Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

zugeben müssen. Wegen der heute in Frage kommenden deutschen Auswanderung
unterscheidet die Regierung in der Begründung nach den thatsächlichen Verhältnissen
zwischen der Auswanderung "und den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien
einerseits und Südamerika, namentlich Südbrasilien und gewissen Teilen der Laplata-
staaten, andrerseits. Sie läßt dabei mit Recht durchblicken, daß die Auswanderung
nach den erstgenannten Gebieten der Forderung, für die der Entwurf die neuen
Handhaben schaffen will, im allgemeinen nicht entspricht, aber ebenso mit Recht sieht
sie ein, daß es weder die Aufgabe dieses Gesetzentwurfs sein kann, noch daß es
überhaupt zu erreichen ist, die Reichsangehörigeu, die den Entschluß gefaßt haben,
dorthin auszuwandern, vou diesem Vorhaben abzubringen. Thatsächlich spitzt sich
also der Zweck, den man hauptsächlich durch das neue Gesetz fördern will, auf die
deutsche Auswanderung nach Südamerika zu.

Hinsichtlich der Auswanderung nach Südamerika, d. h. also wohl im Gegensatz
zu der uach den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien, soll, wie die Be¬
gründung sagt, davon Abstand genommen werden, "den ganzen südameriknnischcn
Kontinent oder größere Teile desselben ohne weiteres als geeignetes Ziel der
deutschen Auswanderung" und demgemäß als "zulassiges Ziel der entsprechenden
Unternehmerthätigkeit" zu bezeichnen. Die darüber auszufertigenden "Erlaubnis-
Urkunden" sollen vielmehr enger begrenzt werden, und zwar möglichst auf "bestimmte
Ansiedlungen oder Ausiedlungsterraius" lauten. Ju dieser Spezialisirung der Er¬
laubnisurkunden erblickt mau, und zwar mit Recht, das wirksamste Mittel, die An-
siedlung deutscher Auswandrer "in kompakten Massen" zu ermöglichen, was zur
Erhaltung des Deutschtums uuter deu Ausgewanderten besonders wichtig erscheint.
Auch will man es dadurch in der Hand behalten, "durch Beschränkung der Er¬
laubnis auf die bei der Vorprüfung der betreffenden Ansiedlnngsverhältnisse als
zulässig befundne Kopfzahl, Berufsart und dergleichen von Auswandrern Kata¬
strophen vorzubeugen, wie solche sich häufig aus eiuer die Grenzen der vorläufigen
Anfnahniefähigkeit einer Ansiedlung übersteigenden Anzahl von Ankömmlingen oder
aus dem Zuflüsse nicht verwertbarer Klassen von Ansiedlern ergeben haben." Ge¬
dacht ist bei dieser, wie man sieht, ziemlich weitgehend beabsichtigten Regelung der
einzelnen Ansivauderungsnuternehmungen hauptsächlich an die Thätigkeit "deutscher
Besiedlungsgesellschaften," d. h. Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben,
mit deutschem Kapital begründet sind "und, indem sie sich mit einer den Verhält¬
nissen des deutscheu Geldmarkts bei soliden Anlagen entsprechenden Verzinsung ihres
Kapitals begnügen, jede thunlichste(!) Förderung umso mehr verdienen, als sie durch
ausgiebige Übernahme der Unternehmerrvlle nicht nur in den Dienst nationaler
Answandernngspolitik stellen, sondern auch eine erwünschte Gelegenheit bieten würden,
um (!) dasjenige deutsche Kapital, das bisher in erheblichem Umfange und nicht zum
Vorteile des deutschen Nativnalwvhlstands in den schwer kontrollirbaren Wertpapieren
gerade jener Einwanderungsländer Verzinsung suchte, nationalen Aufgaben und
Anlagen zuzuführen."

Damit hätten wir etwa das aus den bisherige" Auslassungen der Regierung
wiedergegeben, was ein Bild davon geben kann, wie mau sich die Sache vorläufig
denkt. Die Rede des Regieruugsvertreters in der Neichstagssitzung vom 16. März
hat der Vorlage keine wichtigen neuen Züge hinzugefügt. Das weitere wird sich
nur in den Ansschnßvcrhandlnngen abspielen, vielleicht sehr reichlich und sehr leb¬
haft und nicht immer im Sinne der von der Regierung zitirten "öffentlichen
Meinung." Der "Freisinn" wird natürlich anch in dieser Frage wieder seine
orthodoxe Beschränktheit durch grundsätzliche Opposition bethätigen, und das Zentrum


