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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

nichts. Der preußische Minister Brefeld meinte, daß in den Listen der Gewerb-
treibenden, die ja die Landesbehörden dank der Anmeldepflicht haben, eine leichte und
verständige Lösung der Frage zu finden sei, wer darüber abzustimmen habe, ob
Junnngszwang in einem Gewcrbezweige und Bezirke eingeführt werden solle oder
nicht. Aber da diese Listen die Handwerkereigenschaft der Angemeldeten gar nicht
und den Hcmdwerkszwcig nicht mit der in diesem Falle nötigen Bestimmtheit zu
enthalten Pflegen, so bleibt der Willkür einerseits und den Beschwerden, dem Zank
und Streit andrerseits durch diese schablonenhafte Losung immerhin Thür und Thor
geöffnet. Der Minister hat dann an der Vorlage besonders gerühmt, daß sie das
bringe, oder doch zum Teil -- wohl ans Abschlag -- bringe, "wonach das Hand¬
werk seit fünfzig Jahren vergeblich gestrebt" habe. Wahr ist es freilich, daß das
heutige Zünftlcrtum ganz auf dem Boden der damals schon unmöglicher Hand¬
werkerbestrebungen von 1848/49 steht, daß es einfach die Fortsetzung jenes alten
Zllnftlertums ist, trotz aller wohl berechneten Verwahrungen dagegen. Wenn der
preußische Minister das gewissermaßen offiziell anerkannt und festgelegt hat, so ist
das wertvoll; aber daß er sich dabei selbst, wenn auch nur teilweise, zu diesem
Standpunkt von 1843/49 bekennt, zeigt leider deutlich, daß er Persönlich der
ganzen Handwerkerfrage fremd genng geblieben ist und die Berlepschische Erbschaft
auf diesem Gebiete ohne die gebotne Vorsicht angetreten hat. Jedenfalls hat er
damit der zünftlerischen Agitation einen neuen, verhängnisvollen Anreiz gegeben.
Das wird auch nicht wett gemacht durch das offne Eingeständnis des preußischen
Ministers, daß die süddeutschen Regierungen eine bessere.Handwerkspolitik getrieben
hätten. Sie hätten sich, meinte er, mehr um das Handwerk bekümmert als die
preußische Regierung, und dadurch mit Hilfe der Gewerbevereine gutes geschaffen
und das Handwerk vor Verkümmerung gerettet. Süddentschland habe es that¬
sächlich zuwege gebracht, daß es dort keine Handwerkerfrage gebe. Das ist nun
freilich zuviel gesagt, die Handwerkerfrage giebt es auch in Süddeutschland; auch
in Württemberg, Baden, Hessen, selbst in der Schweiz ist sie da. Nur der Zunft¬
geist ist in Württemberg, Baden, Hessen dank der gefunden Gewerbepolitik der
Regierungen überwunden, mehr fast als in der Schweiz, viel mehr als in Preußen,
obwohl dort die Zunftverfassung fünfzig Jahre früher gebrochen worden ist als
im Süden. Woran liegt dieser Unterschied? Nun genan um dem, was in der
heutigen Vorlage als Unterschied zwischen Nord und Süd zu Tage tritt: die
preußische Regierung treibt Handwerkspolitik seit 1849 nnr durch neue Gesetzes¬
paragraphen, die süddeutschen Regierungen dnrch praktisches Zugreifen in fruchtbarer
Zusammenarbeit mit Industrie und Kleingewerbe. Wir haben im Heft 29 des
vorigen Jahrgangs bei einer Besprechung der Aufgaben des preußischen Handels¬
ministers nachdrücklich auf die Fehler hingewiesen, die der von Herrn Brefeld
damals eben angetretenen Erbschaft in Sachen der Handwerkerfrage anhaften, und
ihn dringend gebeten, bei Süddentschland in die Schule zu gehen. Die Gesetz-
macherei hat seit 1849 in Preußen den Handwerkern keinen Pfifferling genützt,
sie vielmehr von gesunder Selbsthilfe abgehalten. Nur dem Zunftgeist hat die
Regierung immer wieder künstlich zum Leben verholfen, ein wirkliches Jnnungs-
leben, ein fruchtbares Vereinsleben für das Handwerk überhaupt wach zu rufen, ist
man in den preußischen Negierungskreisen, wenigstens im Osten, seit 1849 völlig
unfähig geworden, vom Minister herunter bis zum Landrat. Warum, muß man
immer wieder fragen, hat man sich in Preußen nicht dazu verstanden, und warum
kann man sich auch heute uoch nicht dazu verstehe", für jede Provinz, wenn nicht
für jeden Regierungsbezirk eine Zentralstelle für Handel und Gewerbe, oder wie
man sie nennen will, nach süddeutschem Vorbild zu errichten? Empfindet es Herr


