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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Die Handelspolitik im Jahre

geschlossen, wenn er noch Kanzler gewesen wäre, daran ist kaum zu zweifeln,
und er hätte dabei die Herren, die damals wie heute wieder seinen neunund-
siebziger Doktrinarismus dagegen austrumpften, jedenfalls haarscharf darüber
belehrt, daß er als leitender Staatsmann nicht doktrinär sein dürfe. Es ist
deshalb Unsinn, zu behaupten, der Bruch mit der Handelsvertragspolitik würde
der Bismarckischen Handelspolitik von 1879 entsprechen. Damals mußte Bismarck
mit der schon in die Praxis eingedrungnen extremen Freihandelsdoktrin brechen,
die die Handelsverträge als grundsätzlich falsch, als merkantiliftischen Ata¬
vismus und schutzzöllnerischen Zopf perhorreszierte und autonome Beseitigung
der Zölle von den einzelnen Staaten verlangte. Sie hatte Deutschland schon
wehrlos gemacht gegen die Schutzzöllnerei des Auslands und unfähig, über¬
haupt noch Handelsverträge zu schließen, in denen der andre Teil nicht allen Vor¬
teil hatte. Bismarck hat uns durch den Tarif von 1879 diese Fähigkeit wieder
gegeben und wiedergeben wollen. Wenn jetzt das Verlangen, den in der ersten
Hälfte der neunziger Jahre von dieser Fähigkeit gemachten Gebrauch in zeit¬
gemäßer Weise fortzusetzen, d. h. an Stelle der 1903 ablaufenden Verträge
möglichst sofort neue zu setzen, als Bruch mit Bismcirckischen Traditionen
bezeichnet wird, wie es leider vielfach geschieht, so ist das eine der vielen
Geschichtsfälschungen der Neulnsmarckianer. Es ist gottlob ausgeschlossen, daß
sie damit an der ausschlaggebenden Stelle Eindruck machen.

Nun giebt aber gerade die Vorentscheidung, die im Jahre 1901 getroffen
werden muß, d. h. das Zolltarifgesetz, das an Stelle des 1879 er Tarifs den
kommenden Handelsverträgen zu Grunde gelegt werden soll, den Vertrags¬
feinden, auch denen, die sich als solche nicht bekennen, vielleicht sich ihrer
Feindschaft und ihrer Konsequenzen kaum bewußt sind, vorzügliche Gelegenheit,
wenn nicht die Handelsvertragspolitik überhaupt, so doch ihre Kontinuität zu
gefährden. Indem sie darauf dringen, daß in dem autonom zu verabschiedenden
Zolltarif Minimalsätze festgelegt werden, unter die bei den später zu verein¬
barenden Verträgen nicht heruntergegangen werden darf, können sie das Zu¬
standekommen der wichtigsten Handelsverträge vor dem Ablauf der bestehenden
verhindern und der Negierung für unabsehbare Zeit eine vertraglose, autonome
Zollpolitik aufzwingen. Wie es scheint, rechnen sie dabei ziemlich zuversichtlich
auf die Neichstagsmehrheit und hoffen sogar auf Förderung in den Regierungs¬
kreisen selbst. In diesem Sinne wird sich der Kampf schon 1901 um die Frage
drehn, ob Handelsvertragspolitik oder autonome Zollpolitik? Schon werden
alle Hebel der Parteiagitation, auch der wissenschaftlichen Dialektik und So-
phistik in ihrem Dienste in Bewegung gesetzt, in der Vorentscheidung den aus¬
schlaggebenden Erfolg zu erzielen.