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zugeben müssen. Wegen der heute in Frage kommenden deutschen Auswanderung
unterscheidet die Regierung in der Begründung nach den thatsächlichen Verhältnissen
zwischen der Auswanderung »und den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien
einerseits und Südamerika, namentlich Südbrasilien und gewissen Teilen der Laplata-
staaten, andrerseits. Sie läßt dabei mit Recht durchblicken, daß die Auswanderung
nach den erstgenannten Gebieten der Forderung, für die der Entwurf die neuen
Handhaben schaffen will, im allgemeinen nicht entspricht, aber ebenso mit Recht sieht
sie ein, daß es weder die Aufgabe dieses Gesetzentwurfs sein kann, noch daß es
überhaupt zu erreichen ist, die Reichsangehörigeu, die den Entschluß gefaßt haben,
dorthin auszuwandern, vou diesem Vorhaben abzubringen. Thatsächlich spitzt sich
also der Zweck, den man hauptsächlich durch das neue Gesetz fördern will, auf die
deutsche Auswanderung nach Südamerika zu.

Hinsichtlich der Auswanderung nach Südamerika, d. h. also wohl im Gegensatz
zu der uach den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien, soll, wie die Be¬
gründung sagt, davon Abstand genommen werden, „den ganzen südameriknnischcn
Kontinent oder größere Teile desselben ohne weiteres als geeignetes Ziel der
deutschen Auswanderung" und demgemäß als „zulassiges Ziel der entsprechenden
Unternehmerthätigkeit" zu bezeichnen. Die darüber auszufertigenden „Erlaubnis-
Urkunden" sollen vielmehr enger begrenzt werden, und zwar möglichst auf „bestimmte
Ansiedlungen oder Ausiedlungsterraius" lauten. Ju dieser Spezialisirung der Er¬
laubnisurkunden erblickt mau, und zwar mit Recht, das wirksamste Mittel, die An-
siedlung deutscher Auswandrer „in kompakten Massen" zu ermöglichen, was zur
Erhaltung des Deutschtums uuter deu Ausgewanderten besonders wichtig erscheint.
Auch will man es dadurch in der Hand behalten, „durch Beschränkung der Er¬
laubnis auf die bei der Vorprüfung der betreffenden Ansiedlnngsverhältnisse als
zulässig befundne Kopfzahl, Berufsart und dergleichen von Auswandrern Kata¬
strophen vorzubeugen, wie solche sich häufig aus eiuer die Grenzen der vorläufigen
Anfnahniefähigkeit einer Ansiedlung übersteigenden Anzahl von Ankömmlingen oder
aus dem Zuflüsse nicht verwertbarer Klassen von Ansiedlern ergeben haben." Ge¬
dacht ist bei dieser, wie man sieht, ziemlich weitgehend beabsichtigten Regelung der
einzelnen Ansivauderungsnuternehmungen hauptsächlich an die Thätigkeit „deutscher
Besiedlungsgesellschaften," d. h. Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben,
mit deutschem Kapital begründet sind „und, indem sie sich mit einer den Verhält¬
nissen des deutscheu Geldmarkts bei soliden Anlagen entsprechenden Verzinsung ihres
Kapitals begnügen, jede thunlichste(!) Förderung umso mehr verdienen, als sie durch
ausgiebige Übernahme der Unternehmerrvlle nicht nur in den Dienst nationaler
Answandernngspolitik stellen, sondern auch eine erwünschte Gelegenheit bieten würden,
um (!) dasjenige deutsche Kapital, das bisher in erheblichem Umfange und nicht zum
Vorteile des deutschen Nativnalwvhlstands in den schwer kontrollirbaren Wertpapieren
gerade jener Einwanderungsländer Verzinsung suchte, nationalen Aufgaben und
Anlagen zuzuführen."

Damit hätten wir etwa das aus den bisherige» Auslassungen der Regierung
wiedergegeben, was ein Bild davon geben kann, wie mau sich die Sache vorläufig
denkt. Die Rede des Regieruugsvertreters in der Neichstagssitzung vom 16. März
hat der Vorlage keine wichtigen neuen Züge hinzugefügt. Das weitere wird sich
nur in den Ansschnßvcrhandlnngen abspielen, vielleicht sehr reichlich und sehr leb¬
haft und nicht immer im Sinne der von der Regierung zitirten „öffentlichen
Meinung." Der „Freisinn" wird natürlich anch in dieser Frage wieder seine
orthodoxe Beschränktheit durch grundsätzliche Opposition bethätigen, und das Zentrum


