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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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statistisches zur Lage der Landwirtschaft

7904 Mark, dagegen in den 561 Zwangsvollstreckuugen, die vor dem M^gs-
beschcide wegen Befriedigung der Gläubiger eingestellt worden Md. .mai>.
oder durchschnittlich nur 455 Mark und in den 269 L^vaugsvo strecknngen
ans andern Gründen eingestellt sind, 273 333 Mark oder durchschnittlich 1016 Mart.
In der zweiten und dritten Art der Fälle handelt es sich also um ^called uuve-
deutcnde Werte, Von der Passivsumme von 3644013 Mark in den 461 voll¬
ständig durchgeführten Zwangsvollstreckuugen fielen 22.8 Prozent oder durch-
schnittlich 6917 Mark auf selbständige Landwirte. 3.7 Prozent oder d"rchsch ut lich
2013 Mark ans land- und forstwirtschaftliche Tagelöhner 27.1 ^"'.^ut
durchschnittlich 6617 Mark auf selbständige Gew erbebende mit land zur^lieben Betriebe, dagegen 43.6 Prozent oder durchschnittlich 20 689 Mark auf
selbständige Gcwcrbtreibcnde ohne landwirtschaftliche" Betrieb. Hier sehen wir also
die reinen Gewerbtreibenden an erster Stelle stehen. "

Nicht minder bemerkenswert sind die Ergebnisse bezüglich der .MtwmaM.
d. h. des Erlosch bei den Zwangsversteigerungen. Im ganzen ergab sich der ven
461 vollständig durchgeführten Zwangsvollstreckungen eine solche von 2 730 96^ .vari.
d. h. es stand einer Passivmasse von 100 Mark eine Aktivmasse von 76.3 Mark
gegenüber, während im Durchschnitt der Jahre 1883/92 bei den Konkursen das
Verhältnis 100:23,7 war. . .

Von Interesse ist auch, daß von der Gesamtsumme der Forderungen in ven
461 vollständig durchgeführten pMangsvollstrcckungen von 3644013Mark ^Prozent
auf die Kosten des Verfahrens, 0.6 Prozent anf gesetzlich bevorrechtete Glaulnger
91.3 Prozent aus die Uuterpfnudsgläubiger (Hypothekengläubiger) und 6,5 Prozent
auf sonstige Gläubiger kamen Ausgefallen sind die Unterpfaudsgläubiger und
22.6 Prozent ihrer Forderungen und die sonstigen Gläubiger n.it 74 Prozent.¬

Eine besondre Beachtung verdienen endlich noch die Gegenstände der Zwangs
vollstreckung. Es kamen nämlich von dem gesamten Verkaufserlös: auf "Gebäude
(Hausgrundstücke) 1837 170 Mark 66.2 Prozent, auf "einzelne ^eit- uno
Waldparzellen" 359 237 Mark 12,9 Prozent und auf "ganze Bauernauweseu
541687 Mark 19.5 Prozent. Der Rest der Aktivmasse (1.4 Prozent von
2 789 969 Mary kommt anf sonstige Erlöse. Wie Mietzins von Gebäude", Frucht-
ertrag von Feldern usw. An dem Verkaufserlös aus Hansgrnndstücken siud d'e
Zwangsvollstreckimgen gegen selbständige Gewcrbtreibende ohne Landwirtschaft allein
mit 1 187 538 Mark ^64,6 Prozent und die gegen selbständige Gewcrbtreibende
mit Landwirtschaft mit 474 048 Mark 25,8 Prozent beteiligt; anf die Zwangs¬
vollstreckungen gegen selbständige Landwirte kommen nur 2,6 Prozent, auf die gegen
landwirtschaftliche Tagelöhner 3,6 Prozent. "Ganze Bauernanwesen," natürlich ein¬
schließlich der zugehörigen Gebäude, sind im ganzen sechzig der Zwangsvollstreckung
unterworfen gewesen. Die Gesamtfläche betrug 398 Hektar, die dnrchsthnlttllche
6,6 Hektar, der Gesamtanschlagswert 702998 Mark (davon 260631 Mark für
Gebäude), der durchschnittliche Anschlagswert 11716 Mark. Der Gesamteres stellt
sich auf 541637 Mark, der durchschnittliche auf 9026 Mark. Hinter dem Anschlag
blieb der Erlös um 22,3 Prozent zurück. Bei den einzelnen Feld- und Wald-
Parzellen blieb der Erlös um 10.5 Prozent hinter dem Anschlagswert zurück. An
den Zwangsvollstreckungeu in solchen Parzellen waren die selbständigen Gewerbe¬
treibenden mit Landwirtschaft mit vollen zwei Dritteln beteiligt, während auf die
reinen Landwirte kaum ein Drittel kam.