Maßgebliches und Unmaßgebliches

nichts. Der preußische Minister Brefeld meinte, daß in den Listen der Gewerb-
treibenden, die ja die Landesbehörden dank der Anmeldepflicht haben, eine leichte und
verständige Lösung der Frage zu finden sei, wer darüber abzustimmen habe, ob
Junnngszwang in einem Gewcrbezweige und Bezirke eingeführt werden solle oder
nicht. Aber da diese Listen die Handwerkereigenschaft der Angemeldeten gar nicht
und den Hcmdwerkszwcig nicht mit der in diesem Falle nötigen Bestimmtheit zu
enthalten Pflegen, so bleibt der Willkür einerseits und den Beschwerden, dem Zank
und Streit andrerseits durch diese schablonenhafte Losung immerhin Thür und Thor
geöffnet. Der Minister hat dann an der Vorlage besonders gerühmt, daß sie das
bringe, oder doch zum Teil — wohl ans Abschlag — bringe, „wonach das Hand¬
werk seit fünfzig Jahren vergeblich gestrebt" habe. Wahr ist es freilich, daß das
heutige Zünftlcrtum ganz auf dem Boden der damals schon unmöglicher Hand¬
werkerbestrebungen von 1848/49 steht, daß es einfach die Fortsetzung jenes alten
Zllnftlertums ist, trotz aller wohl berechneten Verwahrungen dagegen. Wenn der
preußische Minister das gewissermaßen offiziell anerkannt und festgelegt hat, so ist
das wertvoll; aber daß er sich dabei selbst, wenn auch nur teilweise, zu diesem
Standpunkt von 1843/49 bekennt, zeigt leider deutlich, daß er Persönlich der
ganzen Handwerkerfrage fremd genng geblieben ist und die Berlepschische Erbschaft
auf diesem Gebiete ohne die gebotne Vorsicht angetreten hat. Jedenfalls hat er
damit der zünftlerischen Agitation einen neuen, verhängnisvollen Anreiz gegeben.
Das wird auch nicht wett gemacht durch das offne Eingeständnis des preußischen
Ministers, daß die süddeutschen Regierungen eine bessere.Handwerkspolitik getrieben
hätten. Sie hätten sich, meinte er, mehr um das Handwerk bekümmert als die
preußische Regierung, und dadurch mit Hilfe der Gewerbevereine gutes geschaffen
und das Handwerk vor Verkümmerung gerettet. Süddentschland habe es that¬
sächlich zuwege gebracht, daß es dort keine Handwerkerfrage gebe. Das ist nun
freilich zuviel gesagt, die Handwerkerfrage giebt es auch in Süddeutschland; auch
in Württemberg, Baden, Hessen, selbst in der Schweiz ist sie da. Nur der Zunft¬
geist ist in Württemberg, Baden, Hessen dank der gefunden Gewerbepolitik der
Regierungen überwunden, mehr fast als in der Schweiz, viel mehr als in Preußen,
obwohl dort die Zunftverfassung fünfzig Jahre früher gebrochen worden ist als
im Süden. Woran liegt dieser Unterschied? Nun genan um dem, was in der
heutigen Vorlage als Unterschied zwischen Nord und Süd zu Tage tritt: die
preußische Regierung treibt Handwerkspolitik seit 1849 nnr durch neue Gesetzes¬
paragraphen, die süddeutschen Regierungen dnrch praktisches Zugreifen in fruchtbarer
Zusammenarbeit mit Industrie und Kleingewerbe. Wir haben im Heft 29 des
vorigen Jahrgangs bei einer Besprechung der Aufgaben des preußischen Handels¬
ministers nachdrücklich auf die Fehler hingewiesen, die der von Herrn Brefeld
damals eben angetretenen Erbschaft in Sachen der Handwerkerfrage anhaften, und
ihn dringend gebeten, bei Süddentschland in die Schule zu gehen. Die Gesetz-
macherei hat seit 1849 in Preußen den Handwerkern keinen Pfifferling genützt,
sie vielmehr von gesunder Selbsthilfe abgehalten. Nur dem Zunftgeist hat die
Regierung immer wieder künstlich zum Leben verholfen, ein wirkliches Jnnungs-
leben, ein fruchtbares Vereinsleben für das Handwerk überhaupt wach zu rufen, ist
man in den preußischen Negierungskreisen, wenigstens im Osten, seit 1849 völlig
unfähig geworden, vom Minister herunter bis zum Landrat. Warum, muß man
immer wieder fragen, hat man sich in Preußen nicht dazu verstanden, und warum
kann man sich auch heute uoch nicht dazu verstehe», für jede Provinz, wenn nicht
für jeden Regierungsbezirk eine Zentralstelle für Handel und Gewerbe, oder wie
man sie nennen will, nach süddeutschem Vorbild zu errichten? Empfindet es Herr


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/56>, abgerufen am 27.05.2024.