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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Wie es heute bei den Regierungen in Preußen zugeht

ist also keine kollegialische Behörde, sondern für sie ist in allen zu ihrem Ge¬
schäftskreis gehörenden Sachen die Entschließung des Regierungspräsidenten
allein maßgebend. Die daneben bei den Regierungen bestehenden Abteilungen
für Kirchen- und Schulwesen, für Domänen und Forsten und für direkte
Steuern sind dagegen heute noch Behörden mit kollegialischer Verfassung.

Die Präsidialabteilung ist nach dein Umfang und der Bedeutung ihrer
Geschäfte bei weitem die wichtigste. Zu ihrem Ressort gehören z. B. alle
Kommuualaugelegenheiteu, die Polizeisachen, die Handels- und Gewerbesachen,
die Staatshoheitssachen, die Eisenbahn- und Wegesachen, die Aufsicht über die
Stiftungen, die Landeskultursachen und uoch verschiedne andre der wichtigsten
Angelegenheiten. In dieser Präsidialabteilung verfügt also der Regierungs¬
präsident uneingeschränkt. Er wird die Masse der von ihm zu erledigenden
Geschäfte nur dann einigermaßen bewältigen können, wenn er neben ganz be¬
sondrer Arbeitskraft über die umfassendste Kenntnis unsers öffentlichen Rechts
und über eine reiche Erfahrung verfügt -- wir überlassen der Beurteilung des
Lesers, wie oft dies zutrifft --, oder wenn er sich wenigstens auf den ihm
beigegebnen Oberregierungsrat, seine Räte und sonstigen Hilfsarbeiter unbedingt
verlassen kann. Damit kommen wir gleich auf recht bedenkliche Zustünde, die
zur Zeit bei fast allen Regierungen bestehn. Abgesehen davon, daß sich heut¬
zutage sowohl der Regierungspräsident selbst als auch der ihm speziell bei¬
gegebne Oberregiernugsrat eines verhältnismäßig so jugendlichen Alters er¬
freuen müssen, daß bei ihnen von der nötigen auf langjähriger Praxis be¬
ruhenden Erfahrung kaum die Rede sein kann, abgesehen davon sind die früher
in ihren Dezernaten bewährten Regieruugsrnte bei vielen Regierungen fast
ganz ausgestorben, und die wichtigsten Sachen werden unter dem Namen des
Regierungspräsidenten von Regierungsassessoren bearbeitet. Es ist merkwürdig,
nimmt man einen Verwaltungskalender ans dem Anfang der achtziger Jahre
zur Hand, so wundert man sich über die große Anzahl von Regiernngsräten
und die kleine Zahl von Regierungsassessoren. Wo sind die Negieruugsräte
hingekommen? Werden ihre etatsmäßigen Stellen regelmäßig wieder besetzt?
Warum läßt man die Regierungsassessoren zehn Jahre und mehr bis zur An¬
stellung warten? Auf diese Fragen wird man nur an den Zentralstellen Ant¬
wort geben können, wo aber für derartige Wißbegier wenig Entgegenkommen
zu sein scheint. Die Negierungsassessoren überwiegen bei den einzelnen Re¬
gierungen der Zahl nach oft bedeutend, und ganz besonders bei den Präsidial¬
abteilungen. Dabei herrscht unter ihnen ein solcher Wechsel, daß die ihnen
anvertrauten Dezernate darunter leiden müssen. Wohin führt es, wenn die
Kommuualangelegenheiten, die Polizei- oder Gewerbesachen oft kaum monate¬
lang in derselben Hand bleiben? Die gleichmäßige Anwendung der Gesetze
und der sonstigen Verwaltungsvorschriften, die erforderliche stabile Praxis
kommen dabei zu kurz. Doch unter dem Druck der Geschäfte muß schließlich
der Regierungspräsident, ebenso wie sein Oberregierungsrnt, gar vieles unter¬
schreiben, das unter seiner Firma in das Land hinausgeht, aber oft genug zu
den unliebsamsten Glossen herausfordert. Das ist die üble Folge der heute


Wie es heute bei den Regierungen in Preußen zugeht

ist also keine kollegialische Behörde, sondern für sie ist in allen zu ihrem Ge¬
schäftskreis gehörenden Sachen die Entschließung des Regierungspräsidenten
allein maßgebend. Die daneben bei den Regierungen bestehenden Abteilungen
für Kirchen- und Schulwesen, für Domänen und Forsten und für direkte
Steuern sind dagegen heute noch Behörden mit kollegialischer Verfassung.