Dem Grundsatz <zuistg. ron wovc-re würde es, so könnte man glauben,
am besten entsprechen, wenn die verbündeten Regierungen versuchten, auf Grund
des geltenden Tarifs von 1879 mit seinen verschiednen Abänderungen neue
Handelsverträge zu vereinbaren, bevor die alten ablaufen. Aber eine Revision
des Zolltarifs von 1879 ist schon deshalb als nötig erkannt worden, weil


Die Handelspolitik im Jahre

geschlossen, wenn er noch Kanzler gewesen wäre, daran ist kaum zu zweifeln,
und er hätte dabei die Herren, die damals wie heute wieder seinen neunund-
siebziger Doktrinarismus dagegen austrumpften, jedenfalls haarscharf darüber
belehrt, daß er als leitender Staatsmann nicht doktrinär sein dürfe. Es ist
deshalb Unsinn, zu behaupten, der Bruch mit der Handelsvertragspolitik würde
der Bismarckischen Handelspolitik von 1879 entsprechen. Damals mußte Bismarck
mit der schon in die Praxis eingedrungnen extremen Freihandelsdoktrin brechen,
die die Handelsverträge als grundsätzlich falsch, als merkantiliftischen Ata¬
vismus und schutzzöllnerischen Zopf perhorreszierte und autonome Beseitigung
der Zölle von den einzelnen Staaten verlangte. Sie hatte Deutschland schon
wehrlos gemacht gegen die Schutzzöllnerei des Auslands und unfähig, über¬
haupt noch Handelsverträge zu schließen, in denen der andre Teil nicht allen Vor¬
teil hatte. Bismarck hat uns durch den Tarif von 1879 diese Fähigkeit wieder
gegeben und wiedergeben wollen. Wenn jetzt das Verlangen, den in der ersten
Hälfte der neunziger Jahre von dieser Fähigkeit gemachten Gebrauch in zeit¬
gemäßer Weise fortzusetzen, d. h. an Stelle der 1903 ablaufenden Verträge
möglichst sofort neue zu setzen, als Bruch mit Bismcirckischen Traditionen
bezeichnet wird, wie es leider vielfach geschieht, so ist das eine der vielen
Geschichtsfälschungen der Neulnsmarckianer. Es ist gottlob ausgeschlossen, daß
sie damit an der ausschlaggebenden Stelle Eindruck machen.

Nun giebt aber gerade die Vorentscheidung, die im Jahre 1901 getroffen
werden muß, d. h. das Zolltarifgesetz, das an Stelle des 1879 er Tarifs den
kommenden Handelsverträgen zu Grunde gelegt werden soll, den Vertrags¬
feinden, auch denen, die sich als solche nicht bekennen, vielleicht sich ihrer
Feindschaft und ihrer Konsequenzen kaum bewußt sind, vorzügliche Gelegenheit,
wenn nicht die Handelsvertragspolitik überhaupt, so doch ihre Kontinuität zu
gefährden. Indem sie darauf dringen, daß in dem autonom zu verabschiedenden
Zolltarif Minimalsätze festgelegt werden, unter die bei den später zu verein¬
barenden Verträgen nicht heruntergegangen werden darf, können sie das Zu¬
standekommen der wichtigsten Handelsverträge vor dem Ablauf der bestehenden
verhindern und der Negierung für unabsehbare Zeit eine vertraglose, autonome
Zollpolitik aufzwingen. Wie es scheint, rechnen sie dabei ziemlich zuversichtlich
auf die Neichstagsmehrheit und hoffen sogar auf Förderung in den Regierungs¬
kreisen selbst. In diesem Sinne wird sich der Kampf schon 1901 um die Frage
drehn, ob Handelsvertragspolitik oder autonome Zollpolitik? Schon werden
alle Hebel der Parteiagitation, auch der wissenschaftlichen Dialektik und So-
phistik in ihrem Dienste in Bewegung gesetzt, in der Vorentscheidung den aus¬
schlaggebenden Erfolg zu erzielen.

