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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Zur innern Kolonisation in Preußen

und richtigen Anfang mit der staatlichen Ansiedlungskommission gemacht, einer
Behörde, die sich der ihr gestellten Aufgabe ganz und gar gewachsen gezeigt
hat, die, von großen Anschauungen geleitet, wirklich systematisch auf dem Kolo¬
nisationsgebiete vorgeht, und zwar so, daß ihr Wirken und Schaffen heute un¬
eingeschränkte Anerkennung auch bei ihren grundsätzlichen Gegnern gefunden
hat. Dabei steht fest, daß auch sie, die von vornherein erst wieder zu kolo¬
nisieren lernen mußte, die mancherlei aus nativnalpolitischen Gründen besonders
aufzuwenden hat, das Staatsgcld noch mit etwa 3 Prozent verzinsen, also
auch das finanzielle Staatsinteresse wahren kann. Statt nun aus solchen Er¬
fahrungen die Nutzanwendung dahin zu ziehn, daß man, wenn auch nur nach
und nach, von Provinz zu Provinz mit dein Ausbau der Ansiedlungs-
kommission weiter ging, zog man sich mit dem sonst so richtigen Grund¬
gedanken der "Rente" in den Rentengntsgesetzen von 1890/91 auf einen neuen
Versuch zurück, die sogenannte Vermittlungstheorie! mit Hilfe und auf Kosten
bankerotter Gutsbesitzer, die nichts zu geben, aber auch nichts zu verlieren
hatten, wollte man durch die Generalkommission staatlich kolonisieren!

Dieser Versuch mußte mißglücke", wie er thatsächlich verunglückt ist, jeden¬
falls aber keine für einen großen Staat nennenswerten Ergebnisse gezeitigt hat,
und der gegenwärtig so gut wie ganz außer Kurs gesetzt ist. Darüber besteht
heute kein Zweifel mehr, und müßig erscheint der Streit, ob die Mißerfolge,
oder richtiger die Unzulänglichkeit der Erfolge der Generälkommission ihrer
einer Kolonisationsbehörde nicht entsprechenden Organisation zur Last gelegt
werden müssen, oder nicht vielmehr dem falschen gesetzgeberischen Grundgedanken:
untaugliche Werkzeuge, unzureichende Geldmittel, denn ohne Geldmittel kann
eben nicht kolonisiert werden. Heute kommt es uns darauf an, festzustellen, daß
sich jetzt wieder der Staat an diesen verfehlten Versuch anlehnt und mit einem
neuen Versuch vorgeht, der bestenfalls als Stückwerk in der innern Kolonisation
bezeichnet werden muß, wo wir ganze Arbeit brauchen. Denn für uus bedeutet
das neuste Hilfsmittel dieser Vermittlung, der sogenannte Zwischenkredit bei
Rentengntsbegründungen der Genernlkommission, in der vom Herrenhaus be¬
liebten einschränkenden Fassung wirklich nichts andres, es sei denn, daß es
dazu dienen möchte, alsbald in die volle staatliche kolonisatorische Thätigkeit
überzuleiten, wie dies auch im Hause der Abgeordneten in die Erörterung ge¬
zogen worden ist. Thatsächlich scheint allerdings in dem Zwischenkreditgesetz
dem Gesetzgeber ein totgebornes Kind beschert gewesen zu sein, denn uns ist
von seiner praktischen Anwendung bis zur Stunde nichts bekannt geworden,
geschweige denn von einem kräftigen Erblühn.

