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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

heißt durch die von ihm herbeizuführende Umwandlung des Klassenstaats in den
Zukunftstaat, befreit werde.

Diese sozialdemokratische Lehre sei -- so erklärt Sohm -- eine "Irrlehre/?
Erstens täusche sie den deutschen Arbeiter über sein "Verhältnis zum Unternehmer."
Der Unternehmer "als solcher" sei nicht der Ausbeuter, sondern der "Führer im
Produktionsprozeß, der die an sich leistnngsunfähige Masse organisirt, zu dem von
ihm erkannten Ziele in Bewegung setzt und sie durch seine Thätigkeit fähig macht,
den "Mehrwert" zu erzeugen." Dann täusche die sozialdemokratische Lehre den
Arbeiter zugleich über sein "Verhältnis zu Recht und Staat." Das bestehende
Recht sei nicht "als solches" Unrecht, der bestehende Staat nicht "als solcher" der
Klassenstaat. Das bestehende "Recht" wolle die "Freiheit" des Arbeiters und
seines Arbeitsvertrages. Der bestehende Staat wolle "nach seinein Wesen" Ge¬
rechtigkeit für alle seine Angehörigen. Das bestehende Recht und der bestehende
Staat sei, wie auch die augenblickliche Handhabung der Staatsgewalt sei, "der
geborne Bundesgenosse des deutsche" Arbeiters," und nnr auf dem Boden der
bestehenden Rechts- und Staatsordnung werde dem deutschen Arbeiter geholfen
werden.

Und wie will nun das die neu zu begründende Partei im Gegensatz zur
Sozialdemokratie nach des Verfassers Vorstellung erreichen, wie will sie im Gegensatz
zur Sozialdemokratie die "Arbeiterbewegung" zum Ziele führen? Was ist das
Ziel, und welche praktischen Maßnahmen sollen zu seiner Erreichung, immer im
Gegensatz zur Sozialdemokratie, ergriffen werden? Der Artikel bringt uns keine
Klarheit und wird sie auch der Masse der Arbeiter nicht bringen, das Ziel wie
die Mittel bleiben vielmehr noch unklarer als bei der sozialdemokratischen Lehre
und Agitation.

"Die Arbeiterbewegung begehrt die Freiheit des Arbeiters -- sagt Sohm --;
der Arbeiter will ein freier, gleichberechtigter Vertragsteil bei Festsetzung der Be-
dingungen des Arbeitsvertrages sein." Das scheint das Ziel zu sein, wenigstens
finden wir kein andres angegeben. Das aber genügt uns nicht und wird anch
den Arbeitern nicht genügen. Es ist zu viel und zu wenig gesagt. Was heißt
das: die Freiheit und Gleichberechtigung beim Arbeitsvertrag? Rechtlich ist die
Gleichstellung ja schon vorhanden, nur thatsächlich nicht. Man thäte vielleicht besser,
Freiheit und Gleichheit beim Abschluß des Arbeitsvertrags zu sagen, man würde
dann wenigstens das, worum es sich handelt, die thatsächliche wirtschaftliche Macht-
stellung der Vertragsteile, etwas greifbarer vor Augen behalten. Wenn ich mit
jemand einen Vertrag schließen muß, der es nicht nötig hat, ganz gleich, ob ich
arm bin, und er reich ist, oder umgekehrt, so bin ich der schwächere Teil, und von
Freiheit und Gleichheit bei Festsetzung der Vertragsbedingungen ist da eigentlich
nicht die Rede. Beim Abschluß des Arbeitsvertrages hat es der Unternehmer wohl
meistens weniger dringend nötig als der Arbeiter und kann es länger aushalten,
er hat zuzusetzen, zu verlieren. Manchmal freilich giebt auch der Umstand, daß
man nichts zu verlieren hat, eine höhere Machtstellung. Soll diese Ungleichheit
der Vertragsteile nun ganz aus der Welt geschafft, ganz unmöglich gemacht werden?
Die Sozialdemokratie verspricht das den Arbeitern. Auch die National-sozialen?
Es giebt aber auch noch eine weitere, für die Bedingungen des Arbeitsvertrags
folgenreiche Ungleichheit, das ist die Ungleichheit der Personen ans ein und der¬
selben Seite. Der gute, liebenswürdige, auch der schwache Unternehmer findet unter
Umständen viel leichter Arbeiter und Dienstboten -- denn auch diese kommen doch
in Betracht -- als der energische, mürrische, als bös verschrieene. Dann ist dix


Maßgebliches und Unmaßgebliches

heißt durch die von ihm herbeizuführende Umwandlung des Klassenstaats in den
Zukunftstaat, befreit werde.

