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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

nur Kulemann, Freund, Wiener, eigentlich auch Bornhack -- haben seit Jahren,
obgleich sie weder Sozialdemokraten sind, noch zu ihnen hinneigen, die Berufs¬
genossenschaften als verfehlt bezeichnet, sondern auch eine Reihe von Handelskammern
hat sich wiederholt für den Ersatz der berufsgenossenschaftlichen durch eine terri¬
toriale Organisation erklärt, und die Unzufriedenheit vieler Mitglieder, d. h. In¬
dustriellen, die nicht zu den leitenden Kreisen gehören, ist bekannt genug; wir haben
namentlich die Handels- und Gewerbekammer zu Ludwigshafen ni. Rh. als bemerkens¬
wertes Beispiel schon genannt. Daß heute die wiederholt und zuversichtlich in den
Unternehmerkreisen verbreitete Behauptung, nur die Sozialdemokratie habe etwas
an der berufsgenossenschaftlicheu Organisation auszusetzen, wenn diese Behauptung
auch noch so unbegründet ist, ihre Wirkung ausüben kann, ist sehr wohl möglich.
Vielleicht werdeu sich dadurch manche Handelskammervorstände etwas einschüchtern
lassen und in den Jahresberichten fortan jede tadelnde Kritik einfach streichen. Um
so mehr ist auf das Fehlerhafte dieser Taktik aufmerksam zu machen. Nichts sollte
man heute im Interesse des Gemeinwohls mehr vermeiden, als die arbeitenden
Klassen in dem Glauben zu bestärken, daß sich nur die Sozialdemokratie ihrer
Rechte gegenüber den Unternehmern -- und darum handelt es sich in diesem Falle
ganz ausgesprochen -- annehme. Der Kampf gegen die Sozialdemokratie und alle
Bemühungen, die den Sozialdemokraten in neuester Zeit in ganz außerordentlichem
Umfange nicht nur aus der Reihe der Sozialpolitiker von Fach, sondern überhaupt
aus der der Gebildeten bedauerlicherweise zuströmenden Bundesgenossen von ihren
Vorurteilen und Einseitigkeiten abzubringen, werden durch diese anmaßende, ein¬
seitige, ungerechte Haltung der übereifriger Vertreter der Berufsgenossenschaft un¬
gemein erschwert, ja völlig gelähmt.

Mit aufrichtigem Bedauern haben wir deshalb auch aus der Begründung des
Gesetzentwurfs ersehen, daß die Regierung nach wie vor die angebliche "Selbst¬
verwaltung" der Berufsgenossenschaften als den Hauptgrund nennen zu dürfen glaubt,
der die Vereinfachung der Arbeiterversicherung durch die Verbindung der drei Zweige
der Unfall-, Kranken- und Juvaliditätsversicherung verbiete. Man höre den Wortlaut
selbst: "Wenn nunmehr an die Revision der Unfallversicherungsgesetze herangetreten
wird, so wirft sich(?) zunächst die Frage auf, ob dabei eine Verschmelzung dieses
Zweiges der Arbeiterversicherung mit den verwandten Zweigen der Kranken- sowie
der Jnvaliditäts- und Altersversicherung anzustreben ist. So wünschenswert in¬
dessen eine solche Zusammenlegung im Grundsatze sein mag, so läßt sich doch nicht
verkennen, daß es bisher nicht gelungen ist, dasür annehmbare Grundlagen zu
finden. Bei der Unfallversicherung muß an der Forderung festgehalten werden,
daß die berufsgenossenschaftliche Selbstverwaltung in ihrer segensreichen Wirksamkeit
erhalten werde; denn die Berufsgenossenschaften haben sich der ihnen gestellten Auf¬
gabe gewachsen gezeigt, und es kann nicht empfohlen werden, an die Stelle dieser
bewährten Organisation eine anderweitige Einrichtung zu setzen, von der im voraus
nicht feststehen würde, daß sie in gleicher Weise wie die Berufsgenossenschaften
dem öffentlichen Interesse und den Wünschen der Beteiligten gerecht werdeu wird."