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0611" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/224857"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1864" prev="#ID_1863"> zugeben müssen. Wegen der heute in Frage kommenden deutschen Auswanderung<lb/>
unterscheidet die Regierung in der Begründung nach den thatsächlichen Verhältnissen<lb/>
zwischen der Auswanderung »und den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien<lb/>
einerseits und Südamerika, namentlich Südbrasilien und gewissen Teilen der Laplata-<lb/>
staaten, andrerseits. Sie läßt dabei mit Recht durchblicken, daß die Auswanderung<lb/>
nach den erstgenannten Gebieten der Forderung, für die der Entwurf die neuen<lb/>
Handhaben schaffen will, im allgemeinen nicht entspricht, aber ebenso mit Recht sieht<lb/>
sie ein, daß es weder die Aufgabe dieses Gesetzentwurfs sein kann, noch daß es<lb/>
überhaupt zu erreichen ist, die Reichsangehörigeu, die den Entschluß gefaßt haben,<lb/>
dorthin auszuwandern, vou diesem Vorhaben abzubringen. Thatsächlich spitzt sich<lb/>
also der Zweck, den man hauptsächlich durch das neue Gesetz fördern will, auf die<lb/>
deutsche Auswanderung nach Südamerika zu.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1865"> Hinsichtlich der Auswanderung nach Südamerika, d. h. also wohl im Gegensatz<lb/>
zu der uach den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien, soll, wie die Be¬<lb/>
gründung sagt, davon Abstand genommen werden, &#x201E;den ganzen südameriknnischcn<lb/>
Kontinent oder größere Teile desselben ohne weiteres als geeignetes Ziel der<lb/>
deutschen Auswanderung" und demgemäß als &#x201E;zulassiges Ziel der entsprechenden<lb/>
Unternehmerthätigkeit" zu bezeichnen. Die darüber auszufertigenden &#x201E;Erlaubnis-<lb/>
Urkunden" sollen vielmehr enger begrenzt werden, und zwar möglichst auf &#x201E;bestimmte<lb/>
Ansiedlungen oder Ausiedlungsterraius" lauten. Ju dieser Spezialisirung der Er¬<lb/>
laubnisurkunden erblickt mau, und zwar mit Recht, das wirksamste Mittel, die An-<lb/>
siedlung deutscher Auswandrer &#x201E;in kompakten Massen" zu ermöglichen, was zur<lb/>
Erhaltung des Deutschtums uuter deu Ausgewanderten besonders wichtig erscheint.<lb/>
Auch will man es dadurch in der Hand behalten, &#x201E;durch Beschränkung der Er¬<lb/>
laubnis auf die bei der Vorprüfung der betreffenden Ansiedlnngsverhältnisse als<lb/>
zulässig befundne Kopfzahl, Berufsart und dergleichen von Auswandrern Kata¬<lb/>
strophen vorzubeugen, wie solche sich häufig aus eiuer die Grenzen der vorläufigen<lb/>
Anfnahniefähigkeit einer Ansiedlung übersteigenden Anzahl von Ankömmlingen oder<lb/>
aus dem Zuflüsse nicht verwertbarer Klassen von Ansiedlern ergeben haben." Ge¬<lb/>
dacht ist bei dieser, wie man sieht, ziemlich weitgehend beabsichtigten Regelung der<lb/>
einzelnen Ansivauderungsnuternehmungen hauptsächlich an die Thätigkeit &#x201E;deutscher<lb/>
Besiedlungsgesellschaften," d. h. Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben,<lb/>
mit deutschem Kapital begründet sind &#x201E;und, indem sie sich mit einer den Verhält¬<lb/>
nissen des deutscheu Geldmarkts bei soliden Anlagen entsprechenden Verzinsung ihres<lb/>
Kapitals begnügen, jede thunlichste(!) Förderung umso mehr verdienen, als sie durch<lb/>
ausgiebige Übernahme der Unternehmerrvlle nicht nur in den Dienst nationaler<lb/>
Answandernngspolitik stellen, sondern auch eine erwünschte Gelegenheit bieten würden,<lb/>
um (!) dasjenige deutsche Kapital, das bisher in erheblichem Umfange und nicht zum<lb/>
Vorteile des deutschen Nativnalwvhlstands in den schwer kontrollirbaren Wertpapieren<lb/>
gerade jener Einwanderungsländer Verzinsung suchte, nationalen Aufgaben und<lb/>
Anlagen zuzuführen."</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1866" next="#ID_1867"> Damit hätten wir etwa das aus den bisherige» Auslassungen der Regierung<lb/>
wiedergegeben, was ein Bild davon geben kann, wie mau sich die Sache vorläufig<lb/>
denkt. Die Rede des Regieruugsvertreters in der Neichstagssitzung vom 16. März<lb/>
hat der Vorlage keine wichtigen neuen Züge hinzugefügt. Das weitere wird sich<lb/>
nur in den Ansschnßvcrhandlnngen abspielen, vielleicht sehr reichlich und sehr leb¬<lb/>
haft und nicht immer im Sinne der von der Regierung zitirten &#x201E;öffentlichen<lb/>