Diese sozialdemokratische Lehre sei — so erklärt Sohm — eine „Irrlehre/?
Erstens täusche sie den deutschen Arbeiter über sein „Verhältnis zum Unternehmer."
Der Unternehmer „als solcher" sei nicht der Ausbeuter, sondern der „Führer im
Produktionsprozeß, der die an sich leistnngsunfähige Masse organisirt, zu dem von
ihm erkannten Ziele in Bewegung setzt und sie durch seine Thätigkeit fähig macht,
den »Mehrwert« zu erzeugen." Dann täusche die sozialdemokratische Lehre den
Arbeiter zugleich über sein „Verhältnis zu Recht und Staat." Das bestehende
Recht sei nicht „als solches" Unrecht, der bestehende Staat nicht „als solcher" der
Klassenstaat. Das bestehende „Recht" wolle die „Freiheit" des Arbeiters und
seines Arbeitsvertrages. Der bestehende Staat wolle „nach seinein Wesen" Ge¬
rechtigkeit für alle seine Angehörigen. Das bestehende Recht und der bestehende
Staat sei, wie auch die augenblickliche Handhabung der Staatsgewalt sei, „der
geborne Bundesgenosse des deutsche» Arbeiters," und nnr auf dem Boden der
bestehenden Rechts- und Staatsordnung werde dem deutschen Arbeiter geholfen
werden.

Und wie will nun das die neu zu begründende Partei im Gegensatz zur
Sozialdemokratie nach des Verfassers Vorstellung erreichen, wie will sie im Gegensatz
zur Sozialdemokratie die „Arbeiterbewegung" zum Ziele führen? Was ist das
Ziel, und welche praktischen Maßnahmen sollen zu seiner Erreichung, immer im
Gegensatz zur Sozialdemokratie, ergriffen werden? Der Artikel bringt uns keine
Klarheit und wird sie auch der Masse der Arbeiter nicht bringen, das Ziel wie
die Mittel bleiben vielmehr noch unklarer als bei der sozialdemokratischen Lehre
und Agitation.

„Die Arbeiterbewegung begehrt die Freiheit des Arbeiters — sagt Sohm —;
der Arbeiter will ein freier, gleichberechtigter Vertragsteil bei Festsetzung der Be-
dingungen des Arbeitsvertrages sein." Das scheint das Ziel zu sein, wenigstens
finden wir kein andres angegeben. Das aber genügt uns nicht und wird anch
den Arbeitern nicht genügen. Es ist zu viel und zu wenig gesagt. Was heißt
das: die Freiheit und Gleichberechtigung beim Arbeitsvertrag? Rechtlich ist die
Gleichstellung ja schon vorhanden, nur thatsächlich nicht. Man thäte vielleicht besser,
Freiheit und Gleichheit beim Abschluß des Arbeitsvertrags zu sagen, man würde
dann wenigstens das, worum es sich handelt, die thatsächliche wirtschaftliche Macht-
stellung der Vertragsteile, etwas greifbarer vor Augen behalten. Wenn ich mit
jemand einen Vertrag schließen muß, der es nicht nötig hat, ganz gleich, ob ich
arm bin, und er reich ist, oder umgekehrt, so bin ich der schwächere Teil, und von
Freiheit und Gleichheit bei Festsetzung der Vertragsbedingungen ist da eigentlich
nicht die Rede. Beim Abschluß des Arbeitsvertrages hat es der Unternehmer wohl
meistens weniger dringend nötig als der Arbeiter und kann es länger aushalten,
er hat zuzusetzen, zu verlieren. Manchmal freilich giebt auch der Umstand, daß
man nichts zu verlieren hat, eine höhere Machtstellung. Soll diese Ungleichheit
der Vertragsteile nun ganz aus der Welt geschafft, ganz unmöglich gemacht werden?
Die Sozialdemokratie verspricht das den Arbeitern. Auch die National-sozialen?
Es giebt aber auch noch eine weitere, für die Bedingungen des Arbeitsvertrags
folgenreiche Ungleichheit, das ist die Ungleichheit der Personen ans ein und der¬
selben Seite. Der gute, liebenswürdige, auch der schwache Unternehmer findet unter
Umständen viel leichter Arbeiter und Dienstboten — denn auch diese kommen doch
in Betracht — als der energische, mürrische, als bös verschrieene. Dann ist dix


