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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

bunten ist, mußte ein feindliches Eindringen in Tirol eine Beteiligung an der Ab¬
wehr auch seitens des Fürstentums rechtfertigen. Zudem wurde dadurch einer Ver¬
wendung des Kontingents ans dem nördlichen Kriegsschauplatz vorgebeugt. Diese
Widmung des Liechteusteiuschen Kontingents zur Mitwirkung bei der Abwehr des
Eindringens in Tirol wurde in dem Schreiben, das der Fürst aus diesem Anlaß
an den Kaiser von Österreich gerichtet hat, ausdrücklich hervorgehoben. Abgesehen
von dem Angeführten war schon im Jahre 1867 der regelmäßige diplomatische ge¬
schäftliche Verkehr von Preußen gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein aufgenommen
worden.

Unterm 13. Juni 1867 wurde zu Berlin ein Staatsvertrag zwischen Öster¬
reich und Preußen abgeschlossen, bei dem Österreich das Fürstentum Liechtenstein
und Preußen die darin genannten deutschen Regierungen vertreten haben. In
diesem Vertrag wurde uuter Berufung auf den im vorhergegaugnen Jahre ge¬
schlossenen Prager Frieden und in Ausführung des Artikels XIII dieses Friedens¬
vertrags die Ausscheidung von Österreich und Liechtenstein aus dem Verband des
Münzvertrags vom 24. Januar 1857 vereinbart. Seither sind wiederholt Ver¬
tragsabschlüsse vollzogen worden, bei denen das Fürstentum Liechtenstein mit dem
Deutschen Reich oder mit Staaten des Deutschen Reichs in diplomatischen geschäftlichen
Verkehr getreten ist. Es seien hier insbesondre die Dresdner Sanitätskonvention
vom 15. April 1893, das Bregenzer Übereinkommen vom 5. Juli 1893 wegen der
Fischerei im Bodensee und die Venediger Sanitätskouferenz vom Jahre 1897 er¬
wähnt. Da ein solcher diplomatisch-geschäftlicher Verkehr nur zwischen Staaten
geschieht und geschehn kann, die auf dem Friedensfuß stehn, so ist schon aus diesen
wiederholten Vertragsabschlüssen zu entnehmen, daß ein Kriegszustand zwischen
Preußen und dem Fürstentum Liechtenstein, wenn er überhaupt bestanden hätte, doch
jedenfalls seit dem Prager Frieden nicht bestanden hat.

Gegenüber der Bemerkung, daß dem Fürstentum der Name Liechtenstein
"künstlich aufgepfropft" worden sei, ist zu bemerken: Durch die Vereinigung der
beiden Grafschaften Schellenberg und Vaduz war ein Drittes entstanden, wofür eine
gemeinschaftliche Bezeichnung fehlte. Es lag nun nahe und war nicht ohne Ana¬
logien, daß dem neu geschaffnen Ganzen der Name des Fürstengeschlechts, das die
Vereinigung bewirkt hatte, gegeben wurde. Im übrigen hat die Bevölkerung des
Landes selbst an dieser Namenbezeichnung seiner Heimat niemals Anstoß genommen.
Als Beispiel einer analogen Namengebung diene die Entstehung des Namens des
Fürstentums Neuß. Heinrich der Fromme, der Enkel Heinrichs I., Vogts von
Plauen, und Urenkel Heinrichs des Reichen, Grafen von Gleisberg und Vogts von
Weidn (der als Stammvater der Reußen zu betrachten ist), hatte in zweiter Ehe
eine russische Fürstin zur Gemahlin, von dieser führte er den Beinamen der Russe
oder Reuße, und dieser Name ging dann auf den ganzen Stamm und auf das
Land über.

Zu den Angaben des 1866er Kriegsberichts ist noch zu bemerken, daß das
Kontingent des Fürstentums keineswegs am Arlberg unigekehrt und nach Vaduz
heimgezogen ist, als sich die Nachricht von der Schlacht bei Königgrcitz verbreitete,
sondern daß es. wie nachgewiesen werden kann, erst am 27. August 1866 von
Prad am Fuße des Stilfser Jochs, wo es während des Kriegs Aufstellung genommen
hatte, abgerückt ist, also nach dem am 12. August mit Italien auf vier Wochen
abgeschlossenen Waffenstillstand zu Cormons und nach dem am 23. August erfolgten
Abschluß des Prager Friedensvertrags.




Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

bunten ist, mußte ein feindliches Eindringen in Tirol eine Beteiligung an der Ab¬
wehr auch seitens des Fürstentums rechtfertigen. Zudem wurde dadurch einer Ver¬
wendung des Kontingents ans dem nördlichen Kriegsschauplatz vorgebeugt. Diese
Widmung des Liechteusteiuschen Kontingents zur Mitwirkung bei der Abwehr des
Eindringens in Tirol wurde in dem Schreiben, das der Fürst aus diesem Anlaß
an den Kaiser von Österreich gerichtet hat, ausdrücklich hervorgehoben. Abgesehen
von dem Angeführten war schon im Jahre 1867 der regelmäßige diplomatische ge¬
schäftliche Verkehr von Preußen gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein aufgenommen
worden.

Unterm 13. Juni 1867 wurde zu Berlin ein Staatsvertrag zwischen Öster¬
reich und Preußen abgeschlossen, bei dem Österreich das Fürstentum Liechtenstein
und Preußen die darin genannten deutschen Regierungen vertreten haben. In
diesem Vertrag wurde uuter Berufung auf den im vorhergegaugnen Jahre ge¬
schlossenen Prager Frieden und in Ausführung des Artikels XIII dieses Friedens¬
vertrags die Ausscheidung von Österreich und Liechtenstein aus dem Verband des
Münzvertrags vom 24. Januar 1857 vereinbart. Seither sind wiederholt Ver¬
tragsabschlüsse vollzogen worden, bei denen das Fürstentum Liechtenstein mit dem
Deutschen Reich oder mit Staaten des Deutschen Reichs in diplomatischen geschäftlichen
Verkehr getreten ist. Es seien hier insbesondre die Dresdner Sanitätskonvention
vom 15. April 1893, das Bregenzer Übereinkommen vom 5. Juli 1893 wegen der
Fischerei im Bodensee und die Venediger Sanitätskouferenz vom Jahre 1897 er¬
wähnt. Da ein solcher diplomatisch-geschäftlicher Verkehr nur zwischen Staaten
geschieht und geschehn kann, die auf dem Friedensfuß stehn, so ist schon aus diesen
wiederholten Vertragsabschlüssen zu entnehmen, daß ein Kriegszustand zwischen
Preußen und dem Fürstentum Liechtenstein, wenn er überhaupt bestanden hätte, doch
jedenfalls seit dem Prager Frieden nicht bestanden hat.

Gegenüber der Bemerkung, daß dem Fürstentum der Name Liechtenstein
„künstlich aufgepfropft" worden sei, ist zu bemerken: Durch die Vereinigung der
beiden Grafschaften Schellenberg und Vaduz war ein Drittes entstanden, wofür eine
gemeinschaftliche Bezeichnung fehlte. Es lag nun nahe und war nicht ohne Ana¬
logien, daß dem neu geschaffnen Ganzen der Name des Fürstengeschlechts, das die
Vereinigung bewirkt hatte, gegeben wurde. Im übrigen hat die Bevölkerung des
Landes selbst an dieser Namenbezeichnung seiner Heimat niemals Anstoß genommen.
Als Beispiel einer analogen Namengebung diene die Entstehung des Namens des
Fürstentums Neuß. Heinrich der Fromme, der Enkel Heinrichs I., Vogts von
Plauen, und Urenkel Heinrichs des Reichen, Grafen von Gleisberg und Vogts von
Weidn (der als Stammvater der Reußen zu betrachten ist), hatte in zweiter Ehe
eine russische Fürstin zur Gemahlin, von dieser führte er den Beinamen der Russe
oder Reuße, und dieser Name ging dann auf den ganzen Stamm und auf das
Land über.

Zu den Angaben des 1866er Kriegsberichts ist noch zu bemerken, daß das
Kontingent des Fürstentums keineswegs am Arlberg unigekehrt und nach Vaduz
heimgezogen ist, als sich die Nachricht von der Schlacht bei Königgrcitz verbreitete,
sondern daß es. wie nachgewiesen werden kann, erst am 27. August 1866 von
Prad am Fuße des Stilfser Jochs, wo es während des Kriegs Aufstellung genommen
hatte, abgerückt ist, also nach dem am 12. August mit Italien auf vier Wochen
abgeschlossenen Waffenstillstand zu Cormons und nach dem am 23. August erfolgten
Abschluß des Prager Friedensvertrags.




Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0430] Maßgebliches und Unmaßgebliches bunten ist, mußte ein feindliches Eindringen in Tirol eine Beteiligung an der Ab¬ wehr auch seitens des Fürstentums rechtfertigen. Zudem wurde dadurch einer Ver¬ wendung des Kontingents ans dem nördlichen Kriegsschauplatz vorgebeugt. Diese Widmung des Liechteusteiuschen Kontingents zur Mitwirkung bei der Abwehr des Eindringens in Tirol wurde in dem Schreiben, das der Fürst aus diesem Anlaß an den Kaiser von Österreich gerichtet hat, ausdrücklich hervorgehoben. Abgesehen von dem Angeführten war schon im Jahre 1867 der regelmäßige diplomatische ge¬ schäftliche Verkehr von Preußen gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein aufgenommen worden. Unterm 13. Juni 1867 wurde zu Berlin ein Staatsvertrag zwischen Öster¬ reich und Preußen abgeschlossen, bei dem Österreich das Fürstentum Liechtenstein und Preußen die darin genannten deutschen Regierungen vertreten haben. In diesem Vertrag wurde uuter Berufung auf den im vorhergegaugnen Jahre ge¬ schlossenen Prager Frieden und in Ausführung des Artikels XIII dieses Friedens¬ vertrags die Ausscheidung von Österreich und Liechtenstein aus dem Verband des Münzvertrags vom 24. Januar 1857 vereinbart. Seither sind wiederholt Ver¬ tragsabschlüsse vollzogen worden, bei denen das Fürstentum Liechtenstein mit dem Deutschen Reich oder mit Staaten des Deutschen Reichs in diplomatischen geschäftlichen Verkehr getreten ist. Es seien hier insbesondre die Dresdner Sanitätskonvention vom 15. April 1893, das Bregenzer Übereinkommen vom 5. Juli 1893 wegen der Fischerei im Bodensee und die Venediger Sanitätskouferenz vom Jahre 1897 er¬ wähnt. Da ein solcher diplomatisch-geschäftlicher Verkehr nur zwischen Staaten geschieht und geschehn kann, die auf dem Friedensfuß stehn, so ist schon aus diesen wiederholten Vertragsabschlüssen zu entnehmen, daß ein Kriegszustand zwischen Preußen und dem Fürstentum Liechtenstein, wenn er überhaupt bestanden hätte, doch jedenfalls seit dem Prager Frieden nicht bestanden hat. Gegenüber der Bemerkung, daß dem Fürstentum der Name Liechtenstein „künstlich aufgepfropft" worden sei, ist zu bemerken: Durch die Vereinigung der beiden Grafschaften Schellenberg und Vaduz war ein Drittes entstanden, wofür eine gemeinschaftliche Bezeichnung fehlte. Es lag nun nahe und war nicht ohne Ana¬ logien, daß dem neu geschaffnen Ganzen der Name des Fürstengeschlechts, das die Vereinigung bewirkt hatte, gegeben wurde. Im übrigen hat die Bevölkerung des Landes selbst an dieser Namenbezeichnung seiner Heimat niemals Anstoß genommen. Als Beispiel einer analogen Namengebung diene die Entstehung des Namens des Fürstentums Neuß. Heinrich der Fromme, der Enkel Heinrichs I., Vogts von Plauen, und Urenkel Heinrichs des Reichen, Grafen von Gleisberg und Vogts von Weidn (der als Stammvater der Reußen zu betrachten ist), hatte in zweiter Ehe eine russische Fürstin zur Gemahlin, von dieser führte er den Beinamen der Russe oder Reuße, und dieser Name ging dann auf den ganzen Stamm und auf das Land über. Zu den Angaben des 1866er Kriegsberichts ist noch zu bemerken, daß das Kontingent des Fürstentums keineswegs am Arlberg unigekehrt und nach Vaduz heimgezogen ist, als sich die Nachricht von der Schlacht bei Königgrcitz verbreitete, sondern daß es. wie nachgewiesen werden kann, erst am 27. August 1866 von Prad am Fuße des Stilfser Jochs, wo es während des Kriegs Aufstellung genommen hatte, abgerückt ist, also nach dem am 12. August mit Italien auf vier Wochen abgeschlossenen Waffenstillstand zu Cormons und nach dem am 23. August erfolgten Abschluß des Prager Friedensvertrags. Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/430>, abgerufen am 16.06.2024.