Die Grundfläche der von den Zwangsvollstreckungen betroffnen ganzen Bauern-
anwesen mit der der einzelnen Parzellen zusammen betrug 655,8 Hektar, das ist ein


statistisches zur Lage der Landwirtschaft

7904 Mark, dagegen in den 561 Zwangsvollstreckuugen, die vor dem M^gs-
beschcide wegen Befriedigung der Gläubiger eingestellt worden Md. .mai>.
oder durchschnittlich nur 455 Mark und in den 269 L^vaugsvo strecknngen
ans andern Gründen eingestellt sind, 273 333 Mark oder durchschnittlich 1016 Mart.
In der zweiten und dritten Art der Fälle handelt es sich also um ^called uuve-
deutcnde Werte, Von der Passivsumme von 3644013 Mark in den 461 voll¬
ständig durchgeführten Zwangsvollstreckuugen fielen 22.8 Prozent oder durch-
schnittlich 6917 Mark auf selbständige Landwirte. 3.7 Prozent oder d"rchsch ut lich
2013 Mark ans land- und forstwirtschaftliche Tagelöhner 27.1 ^"'.^ut
durchschnittlich 6617 Mark auf selbständige Gew erbebende mit land zur^lieben Betriebe, dagegen 43.6 Prozent oder durchschnittlich 20 689 Mark auf
selbständige Gcwcrbtreibcnde ohne landwirtschaftliche» Betrieb. Hier sehen wir also
die reinen Gewerbtreibenden an erster Stelle stehen. „

Nicht minder bemerkenswert sind die Ergebnisse bezüglich der .MtwmaM.
d. h. des Erlosch bei den Zwangsversteigerungen. Im ganzen ergab sich der ven
461 vollständig durchgeführten Zwangsvollstreckungen eine solche von 2 730 96^ .vari.
d. h. es stand einer Passivmasse von 100 Mark eine Aktivmasse von 76.3 Mark
gegenüber, während im Durchschnitt der Jahre 1883/92 bei den Konkursen das
Verhältnis 100:23,7 war. . .

Von Interesse ist auch, daß von der Gesamtsumme der Forderungen in ven
461 vollständig durchgeführten pMangsvollstrcckungen von 3644013Mark ^Prozent
auf die Kosten des Verfahrens, 0.6 Prozent anf gesetzlich bevorrechtete Glaulnger
91.3 Prozent aus die Uuterpfnudsgläubiger (Hypothekengläubiger) und 6,5 Prozent
auf sonstige Gläubiger kamen Ausgefallen sind die Unterpfaudsgläubiger und
22.6 Prozent ihrer Forderungen und die sonstigen Gläubiger n.it 74 Prozent.¬

Eine besondre Beachtung verdienen endlich noch die Gegenstände der Zwangs
vollstreckung. Es kamen nämlich von dem gesamten Verkaufserlös: auf »Gebäude
(Hausgrundstücke) 1837 170 Mark 66.2 Prozent, auf „einzelne ^eit- uno
Waldparzellen" 359 237 Mark 12,9 Prozent und auf „ganze Bauernauweseu
541687 Mark 19.5 Prozent. Der Rest der Aktivmasse (1.4 Prozent von
2 789 969 Mary kommt anf sonstige Erlöse. Wie Mietzins von Gebäude», Frucht-
ertrag von Feldern usw. An dem Verkaufserlös aus Hansgrnndstücken siud d'e
Zwangsvollstreckimgen gegen selbständige Gewcrbtreibende ohne Landwirtschaft allein
mit 1 187 538 Mark ^64,6 Prozent und die gegen selbständige Gewcrbtreibende
mit Landwirtschaft mit 474 048 Mark 25,8 Prozent beteiligt; anf die Zwangs¬
vollstreckungen gegen selbständige Landwirte kommen nur 2,6 Prozent, auf die gegen
landwirtschaftliche Tagelöhner 3,6 Prozent. „Ganze Bauernanwesen," natürlich ein¬
schließlich der zugehörigen Gebäude, sind im ganzen sechzig der Zwangsvollstreckung
unterworfen gewesen. Die Gesamtfläche betrug 398 Hektar, die dnrchsthnlttllche
6,6 Hektar, der Gesamtanschlagswert 702998 Mark (davon 260631 Mark für
Gebäude), der durchschnittliche Anschlagswert 11716 Mark. Der Gesamteres stellt
sich auf 541637 Mark, der durchschnittliche auf 9026 Mark. Hinter dem Anschlag
blieb der Erlös um 22,3 Prozent zurück. Bei den einzelnen Feld- und Wald-
Parzellen blieb der Erlös um 10.5 Prozent hinter dem Anschlagswert zurück. An
den Zwangsvollstreckungeu in solchen Parzellen waren die selbständigen Gewerbe¬
treibenden mit Landwirtschaft mit vollen zwei Dritteln beteiligt, während auf die
reinen Landwirte kaum ein Drittel kam.