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[0613] Maßgebliches und Unmaßgebliches heißt durch die von ihm herbeizuführende Umwandlung des Klassenstaats in den Zukunftstaat, befreit werde. Diese sozialdemokratische Lehre sei — so erklärt Sohm — eine „Irrlehre/? Erstens täusche sie den deutschen Arbeiter über sein „Verhältnis zum Unternehmer." Der Unternehmer „als solcher" sei nicht der Ausbeuter, sondern der „Führer im Produktionsprozeß, der die an sich leistnngsunfähige Masse organisirt, zu dem von ihm erkannten Ziele in Bewegung setzt und sie durch seine Thätigkeit fähig macht, den »Mehrwert« zu erzeugen." Dann täusche die sozialdemokratische Lehre den Arbeiter zugleich über sein „Verhältnis zu Recht und Staat." Das bestehende Recht sei nicht „als solches" Unrecht, der bestehende Staat nicht „als solcher" der Klassenstaat. Das bestehende „Recht" wolle die „Freiheit" des Arbeiters und seines Arbeitsvertrages. Der bestehende Staat wolle „nach seinein Wesen" Ge¬ rechtigkeit für alle seine Angehörigen. Das bestehende Recht und der bestehende Staat sei, wie auch die augenblickliche Handhabung der Staatsgewalt sei, „der geborne Bundesgenosse des deutsche» Arbeiters," und nnr auf dem Boden der bestehenden Rechts- und Staatsordnung werde dem deutschen Arbeiter geholfen werden. Und wie will nun das die neu zu begründende Partei im Gegensatz zur Sozialdemokratie nach des Verfassers Vorstellung erreichen, wie will sie im Gegensatz zur Sozialdemokratie die „Arbeiterbewegung" zum Ziele führen? Was ist das Ziel, und welche praktischen Maßnahmen sollen zu seiner Erreichung, immer im Gegensatz zur Sozialdemokratie, ergriffen werden? Der Artikel bringt uns keine Klarheit und wird sie auch der Masse der Arbeiter nicht bringen, das Ziel wie die Mittel bleiben vielmehr noch unklarer als bei der sozialdemokratischen Lehre und Agitation. „Die Arbeiterbewegung begehrt die Freiheit des Arbeiters — sagt Sohm —; der Arbeiter will ein freier, gleichberechtigter Vertragsteil bei Festsetzung der Be- dingungen des Arbeitsvertrages sein." Das scheint das Ziel zu sein, wenigstens finden wir kein andres angegeben. Das aber genügt uns nicht und wird anch den Arbeitern nicht genügen. Es ist zu viel und zu wenig gesagt. Was heißt das: die Freiheit und Gleichberechtigung beim Arbeitsvertrag? Rechtlich ist die Gleichstellung ja schon vorhanden, nur thatsächlich nicht. Man thäte vielleicht besser, Freiheit und Gleichheit beim Abschluß des Arbeitsvertrags zu sagen, man würde dann wenigstens das, worum es sich handelt, die thatsächliche wirtschaftliche Macht- stellung der Vertragsteile, etwas greifbarer vor Augen behalten. Wenn ich mit jemand einen Vertrag schließen muß, der es nicht nötig hat, ganz gleich, ob ich arm bin, und er reich ist, oder umgekehrt, so bin ich der schwächere Teil, und von Freiheit und Gleichheit bei Festsetzung der Vertragsbedingungen ist da eigentlich nicht die Rede. Beim Abschluß des Arbeitsvertrages hat es der Unternehmer wohl meistens weniger dringend nötig als der Arbeiter und kann es länger aushalten, er hat zuzusetzen, zu verlieren. Manchmal freilich giebt auch der Umstand, daß man nichts zu verlieren hat, eine höhere Machtstellung. Soll diese Ungleichheit der Vertragsteile nun ganz aus der Welt geschafft, ganz unmöglich gemacht werden? Die Sozialdemokratie verspricht das den Arbeitern. Auch die National-sozialen? Es giebt aber auch noch eine weitere, für die Bedingungen des Arbeitsvertrags folgenreiche Ungleichheit, das ist die Ungleichheit der Personen ans ein und der¬ selben Seite. Der gute, liebenswürdige, auch der schwache Unternehmer findet unter Umständen viel leichter Arbeiter und Dienstboten — denn auch diese kommen doch in Betracht — als der energische, mürrische, als bös verschrieene. Dann ist dix

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/613>, abgerufen am 21.05.2024.