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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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vom mittelalterlichen Iudenrecht

verboten oder eingeschränkt, keine Obrigkeit hat sich irgend welche Einmischung
in ihre Kultnsangclcgenheiten und in die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegen-
heiten erlaubt, und von Konstantin dem Großen bis auf Pius IX., Gambetta,
Falk und Waldeck-Rousseau ist es keinem christlichen und keinem neuheidnischen
Gesetzgeber eingefallen, danach zu fragen, was die Rabbiner predigen, was sie
im Religionsunterricht lehren, und in welcher Sprache sie diesen erteilen. Be¬
denken wir demgegenüber, daß in der Zeit des vu^jus rvAio illius rsliZio in
keinem Lande die Ausübung einer andern christlichen Konfession als die der
herrschenden erlaubt war, und daß in Ländern beider Hauptkonfessionen dem
Kultus der andern bis in die neuere und die neuste Zeit Schwierigkeiten be¬
reitet worden sind, bedenken wir, daß die Gesetze, die dem irischen Volke die
Bezahlung der Geistlichen der englischen Hofkirche aufbürdeten und jeden Besuch
eines katholischen Gottesdienstes an Katholiken mit einer Geldstrafe ahndeten,
Gesetze, die das ganze irische Volk in ein Lumpenproletariat verwandeln mußten,
bis in den Anfang des neunzehnten Jahrhunderts bestanden haben, bedenken
wir überhaupt all das Schreckliche, was Christen an Christen verübt haben:
die nnttelalterlichen Katholiken an Ketzern, die drei Konfessionen aneinander,
alle drei gemeinsam an den sogenannten Hexen lind an politischen Gegnern,
und sehen wir nnn, daß in gewissen sich liberal nennenden Kreisen gerade
nur immer die Judenverfolgungen als etwas ganz unerhörtes und als die
Schmach der betreffenden Jahrhunderte gebrandmarkt werden, so vermögen
wir in diesem Verhalten die in denselben Kreisen so hoch gerühmte Vorans-
setzungslosigkeit nicht zu finden. Für tragische Völkerschicksale kann niemand
verantwortlich gemacht werden, und das Schicksal der Juden ist nicht ein¬
mal tragisch, eher das Gegenteil; war es im Mittelalter vorübergehend
unglücklich, so war das Schicksal ihrer Verfolger wahrhaftig anch nicht zu
beneiden.

Die alte Frage, ob die Juden durch ihre Entwicklung für Ackerbau und
Gewerbe unfähig geworden seien und ewig beim Handel bleiben müßten, kann
nur die Zukunft entscheiden. So viel sehen wir, daß die Vergangenheit nicht
wohl anders verlaufen konnte, als sie verlaufen ist. Wenn manche Gesetzgeber
den Juden den Grundbesitz und die Ausübung von Gewerben verboten haben,
so haben sie damit mir den geschichtlich gewordnen Zustand sanktioniert. Die
Dörfer der Germanenreiche sind entstanden aus Markgenossenschaften, aus Fron-
Höfen und durch Kolonisation. Die Markgenossenschaften waren Geschlechter,
die sich nach der Einwandrnng fest niederließen. Juden konnten solche nicht
gründen, denn sie wanderten nicht geschlechterweise als Nomaden und mit der
Absicht der Niederlassung ein, sondern sie kamen einzeln als Händler ins Land.
Fronbauern zu werden, würden sie sich bedankt haben, und auch ein Fürst
der slawischen Ostmarken konnte sie unmöglich als Kolonisten berufen, denn
zur Urbarmachung des Landes braucht man Bauern. So fand sich in dem
bünerlichen Gemeinwesen kein Platz für sie, und nicht anders kann es dann
in den Städten gewesen sein. Denn diese entstanden aus deu drei Arten von
Bauernschaften oder wurden diesen ähnlich gegründet, und bei ihnen trat noch
der Umstand hinzu, daß ihre Organisation ganz und gar kirchlich war; jede


