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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

durch das Arbeitsamt direkt -- braucht keine Farce zu sein, auch wenn eine Zwangs¬
vollstreckung von Richtersprüchen, ja Richtersprüche überhaupt uicht vorgesehen werden,
und obgleich sich in Deutschland die Gewerbegerichte als Einigungsämter nicht be¬
währt haben. Daß man in Frankreich den Friedensrichtern mit ihrer alt eingelebten
öffentlichen Autorität die Aufgabe übertrage" hat, den Staat in Äusstaudsfällen zu
vertreten, giebt vielleicht einen Fingerzeig für vorläufige Reformen auch in Deutsch¬
land. Jedenfalls ist die schnelle Feststellung des Thatbestands dnrch die Friedens¬
richter nach den in Frankreich seither gemachten Erfahrungen von hohem praktischem
Wert, und die amtliche Würdigung der ganzen Einrichtung spricht trotz der großen
ihr anhaftenden UnVollkommenheiten von Jahr zu Jahr lauter dagegen, daß man
eine Farce vor sich habe. Je eher die Friedensrichter eingreifen, um so größer ist
Aussicht auf baldige friedliche Beilegung der Aufstände. Freilich besteht kein Zwang
für die Parteien, sich auf das Verfahren einzulassen, auch uicht für den Friedens¬
richter, es zu eröffnen, aber man hofft in Frankreich, daß die Sitte mit der Zeit
den Zwang ersetzen werde, den das Gesetz -- unsrer Meinung nach viel zu zag¬
haft -- nicht wagt. Gerade weil es sich nur um die Feststellung des Thatbestands
vor dem Friedensrichter handelt, nicht um die Gewinnung vollstreckbarer Urteile, gerade
deshalb hofft man in Frankreich anf gute praktische Erfolge durch den Zwang der Sitte.
Wir unsrerseits halten den Zwang zur Feststellung des Thatbestands unter gesetzlich
zu bestimmenden Umständen für möglich und nötig. Die nützlichen Wechselbeziehungen
zwischen diesen örtlichen Stellen und dem zentralen Arbeitsamte werden sich für
praktische Menschen bei der Organisation ganz vou selbst ergeben. Die ganze Frage
kann heute unmöglich schon mit einem fertigen Gesetzentwurf, der alle Einzelheiten
und deren Folgen vorsieht, beantwortet werden. Es müssen gewissenhafte Vor-
arbeiten und vorläufige, rein Palliative Vorkehrungen der endgiltigen Lösung voran¬
gehen. Aber für diese Vorarbeiten selbst ist schon die Schaffung des Arbeitsamts
nötig. Leider haben wir aus den Vorgängen der jüngsten Vergangenheit nicht die
Überzeugung gewinnen können, daß man sich in den Regieruugskreiseu auch nur
zu diesen Vorarbeiten entschließen will. Es soll, wie es scheint, so fortgehen wie
bisher; die zweite Abteilung des Neichsamts des Innern ist ja dazu da!"

Wenn die Hamburger Nachrichten vor solchen Forderungen "warnen, weil
sie direkt in den sozialistischen Staat hineinführen würden, so möchten wir sie
daran erinnern, daß sie für den Antrag Kanitz eingetreten sind; wenn sie aber die
Warnung --^ und darauf kommt es ihnen wohl hauptsächlich an -- weiter
damit begründen zu müssen meinen, daß das Arbeitsamt "der Büreaukratie eine
Macht in die Hand geben würd^e, deren Größe doch nicht im Verhältnis zu dem
Vertrauen steht, welches ihr vom Volke entgegengebracht wird," so richtet sich dieser
Angriff offenbar nicht gegen die in Frage stehenden Forderungen, sondern gegen
die Machtstellung des Staats als solchen. Das Schlagwort "Büreaukratie" kann
den Einsichtigen nicht täuschen, so wenig es auch auf die Masse seiue Wirkung
verfehlt, mag es von der agrarischen, der freisinnigen oder der sozialdemokratischen
Demagogie in den Mund genommen werden. Wir unsrerseits sind der Ansicht,
daß der Staat in dem Jnteressenkampfe von hente mehr als je auf sein Beamten¬
tum angewiesen ist, und wir hoffen, daß nach dem Vorbilde des alten preußischen
Beamtentums die deutsche Beamteutreue sür Kaiser und Reich eine noch unwandel¬
barere Stütze werden wird, als das altpreußische Vasallentum, das zur Fronde
bereit ist, wenn es sich verletzt fühlt.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will), Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