Meinung." Der &#x201E;Freisinn" wird natürlich anch in dieser Frage wieder seine<lb/>
orthodoxe Beschränktheit durch grundsätzliche Opposition bethätigen, und das Zentrum</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0611] Maßgebliches und Unmaßgebliches zugeben müssen. Wegen der heute in Frage kommenden deutschen Auswanderung unterscheidet die Regierung in der Begründung nach den thatsächlichen Verhältnissen zwischen der Auswanderung »und den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien einerseits und Südamerika, namentlich Südbrasilien und gewissen Teilen der Laplata- staaten, andrerseits. Sie läßt dabei mit Recht durchblicken, daß die Auswanderung nach den erstgenannten Gebieten der Forderung, für die der Entwurf die neuen Handhaben schaffen will, im allgemeinen nicht entspricht, aber ebenso mit Recht sieht sie ein, daß es weder die Aufgabe dieses Gesetzentwurfs sein kann, noch daß es überhaupt zu erreichen ist, die Reichsangehörigeu, die den Entschluß gefaßt haben, dorthin auszuwandern, vou diesem Vorhaben abzubringen. Thatsächlich spitzt sich also der Zweck, den man hauptsächlich durch das neue Gesetz fördern will, auf die deutsche Auswanderung nach Südamerika zu. Hinsichtlich der Auswanderung nach Südamerika, d. h. also wohl im Gegensatz zu der uach den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien, soll, wie die Be¬ gründung sagt, davon Abstand genommen werden, „den ganzen südameriknnischcn Kontinent oder größere Teile desselben ohne weiteres als geeignetes Ziel der deutschen Auswanderung" und demgemäß als „zulassiges Ziel der entsprechenden Unternehmerthätigkeit" zu bezeichnen. Die darüber auszufertigenden „Erlaubnis- Urkunden" sollen vielmehr enger begrenzt werden, und zwar möglichst auf „bestimmte Ansiedlungen oder Ausiedlungsterraius" lauten. Ju dieser Spezialisirung der Er¬ laubnisurkunden erblickt mau, und zwar mit Recht, das wirksamste Mittel, die An- siedlung deutscher Auswandrer „in kompakten Massen" zu ermöglichen, was zur Erhaltung des Deutschtums uuter deu Ausgewanderten besonders wichtig erscheint. Auch will man es dadurch in der Hand behalten, „durch Beschränkung der Er¬ laubnis auf die bei der Vorprüfung der betreffenden Ansiedlnngsverhältnisse als zulässig befundne Kopfzahl, Berufsart und dergleichen von Auswandrern Kata¬ strophen vorzubeugen, wie solche sich häufig aus eiuer die Grenzen der vorläufigen Anfnahniefähigkeit einer Ansiedlung übersteigenden Anzahl von Ankömmlingen oder aus dem Zuflüsse nicht verwertbarer Klassen von Ansiedlern ergeben haben." Ge¬ dacht ist bei dieser, wie man sieht, ziemlich weitgehend beabsichtigten Regelung der einzelnen Ansivauderungsnuternehmungen hauptsächlich an die Thätigkeit „deutscher Besiedlungsgesellschaften," d. h. Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben, mit deutschem Kapital begründet sind „und, indem sie sich mit einer den Verhält¬ nissen des deutscheu Geldmarkts bei soliden Anlagen entsprechenden Verzinsung ihres Kapitals begnügen, jede thunlichste(!) Förderung umso mehr verdienen, als sie durch ausgiebige Übernahme der Unternehmerrvlle nicht nur in den Dienst nationaler Answandernngspolitik stellen, sondern auch eine erwünschte Gelegenheit bieten würden, um (!) dasjenige deutsche Kapital, das bisher in erheblichem Umfange und nicht zum Vorteile des deutschen Nativnalwvhlstands in den schwer kontrollirbaren Wertpapieren gerade jener Einwanderungsländer Verzinsung suchte, nationalen Aufgaben und Anlagen zuzuführen." Damit hätten wir etwa das aus den bisherige» Auslassungen der Regierung wiedergegeben, was ein Bild davon geben kann, wie mau sich die Sache vorläufig denkt. Die Rede des Regieruugsvertreters in der Neichstagssitzung vom 16. März hat der Vorlage keine wichtigen neuen Züge hinzugefügt. Das weitere wird sich nur in den Ansschnßvcrhandlnngen abspielen, vielleicht sehr reichlich und sehr leb¬ haft und nicht immer im Sinne der von der Regierung zitirten „öffentlichen Meinung." Der „Freisinn" wird natürlich anch in dieser Frage wieder seine orthodoxe Beschränktheit durch grundsätzliche Opposition bethätigen, und das Zentrum

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/611
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/611>, abgerufen am 22.05.2024.