Warum hast du, alter, vortrefflicher Gneist, doch das LoltL'ovsi'lliusnt in so
blendender Aufmachung ins liebe Deutschland importirt, obgleich du doch in Eng¬
land selbst gelinde Zweifel hegtest an seiner segensreichen Wirksamkeit, weil seit
Anfang des Jahrhunderts die Politik der materiellen Interessen die Herzen des
Volkes gewonnen hatte! Rum müssen wir in Deutschland noch am Ende des Jahr¬
hunderts unter dem Schlagwort "Selbstverwaltung" leiden, und sogar in einer Regie¬
rungsvorlage! Was ist denn das für eine Selbstverwaltung in den Berufsgenossen-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

nur Kulemann, Freund, Wiener, eigentlich auch Bornhack — haben seit Jahren,
obgleich sie weder Sozialdemokraten sind, noch zu ihnen hinneigen, die Berufs¬
genossenschaften als verfehlt bezeichnet, sondern auch eine Reihe von Handelskammern
hat sich wiederholt für den Ersatz der berufsgenossenschaftlichen durch eine terri¬
toriale Organisation erklärt, und die Unzufriedenheit vieler Mitglieder, d. h. In¬
dustriellen, die nicht zu den leitenden Kreisen gehören, ist bekannt genug; wir haben
namentlich die Handels- und Gewerbekammer zu Ludwigshafen ni. Rh. als bemerkens¬
wertes Beispiel schon genannt. Daß heute die wiederholt und zuversichtlich in den
Unternehmerkreisen verbreitete Behauptung, nur die Sozialdemokratie habe etwas
an der berufsgenossenschaftlicheu Organisation auszusetzen, wenn diese Behauptung
auch noch so unbegründet ist, ihre Wirkung ausüben kann, ist sehr wohl möglich.
Vielleicht werdeu sich dadurch manche Handelskammervorstände etwas einschüchtern
lassen und in den Jahresberichten fortan jede tadelnde Kritik einfach streichen. Um
so mehr ist auf das Fehlerhafte dieser Taktik aufmerksam zu machen. Nichts sollte
man heute im Interesse des Gemeinwohls mehr vermeiden, als die arbeitenden
Klassen in dem Glauben zu bestärken, daß sich nur die Sozialdemokratie ihrer
Rechte gegenüber den Unternehmern — und darum handelt es sich in diesem Falle
ganz ausgesprochen — annehme. Der Kampf gegen die Sozialdemokratie und alle
Bemühungen, die den Sozialdemokraten in neuester Zeit in ganz außerordentlichem
Umfange nicht nur aus der Reihe der Sozialpolitiker von Fach, sondern überhaupt
aus der der Gebildeten bedauerlicherweise zuströmenden Bundesgenossen von ihren
Vorurteilen und Einseitigkeiten abzubringen, werden durch diese anmaßende, ein¬
seitige, ungerechte Haltung der übereifriger Vertreter der Berufsgenossenschaft un¬
gemein erschwert, ja völlig gelähmt.

Mit aufrichtigem Bedauern haben wir deshalb auch aus der Begründung des
Gesetzentwurfs ersehen, daß die Regierung nach wie vor die angebliche „Selbst¬
verwaltung" der Berufsgenossenschaften als den Hauptgrund nennen zu dürfen glaubt,
der die Vereinfachung der Arbeiterversicherung durch die Verbindung der drei Zweige
der Unfall-, Kranken- und Juvaliditätsversicherung verbiete. Man höre den Wortlaut
selbst: „Wenn nunmehr an die Revision der Unfallversicherungsgesetze herangetreten
wird, so wirft sich(?) zunächst die Frage auf, ob dabei eine Verschmelzung dieses
Zweiges der Arbeiterversicherung mit den verwandten Zweigen der Kranken- sowie
der Jnvaliditäts- und Altersversicherung anzustreben ist. So wünschenswert in¬
dessen eine solche Zusammenlegung im Grundsatze sein mag, so läßt sich doch nicht
verkennen, daß es bisher nicht gelungen ist, dasür annehmbare Grundlagen zu
finden. Bei der Unfallversicherung muß an der Forderung festgehalten werden,
daß die berufsgenossenschaftliche Selbstverwaltung in ihrer segensreichen Wirksamkeit
erhalten werde; denn die Berufsgenossenschaften haben sich der ihnen gestellten Auf¬
gabe gewachsen gezeigt, und es kann nicht empfohlen werden, an die Stelle dieser
bewährten Organisation eine anderweitige Einrichtung zu setzen, von der im voraus
nicht feststehen würde, daß sie in gleicher Weise wie die Berufsgenossenschaften
dem öffentlichen Interesse und den Wünschen der Beteiligten gerecht werdeu wird."