vom mittelalterlichen Iudenrecht

verboten oder eingeschränkt, keine Obrigkeit hat sich irgend welche Einmischung
in ihre Kultnsangclcgenheiten und in die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegen-
heiten erlaubt, und von Konstantin dem Großen bis auf Pius IX., Gambetta,
Falk und Waldeck-Rousseau ist es keinem christlichen und keinem neuheidnischen
Gesetzgeber eingefallen, danach zu fragen, was die Rabbiner predigen, was sie
im Religionsunterricht lehren, und in welcher Sprache sie diesen erteilen. Be¬
denken wir demgegenüber, daß in der Zeit des vu^jus rvAio illius rsliZio in
keinem Lande die Ausübung einer andern christlichen Konfession als die der
herrschenden erlaubt war, und daß in Ländern beider Hauptkonfessionen dem
Kultus der andern bis in die neuere und die neuste Zeit Schwierigkeiten be¬
reitet worden sind, bedenken wir, daß die Gesetze, die dem irischen Volke die
Bezahlung der Geistlichen der englischen Hofkirche aufbürdeten und jeden Besuch
eines katholischen Gottesdienstes an Katholiken mit einer Geldstrafe ahndeten,
Gesetze, die das ganze irische Volk in ein Lumpenproletariat verwandeln mußten,
bis in den Anfang des neunzehnten Jahrhunderts bestanden haben, bedenken
wir überhaupt all das Schreckliche, was Christen an Christen verübt haben:
die nnttelalterlichen Katholiken an Ketzern, die drei Konfessionen aneinander,
alle drei gemeinsam an den sogenannten Hexen lind an politischen Gegnern,
und sehen wir nnn, daß in gewissen sich liberal nennenden Kreisen gerade
nur immer die Judenverfolgungen als etwas ganz unerhörtes und als die
Schmach der betreffenden Jahrhunderte gebrandmarkt werden, so vermögen
wir in diesem Verhalten die in denselben Kreisen so hoch gerühmte Vorans-
setzungslosigkeit nicht zu finden. Für tragische Völkerschicksale kann niemand
verantwortlich gemacht werden, und das Schicksal der Juden ist nicht ein¬
mal tragisch, eher das Gegenteil; war es im Mittelalter vorübergehend
unglücklich, so war das Schicksal ihrer Verfolger wahrhaftig anch nicht zu
beneiden.

Die alte Frage, ob die Juden durch ihre Entwicklung für Ackerbau und
Gewerbe unfähig geworden seien und ewig beim Handel bleiben müßten, kann
nur die Zukunft entscheiden. So viel sehen wir, daß die Vergangenheit nicht
wohl anders verlaufen konnte, als sie verlaufen ist. Wenn manche Gesetzgeber
den Juden den Grundbesitz und die Ausübung von Gewerben verboten haben,
so haben sie damit mir den geschichtlich gewordnen Zustand sanktioniert. Die
Dörfer der Germanenreiche sind entstanden aus Markgenossenschaften, aus Fron-
Höfen und durch Kolonisation. Die Markgenossenschaften waren Geschlechter,
die sich nach der Einwandrnng fest niederließen. Juden konnten solche nicht
gründen, denn sie wanderten nicht geschlechterweise als Nomaden und mit der
Absicht der Niederlassung ein, sondern sie kamen einzeln als Händler ins Land.
Fronbauern zu werden, würden sie sich bedankt haben, und auch ein Fürst
der slawischen Ostmarken konnte sie unmöglich als Kolonisten berufen, denn
zur Urbarmachung des Landes braucht man Bauern. So fand sich in dem
bünerlichen Gemeinwesen kein Platz für sie, und nicht anders kann es dann
in den Städten gewesen sein. Denn diese entstanden aus deu drei Arten von
Bauernschaften oder wurden diesen ähnlich gegründet, und bei ihnen trat noch
der Umstand hinzu, daß ihre Organisation ganz und gar kirchlich war; jede


