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere haben

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/211>, abgerufen am 21.05.2024.