Die Präsidialabteilung ist nach dein Umfang und der Bedeutung ihrer
Geschäfte bei weitem die wichtigste. Zu ihrem Ressort gehören z. B. alle
Kommuualaugelegenheiteu, die Polizeisachen, die Handels- und Gewerbesachen,
die Staatshoheitssachen, die Eisenbahn- und Wegesachen, die Aufsicht über die
Stiftungen, die Landeskultursachen und uoch verschiedne andre der wichtigsten
Angelegenheiten. In dieser Präsidialabteilung verfügt also der Regierungs¬
präsident uneingeschränkt. Er wird die Masse der von ihm zu erledigenden
Geschäfte nur dann einigermaßen bewältigen können, wenn er neben ganz be¬
sondrer Arbeitskraft über die umfassendste Kenntnis unsers öffentlichen Rechts
und über eine reiche Erfahrung verfügt — wir überlassen der Beurteilung des
Lesers, wie oft dies zutrifft —, oder wenn er sich wenigstens auf den ihm
beigegebnen Oberregierungsrat, seine Räte und sonstigen Hilfsarbeiter unbedingt
verlassen kann. Damit kommen wir gleich auf recht bedenkliche Zustünde, die
zur Zeit bei fast allen Regierungen bestehn. Abgesehen davon, daß sich heut¬
zutage sowohl der Regierungspräsident selbst als auch der ihm speziell bei¬
gegebne Oberregiernugsrat eines verhältnismäßig so jugendlichen Alters er¬
freuen müssen, daß bei ihnen von der nötigen auf langjähriger Praxis be¬
ruhenden Erfahrung kaum die Rede sein kann, abgesehen davon sind die früher
in ihren Dezernaten bewährten Regieruugsrnte bei vielen Regierungen fast
ganz ausgestorben, und die wichtigsten Sachen werden unter dem Namen des
Regierungspräsidenten von Regierungsassessoren bearbeitet. Es ist merkwürdig,
nimmt man einen Verwaltungskalender ans dem Anfang der achtziger Jahre
zur Hand, so wundert man sich über die große Anzahl von Regiernngsräten
und die kleine Zahl von Regierungsassessoren. Wo sind die Negieruugsräte
hingekommen? Werden ihre etatsmäßigen Stellen regelmäßig wieder besetzt?
Warum läßt man die Regierungsassessoren zehn Jahre und mehr bis zur An¬
stellung warten? Auf diese Fragen wird man nur an den Zentralstellen Ant¬
wort geben können, wo aber für derartige Wißbegier wenig Entgegenkommen
zu sein scheint. Die Negierungsassessoren überwiegen bei den einzelnen Re¬
gierungen der Zahl nach oft bedeutend, und ganz besonders bei den Präsidial¬
abteilungen. Dabei herrscht unter ihnen ein solcher Wechsel, daß die ihnen
anvertrauten Dezernate darunter leiden müssen. Wohin führt es, wenn die
Kommuualangelegenheiten, die Polizei- oder Gewerbesachen oft kaum monate¬
lang in derselben Hand bleiben? Die gleichmäßige Anwendung der Gesetze
und der sonstigen Verwaltungsvorschriften, die erforderliche stabile Praxis
kommen dabei zu kurz. Doch unter dem Druck der Geschäfte muß schließlich
der Regierungspräsident, ebenso wie sein Oberregierungsrnt, gar vieles unter¬
schreiben, das unter seiner Firma in das Land hinausgeht, aber oft genug zu
den unliebsamsten Glossen herausfordert. Das ist die üble Folge der heute