Also -- trügt nicht alles -- ein neues Proben, ein neuer Versuch ohne
Erfolg! Und der wahre Grund: die staatlichen Fonds setzen wieder zu spät
ein! Was aber nun? Nach unsrer Meinung braucht man zwar nicht so weit
zu gehn, daß man für die innere Kolonisation ein unbedingtes Staatsmonopol
einführt; man mag ruhig die privatkolonisatorische Thätigkeit weiter arbeiten
lassen, allerdings mit gehöriger staatlicher Oberaufsicht, die namentlich auch


Grenzboten IV igga 7g
Zur innern Kolonisation in Preußen

und richtigen Anfang mit der staatlichen Ansiedlungskommission gemacht, einer
Behörde, die sich der ihr gestellten Aufgabe ganz und gar gewachsen gezeigt
hat, die, von großen Anschauungen geleitet, wirklich systematisch auf dem Kolo¬
nisationsgebiete vorgeht, und zwar so, daß ihr Wirken und Schaffen heute un¬
eingeschränkte Anerkennung auch bei ihren grundsätzlichen Gegnern gefunden
hat. Dabei steht fest, daß auch sie, die von vornherein erst wieder zu kolo¬
nisieren lernen mußte, die mancherlei aus nativnalpolitischen Gründen besonders
aufzuwenden hat, das Staatsgcld noch mit etwa 3 Prozent verzinsen, also
auch das finanzielle Staatsinteresse wahren kann. Statt nun aus solchen Er¬
fahrungen die Nutzanwendung dahin zu ziehn, daß man, wenn auch nur nach
und nach, von Provinz zu Provinz mit dein Ausbau der Ansiedlungs-
kommission weiter ging, zog man sich mit dem sonst so richtigen Grund¬
gedanken der „Rente" in den Rentengntsgesetzen von 1890/91 auf einen neuen
Versuch zurück, die sogenannte Vermittlungstheorie! mit Hilfe und auf Kosten
bankerotter Gutsbesitzer, die nichts zu geben, aber auch nichts zu verlieren
hatten, wollte man durch die Generalkommission staatlich kolonisieren!

Dieser Versuch mußte mißglücke«, wie er thatsächlich verunglückt ist, jeden¬
falls aber keine für einen großen Staat nennenswerten Ergebnisse gezeitigt hat,
und der gegenwärtig so gut wie ganz außer Kurs gesetzt ist. Darüber besteht
heute kein Zweifel mehr, und müßig erscheint der Streit, ob die Mißerfolge,
oder richtiger die Unzulänglichkeit der Erfolge der Generälkommission ihrer
einer Kolonisationsbehörde nicht entsprechenden Organisation zur Last gelegt
werden müssen, oder nicht vielmehr dem falschen gesetzgeberischen Grundgedanken:
untaugliche Werkzeuge, unzureichende Geldmittel, denn ohne Geldmittel kann
eben nicht kolonisiert werden. Heute kommt es uns darauf an, festzustellen, daß
sich jetzt wieder der Staat an diesen verfehlten Versuch anlehnt und mit einem
neuen Versuch vorgeht, der bestenfalls als Stückwerk in der innern Kolonisation
bezeichnet werden muß, wo wir ganze Arbeit brauchen. Denn für uus bedeutet
das neuste Hilfsmittel dieser Vermittlung, der sogenannte Zwischenkredit bei
Rentengntsbegründungen der Genernlkommission, in der vom Herrenhaus be¬
liebten einschränkenden Fassung wirklich nichts andres, es sei denn, daß es
dazu dienen möchte, alsbald in die volle staatliche kolonisatorische Thätigkeit
überzuleiten, wie dies auch im Hause der Abgeordneten in die Erörterung ge¬
zogen worden ist. Thatsächlich scheint allerdings in dem Zwischenkreditgesetz
dem Gesetzgeber ein totgebornes Kind beschert gewesen zu sein, denn uns ist
von seiner praktischen Anwendung bis zur Stunde nichts bekannt geworden,
geschweige denn von einem kräftigen Erblühn.