Dem Grundsatz <zuistg. ron wovc-re würde es, so könnte man glauben,
am besten entsprechen, wenn die verbündeten Regierungen versuchten, auf Grund
des geltenden Tarifs von 1879 mit seinen verschiednen Abänderungen neue
Handelsverträge zu vereinbaren, bevor die alten ablaufen. Aber eine Revision
des Zolltarifs von 1879 ist schon deshalb als nötig erkannt worden, weil


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[0020] Die Handelspolitik im Jahre geschlossen, wenn er noch Kanzler gewesen wäre, daran ist kaum zu zweifeln, und er hätte dabei die Herren, die damals wie heute wieder seinen neunund- siebziger Doktrinarismus dagegen austrumpften, jedenfalls haarscharf darüber belehrt, daß er als leitender Staatsmann nicht doktrinär sein dürfe. Es ist deshalb Unsinn, zu behaupten, der Bruch mit der Handelsvertragspolitik würde der Bismarckischen Handelspolitik von 1879 entsprechen. Damals mußte Bismarck mit der schon in die Praxis eingedrungnen extremen Freihandelsdoktrin brechen, die die Handelsverträge als grundsätzlich falsch, als merkantiliftischen Ata¬ vismus und schutzzöllnerischen Zopf perhorreszierte und autonome Beseitigung der Zölle von den einzelnen Staaten verlangte. Sie hatte Deutschland schon wehrlos gemacht gegen die Schutzzöllnerei des Auslands und unfähig, über¬ haupt noch Handelsverträge zu schließen, in denen der andre Teil nicht allen Vor¬ teil hatte. Bismarck hat uns durch den Tarif von 1879 diese Fähigkeit wieder gegeben und wiedergeben wollen. Wenn jetzt das Verlangen, den in der ersten Hälfte der neunziger Jahre von dieser Fähigkeit gemachten Gebrauch in zeit¬ gemäßer Weise fortzusetzen, d. h. an Stelle der 1903 ablaufenden Verträge möglichst sofort neue zu setzen, als Bruch mit Bismcirckischen Traditionen bezeichnet wird, wie es leider vielfach geschieht, so ist das eine der vielen Geschichtsfälschungen der Neulnsmarckianer. Es ist gottlob ausgeschlossen, daß sie damit an der ausschlaggebenden Stelle Eindruck machen. Nun giebt aber gerade die Vorentscheidung, die im Jahre 1901 getroffen werden muß, d. h. das Zolltarifgesetz, das an Stelle des 1879 er Tarifs den kommenden Handelsverträgen zu Grunde gelegt werden soll, den Vertrags¬ feinden, auch denen, die sich als solche nicht bekennen, vielleicht sich ihrer Feindschaft und ihrer Konsequenzen kaum bewußt sind, vorzügliche Gelegenheit, wenn nicht die Handelsvertragspolitik überhaupt, so doch ihre Kontinuität zu gefährden. Indem sie darauf dringen, daß in dem autonom zu verabschiedenden Zolltarif Minimalsätze festgelegt werden, unter die bei den später zu verein¬ barenden Verträgen nicht heruntergegangen werden darf, können sie das Zu¬ standekommen der wichtigsten Handelsverträge vor dem Ablauf der bestehenden verhindern und der Negierung für unabsehbare Zeit eine vertraglose, autonome Zollpolitik aufzwingen. Wie es scheint, rechnen sie dabei ziemlich zuversichtlich auf die Neichstagsmehrheit und hoffen sogar auf Förderung in den Regierungs¬ kreisen selbst. In diesem Sinne wird sich der Kampf schon 1901 um die Frage drehn, ob Handelsvertragspolitik oder autonome Zollpolitik? Schon werden alle Hebel der Parteiagitation, auch der wissenschaftlichen Dialektik und So- phistik in ihrem Dienste in Bewegung gesetzt, in der Vorentscheidung den aus¬ schlaggebenden Erfolg zu erzielen. Dem Grundsatz <zuistg. ron wovc-re würde es, so könnte man glauben, am besten entsprechen, wenn die verbündeten Regierungen versuchten, auf Grund des geltenden Tarifs von 1879 mit seinen verschiednen Abänderungen neue Handelsverträge zu vereinbaren, bevor die alten ablaufen. Aber eine Revision des Zolltarifs von 1879 ist schon deshalb als nötig erkannt worden, weil

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/20>, abgerufen am 15.05.2024.