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[0602] Wie es heute bei den Regierungen in Preußen zugeht ist also keine kollegialische Behörde, sondern für sie ist in allen zu ihrem Ge¬ schäftskreis gehörenden Sachen die Entschließung des Regierungspräsidenten allein maßgebend. Die daneben bei den Regierungen bestehenden Abteilungen für Kirchen- und Schulwesen, für Domänen und Forsten und für direkte Steuern sind dagegen heute noch Behörden mit kollegialischer Verfassung. Die Präsidialabteilung ist nach dein Umfang und der Bedeutung ihrer Geschäfte bei weitem die wichtigste. Zu ihrem Ressort gehören z. B. alle Kommuualaugelegenheiteu, die Polizeisachen, die Handels- und Gewerbesachen, die Staatshoheitssachen, die Eisenbahn- und Wegesachen, die Aufsicht über die Stiftungen, die Landeskultursachen und uoch verschiedne andre der wichtigsten Angelegenheiten. In dieser Präsidialabteilung verfügt also der Regierungs¬ präsident uneingeschränkt. Er wird die Masse der von ihm zu erledigenden Geschäfte nur dann einigermaßen bewältigen können, wenn er neben ganz be¬ sondrer Arbeitskraft über die umfassendste Kenntnis unsers öffentlichen Rechts und über eine reiche Erfahrung verfügt — wir überlassen der Beurteilung des Lesers, wie oft dies zutrifft —, oder wenn er sich wenigstens auf den ihm beigegebnen Oberregierungsrat, seine Räte und sonstigen Hilfsarbeiter unbedingt verlassen kann. Damit kommen wir gleich auf recht bedenkliche Zustünde, die zur Zeit bei fast allen Regierungen bestehn. Abgesehen davon, daß sich heut¬ zutage sowohl der Regierungspräsident selbst als auch der ihm speziell bei¬ gegebne Oberregiernugsrat eines verhältnismäßig so jugendlichen Alters er¬ freuen müssen, daß bei ihnen von der nötigen auf langjähriger Praxis be¬ ruhenden Erfahrung kaum die Rede sein kann, abgesehen davon sind die früher in ihren Dezernaten bewährten Regieruugsrnte bei vielen Regierungen fast ganz ausgestorben, und die wichtigsten Sachen werden unter dem Namen des Regierungspräsidenten von Regierungsassessoren bearbeitet. Es ist merkwürdig, nimmt man einen Verwaltungskalender ans dem Anfang der achtziger Jahre zur Hand, so wundert man sich über die große Anzahl von Regiernngsräten und die kleine Zahl von Regierungsassessoren. Wo sind die Negieruugsräte hingekommen? Werden ihre etatsmäßigen Stellen regelmäßig wieder besetzt? Warum läßt man die Regierungsassessoren zehn Jahre und mehr bis zur An¬ stellung warten? Auf diese Fragen wird man nur an den Zentralstellen Ant¬ wort geben können, wo aber für derartige Wißbegier wenig Entgegenkommen zu sein scheint. Die Negierungsassessoren überwiegen bei den einzelnen Re¬ gierungen der Zahl nach oft bedeutend, und ganz besonders bei den Präsidial¬ abteilungen. Dabei herrscht unter ihnen ein solcher Wechsel, daß die ihnen anvertrauten Dezernate darunter leiden müssen. Wohin führt es, wenn die Kommuualangelegenheiten, die Polizei- oder Gewerbesachen oft kaum monate¬ lang in derselben Hand bleiben? Die gleichmäßige Anwendung der Gesetze und der sonstigen Verwaltungsvorschriften, die erforderliche stabile Praxis kommen dabei zu kurz. Doch unter dem Druck der Geschäfte muß schließlich der Regierungspräsident, ebenso wie sein Oberregierungsrnt, gar vieles unter¬ schreiben, das unter seiner Firma in das Land hinausgeht, aber oft genug zu den unliebsamsten Glossen herausfordert. Das ist die üble Folge der heute

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/602>, abgerufen am 16.06.2024.