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[0144] vom mittelalterlichen Iudenrecht verboten oder eingeschränkt, keine Obrigkeit hat sich irgend welche Einmischung in ihre Kultnsangclcgenheiten und in die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegen- heiten erlaubt, und von Konstantin dem Großen bis auf Pius IX., Gambetta, Falk und Waldeck-Rousseau ist es keinem christlichen und keinem neuheidnischen Gesetzgeber eingefallen, danach zu fragen, was die Rabbiner predigen, was sie im Religionsunterricht lehren, und in welcher Sprache sie diesen erteilen. Be¬ denken wir demgegenüber, daß in der Zeit des vu^jus rvAio illius rsliZio in keinem Lande die Ausübung einer andern christlichen Konfession als die der herrschenden erlaubt war, und daß in Ländern beider Hauptkonfessionen dem Kultus der andern bis in die neuere und die neuste Zeit Schwierigkeiten be¬ reitet worden sind, bedenken wir, daß die Gesetze, die dem irischen Volke die Bezahlung der Geistlichen der englischen Hofkirche aufbürdeten und jeden Besuch eines katholischen Gottesdienstes an Katholiken mit einer Geldstrafe ahndeten, Gesetze, die das ganze irische Volk in ein Lumpenproletariat verwandeln mußten, bis in den Anfang des neunzehnten Jahrhunderts bestanden haben, bedenken wir überhaupt all das Schreckliche, was Christen an Christen verübt haben: die nnttelalterlichen Katholiken an Ketzern, die drei Konfessionen aneinander, alle drei gemeinsam an den sogenannten Hexen lind an politischen Gegnern, und sehen wir nnn, daß in gewissen sich liberal nennenden Kreisen gerade nur immer die Judenverfolgungen als etwas ganz unerhörtes und als die Schmach der betreffenden Jahrhunderte gebrandmarkt werden, so vermögen wir in diesem Verhalten die in denselben Kreisen so hoch gerühmte Vorans- setzungslosigkeit nicht zu finden. Für tragische Völkerschicksale kann niemand verantwortlich gemacht werden, und das Schicksal der Juden ist nicht ein¬ mal tragisch, eher das Gegenteil; war es im Mittelalter vorübergehend unglücklich, so war das Schicksal ihrer Verfolger wahrhaftig anch nicht zu beneiden. Die alte Frage, ob die Juden durch ihre Entwicklung für Ackerbau und Gewerbe unfähig geworden seien und ewig beim Handel bleiben müßten, kann nur die Zukunft entscheiden. So viel sehen wir, daß die Vergangenheit nicht wohl anders verlaufen konnte, als sie verlaufen ist. Wenn manche Gesetzgeber den Juden den Grundbesitz und die Ausübung von Gewerben verboten haben, so haben sie damit mir den geschichtlich gewordnen Zustand sanktioniert. Die Dörfer der Germanenreiche sind entstanden aus Markgenossenschaften, aus Fron- Höfen und durch Kolonisation. Die Markgenossenschaften waren Geschlechter, die sich nach der Einwandrnng fest niederließen. Juden konnten solche nicht gründen, denn sie wanderten nicht geschlechterweise als Nomaden und mit der Absicht der Niederlassung ein, sondern sie kamen einzeln als Händler ins Land. Fronbauern zu werden, würden sie sich bedankt haben, und auch ein Fürst der slawischen Ostmarken konnte sie unmöglich als Kolonisten berufen, denn zur Urbarmachung des Landes braucht man Bauern. So fand sich in dem bünerlichen Gemeinwesen kein Platz für sie, und nicht anders kann es dann in den Städten gewesen sein. Denn diese entstanden aus deu drei Arten von Bauernschaften oder wurden diesen ähnlich gegründet, und bei ihnen trat noch der Umstand hinzu, daß ihre Organisation ganz und gar kirchlich war; jede

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/144>, abgerufen am 14.05.2024.