Die Grundfläche der von den Zwangsvollstreckungen betroffnen ganzen Bauern-
anwesen mit der der einzelnen Parzellen zusammen betrug 655,8 Hektar, das ist ein


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[0043] statistisches zur Lage der Landwirtschaft 7904 Mark, dagegen in den 561 Zwangsvollstreckuugen, die vor dem M^gs- beschcide wegen Befriedigung der Gläubiger eingestellt worden Md. .mai>. oder durchschnittlich nur 455 Mark und in den 269 L^vaugsvo strecknngen ans andern Gründen eingestellt sind, 273 333 Mark oder durchschnittlich 1016 Mart. In der zweiten und dritten Art der Fälle handelt es sich also um ^called uuve- deutcnde Werte, Von der Passivsumme von 3644013 Mark in den 461 voll¬ ständig durchgeführten Zwangsvollstreckuugen fielen 22.8 Prozent oder durch- schnittlich 6917 Mark auf selbständige Landwirte. 3.7 Prozent oder d"rchsch ut lich 2013 Mark ans land- und forstwirtschaftliche Tagelöhner 27.1 ^"'.^ut durchschnittlich 6617 Mark auf selbständige Gew erbebende mit land zur^lieben Betriebe, dagegen 43.6 Prozent oder durchschnittlich 20 689 Mark auf selbständige Gcwcrbtreibcnde ohne landwirtschaftliche» Betrieb. Hier sehen wir also die reinen Gewerbtreibenden an erster Stelle stehen. „ Nicht minder bemerkenswert sind die Ergebnisse bezüglich der .MtwmaM. d. h. des Erlosch bei den Zwangsversteigerungen. Im ganzen ergab sich der ven 461 vollständig durchgeführten Zwangsvollstreckungen eine solche von 2 730 96^ .vari. d. h. es stand einer Passivmasse von 100 Mark eine Aktivmasse von 76.3 Mark gegenüber, während im Durchschnitt der Jahre 1883/92 bei den Konkursen das Verhältnis 100:23,7 war. . . Von Interesse ist auch, daß von der Gesamtsumme der Forderungen in ven 461 vollständig durchgeführten pMangsvollstrcckungen von 3644013Mark ^Prozent auf die Kosten des Verfahrens, 0.6 Prozent anf gesetzlich bevorrechtete Glaulnger 91.3 Prozent aus die Uuterpfnudsgläubiger (Hypothekengläubiger) und 6,5 Prozent auf sonstige Gläubiger kamen Ausgefallen sind die Unterpfaudsgläubiger und 22.6 Prozent ihrer Forderungen und die sonstigen Gläubiger n.it 74 Prozent.¬ Eine besondre Beachtung verdienen endlich noch die Gegenstände der Zwangs vollstreckung. Es kamen nämlich von dem gesamten Verkaufserlös: auf »Gebäude (Hausgrundstücke) 1837 170 Mark 66.2 Prozent, auf „einzelne ^eit- uno Waldparzellen" 359 237 Mark 12,9 Prozent und auf „ganze Bauernauweseu 541687 Mark 19.5 Prozent. Der Rest der Aktivmasse (1.4 Prozent von 2 789 969 Mary kommt anf sonstige Erlöse. Wie Mietzins von Gebäude», Frucht- ertrag von Feldern usw. An dem Verkaufserlös aus Hansgrnndstücken siud d'e Zwangsvollstreckimgen gegen selbständige Gewcrbtreibende ohne Landwirtschaft allein mit 1 187 538 Mark ^64,6 Prozent und die gegen selbständige Gewcrbtreibende mit Landwirtschaft mit 474 048 Mark 25,8 Prozent beteiligt; anf die Zwangs¬ vollstreckungen gegen selbständige Landwirte kommen nur 2,6 Prozent, auf die gegen landwirtschaftliche Tagelöhner 3,6 Prozent. „Ganze Bauernanwesen," natürlich ein¬ schließlich der zugehörigen Gebäude, sind im ganzen sechzig der Zwangsvollstreckung unterworfen gewesen. Die Gesamtfläche betrug 398 Hektar, die dnrchsthnlttllche 6,6 Hektar, der Gesamtanschlagswert 702998 Mark (davon 260631 Mark für Gebäude), der durchschnittliche Anschlagswert 11716 Mark. Der Gesamteres stellt sich auf 541637 Mark, der durchschnittliche auf 9026 Mark. Hinter dem Anschlag blieb der Erlös um 22,3 Prozent zurück. Bei den einzelnen Feld- und Wald- Parzellen blieb der Erlös um 10.5 Prozent hinter dem Anschlagswert zurück. An den Zwangsvollstreckungeu in solchen Parzellen waren die selbständigen Gewerbe¬ treibenden mit Landwirtschaft mit vollen zwei Dritteln beteiligt, während auf die reinen Landwirte kaum ein Drittel kam. Die Grundfläche der von den Zwangsvollstreckungen betroffnen ganzen Bauern- anwesen mit der der einzelnen Parzellen zusammen betrug 655,8 Hektar, das ist ein

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/43>, abgerufen am 16.06.2024.