Warum hast du, alter, vortrefflicher Gneist, doch das LoltL'ovsi'lliusnt in so
blendender Aufmachung ins liebe Deutschland importirt, obgleich du doch in Eng¬
land selbst gelinde Zweifel hegtest an seiner segensreichen Wirksamkeit, weil seit
Anfang des Jahrhunderts die Politik der materiellen Interessen die Herzen des
Volkes gewonnen hatte! Rum müssen wir in Deutschland noch am Ende des Jahr¬
hunderts unter dem Schlagwort „Selbstverwaltung" leiden, und sogar in einer Regie¬
rungsvorlage! Was ist denn das für eine Selbstverwaltung in den Berufsgenossen-


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[0263] Maßgebliches und Unmaßgebliches nur Kulemann, Freund, Wiener, eigentlich auch Bornhack — haben seit Jahren, obgleich sie weder Sozialdemokraten sind, noch zu ihnen hinneigen, die Berufs¬ genossenschaften als verfehlt bezeichnet, sondern auch eine Reihe von Handelskammern hat sich wiederholt für den Ersatz der berufsgenossenschaftlichen durch eine terri¬ toriale Organisation erklärt, und die Unzufriedenheit vieler Mitglieder, d. h. In¬ dustriellen, die nicht zu den leitenden Kreisen gehören, ist bekannt genug; wir haben namentlich die Handels- und Gewerbekammer zu Ludwigshafen ni. Rh. als bemerkens¬ wertes Beispiel schon genannt. Daß heute die wiederholt und zuversichtlich in den Unternehmerkreisen verbreitete Behauptung, nur die Sozialdemokratie habe etwas an der berufsgenossenschaftlicheu Organisation auszusetzen, wenn diese Behauptung auch noch so unbegründet ist, ihre Wirkung ausüben kann, ist sehr wohl möglich. Vielleicht werdeu sich dadurch manche Handelskammervorstände etwas einschüchtern lassen und in den Jahresberichten fortan jede tadelnde Kritik einfach streichen. Um so mehr ist auf das Fehlerhafte dieser Taktik aufmerksam zu machen. Nichts sollte man heute im Interesse des Gemeinwohls mehr vermeiden, als die arbeitenden Klassen in dem Glauben zu bestärken, daß sich nur die Sozialdemokratie ihrer Rechte gegenüber den Unternehmern — und darum handelt es sich in diesem Falle ganz ausgesprochen — annehme. Der Kampf gegen die Sozialdemokratie und alle Bemühungen, die den Sozialdemokraten in neuester Zeit in ganz außerordentlichem Umfange nicht nur aus der Reihe der Sozialpolitiker von Fach, sondern überhaupt aus der der Gebildeten bedauerlicherweise zuströmenden Bundesgenossen von ihren Vorurteilen und Einseitigkeiten abzubringen, werden durch diese anmaßende, ein¬ seitige, ungerechte Haltung der übereifriger Vertreter der Berufsgenossenschaft un¬ gemein erschwert, ja völlig gelähmt. Mit aufrichtigem Bedauern haben wir deshalb auch aus der Begründung des Gesetzentwurfs ersehen, daß die Regierung nach wie vor die angebliche „Selbst¬ verwaltung" der Berufsgenossenschaften als den Hauptgrund nennen zu dürfen glaubt, der die Vereinfachung der Arbeiterversicherung durch die Verbindung der drei Zweige der Unfall-, Kranken- und Juvaliditätsversicherung verbiete. Man höre den Wortlaut selbst: „Wenn nunmehr an die Revision der Unfallversicherungsgesetze herangetreten wird, so wirft sich(?) zunächst die Frage auf, ob dabei eine Verschmelzung dieses Zweiges der Arbeiterversicherung mit den verwandten Zweigen der Kranken- sowie der Jnvaliditäts- und Altersversicherung anzustreben ist. So wünschenswert in¬ dessen eine solche Zusammenlegung im Grundsatze sein mag, so läßt sich doch nicht verkennen, daß es bisher nicht gelungen ist, dasür annehmbare Grundlagen zu finden. Bei der Unfallversicherung muß an der Forderung festgehalten werden, daß die berufsgenossenschaftliche Selbstverwaltung in ihrer segensreichen Wirksamkeit erhalten werde; denn die Berufsgenossenschaften haben sich der ihnen gestellten Auf¬ gabe gewachsen gezeigt, und es kann nicht empfohlen werden, an die Stelle dieser bewährten Organisation eine anderweitige Einrichtung zu setzen, von der im voraus nicht feststehen würde, daß sie in gleicher Weise wie die Berufsgenossenschaften dem öffentlichen Interesse und den Wünschen der Beteiligten gerecht werdeu wird." Warum hast du, alter, vortrefflicher Gneist, doch das LoltL'ovsi'lliusnt in so blendender Aufmachung ins liebe Deutschland importirt, obgleich du doch in Eng¬ land selbst gelinde Zweifel hegtest an seiner segensreichen Wirksamkeit, weil seit Anfang des Jahrhunderts die Politik der materiellen Interessen die Herzen des Volkes gewonnen hatte! Rum müssen wir in Deutschland noch am Ende des Jahr¬ hunderts unter dem Schlagwort „Selbstverwaltung" leiden, und sogar in einer Regie¬ rungsvorlage! Was ist denn das für eine Selbstverwaltung in den Berufsgenossen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/263>, abgerufen am 21.05.2024.