Also — trügt nicht alles — ein neues Proben, ein neuer Versuch ohne
Erfolg! Und der wahre Grund: die staatlichen Fonds setzen wieder zu spät
ein! Was aber nun? Nach unsrer Meinung braucht man zwar nicht so weit
zu gehn, daß man für die innere Kolonisation ein unbedingtes Staatsmonopol
einführt; man mag ruhig die privatkolonisatorische Thätigkeit weiter arbeiten
lassen, allerdings mit gehöriger staatlicher Oberaufsicht, die namentlich auch


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[0675] Zur innern Kolonisation in Preußen und richtigen Anfang mit der staatlichen Ansiedlungskommission gemacht, einer Behörde, die sich der ihr gestellten Aufgabe ganz und gar gewachsen gezeigt hat, die, von großen Anschauungen geleitet, wirklich systematisch auf dem Kolo¬ nisationsgebiete vorgeht, und zwar so, daß ihr Wirken und Schaffen heute un¬ eingeschränkte Anerkennung auch bei ihren grundsätzlichen Gegnern gefunden hat. Dabei steht fest, daß auch sie, die von vornherein erst wieder zu kolo¬ nisieren lernen mußte, die mancherlei aus nativnalpolitischen Gründen besonders aufzuwenden hat, das Staatsgcld noch mit etwa 3 Prozent verzinsen, also auch das finanzielle Staatsinteresse wahren kann. Statt nun aus solchen Er¬ fahrungen die Nutzanwendung dahin zu ziehn, daß man, wenn auch nur nach und nach, von Provinz zu Provinz mit dein Ausbau der Ansiedlungs- kommission weiter ging, zog man sich mit dem sonst so richtigen Grund¬ gedanken der „Rente" in den Rentengntsgesetzen von 1890/91 auf einen neuen Versuch zurück, die sogenannte Vermittlungstheorie! mit Hilfe und auf Kosten bankerotter Gutsbesitzer, die nichts zu geben, aber auch nichts zu verlieren hatten, wollte man durch die Generalkommission staatlich kolonisieren! Dieser Versuch mußte mißglücke«, wie er thatsächlich verunglückt ist, jeden¬ falls aber keine für einen großen Staat nennenswerten Ergebnisse gezeitigt hat, und der gegenwärtig so gut wie ganz außer Kurs gesetzt ist. Darüber besteht heute kein Zweifel mehr, und müßig erscheint der Streit, ob die Mißerfolge, oder richtiger die Unzulänglichkeit der Erfolge der Generälkommission ihrer einer Kolonisationsbehörde nicht entsprechenden Organisation zur Last gelegt werden müssen, oder nicht vielmehr dem falschen gesetzgeberischen Grundgedanken: untaugliche Werkzeuge, unzureichende Geldmittel, denn ohne Geldmittel kann eben nicht kolonisiert werden. Heute kommt es uns darauf an, festzustellen, daß sich jetzt wieder der Staat an diesen verfehlten Versuch anlehnt und mit einem neuen Versuch vorgeht, der bestenfalls als Stückwerk in der innern Kolonisation bezeichnet werden muß, wo wir ganze Arbeit brauchen. Denn für uus bedeutet das neuste Hilfsmittel dieser Vermittlung, der sogenannte Zwischenkredit bei Rentengntsbegründungen der Genernlkommission, in der vom Herrenhaus be¬ liebten einschränkenden Fassung wirklich nichts andres, es sei denn, daß es dazu dienen möchte, alsbald in die volle staatliche kolonisatorische Thätigkeit überzuleiten, wie dies auch im Hause der Abgeordneten in die Erörterung ge¬ zogen worden ist. Thatsächlich scheint allerdings in dem Zwischenkreditgesetz dem Gesetzgeber ein totgebornes Kind beschert gewesen zu sein, denn uns ist von seiner praktischen Anwendung bis zur Stunde nichts bekannt geworden, geschweige denn von einem kräftigen Erblühn. Also — trügt nicht alles — ein neues Proben, ein neuer Versuch ohne Erfolg! Und der wahre Grund: die staatlichen Fonds setzen wieder zu spät ein! Was aber nun? Nach unsrer Meinung braucht man zwar nicht so weit zu gehn, daß man für die innere Kolonisation ein unbedingtes Staatsmonopol einführt; man mag ruhig die privatkolonisatorische Thätigkeit weiter arbeiten lassen, allerdings mit gehöriger staatlicher Oberaufsicht, die namentlich auch Grenzboten IV igga 7g

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/675>, abgerufen am 16.06.2024.