durch das Arbeitsamt direkt — braucht keine Farce zu sein, auch wenn eine Zwangs¬
vollstreckung von Richtersprüchen, ja Richtersprüche überhaupt uicht vorgesehen werden,
und obgleich sich in Deutschland die Gewerbegerichte als Einigungsämter nicht be¬
währt haben. Daß man in Frankreich den Friedensrichtern mit ihrer alt eingelebten
öffentlichen Autorität die Aufgabe übertrage» hat, den Staat in Äusstaudsfällen zu
vertreten, giebt vielleicht einen Fingerzeig für vorläufige Reformen auch in Deutsch¬
land. Jedenfalls ist die schnelle Feststellung des Thatbestands dnrch die Friedens¬
richter nach den in Frankreich seither gemachten Erfahrungen von hohem praktischem
Wert, und die amtliche Würdigung der ganzen Einrichtung spricht trotz der großen
ihr anhaftenden UnVollkommenheiten von Jahr zu Jahr lauter dagegen, daß man
eine Farce vor sich habe. Je eher die Friedensrichter eingreifen, um so größer ist
Aussicht auf baldige friedliche Beilegung der Aufstände. Freilich besteht kein Zwang
für die Parteien, sich auf das Verfahren einzulassen, auch uicht für den Friedens¬
richter, es zu eröffnen, aber man hofft in Frankreich, daß die Sitte mit der Zeit
den Zwang ersetzen werde, den das Gesetz — unsrer Meinung nach viel zu zag¬
haft — nicht wagt. Gerade weil es sich nur um die Feststellung des Thatbestands
vor dem Friedensrichter handelt, nicht um die Gewinnung vollstreckbarer Urteile, gerade
deshalb hofft man in Frankreich anf gute praktische Erfolge durch den Zwang der Sitte.
Wir unsrerseits halten den Zwang zur Feststellung des Thatbestands unter gesetzlich
zu bestimmenden Umständen für möglich und nötig. Die nützlichen Wechselbeziehungen
zwischen diesen örtlichen Stellen und dem zentralen Arbeitsamte werden sich für
praktische Menschen bei der Organisation ganz vou selbst ergeben. Die ganze Frage
kann heute unmöglich schon mit einem fertigen Gesetzentwurf, der alle Einzelheiten
und deren Folgen vorsieht, beantwortet werden. Es müssen gewissenhafte Vor-
arbeiten und vorläufige, rein Palliative Vorkehrungen der endgiltigen Lösung voran¬
gehen. Aber für diese Vorarbeiten selbst ist schon die Schaffung des Arbeitsamts
nötig. Leider haben wir aus den Vorgängen der jüngsten Vergangenheit nicht die
Überzeugung gewinnen können, daß man sich in den Regieruugskreiseu auch nur
zu diesen Vorarbeiten entschließen will. Es soll, wie es scheint, so fortgehen wie
bisher; die zweite Abteilung des Neichsamts des Innern ist ja dazu da!"

Wenn die Hamburger Nachrichten vor solchen Forderungen „warnen, weil
sie direkt in den sozialistischen Staat hineinführen würden, so möchten wir sie
daran erinnern, daß sie für den Antrag Kanitz eingetreten sind; wenn sie aber die
Warnung —^ und darauf kommt es ihnen wohl hauptsächlich an — weiter
damit begründen zu müssen meinen, daß das Arbeitsamt „der Büreaukratie eine
Macht in die Hand geben würd^e, deren Größe doch nicht im Verhältnis zu dem
Vertrauen steht, welches ihr vom Volke entgegengebracht wird," so richtet sich dieser
Angriff offenbar nicht gegen die in Frage stehenden Forderungen, sondern gegen
die Machtstellung des Staats als solchen. Das Schlagwort „Büreaukratie" kann
den Einsichtigen nicht täuschen, so wenig es auch auf die Masse seiue Wirkung
verfehlt, mag es von der agrarischen, der freisinnigen oder der sozialdemokratischen
Demagogie in den Mund genommen werden. Wir unsrerseits sind der Ansicht,
daß der Staat in dem Jnteressenkampfe von hente mehr als je auf sein Beamten¬
tum angewiesen ist, und wir hoffen, daß nach dem Vorbilde des alten preußischen
Beamtentums die deutsche Beamteutreue sür Kaiser und Reich eine noch unwandel¬
barere Stütze werden wird, als das altpreußische Vasallentum, das zur Fronde
bereit ist, wenn es sich verletzt fühlt.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will), Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0338] Maßgebliches und Unmaßgebliches durch das Arbeitsamt direkt — braucht keine Farce zu sein, auch wenn eine Zwangs¬ vollstreckung von Richtersprüchen, ja Richtersprüche überhaupt uicht vorgesehen werden, und obgleich sich in Deutschland die Gewerbegerichte als Einigungsämter nicht be¬ währt haben. Daß man in Frankreich den Friedensrichtern mit ihrer alt eingelebten öffentlichen Autorität die Aufgabe übertrage» hat, den Staat in Äusstaudsfällen zu vertreten, giebt vielleicht einen Fingerzeig für vorläufige Reformen auch in Deutsch¬ land. Jedenfalls ist die schnelle Feststellung des Thatbestands dnrch die Friedens¬ richter nach den in Frankreich seither gemachten Erfahrungen von hohem praktischem Wert, und die amtliche Würdigung der ganzen Einrichtung spricht trotz der großen ihr anhaftenden UnVollkommenheiten von Jahr zu Jahr lauter dagegen, daß man eine Farce vor sich habe. Je eher die Friedensrichter eingreifen, um so größer ist Aussicht auf baldige friedliche Beilegung der Aufstände. Freilich besteht kein Zwang für die Parteien, sich auf das Verfahren einzulassen, auch uicht für den Friedens¬ richter, es zu eröffnen, aber man hofft in Frankreich, daß die Sitte mit der Zeit den Zwang ersetzen werde, den das Gesetz — unsrer Meinung nach viel zu zag¬ haft — nicht wagt. Gerade weil es sich nur um die Feststellung des Thatbestands vor dem Friedensrichter handelt, nicht um die Gewinnung vollstreckbarer Urteile, gerade deshalb hofft man in Frankreich anf gute praktische Erfolge durch den Zwang der Sitte. Wir unsrerseits halten den Zwang zur Feststellung des Thatbestands unter gesetzlich zu bestimmenden Umständen für möglich und nötig. Die nützlichen Wechselbeziehungen zwischen diesen örtlichen Stellen und dem zentralen Arbeitsamte werden sich für praktische Menschen bei der Organisation ganz vou selbst ergeben. Die ganze Frage kann heute unmöglich schon mit einem fertigen Gesetzentwurf, der alle Einzelheiten und deren Folgen vorsieht, beantwortet werden. Es müssen gewissenhafte Vor- arbeiten und vorläufige, rein Palliative Vorkehrungen der endgiltigen Lösung voran¬ gehen. Aber für diese Vorarbeiten selbst ist schon die Schaffung des Arbeitsamts nötig. Leider haben wir aus den Vorgängen der jüngsten Vergangenheit nicht die Überzeugung gewinnen können, daß man sich in den Regieruugskreiseu auch nur zu diesen Vorarbeiten entschließen will. Es soll, wie es scheint, so fortgehen wie bisher; die zweite Abteilung des Neichsamts des Innern ist ja dazu da!" Wenn die Hamburger Nachrichten vor solchen Forderungen „warnen, weil sie direkt in den sozialistischen Staat hineinführen würden, so möchten wir sie daran erinnern, daß sie für den Antrag Kanitz eingetreten sind; wenn sie aber die Warnung —^ und darauf kommt es ihnen wohl hauptsächlich an — weiter damit begründen zu müssen meinen, daß das Arbeitsamt „der Büreaukratie eine Macht in die Hand geben würd^e, deren Größe doch nicht im Verhältnis zu dem Vertrauen steht, welches ihr vom Volke entgegengebracht wird," so richtet sich dieser Angriff offenbar nicht gegen die in Frage stehenden Forderungen, sondern gegen die Machtstellung des Staats als solchen. Das Schlagwort „Büreaukratie" kann den Einsichtigen nicht täuschen, so wenig es auch auf die Masse seiue Wirkung verfehlt, mag es von der agrarischen, der freisinnigen oder der sozialdemokratischen Demagogie in den Mund genommen werden. Wir unsrerseits sind der Ansicht, daß der Staat in dem Jnteressenkampfe von hente mehr als je auf sein Beamten¬ tum angewiesen ist, und wir hoffen, daß nach dem Vorbilde des alten preußischen Beamtentums die deutsche Beamteutreue sür Kaiser und Reich eine noch unwandel¬ barere Stütze werden wird, als das altpreußische Vasallentum, das zur Fronde bereit ist, wenn es sich verletzt fühlt. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Will), Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/338>, abgerufen am 22.05.2024.